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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Formalia, Feststellung der Tagesordnung
- 2.Niederschrift Nr. 6 über die Sitzung des Beirates Untere Naturschutzbehörde vom 22.09.2022
- 3.Bebauungsplan Nr. 6/19 Plänkerweg / FeldwieseZur Vorlage · 0078/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6/19 „Plänkerweg / Feldwiese“ im Stadtteil Katernberg. Das etwa 1,1 Hektar große Areal umfasst eine private Grünfläche, die derzeit als Aufenthalts- und Spielfläche genutzt wird. Ziel des Vorhabens ist eine wohnbauliche Entwicklung durch eine Wohnimmobiliengesellschaft, die im Rahmen einer Nachverdichtung Geschosswohnungsbau sowie die Errichtung einer Kindertagesstätte vorsieht. Dabei soll die bestehende, aufgelockerte Baustruktur ergänzt werden.
Im Zuge der Umsetzung ist die Beseitigung eines Großteils der vorhandenen Bäume im Plangebiet erforderlich, insbesondere im Bereich der geplanten Kita. Die Platanen entlang des Plänkerweges sollen jedoch erhalten bleiben, um die grünplanerische Einbindung und die Funktion als Grünachse zu unterstützen. Ergänzend sind Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern vorgesehen.
Nach Maßgabe des Regionalen Flächennutzungsplans ist das Gebiet als allgemeiner Siedlungsbereich mit Wohnbaufläche ausgewiesen. Ein Artenschutzgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben keine Verstoß gegen die Zugriffsverbote des Bundesnaturschutzgesetzes zu erwarten ist, sofern Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Stadt gewichtet die Wohnraumschaffung und die Sicherstellung der Kinderbetreuung höher als den Erhalt des aktuellen Status der Grünfläche. Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde hat im Rahmen der Anhörung keine Bedenken gegen den Bebauungsplan erhoben.
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Beratungsfolge
- 03.02.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (7. Sitzung)
- 4.Neubau Radweg Holthuser Tal – Vorhaben des Fachbereichs Grün und Gruga Änderung der erteilten Befreiung durch Aufnahme eines aktualisierten Landschaftspflegerischen BegleitplanesZur Vorlage · 0042/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des geplanten Neubaus des Radwegs Holthuser Tal wird eine Änderung der bereits erteilten Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz angestrebt. Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, die bestehende Genehmigung anzupassen, um den aktuellen Stand des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) in der Fassung von 2019 als Grundlage zu verwenden. Dieser neue Plan resultierte aus Anpassungen, die durch wasserrechtliche Verfahren und FFH-Vorgaben der Bezirksregierung notwendig wurden.
Im Vergleich zur ursprünglichen Fassung von 2017 entfallen im neuen LBP Maßnahmen an der Diebecke, wie die Wegeverlegung und Gehölzpflanzung. Der erforderliche Kompensationsumfang wird stattdessen durch neue Maßnahmen sichergestellt. Dazu gehören die Entsiegelung von Gartenbrachen auf etwa 850 Quadratmetern, die dauerhafte Beruhigung der Heisinger Ruhraue durch den Rückbau eines asphaltierten Uferwegabschnitts, die Anlage eines wasserführenden Sperrgrabens sowie die Errichtung eines Zaunes an der Theodor-Heuss-Brücke. Zudem wird die Ruhrtal-Radwegeausweisung auf die linke Auenseite verlegt, um die westliche Aue zu entlasten. Eventuelle Gehölzverluste werden durch die Zahlung eines Ersatzgeldes ausgeglichen.
Als Vermeidungsmaßnahmen sind unter anderem der Verzicht auf eine Wegbeleuchtung, die Begrenzung der Zaunhöhe zur Bahnlinie sowie die Unterbrechung der Asphaltdecke durch vegetationsfähiges Pflaster vorgesehen. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde soll über den vorgeschlagenen Änderungsbescheid entscheiden.
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Beratungsfolge
- 03.02.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (7. Sitzung)
- 5.Neubau der Regattatribüne am BaldeneyseeZur Vorlage · 0059/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sport- und Bäderbetriebe Essen planen den Neubau einer Regattatribüne am Baldeneysee. Das Vorhaben basiert auf einem Beschluss des Essener Rates vom August 2020 zur Neugestaltung des Regattabereichs. Anstelle der derzeitigen Tribünenanlage, die auf einer aufgeschütteten Hügelform besteht, soll ein Ersatzgebäude errichtet werden. Die baulichen Ausmaße des Projekts weichen nur geringfügig vom Bestand ab.
