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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Starke Quartiere - starke Menschen (SQSM) Sachstand KonzeptumsetzungZur Vorlage · 1245/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung informiert über den aktuellen Umsetzungsstand des Projekts „Starke Quartiere – starke Menschen“ sowie der Integrierten Entwicklungskonzepte für die Stadtteile Mitte/Ost, Nord und West. Der Bericht dient der regelmäßigen Berichterstattung über die Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes.
Im Bereich der ESF-Maßnahmen wurden von 82 geplanten Maßnahmen 18 Projekte mit einem Volumen von rund 2,1 Millionen Euro realisiert, wovon etwa 1,7 Millionen Euro als Zuwendung flossen. Insgesamt beläuft sich die aktuelle Antragssumme für die drei Fördergebiete auf rund 17,2 Millionen Euro, wobei das ursprüngliche Gesamtvolumen aufgrund von Kostensteigerungen auf über 22,6 Millionen Euro erweitert wurde.
In den einzelnen Gebieten wurden verschiedene städtebauliche und soziale Projekte umgesetzt. Im Bereich Mitte/Ost wurden Förderbescheide für das Hof- und Fassadenprogramm ausgezahlt und die Aufwertung des Waldthausenparks sowie des Elisenplatzes abgeschlossen. Im Norden wurden Projekte wie die Neueröffnung des Spindelmannparks und die Übergabe des Kaiser-Wilhelm-Parks dokumentiert. Im Bereich West wurden die Weiterentwicklung der Gesamtschule Bockmühle sowie verschiedene Spielplatzgestaltungen realisiert.
Zudem umfasst der Bericht zahlreiche soziale Maßnahmen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen, darunter Projekte zur Gesundheitsförderung, Lerntherapie in Kitas und pädagogische Fachkräfte im Bereich Altendorf und Bochold. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen sowie die Fachausschüsse und Bezirksvertretungen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Freiheit EmscherZur Vorlage · 0830/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat soll das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (INSEK) „Freiheit Emscher“ beschließen, welches als planerischer Rahmen für die Entwicklung des Gebiets zwischen der Emscher und dem Rhein-Herne-Kanal dient. Das Vorhaben sieht die Umgestaltung ehemaliger Bergbauflächen in Gewerbequartiere sowie die Verbesserung der Lebensqualität in den angrenzenden Wohngebieten vor. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Inhalte für die Fokus-Quartiere Altenessen-Nord, Vogelheim und Karnap durch Integrierte Entwicklungskonzepte (IEK) weiter zu konkretisieren.
Für die weitere Planung und Umsetzung werden vorläufige Kosten in Höhe von 530.000 Euro veranschlagt, während das Gesamtprojektvolumen auf etwa 10 Millionen Euro geschätzt wird. Für die Jahre 2023 und 2024 sind Mittel in Höhe von 150.000 Euro beziehungsweise 200.000 Euro für die Entwicklung sowie 80.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro für den öffentlichen Grünraum im Rahmen des IGA Emscher Park vorgesehen.
Die Vorlage enthält zudem eine Einschätzung zur Klimarelevanz, die eine Reduktion von Treibhausgas-Ausstößen vorsieht. Geplante Maßnahmen umfassen die energetische Aufwertung des Gebäudebestands zur Senkung des Heizwärmebedarfs sowie die Stärkung des Umweltverbunds im Bereich Verkehr und Mobilität. Dies soll durch eine bessere ÖPNV-Erschließung, etwa die Verlängerung der Stadtbahn nach Vogelheim, den Anschluss an überörtliche Fuß- und Radwege sowie durch Nahmobilitätskonzepte erfolgen. Die Aufwertung von Grün- und Freiflächen sowie Begrünungsmaßnahmen sollen zudem zur Klimaanpassung und zur Steigerung der Biodiversität beitragen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.06.2022 · Kulturausschuss (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 4.Sanierung und Aufwertung der Rad- und Fußwege entlang der Hans-Böckler-StraßeZur Vorlage · 1035/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen der Vorlage 1035/2022/6 Pläne zur Sanierung und Aufwertung der Rad- und Fußwege entlang der Hans-Böckler-Straße sowie der Friedrichstraße vor. Im Abschnitt der Hans-Böckler-Straße zwischen Segerothstraße und Schwanenkampstraße bestehen derzeit separate Rad- und Gehwege, deren Breiten unter den Richtlinienwerten liegen. Eine Zusammenlegung beider Wege zu einer gemeinsamen Fläche könnte mehr Platz für den Radverkehr schaffen und den Abstand zum Kraftverkehr vergrößern. Hierfür wäre jedoch eine Anpassung der Bodenbeläge sowie die Verlegung von Straßenbeleuchtungsmasten erforderlich, wobei die Erneuerung der Beleuchtung mit geschätzten Kosten von 700.000 € bereits aufgrund veralteter Technik notwendig ist. Der Radentscheid befürwortet die Beibehaltung der getrennten Wegeführung.
