Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 19 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 15.12.2022
- 2.Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3.Mitteilungen a) Sauberkeit b) Allgemeine Mitteilungen c) Mitteilungen der Polizei
- 4.Bericht der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
- 5.Bericht der Bezirksseniorenbeauftragten
- 6.Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 7.Bürgereingaben nach § 24 GO NRW
- 7.1Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Tempo 30 Waldorfschule Heisinger StraßeZur Vorlage · 2167/2022/BV II · Bezirksvertretung II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 liegt ein Antrag zur Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung vor. Die Petentin regt mit Schreiben vom 14. September 2022 an, auf der Heisinger Straße im Bereich zwischen der Haltestelle „Schöne Aussicht“ der Ruhrbahn und der Haltestelle „Drosselanger“ eine Tempo-30-Zone einzurichten.
Die Verwaltung hat zu diesem Anliegen bereits eine Stellungnahme vom 29. November 2022 abgegeben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Ausführungen der Verwaltung zu diesem Vorgang zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage dient der Information über die eingegangene Anregung und die entsprechende Reaktion der zuständigen Stelle.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.2Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Brückenunterführung AlfredstraßeZur Vorlage · 0058/2023/BV II · Bezirksvertretung II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II befasst sich mit Anregungen und Fragen zum Thema der Brückenunterführung Alfredstraße. Grundlage der Vorlage ist ein Schreiben des Bürgerforums Rüttenscheid vom 14. Oktober 2022, in dem verschiedene Anliegen und Fragen zu diesem Bereich vorgebracht wurden.
Die Verwaltung hat zu den eingereichten Punkten in einer Stellungnahme aus dem Dezember 2022 detailliert Bericht erstattet. Der Inhalt der Vorlage dient der Kenntnisnahme der Ausführungen durch die Bezirksvertretung. Ein entsprechender Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzungstermine im Januar und April 2023 zur Beratung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2023 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt"Zur Vorlage · 2075/2022/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 2075/2022/OB befasst sich mit der Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2023, welche auf dem Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“ basiert. Für das Jahr 2023 ist ein Finanzvolumen von 5,6 Millionen Euro vorgesehen. Im Vergleich zum vorläufigen Abschluss des Jahres 2022, der sich auf rund 4,58 Millionen Euro belief, verbleiben Restmittel in Höhe von etwa 1,06 Millionen Euro, die dem Haushalt zugeführt werden.
Die Planung für 2023 umfasst insgesamt 67 Maßnahmen, die in drei Bereiche unterteilt sind: Die institutionelle Förderung (Teil A) ist mit 3.023.577 Euro veranschlagt, die laufenden Maßnahmen (Teil B) belaufen sich auf 1.473.536,16 Euro und die bezirkliche Arbeit sowie Initialprojekte (Teil C) umfassen 357.000 Euro. Für neue Maßnahmen wird ein Bedarf von 547.347 Euro angesetzt. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme der Planungen durch die zuständigen Gremien sowie die Entscheidung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration vor, die Strukturen, Handlungsansätze und Erprobungsprojekte fortzuführen. Zudem wird eine Vorverlegung des Antragsstichtags für Maßnahmen der Folgejahre vom 30. September auf den 31. August vorgeschlagen.
Die Projektaufwendungen in Höhe von etwa 5,4 Millionen Euro werden über die Produktgruppe 1.05.10.02 finanziert. Das Budget dient der interkulturellen Personal- und Organisationsentwicklung der Fachbereiche durch die Umschichtung bestehender Haushaltsmittel, wodurch keine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts entsteht. Grundlage ist das Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW. Die Maßnahmen adressieren Herausforderungen durch Fachkräfteeinwanderung, Familiennachzug sowie Fluchtbewegungen. Ziel ist die Vermeidung von Folgekosten durch soziale Ausgrenzung sowie die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Essen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.12.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnisnahme und mehrheitlicher Beschluss der Maßnahmen- und Finanzplanung gegen die Stimme der AfD.
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Erneuerung der Wittekindstraße Radverkehrsplanung im Abschnitt von Wittenbergstraße bis Rüttenscheider StraßeZur Vorlage · 1972/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr sieht die Erneuerung der Wittekindstraße im Abschnitt zwischen Rüttenscheider Straße und Wittenbergstraße vor. Das Bauvorhaben umfasst die Erneuerung der Fahrbahndecke, eine Anpassung der Fahrbahnbreite auf mindestens 6,50 Meter sowie die Verlegung des Fahrbahnrandes zum Schutz von Bäumen. Die geplante Maßnahme beinhaltet zudem die Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Rüttenscheider Straße und Walpurgisstraße nach Variante 3. Trotz einer prognostizierten Verkehrsmenge von bis zu 800 Fahrzeugen pro Stunde wird die Maßnahme als zweckmäßig bewertet.
