Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 18 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 08.11.2022
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.SQSM-Stadtteilprojekt NORD (Altenessen-Süd/Nordviertel) hier: Neugestaltung Eltingplatz/Eltingstraße Bericht zum Projektverlauf und PlanungsbeschlussZur Vorlage · 1779/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit dem Projektverlauf sowie dem Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Eltingplatzes und der Eltingstraße im Rahmen des SQSM-Stadtteilprojekts Nord. Die Entwurfsplanung wurde im September 2022 fertiggestellt. Der Planungsbeschluss sieht Bruttobaukosten in Höhe von etwa 4,33 Millionen Euro vor. Die Neugestaltung wurde am 30. September 2022 zur Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“ angemeldet.
Die Planung basiert auf einem Realisierungswettbewerb, der zwischen 2016 und 2017 stattfand. Nach politischen Beratungen in der Bezirksvertretung I wurde der Entwurf im Jahr 2022 angepasst, um den Erhalt von Grünstrukturen und Baumbestand zu gewährleisten. Dies beinhaltet eine Reduzierung der Pkw-Stellplätze von 56 auf 30 sowie eine Erhöhung der Anzahl an Fahrradbügeln. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines vielseitigen Stadtraums sowie einer 200 Quadratmeter großen Grünfläche an der Waterloostraße.
Die geschätzten Gesamtkosten verteilen sich auf verschiedene Haushaltstitel, wobei für die Jahre 2023 bis 2027 Mittel in Millionenhöhe veranschlagt sind. Es wird eine Städtebauförderung von 80 bis 88 Prozent erwartet, während die Straßenbaubeiträge durch das Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden sollen. Der Rat der Stadt Essen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und den Planungsbeschluss fassen. Ein Beschluss zum Baubeginn wird nach Abschluss der Planungen durch die Verwaltung vorgelegt. Die Bürgerbeteiligung zur Gestaltung der Sitzmöbel soll fortgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 4.Neubauprojekt Schulinterim Rosastraße, Von-Einem-Straße hier: Baubeginn zur öffentlichen Spielplatzgestaltung der Wiesenfläche Rosastraße/IsenbergstraßeZur Vorlage · 2147/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Neubauprojekts für ein Schulinterim an der Rosastraße/Von-Einem-Straße, das als Ausweichquartier für die Andreasschule und die Sternschule dient, ist die Neugestaltung einer Ausgleichsfläche als öffentlicher Spielplatz vorgesehen. Da für das Schulinterim eine Fläche von 2.425 Quadratmetern beansprucht wird, besteht die Verpflichtung des Schulträgers, entsprechende Ausgleichsflächen zu schaffen. Ein Teil dieser Fläche umfasst eine 1.584 Quadratmeter große, bisher ungenutzte Wiesenfläche am Eckgrundstück Rosastraße/Isenbergstraße.
Die Entwurfsplanung für den neuen Spielplatz orientiert sich an den städtischen Spielraumleitlinien für die Altersgruppe der 10- bis 17-Jährigen. Das Gelände soll barrierefrei begehbar sein und über Sitzgelegenheiten sowie Kletterkombinationen, eine Tampenschaukel und eine Calisthenicsanlage verfügen. Die Planung wurde unter Einbeziehung der Schulleitung des Helmholtz-Gymnasiums, der Bezirksvertretung II sowie der Fachabteilung Grün und Gruga erstellt. Bei einem planmäßigen Bauablauf ist die Inbetriebnahme für Juni 2024 vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 285.000 Euro. Für die Umsetzung wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 255.000 Euro für das Jahr 2023 beantragft, wobei die Deckung durch eine entsprechende Minderausgabe aus einem Pool für Planungsleistungen erfolgen soll. Die nach der Fertigstellung entstehenden Flächen werden dem Fachbereich 67 zur Unterhaltung und Pflege zugeordnet.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Neubauprojekt Schulinterim Rosastraße, Von-Einem-Straße hier: Baubeginnbeschluss zur öffentlichen Spielplatzgestaltung auf dem verbleibenden GrundstückZur Vorlage · 2006/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat den Baubeginn zur Umgestaltung einer Wiesenfläche am Grundstück Rosastraße/Von-Einem-Straße beschlossen. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines öffentlichen Spielplatzes auf einer Fläche von rund 1.583 Quadratmetern, die nicht durch das Neubauprojekt Schulinterim beansprucht wird. Das Projekt umfasst die Gestaltung von Sitz- und Aufenthaltsbereichen sowie Kletter- und Spielgeräte für die Altersgruppen von drei bis 13 Jahren. Die Planung orientiert sich an der städtischen Spielraumleitplanung und berücksichtigt die Anregungen von Schulleitungen, Bezirksbürgermeister*innen, der Kinderbeauftragten des Bezirks II sowie der Fachabteilung Grün und Gruga.