Für die Friedrichstraße wird die Aufnahme eines Abschnitts in das Radergänzungsnetz geprüft. Eine direkte Verbindung würde eine Verbreiterung des Gehwegs erfordern, was den Fällung von sechs Bäumen sowie bauliche Herausforderungen an Hauseingängen zur Folge hätte. Hier wird die Beibehaltung der Bestandroute vorgeschlagen.
Hinsichtlich der B224 sind für den Bereich zwischen Berthold-Beitz-Boulevard und Schwanenkampbrücke sowie für den Abschnitt zwischen Schwanenkampbrücke und der Kreuzung Kruppstraße/Holsterhauser Straße/Friedrichstraße separate Radverkehrsanlagen in Planung. Für den Bereich zwischen Holsterhauser Straße und Rüttenscheider Straße könnten langfristig ebenfalls separate Anlagen entstehen, sofern die Verkehrsbelastung sinkt und Parkplätze sowie Bäume entfallen. Über die Verkehrsführung während der Citybahn-Baumaßnahmen wird die zuständige Fachabteilung zu einem späteren Zeitpunkt berichten.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Fahrradparken auf Kfz-StellplätzenZur Vorlage · 1046/2022/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen plant, die Bereitstellung von Fahrradabstellanlagen durch die Umwidmung von Pkw-Stellplätzen zu erweitern. Hintergrund ist der im Jahr 2020 beschlossene RadEntscheid, der den Ausbau der Fahrradinfrastruktur vorsieht. Da die Kapazitäten auf Gehwegen aufgrund der Notwendigkeit, ausreichende Durchgangsbreiten für den Fußverkehr zu gewährleisten, begrenzt sind, sollen nun gezielt Kfz-Parkflächen genutzt werden. Dies gilt insbesondere für die Einrichtung von Stellplätzen für Lastenräder, für die auf Gehwegen in der Regel kein Platz vorhanden ist.
Die Umsetzung soll nach feststehenden Regeln als Geschäft der laufenden Verwaltung erfolgen. Dabei ist vorgesehen, maximal 10 Prozent der Pkw-Stellplätze eines Straßenabschnitts für das Fahrradparken umzunutzen, sofern keine geeigneten Alternativen im Umfeld existieren. Die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX werden über die Maßnahmen informiert und in den Prozess einbezogen.
Die Planung sieht verschiedene Varianten für die Gestaltung vor, die auf Längs-, Schräg- oder Senkrechtparkplätzen basieren. Dabei werden unterschiedliche Kombinationen aus Fahrradbügeln und Lastenradbügeln berücksichtigt, um die Flächeneffizienz zu optimieren. Die Abstellanlagen sollen so gestaltet sein, dass sie von der Fahrbahn aus erreichbar sind und den Fußverkehr nicht behindern. Zur Abgrenzung zum Kfz-Verkehr sollen Leitbaken eingesetzt werden. Ziel der Maßnahme ist die Förderung des Radverkehrs und die Unterstützung der Mobilitätsziele der Stadt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 6.Förderprogramm für Radabstellanlagen an Mehrfamilienhäusern hier: Erweiterung der Förderfähigkeit auf AnlehnbügelZur Vorlage · 1516/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1516/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 sieht eine Erweiterung der Förderfähigkeit im „Förderprogramm für Fahrradabstellanlagen an Mehrfamilienhäusern“ vor. Bisher waren gemäß der Förderrichtlinie lediglich ADFC-zertifizierte Abstellanlagen förderfähig, während einfache Anlehnbügel aufgrund der fehlenden Zertifizierung ausgeschlossen waren.