Bauliche Veränderungen umfassen die Einrichtung eines Radaufstellstreifens, die Verlängerung einer Mittelinsel sowie die Anpassung der Bordsteinführung an einer Brücke. Die Geschwindigkeit in der Wittekindstraße soll auf 30 km/h reduziert werden. Der ruhende Verkehr wird neu geordnet, wobei die Anzahl der ordnungsgemäßen Stellplätze um 43 auf insgesamt 145 erhöht werden soll. Im Rahmen der Grünflächengestaltung sind die Fällung nicht standsicherer Bäume sowie Neupflanzungen vorgesehen. Zudem sollen die Straßenbeleuchtung erneuert und Querungsstellen barrierefrei ausgebaut werden.
Der Baubeginn ist für die zweite Jahreshälfte 2023 geplant, bei einer voraussichtlichen Bauzeit von etwa einem Jahr. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf circa 7,5 Millionen Euro. Die Finanzierung soll durch städtische Eigenmittel, Anliegerbeiträge sowie eine mögliche Förderung der Bezirksregierung Düsseldorf erfolgen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Aufnahme der Wittekindstraße in das Rad-Ergänzungsnetz sowie die Planung der Fahrradstraße beschließen und die Verwaltung mit der Herbeiführung der Baureife beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben + zusätzliche Beschlussfassung (siehe Niederschrift)
- 15.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich Bedenken erhoben + zusätzliche Beschlussfassung (siehe Niederschrift) - 10.Grugabad - Generalsanierung und Konzeption eines Ganzjahresbades hier: Ergebnis der Projektstudie und Weiterführung der PlanungZur Vorlage · 1587/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Sport- und Bäderbetriebe befasst sich mit den Ergebnissen einer Projektstudie zur Generalsanierung sowie zur Konzeption eines Ganzjahresbades im Grugabad Essen. Basierend auf einer Machbarkeitsstudie der Constrata Ingenieurgesellschaft mbH wird die Umsetzung von Szenario 2 empfohlen, welches die Überdachung des Nichtschwimmerbeckens vorsieht. Eine alternative Konzeptidee aus einem Masterprojekt der Münster School of Architecture wird nicht weiterverfolgt.
Die vorläufige Kostenprognose für das Projekt beläuft sich auf netto zwischen 62,6 und 75,7 Millionen Euro, was brutto einem Bereich von 74,5 bis 90,0 Millionen Euro entspricht. Aufgrund von Baupreissteigerungen wird mit einer Erhöhung der Kosten gerechnet. Für die Jahre 2023/24 wird ein Finanzbedarf von 7.199.500 Euro brutto veranschlagt, der über zusätzliche Investitionszuschüsse finanziert werden soll, da die Eigenmittel der Sport- und Bäderbetriebe nicht ausreichen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Betriebsleitung mit der Durchführung eines Planungs-Architektenwettbewerbs zu beauftragen. Ziel ist eine Planung, welche die zeitnahe Sanierung der Freibadtechnik und Außenbecken priorisiert und Realisierungsoptionen für den Ganzjahresbetrieb entwickelt. Die Planung umfasst zudem die Einbindung der Denkmalbehörden sowie die Erarbeitung eines Energieeinsparungskonzeptes. Der Wettbewerb soll bis zum vierten Quartal 2023 abgeschlossen sein, wobei die Ausschreibung der Bauleistungen für das erste Halbjahr 2025 geplant ist. Ein Baubeginn wird für die Zeit nach der Universiade 2025 angestrebt. Die Sanierung ist notwendig, da die technischen Anlagen sowie die Substanz der Badeanlage nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — zur Beratung in den Rat geschoben
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Baumbilanz Stadtbäume 2021Zur Vorlage · 2074/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2074/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 dokumentiert die Baumbilanz der Stadt Essen für das Jahr 2021. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 verzeichnete der städtische Gesamtbaumbestand eine Erhöhung um 125 Bäume, was einem Gesamtwert von 209.287 Bäumen entspricht. Diesem Zuwachs standen 3.183 Abgänge durch Fällungen und natürliche Verluste gegenüber. Die Zuwächse setzten sich aus 9<0xE2><0x80><0xAF>370 Einzelpflanzungen sowie einer Naturverjüngung von 2.338 Bäumen zusammen. Die Bilanz bezieht verschiedene Fachbereiche ein, darunter die Feuerwehr, die Immobilienwirtschaft, das Amt für Straßen und Verkehr sowie Grün und Gewässer.