Das neue Gebäude wird Sitzstufen zur Seeseite sowie Funktionsräume auf der Parkplatzseite umfassen. Geplant sind unter anderem Lager- und Abstellflächen für Kanu- und Rudersport, Räume für die Weiße Flotte, zwei Mehrzweckräume sowie öffentliche Toilettenanlagen. Die Kapazität der Zuschauerränge ist auf etwa 1.700 Sitzplätze ausgelegt. Die Nutzung für Sportveranstaltungen und andere Events soll im Umfang der bisherigen Anlage bleiben. Die Konstruktion soll vorwiegend aus Stahlbeton und Holz bestehen, während die Promenade mit großformatigen Betonplatten neu gepflastert werden soll.
Da sich die Bauflächen im Landschaftsschutzgebiet „Baldeneysee“ befinden, liegt der Unteren Naturschutzbehörde ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung von dem bestehenden Bauverbot vor. Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ergab keine Hinweise auf eine Gefährdung geschützter Arten oder deren Lebensräume. Bei der Umsetzung sollen zudem eine insektenfreundliche Beleuchtung sowie reflexionsarmes Glas zum Schutz von Vögeln eingesetzt werden. Die zuständige Höhere Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf hat der Erteilung der Ausnahmegenehmigung bereits zugestimmt. Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, die Genehmigung zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (7. Sitzung)
- 6.„Plangenehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Rohrfernleitungsanlage LNR 1/8/14 DN 250“Zur Vorlage · 0068/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Open Grid Europe GmbH plant den Neubau der Rohrfernleitungsanlage LNR 1/8/14 DN 250, um einen Neuanschluss für die Glashütte Verallia Deutschland AG an die bestehende Kokereigas-Leitung zu realisieren. Die etwa 3,4 Kilometer lange Leitung soll auf dem Gelände der Kokerei Prosper in Bottrop beginnen und auf dem Gelände der Glashütte in Essen enden. Der geplante Bauzeitraum ist von April 2023 bis Januar 2024 angesetzt, wobei die Inbetriebnahme für Januar 2024 vorgesehen ist.
Im Essener Stadtgebiet wird die Trasse das Fließgewässer Boye sowie einen angrenzenden Waldbereich unterqueren, was mittels Unterpressung in geschlossener Bauweise erfolgen soll. In weiteren Abschnitten ist eine offene Verlegung geplant. Das Vorhaben ist aufgrund des Transports wassergefährdender Stoffe plangenehmigungspflichtig; das entsprechende Verfahren wird von der Bezirksregierung Münster geführt.
Das Vorhaben betrifft Teile der Ausgleichsfläche „Gemperwiese“, die durch Naturschutzmaßnahmen geschützt ist. Die Untere Naturschutzbehörde hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine grundsätzlichen Bedenken angemeldet, da der Bereich im Regionalen Flächennutzungsplan als gewerbliche Nutzungsfläche ausgewiesen ist. Dennoch wurden Anforderungen an die Wiederherstellung der Flächen sowie die Anpflanzung von Laubbäumen und die Anlage eines blütenreichen Krautsaums entlang des Schutzstreifens formuliert. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde wird im Rahmen des Verfahrens angehört.
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Beratungsfolge
- 03.02.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (7. Sitzung)
- 7.Insektenfreundliche Beleuchtung hier: öffentliche Straßen, Immobilien der Stadt Essen und SportstättenZur Vorlage · 2037/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Umweltamtes befasst sich mit der Umsetzung von Planungen für eine insektenfreundliche Außenbeleuchtung in der Stadt Essen. Der Auftrag zur Erstellung dieser Planungen geht auf einen Beschluss des Rates vom 30. Juni 2021 zurück. Die Aufgabenstellung umfasst die Entwicklung eines Maßnahmenprogramms, die Planung einer modellhaften Beleuchtung an zwei Wegestrecken sowie die Erstellung eines Beleuchtungsleitfadens für die Bauberatung, die Bauleitplanung, die Wirtschaftsförderung und die städtischen Immobilien.
Das vorliegende Maßnahmenkonzept konzentriert sich auf Bereiche, in denen die Stadt Essen direkte Entscheidungskompetenzen besitzt und Maßnahmen unmittelbar realisieren kann. Dies betrifft die öffentliche Straßenbeleuchtung, die Immobilien der Stadt Essen sowie die städtischen Sportstätten. Öffentliche Grünanlagen werden aufgrund der geringen Anzahl an Leuchten vorerst nachrangig behandelt. Die städtischen Kernzonen, bestehend aus der City und den Stadtteilzentren, sind in diesem Schritt noch nicht enthalten, da die Abstimmung mit privaten und gewerblichen Anlagen einen komplexeren Prozess erfordert. Ein entsprechendes Ergänzungskonzept ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Der Leitfaden für die Planung und Beratung wird auf Basis der Konzepte für die genannten öffentlichen Bereiche erarbeitet. Die Verwaltung führt zudem aus, dass durch die Reduzierung der Leuchtenanzahl oder die Nutzung alternativer Beleuchtungstechniken eine Verringerung des Stromverbrauchs und somit eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz erzielt werden kann. Der Rat sowie die zuständigen Fachausschüsse sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (7. Sitzung)
- 14.12.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.12.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 8.Die Zukunft der Landwirtschaft in der Großstadt EssenZur Vorlage · 2181/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2181/2022/6 dient der Kenntnisnahme im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde. Gegenstand der Unterlage ist die Thematik der Zukunft der Landwirtschaft in der Großstadt Essen.
Die Verwaltung verweist in dem Dokument auf einen bereits vorgelegten Bericht, der die zukünftige Ausrichtung der Landwirtschaft in der Stadt behandelt. Dieser Bericht wurde im Oktober 2022 sowohl dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz als auch dem Rat der Stadt Essen vorgestellt. Die entsprechende Vorlage 1626/2022/6 ist dem aktuellen Dokument als Anlage beigefügt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz eingestuft. Weitere Angaben zu Kosten, Investitionen oder Personalkosten werden in der Vorlage nicht separat aufgeführt, sondern auf die Anlagen verwiesen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (7. Sitzung)
- 9.Sitzungstermine für den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 2023Zur Vorlage · 2152/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2152/2022/6 dient der Festlegung der Sitzungstermine für den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde im Jahr 2023. Die von der Beigeordneten unterzeichnete Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Beirats am 3. Februar 2023 zur Entscheidung vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Beirat im kommenden Kalenderjahr an vier festgesetzten Terminen tagt. Die Sitzungen sind jeweils für 16:00 Uhr angesetzt und finden im Ratssaal des Rathauses statt. Die geplanten Daten umfassen Freitag, den 21. April 2023, Freitag, den 16. Juni 2023, Freitag, den 15. September 2023 sowie Freitag, den 17. November 2023.
Die Vorlage enthält keine Angaben zu anfallenden Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten für die Durchführung dieser Termine. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz eingestuft. Federführend für das Dokument ist das Umweltamt.
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Beratungsfolge
- 03.02.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (7. Sitzung)
- 10.Arten- und naturschutzrechtliche Befreiungen - Dezember 2022 (öffentlich)Zur Vorlage · 0023/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0023/2023/6 dient der Information des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde. Gegenstand des Dokuments sind die Arten- und naturschutzrechtlichen Befreiungen für den Zeitraum Dezember 2022.
Die zuständige Beigeordnete hat die Vorlage am 12. Januar 2023 unterzeichnet. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die im öffentlichen Teil enthaltenen Listen, welche die Details zu den jeweiligen Befreiungen aufführen. Es wird vorgeschlagen, dass der Beirat die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nimmt.
Aus den Angaben zur Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren Investitionen, kalkulatorischen Kosten oder zusätzlichen Personalkosten durch diesen Vorgang entstehen. Eine Vorlagenvorprüfung ist für diesen Vorgang nicht erforderlich. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz eingestuft. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Umweltamt.
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- 03.02.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (7. Sitzung)
- 11.Berichte der Verwaltung
- 12.Berichte des Vorsitzenden
- 13.Anfragen / Mitteilungen
- 14.Nächster Sitzungstermin
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 15.Arten- und naturschutzrechtliche Befreiungen - Dezember 2022 (nichtöffentlich)
- 16.Berichte und Anfragen