Die Verwaltung empfiehlt, die Förderfähigkeit nun auch auf einfache Anlehnbügel auszuweiten. Als Gründe werden die kostengünstige Beschaffung, die einfache Konstruktion sowie die flexible Nutzung für verschiedene Fahrradtypen, wie etwa Lastenräder oder Kinderräder, angeführt. Zudem wird auf die optische Gestaltung der Bügel verwiesen.
Die Änderung der Förderrichtlinie sieht spezifische technische Anforderungen vor: Die Anlehnbügel müssen eine Mindesthöhe von 60 cm und eine Mindestlänge von 80 cm aufweisen. Der Abstand zwischen den Bügeln soll 100 cm betragen, wobei in begründeten Ausnahmefällen ein Abstand von 80 cm zulässig ist. Weitere Kriterien für die Förderfähigkeit umfassen die Witterungsbeständigkeit, die Vermeidung von Verletzungsgefahren durch scharfe Kanten sowie den Ausschluss von Modellen, die eine Beschädigung von Fahrrädern verursachen könnten oder nicht die erforderlichen Maße erfüllen.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Änderung zur Kenntnis nehmen. Zur Umsetzung ist die Veröffentlichung einer Pressemitteilung sowie die Information bisheriger Antragsteller und Interessenten vorgesehen. Die technischen Rahmenbedingungen sollen zudem im Serviceportal bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Ausbau "Stadion an der Hafenstraße"Zur Vorlage · 1329/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) erstellt auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2020 eine Vorplanung für den Ausbau der vier Stadioncken des Stadions an der Hafenstraße. Ziel der Planung ist es, die bauliche Konfiguration der Stadionenden so zu gestalten, dass eine Erweiterung der Kapazitäten und die Schaffung neuer Funktionsbereiche möglich wird.
Die Vorplanung soll aufzeigen, wie durch den Ausbau der Ecken die Anforderungen an Logen, Steh- und Sitzplätze sowie die Verbesserung der Akustik umgesetzt werden können. Dabei ist eine geschlossene Bauweise vorgesehen, um die Lärmemissionen bei Konzerten und Fußballspielen im Umfeld zu reduzieren und die Stadionakustik zu optimieren. Ein wesentliches Ziel ist die Erreichung der FIFA-Mindestanforderung von 20.000 Sitzplätzen, was durch die mobile Umwandlung von Stehplätzen in Sitzplätze bei einer Zielgröße von etwa 20.300 Plätzen angestrebt wird.
Zudem soll die Konzeption prüfen, wie zusätzliche Parkflächen für PKW und Fahrräder geschaffen werden können, wobei bei Parkbauten die Nutzung von Photovoltaik-Elementen vorgesehen ist. Parallel dazu ist eine Verbesserung der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr durch die Stadt Essen und die Ruhrbahn GmbH geplant. Die Ergebnisse der Vorplanung sollen den politischen Gremien im vierten Quartal 2022 vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.08.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Mitteilungen der Verwaltung
- 9.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 9.1Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße hier: Aufwertung im Rahmen kommunaler Möglichkeiten und Pflichten (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0981/2022/SPD · Antrag SPD
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Mit dem Antrag 0981/2022/SPD fordert die SPD-Fraktion verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Bereichs der Gladbecker Straße im Rahmen des Rahmenplans. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Verkaufsverhandlungen mit Eigentümern im Bereich der Hausnummern 235 bis 241 fortzuführen, um dort einen Kita-Standort zu schaffen. Zudem soll das bestehende Vorkaufsrecht auf den Abschnitt der Gladbecker Straße zwischen Hövelstraße und Krablerstraße ausgeweitet werden sowie Verhandlungen mit Eigentümern nördlich der Hövelstraße geführt werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die Umsetzbarkeit einer partiellen oder temporären Tempo-30-Zone inklusive mobiler und stationärer Überwachung zu prüfen, wobei Schutzbedarfe für Einrichtungen wie die Kita Gladbecker/Radhoffstraße zu berücksichtigen sind. Ein weiterer Prüfpunkt ist die Möglichkeit einer Förderung von Fassadenbegrünungen im Rahmen des INSEK-Altenessen-Süd-Nordviertels.
Die Verwaltung soll zudem über den Fortschritt der Planungen am Knotenpunkt Gladbecker Straße – Berthold-Beitz-Boulevard sowie über notwendige bauliche oder verkehrstechnische Maßnahmen zur Entlastung der Anwohner in den Seitenstraßen vom Durchgangs- und Schleichverkehr berichten. Ebenso ist die Umsetzbarkeit von Verbesserungen der Radinfrastruktur im Gesamtbereich zu untersuchen. Schließlich wird die Prüfung von Einzelprogrammen zur Verbesserung der Wohnqualität angefordert, die über die Vorlage 0435/2022/7 hinausgehen und vom Planungsbüro ASTOC vorgeschlagen wurden.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Antrag wurde seitens Antragsteller zurückgezogen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: seitens Antragsteller zurückgezogen - 9.1.1Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße hier: Aufwertung im Rahmen kommunaler Möglichkeiten und PflichtenZur Vorlage · 1577/2022/SPD · Antrag SPD
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Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1577/2022/SPD einen Antrag gestellt, der verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung und Verkehrssteuerung im Bereich der Gladbecker Straße vorsieht. Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für Verkehr und Mobilität sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Die Verwaltung wird gebeten, die Umsetzbarkeit einer temporären oder partiellen Tempo-30-Zone aus Lärmschutzgründen zu prüfen oder alternativ eine Ausweitung der LKW-Geschwindigkeitsbegrenzung zu untersuchen. Im Bereich des Fußgängerschutzes sollen kurzfristige Maßnahmen für stark frequentierte Punkte, wie etwa Kreuzungen oder Kitas, geprüft werden. Zudem wird die Installation von Flüsterasphalt im Bereich zwischen Berthold-Beitz-Boulevard und Krablerstraße sowie die Bereitstellung von Informationen zu dessen Wirksamkeit und Lebensdauer angefragt. Zur Verkehrsüberwachung wird die Prüfung von mobilen Messgeräten auf der Gladbecker Straße gefordert.
Weitere Punkte des Antrags betreffen die Verkehrsplanung und den Lärmschutz. Die Verwaltung soll Standorte für Park-and-Ride-Plätze sowie Möglichkeiten zum Ausbau des ÖPNV und zur Entlastung des Durchgangsverkehrs ermitteln. Im Bereich Wohnraum und Stadtklima werden Informationen zu Förderprogrammen für kontrollierte Lüftungen, Lärmschutzfenster sowie zur Fassadenbegrünung im Rahmen des INSEK-Altenessen-Süd-Nordviertels angefordert. Abschließend werden der Planungsstand für den Knotenpunkt Berthold-Beitz-Boulevard/Gladbecker Straße, Maßnahmen gegen Schleichverkehr in Seitenstraßen, die Verbesserung der Radinfrastruktur sowie die mögliche Entfernung des Mittelstreifens zur Erweiterung von Geh- oder Radwegen inklusive einer Kostenschätzung erbeten.
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- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
Ergebnis: seitens Antragsteller zurückgezogen - 9.2Inklusion – Straßenschilder für SehbehinderteZur Vorlage · 1455/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis - Freie Wähler hat im Ausschuss für Verkehr und Mobilität einen Antrag zur Verbesserung der Barrierefreiheit für sehbehinderte und blinde Menschen gestellt. Im Zentrum des Antrags steht die Durchführung eines Modellversuchs an Straßenkreuzungen innerhalb der Essener Fußgängerzonen. Dort sollen spezielle Straßenschilder als Orientierungshilfen installiert werden. Diese Schilder sollen so gestaltet sein, dass sie durch erhabene Schrift tastbar sind und eine Annäherung aus kurzer Distanz ermöglichen.
Der Antrag sieht vor, dass nach einer dreijährigen Testphase eine Evaluierung der Maßnahmen stattfindet. Dabei soll untersucht werden, inwieweit die Orientierungshilfen genutzt werden. Zudem soll in Zusammenarbeit mit Blindenvereinen geprüft werden, welche weiteren Optimierungen möglich sind.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, das gesamte Stadtgebiet auf weiteren Bedarf zu untersuchen. Dabei sollen Bereiche identifiziert werden, in denen Verbesserungen bei taktilen und akustischen Leitsystemen für Menschen mit Sehbehinderungen realisiert werden können. Als Referenz für die vorgeschlagene Art der Beschilderung werden im Antrag die Vorgehensweisen in anderen Kommunen angeführt.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 10.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
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