Zusätzlich enthält die Vorlage eine qualitative Analyse der Kronenschirmflächen und des mittleren Höhenzuwachses im Zeitraum zwischen 2014 und 2020. Dabei ergab sich eine Gesamtveränderung der Kronenschirmflächen von 373,16 ha. Einzelne Zunahmen wurden in den Bereichen Immobilienwirtschaft, Amt für Straßen und Verkehr, Grün und Gewässer sowie bei den Sport- und Bäderbetrieben verzeichnet, während im Bereich der Feuerwehr eine Abnahme von 0,11 ha dokumentiert wurde. Die Verwaltung weist zudem eine fachbereichsübergreifend nutzbare Datengrundlage zum Stadtbaumbestand aus. Der Fachbereich Geoinformation soll bei vorhandenen Ressourcen eine qualitative Nachbetrachtung des Verfahrensweges durchführen, um die Aussagekraft zu den Bestandsveränderungen zu erhöhen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretungen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor der zur Rüttenscheider Straße gelegenen Außenfassade des Gebäudes Girardetstr. 2 in Essen-RüttenscheidZur Vorlage · 2182/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Inhaberin eines Cafés in der Girardetstraße 2 in Essen-Rüttenscheid hat die Erteilung einer unbefristeten Sondernutzungserlaubnis für die Einrichtung eines Straßencafés beantragt. Die geplante Nutzung soll eine Fläche von 1,00 Meter Tiefe und 7,60 Meter Breite umfassen. Der Bereich befindet sich unmittelbar vor der zur Rüttenscheider Straße ausgerichteten Außenfassade des Gebäudes.
Nach Angaben der Verwaltung ist der öffentliche Gehweg in diesem Abschnitt ausreichend dimensioniert, sodass auch während der Nutzung eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Meter erhalten bleibt. Die bisherigen Stellungnahmen der beteiligten Fachdienststellen liegen ohne Bedenken vor. Die Erteilung der Erlaubnis ist vorbehaltlich der noch ausstehenden Beurteilung einer weiteren Fachdienststelle vorgesehen.
Im Rahmen der Vorlage wurde die Anhörung der Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk II vorgenommen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung keine Einwände gegen die Erteilung der unbefristeten Erlaubnis erhebt. Die Vorlage wurde vom Amt für Straßen und Verkehr erstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 13.Neubauprojekt Schulinterim Rosastraße, Von-Einem-Straße hier: Baubeginnbeschluss zur öffentlichen Spielplatzgestaltung auf dem verbleibenden GrundstückZur Vorlage · 2006/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat den Baubeginn zur Umgestaltung einer Wiesenfläche am Grundstück Rosastraße/Von-Einem-Straße beschlossen. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines öffentlichen Spielplatzes auf einer Fläche von rund 1.583 Quadratmetern, die nicht durch das Neubauprojekt Schulinterim beansprucht wird. Das Projekt umfasst die Gestaltung von Sitz- und Aufenthaltsbereichen sowie Kletter- und Spielgeräte für die Altersgruppen von drei bis 13 Jahren. Die Planung orientiert sich an der städtischen Spielraumleitplanung und berücksichtigt die Anregungen von Schulleitungen, Bezirksbürgermeister*innen, der Kinderbeauftragten des Bezirks II sowie der Fachabteilung Grün und Gruga.
Die Kosten für die Neugestaltung belaufen sich auf insgesamt 386.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über das Projekt 5.600340, wobei ein Teil der Mittel aus dem Haushalt 2023 und ein weiterer Teil durch eine überplanmäßige Bereitstellung aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung gedeckt werden soll. Der Baubeginn für den Spielplatz ist für November 2023 vorgesehen, mit einem Abschluss im Frühjahr 2024. Parallel dazu soll das Schulinterim, das als Ausweichquartier für die Andreasschule und die Sternschule dient, bis zum Schuljahr 2024/2025 fertiggestellt werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Fläche der Liegenschaft von Grün und Gruga zugeordnet, welche künftig für die Unterhaltung und Pflege zuständig ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13 a.Neubauprojekt Schulinterim Rosastraße, Von-Einem-Straße hier: Baubeginn zur öffentlichen Spielplatzgestaltung der Wiesenfläche Rosastraße/IsenbergstraßeZur Vorlage · 2147/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Neubauprojekts für ein Schulinterim an der Rosastraße/Von-Einem-Straße, das als Ausweichquartier für die Andreasschule und die Sternschule dient, ist die Neugestaltung einer Ausgleichsfläche als öffentlicher Spielplatz vorgesehen. Da für das Schulinterim eine Fläche von 2.425 Quadratmetern beansprucht wird, besteht die Verpflichtung des Schulträgers, entsprechende Ausgleichsflächen zu schaffen. Ein Teil dieser Fläche umfasst eine 1.584 Quadratmeter große, bisher ungenutzte Wiesenfläche am Eckgrundstück Rosastraße/Isenbergstraße.