Die Kosten für die Neugestaltung belaufen sich auf insgesamt 386.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über das Projekt 5.600340, wobei ein Teil der Mittel aus dem Haushalt 2023 und ein weiterer Teil durch eine überplanmäßige Bereitstellung aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung gedeckt werden soll. Der Baubeginn für den Spielplatz ist für November 2023 vorgesehen, mit einem Abschluss im Frühjahr 2024. Parallel dazu soll das Schulinterim, das als Ausweichquartier für die Andreasschule und die Sternschule dient, bis zum Schuljahr 2024/2025 fertiggestellt werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Fläche der Liegenschaft von Grün und Gruga zugeordnet, welche künftig für die Unterhaltung und Pflege zuständig ist.
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Beratungsfolge
- 16.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Teilnahme am Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" - Projekt "Platz fürs Klima - Klimaresiliente Umgestaltung von Plätzen im Essener Stadtgebiet"Zur Vorlage · 0004/2023/6 · Vorlage
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Die Stadt Essen plant die Teilnahme am Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ mit dem Projekt „Platz fürs Klima – Klimaresiliente Umgestaltung von Plätzen im Essener Stadtgebiet“. Gegenstand der Vorlage 0004/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 ist die bauliche Anpassung der Plätze Marktplatz Überruhr-Hinsel, Marktplatz Borbeck und Giebelplatz. Ziel der Maßnahmen ist die klimaresiliente Umgestaltung der Flächen, die insgesamt etwa 7.900 Quadratmeter umfassen. Geplante Maßnahmen umfassen unter anderem die Entsiegelung und Bepflanzung von Flächen sowie die Pflanzung von Bäumen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 1.333.333,33 Euro beziffert. Hierbei steht eine Zuwendung des Bundes in Höhe von 1.200.000 Euro zur Verfügung, was einem Anteil von 90 Prozent entspricht. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 133.333 Euro. Für das Jahr 2023 sind zudem Planungsleistungen in Höhe von 227.000 Euro im Haushalt vorgesehen.
Die Vorlage begründet die Notwendigkeit des Projekts mit der Begrenzung von Klimafolgen wie Hitzewellen und Starkregen, wie es das Klimaanpassungsgesetz NRW vorsieht. Das Projekt wird hinsichtlich seiner Klimarelevanz bewertet, wobei eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz sowie eine Reduktion von Treibhausgasen prognostiziert wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Teilnahme beschließt, während die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Haupt- und Finanzausschuss sowie Verkehr und Mobilität Empfehlungen aussprechen. Die Bezirksvertretungen III, IV und VIII sollen die Teilnahme zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Solarförderung neue Richtlinie 2023Zur Vorlage · 0069/2023/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Neuauflage der Solarförderung gemäß der Richtlinie 2023 zum 01. März 2023 zu beschließen. Ziel der Maßnahme ist die Beschleunigung des Solarausbaus im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP).
Für das Jahr 2023 ist ein Fördervolumen von 2.385.000 Euro veranschlagt. Davon entfallen 390.000 Euro auf Landesmittel, während der Eigenanteil der Stadt Essen 1.995.000 Euro beträgt. Das Budget im Haushalt 2023 ist mit 3.495.000 Euro veranschlagt, wobei die Verwaltung eine Erhöhung auf circa 3,5 Millionen Euro durch Drittmittel anstrebt. Im Vergleich zu den Förderrunden 2022, in denen insgesamt 800.000 Euro eingesetzt wurden, erhöht sich das geplante Volumen deutlich. Als neuer Fördergegenstand sollen Stecker-Solargeräte aufgenommen werden. Ein Förderanspruch erlischt zwölf Monate nach Erhalt des Bewilligungsbescheides.
Die Finanzierung der Transferaufwendungen erfolgt über die Grüne Hauptstadt Agentur. Mit den geplanten Mitteln können Anlagen mit einer Kapazität von 24.000 kWp gefördert werden, was eine jährliche Produktion von etwa 21.600 MWh und eine CO2-Einsparung von bis zu 9.245 Tonnen ermöglicht. Die Maßnahme basiert auf den Verpflichtungen des Übereinkommens von Paris sowie dem Klimaschutzgesetz NRW.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 8.Hochwasserrisikomanagement in der Stadt Essen - ZwischenberichtZur Vorlage · 0106/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Zwischenbericht zum Hochwasserrisikomanagement in der Stadt Essen vorgelegt, der zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie in den Rat der Stadt Essen gestellt wurde. Grundlage des Berichts ist der 10-Punkte-Arbeitsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für den Hochwasserschutz unter den Bedingungen des Klimawandels. Dieser Plan umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Vorhersagesysteme, der Risikomanagementplanung sowie der Anpassung von Überschwemmungsgebieten und des Talsperren-Managements.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) hat bereits einen Testbetrieb für ein Hochwasservorhersagesystem aufgenommen, dessen modellbasierte Vorhersagen für die Ruhr bis zum Ende des ersten Quartals 2023 verfügbar sein sollen. Zudem ist ein Ausbau des Pegelmessnetzes durch ein entsprechendes Konzept des Landes geplant.
Auf kommunaler Ebene wird das Hochwasserschutzkonzept für den Deilbach aktualisiert. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden am Oberlauf und dem Bergisch-Rheinischen Wasserband werden Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur naturnahen Gewässerentwicklung identifiziert. Dieses Projekt, das durch das Land gefördert wird, soll ökologischen Hochwasserschutz mit Gewässerentwicklung kombinieren und dient als Modell für das Land. Eine Ausweitung auf den Hesperbach und Rinderbach ist vorgesehen. Zur Stärkung der Eigenvorsorge der Bevölkerung soll zudem das digitale Beratungsangebot „Wasser-Risiko-Check“ eingeführt werden, welches die bestehende Starkregenkarte ergänzt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Tool "Wasser-Risiko-Check" der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln Beteiligung der Stadt Essen am digitalen BeratungsangebotZur Vorlage · 2172/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll die Beteiligung der Stadt Essen am digitalen Beratungsangebot „Wasser-Risiko-Check“ (WRC) beschließen. Das von den Stadtentwässerungsbetrieben Köln entwickelte Tool dient der Information über Gefährdungen durch Starkregen, Hochwasser und Grundhochwasser sowie der Beratung zu Objektschutzmaßnahmen. Ziel ist es, die Anwendung über das Kölner Stadtgebiet hinaus für weitere Kommunen nutzbar zu machen.
Die Stadt Essen plant die Teilnahme gemeinsam mit den Kommunen Mülheim, Düsseldorf, Troisdorf, Bergisch-Gladbach, Bornheim und potenziell Burscheid. Die Weiterentwicklung des digitalen Werkzeugs erfolgt in einem interkommunalen Kooperationsverbund. Im ersten Schritt soll die Mandantenfähigkeit hergestellt werden, um die Adresseingabe und die Auswertung von Überflutungskarten auf die jeweiligen Kommunen zuzuschneiden. Eine inhaltliche Überarbeitung der Fragen und Maßnahmenbeispiele ist für das zweite Quartal 2023 vorgesehen. Die technische Umsetzung wird durch ein externes Unternehmen übernommen.
Die Finanzierung der Investitionskosten erfolgt über ein Förderprogramm des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, welches bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben übernimmt. Für die Stadt Essen verbleibt bei einer Beteiligung von acht Kommunen ein Eigenanteil von 1.488 Euro. Die laufenden Wartungskosten in Höhe von 500 Euro sollen über die Abwassergebühren finanziert werden.
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- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung des Radweges im Hallopark"Zur Vorlage · 2186/2022/6 · Vorlage
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Die Stadt Essen plant die grundhafte Erneuerung des Radweges im Hallopark, der zwischen der Hallostraße und der Langemarckstraße verläuft und Teil des Radverkehrshauptroutennetzes ist. Das Vorhaben umfasst eine zweistufige Umsetzung. Im ersten Schritt sollen die Nutzungsbestimmungen der parallel verlaufenden Wege geändert werden, sodass der 3,00 Meter breite Weg künftig als Radweg und der 2,00 Meter breite Weg als Fußweg ausgeschildert wird.
Im zweiten Schritt ist der Austausch der bestehenden wassergebundenen Decke des breiteren Weges durch eine bituminöse Decke vorgesehen. Die aktuelle wassergebundene Oberfläche weist aufgrund fehlender regelmäßiger Instandsetzung einen Zustand auf, der die ganzjährige Benutzbarkeit und den maschinellen Winterdienst einschränkt. Zudem sollen im Grünstreifen zwischen den Wegen vier Sitzangebote aus jeweils zwei Bänken sowie Abfallbehälter versetzt werden.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 350.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Jahr 2023 aus dem Projekt Lückenschluss Radwegenetz. Die Verwaltung führt aus, dass die Erneuerung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt und langfristig die Kosten für Pflege und Unterhaltung reduziert. Die Maßnahme wird als positiv für den Klimaschutz eingestuft, da die Verbesserung der Infrastruktur den Umstieg vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad fördern kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Bau und Baubeginn beschließt.
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Beratungsfolge
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Sachstandsbericht: Geh- und Radwegeverbindung Holthuser TalZur Vorlage · 0163/2023/6 · Vorlage
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Die Stadtverwaltung hat einen Sachstandsbericht zur geplanten Geh- und Radwegverbindung im Holthuser Tal vorgelegt. Das Projekt sieht den Bau eines etwa 1,5 Kilometer langen, asphaltierten Weges zwischen Essen-Überruhr und Essen-Kupferdreh vor, der eine Lücke im Wegenetz des Ruhrtals schließen soll. Der Bau des Weges, der zwischen dem Bahnübergang Holthuser Tal und der neuen Kampmannbrücke verlaufen soll, verzögerte sich gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan, der einen Baustart für Herbst 2021 vorsah. Als Gründe für die Verzögerung werden die Kündigung von Pachtverhältnissen, Grundstücksverhandlungen mit einem Kanuclub sowie personelle Engpässe bei Grün und Gruga infolge der Hochwasserfolgen des Tiefs „Bernd“ angeführt.
Für die weitere Planung sind mehrere technische und rechtliche Prüfungen erforderlich. Dazu gehört die Untersuchung des Planungsgebiets auf mögliche Nachwirkungen des Bergbaus sowie die Überprüfung der Standsicherheit von zwei Bachunterquerungen und bestehenden Stützmauern. Zudem muss die Abstimmung mit der DB Netz AG bezüglich der Abstände zu Bahnmasten erfolgen und Schutzmaßnahmen für den Bereich im Hochwassergefahrenbereich erarbeitet werden. Aufgrund der Lage an Naturschutzgebieten sind zudem Anpassungen der naturschutzrechtlichen Genehmigungen und des Landschaftspflegeplans möglich. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 vorliegen und beeinflussen die Gesamtkosten sowie die Zeitplanung für den überarbeiteten Förderantrag. Die bestehenden Verbindungen zwischen Überruhr und Kupferdreh bleiben weiterhin nutzbar.
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Beratungsfolge
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 13.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 14.Mitteilungen der Verwaltung
- 15.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 16.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 17.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Fachbereichs 67 - 4. Quartal 2022Ergebnis: Kenntnis genommen
- 18.Verschiedenes