Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (9. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 8 über die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 10.05.2022
- 2.Untersuchung auszubauende Luftleitbahn in Rüttenscheid laut Klimaanalyse EssenZur Vorlage · 0755/2022/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0755E1/2022 befasst sich mit dem Antrag, das Entwicklungspotenzial einer Bahntrasse im Essener Stadtteil Rüttenscheid für den Ausbau einer Luftleitbahn zu untersuchen. Grundlage der Anfrage sind Empfehlungen aus einer städtischen Klimaanalyse, die Maßnahmen zur Reduktion thermischer Belastungen und zur Erhöhung des Grünvolumens vorsieht. Die Antragstellerin bittet darum, die nach Süden verlaufende Trasse, die derzeit als Messeparkplatz P2 genutzt wird, auf ihre Eignung als Luftleitbahn hin zu prüfen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Grugaradweg bereits eine gewisse Funktion als Luftleitbahn erfüllt, diese jedoch durch Brückenbauwerke und fehlendes Relief unterbrochen wird. Eine Verstärkung dieser Funktion durch eine Verbreiterung auf die erforderlichen mindestens 50 Meter sei nicht zielführend, da hierfür notwendige Baumentfernungen den stadtklimatischen Zielen widersprechen würden.
Hinsichtlich des Messeparkplatzes P2 stellt die Verwaltung fest, dass eine umfassende Umgestaltung aufgrund der weiteren Nutzung durch die Messe Essen nur begrenzt möglich ist. Kleinräumige Maßnahmen zur Klimaanpassung sind jedoch im Rahmen eines Masterplans vorgesehen. Im Bereich des Radwegeausbaus beim Rommenhöller-Gleis sollen Baumreihen zur Verschattung gepflanzt werden, was jedoch nicht zur Entstehung einer Luftleitbahn führen werde. Die Verwaltung betont, dass eine klimatische Aufwertung im dicht bebauten Rüttenscheid primär durch den Erhalt bestehender Grünflächen erfolgen sollte. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Stellungnahme zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (9. Sitzung) — zur weiteren Beratung in den AUKV und ASPB
Ergebnis: zur weiteren Beratung in den AUKV und ASPB - 3.Emissionen Kamin / Lüftungsanlage einer FabrikZur Vorlage · 1101/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wurde eine Vorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt, die sich mit der Beschwerde über rußartige Verschmutzungen an Gebäudefassaden befasst. Der Beschwerdeführer meldete Verunreinigungen an der Fassade der Firma MSA the safety Company sowie an angrenzenden Objekten, darunter ein Gebäude der Firma Aldi und ein Zaun der Firma Lieken Brot und Backwaren GmbH. Als Ursache wurden Emissionen aus der Kamin- oder Lüftungsanlage einer gegenüberliegenden Großbäckerei vermutet.
Die Untere Immissionsschutzbehörde führte eine Untersuchung vor Ort durch. Da zunächst kein eindeutiger Verursacher identifiziert werden konnte, wurde das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zur Probenanalyse hinzugezogen. Die mikroskopische Untersuchung der Proben ergab, dass es sich bei den schwarzen Ablagerungen nicht um Ruß, sondern um den Pilz „Baudoinia compniacensis“ handelt. Es wurde festgestellt, dass natürliche Gärprozesse in der Großbäckerei die Freisetzung von Alkohol begünstigen könnten, welcher das Wachstum dieses Pilzes unterstützt. Eine Gesundheitsgefährdung durch den Befall wurde nach einer Stellungnahme des Gesundheitsamtes nach aktuellem wissenschaftlichem Stand ausgeschlossen.
Da die Verunreinigung nicht durch einen unsachgemäßen Anlagenbetrieb verursacht wird, liegt nach Einschätzung der Unteren Immissionsschutzbehörde keine erhebliche Belästigung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vor. Eine weitere Handlungsmöglichkeit der Behörde besteht demnach nicht. Der Beschwerdeführer wurde über die Ergebnisse schriftlich informiert.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (9. Sitzung)
- 4.Fahrradstraßen in Essen-DellwigZur Vorlage · 1083/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der Anfrage zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Essener Stadtteil Dellwig. Im Rahmen der Anfrage vom 20. März 2022 wurde die Umsetzung spezifischer Straßenabschnitte als Fahrradstraßen thematisiert.
Die Verwaltung verweist in der Sachdarstellung auf das Ziel der Stadt Essen, bis zum Jahr 2035 eine gleichmäßige Verteilung der Verkehrsmittel auf jeweils ein Viertel der Wege zu erreichen. Hierbei soll der Anteil des Radverkehrs von derzeit 7 % auf 25 % gesteigert werden. Ein entsprechender Beschluss des Rates zum Bürgerbegehren „RadEntscheid“ sieht den Ausbau des Radverkehrsnetzes vor, was auch die Einrichtung von Fahrradstraßen umfasst. Der Fokus der aktuellen Planungen liegt dabei auf der Sicherung und dem Ausbau der Haupt- und Ergänzungsrouten des Essener Radverkehrsnetzes.
Hinsichtlich der in der Anfrage genannten Straßenabschnitte stellt die zuständige Fachabteilung fest, dass diese – mit Ausnahme einer Teilstrecke des Kraienbruchs, die dem Ergänzungsnetz zugeordnet ist – nicht Teil des aktuellen Essener Radverkehrsnetzes sind. Aus diesem Grund können die angefragten Strecken für eine zeitnahe Umplanung in Fahrradstraßen derzeit nicht berücksichtigt werden. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird gebeten, die Informationen zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (9. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 5.Verkehrssituation Morsehofstraße / Steeler StraßeZur Vorlage · 1048/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der Verkehrssituation an der Kreuzung Morsehofstraße, Saarbrücker Straße und Steeler Straße. Anlass der Vorlage ist eine Eingabe eines Petenten, der Bedenken hinsichtlich der aktuellen Verkehrsverhältnisse geäußert hat.
Nach Angaben der Verwaltung ist das betreffende Wohnquartier bereits als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Eine zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung oder weitere Beschilderungen sind gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen. Rückfragen bei der Polizei und der Verkehrsbehörde ergaben zudem, dass für den Bereich keine Unfallhäufungsstelle vorliegt und die Verkehrssituation als unauffällig eingestuft wird. Eine vordringliche Notwendigkeit für weitere Maßnahmen besteht daher aktuell nicht.
Zur Sicherung der Gehwege ist geplant, die Abgrenzung durch Sperrpfosten zu ergänzen, um das ordnungswidrige Parken auch auf der östlichen Gehwegseite zu verhindern.
Hinsichtlich der Radverkehrsinfrastruktur führt die Verwaltung aus, dass aufgrund der vielfältigen Nutzungsansprüche in der Steeler Straße derzeit keine eigenen Radverkehrsanlagen im Rahmen der Umgestaltung berücksichtigt werden können. Die geplante Fahrradstraßenachse von der Innenstadt nach Huttrop wird jedoch über die Steuben- und Saarbrücker Straße verlaufen, wobei dort eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Die Verkehrsüberwachung führt im Rahmen der bestehenden Kapazitäten bereits wiederkehrende Kontrollen des ruhenden Verkehrs in den betreffenden Gebieten durch. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Ausführungen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — eingebracht
- 14.06.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (9. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 6.Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW: Straßenbegleitgrünpflege und BeetpatenschaftenZur Vorlage · 0909/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage 0909/2022/6 geht es um eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW bezüglich der Pflege des Straßenbegleitgrüns und der Durchführung von Beetpatenschaften. Grundlage ist ein Bürgerschreiben, in dem eine Reduzierung der Pflegeintervalle zur Förderung der Insektenentwicklung sowie eine bessere Kennzeichnung von Patenschaftsbeeten vorgeschlagen wurde, um Fehlbehandlungen durch die beauftragte Gartenbaufirma zu vermeiden.
Die Verwaltung, vertreten durch Grün und Gruga, beabsichtigt, den aktuellen Pflegestandard im Bezirk II beizubehalten. Die Rasenflächen werden weiterhin zwölfmal jährlich gemäht und die Gehölzflächen fünfmal jährlich gehackt. Als Gründe für den Verzicht auf eine Reduzierung der Pflegegänge werden die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, die Erwartungshaltung der Anwohner sowie die Vermeidung von Vermüllung angeführt.
Hinsichtlich der Gestaltung naturnaher Straßenbeete vertritt die Verwaltung die Ansicht, dass eine weniger intensive Pflege nur in Verbindung mit einer Patenschaft erfolgen sollte, um die Akzeptanz der Anwohner zu sichern und die Kontrolle der Flächen zu gewährleisten. Eine Kennzeichnung der Beete durch Symbole an Baumstämmen wird abgelehnt, da dies zu Missverständnissen führen und einen hohen Erneuerungsaufwand verursachen könnte. Die Verwaltung prüft jedoch im Zuge einer Neuregelung der Baumbeetpatenschaften Möglichkeiten zur besseren Sichtbarkeit der Flächen und strebt eine verstärkte Sensibilisierung der beauftragten Gartenbaufirma an. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (9. Sitzung)
- 7.Verschiedenes