Die Entwurfsplanung für den neuen Spielplatz orientiert sich an den städtischen Spielraumleitlinien für die Altersgruppe der 10- bis 17-Jährigen. Das Gelände soll barrierefrei begehbar sein und über Sitzgelegenheiten sowie Kletterkombinationen, eine Tampenschaukel und eine Calisthenicsanlage verfügen. Die Planung wurde unter Einbeziehung der Schulleitung des Helmholtz-Gymnasiums, der Bezirksvertretung II sowie der Fachabteilung Grün und Gruga erstellt. Bei einem planmäßigen Bauablauf ist die Inbetriebnahme für Juni 2024 vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 285.000 Euro. Für die Umsetzung wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 255.000 Euro für das Jahr 2023 beantragft, wobei die Deckung durch eine entsprechende Minderausgabe aus einem Pool für Planungsleistungen erfolgen soll. Die nach der Fertigstellung entstehenden Flächen werden dem Fachbereich 67 zur Unterhaltung und Pflege zugeordnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Vergabe bezirklicher Mittel 2023
- 14.1Haushalt 2023 Hier: Mittelvergabe für verschiedene Projekte und MaßnahmenZur Vorlage · 0027/2023/BV II · Bezirksvertretung II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat in ihrer Sitzung am 26. Januar 2023 über die Mittelvergabe für verschiedene Projekte und Maßnahmen im Rahmen des Haushalts 2023 entschieden. Der Beschluss umfasst die Bereitstellung der jeweils angegebenen Zuschüsse für eine Reihe von Vorhaben, die im interfraktionellen Arbeitskreis „Haushalt 2023“ vorgeschlagen wurden.
Zu den bewilligten Mitteln gehören unter anderem Anträge von Grundschulen, die innerhalb des Stadtbezirks II ansässig sind. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus den Mitteln der Bezirksvertretung II. Die Verwendung der Gelder ist als konsumtiv und teilweise als investiv einzustufen. Die detaillierte Aufstellung der einzelnen Kosten und der spezifischen Projekte ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Eine Vorprüfung der Vorlage war für diesen Vorgang nicht erforderlich. Eine Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde im Rahmen der Vorlage als positiv bewertet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung)
- 14.2Kostenübernahme Schallisolierung AWOZur Vorlage · 0028/2023/SPD/CDU/GRÜNE/FDP/A.B · Antrag BV II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II hat in ihrer Sitzung am 26. Januar 2023 die Übernahme von Kosten für eine Schallisolierung beschlossen. Die Maßnahme betrifft das Begegnungszentrum der AWO Essen-Bergerhausen.
Der Beschluss umfasst die Übernahme eines Betrages in Höhe von 2.630,10 Euro. Der entsprechende Antrag wurde von Vertretern der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie der Arbeitsgemeinschaft B.A. gestellt. Eine schriftliche Begründung für die Kostenübernahme wurde im vorliegenden Dokument nicht angeführt, da die Erläuterungen mündlich erfolgten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0026/2023/BV II · Bezirksvertretung II
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat im Rahmen der Sitzung am 26. Januar 2023 verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Ein Schwerpunkt der Mitteilungen betraf die Verkehrssituation an der Abbiegung Alfredstraße/Krawehlstraße. Die Polizei informierte darüber, dass für diesen Bereich kein Unfallschwerpunkt vorliegt. Eine Auswertung für das Jahr 2022 ergab lediglich einen verzeichneten Unfall der Kategorie 2, bei dem ein Fahrzeug gegen eine Mittelinsel fuhr. Seitens der zuständigen Polizeiinspektion liegen keine weiteren speziellen Erkenntnisse vor, und der Direktion Verkehr wurden für das Jahr 2022 keine Eingaben zu diesem Kreuzungsbereich gemeldet.
Des Weiteren informierte die Verwaltung zur Situation an den Grundschulen im Stadtbezirk II. Stand 30. November 2022 verteilten sich die Anmeldezahlen auf die verschiedenen Schulen des Bezirks. Für das kommende Schuljahr werden im Stadtbezirk II voraussichtlich keine Mehrklassen gebildet werden müssen, wenngleich vereinzelt Überhänge an Schulen bestehen, die durch Ausgleichsmaßnahmen oder Zuzüge aus anderen Stadtteilen aufgefangen werden können. Ein Mangel an Schulplätzen wird hingegen für den Stadtteil Rüttenscheid ab dem Schuljahr 2024/25 prognostiziert. Auf stadtweiter Ebene werden für das Schuljahr 2023/24 bis zu 20 Mehrklassen erwartet. Die Prüfung von Anmietoptionen für zusätzliche Räumlichkeiten durch die Schulen und Schulaufsichten ist derzeit im Gange. Sobald Ergebnisse zur Eignung der Räumlichkeiten vorliegen, wird die Bezirksvertretung informiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Verschiedenes
- 17.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 18.Grundstücksangelegenheiten
- 19.Verschiedenes
- 20.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil