Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr.13 über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft am 14.09.2023
- 2.Berichterstattung zur zentralen Veranstaltung „Jugendbeteiligung in Essen“Zur Vorlage · 0061/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes berichtet über die Ergebnisse der ersten zentralen Veranstaltung zur Stärkung der Jugendbeteiligung in Essen mit dem Titel „StadtidEEn – IdeenstaDt – Jugendbeteiligung in Essen“. Die Veranstaltung fand am 22. September 2022 im Rathaus statt. An dem Format nahmen 180 Schülerinnen und Schüler aus elf verschiedenen Schulen aus acht Stadtbezirken teil. Das Programm umfasste 15 Workshops, sieben Impulsvorträge sowie 22 Messestände, die Informationen zu Themen wie Berufsorientierung, Kinder- und Jugendarbeit sowie Nachhaltigkeit anboten.
Die Auswertung der Veranstaltung durch die Verwaltung, Fachkräfte und Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie durch die teilnehmenden Jugendlichen ergab ein positives Fazit. Als wesentliche Faktoren für den Erfolg wurden die breite Kooperation der Beteiligten und die Präsenz politischer Vertreter hervorgehoben. Für zukünftige Formate wurden Anregungen zur zeitlichen Anpassung, zur Einbindung der Jugendlichen in die Planung sowie zur Gestaltung der Verpflegung festgehalten.
Die Fortführung dieses Veranstaltungsformats soll sichergestellt werden. Zukünftig wird eine Durchführung im Frühjahr angestrebt, um die Integration in die schulischen Zeitpläne zu erleichtern; für das Jahr 2023 ist ein Termin im Juni vorgesehen. Die Planung soll unter der Federführung des Jugendamtes in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Schule und den Trägern der Jugendarbeit erfolgen, wobei ein Fokus auf der verstärkten Beteiligung junger Menschen liegen soll. Der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Arbeitsbericht der Fachstelle Elternschaft und seelische Erkrankung ElsE für den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.09.2022Zur Vorlage · 2162/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Geschäftszeichen 2162/2022/4 enthält den Arbeitsbericht der Fachstelle Elternschaft und seelische Erkrankung ElsE für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. September 2022. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft vorgelegt.
Hintergrund der Fachstelle ist ein im Jahr 2017 durch den Jugendhilfeausschuss erteilter Prüfauftrag zur Stärkung von Maßnahmen zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen. Ziel war die Weiterentwicklung einer Präventionsstrategie im Kontext frühkindlicher Bildung und früher Hilfen, was unter anderem den Ausbau der Unterstützung für Kinder psychisch kranker Elternteile einschloss. Das interdisziplinäre Gremium ElsE wurde mit der Aufgabe betraut, die Koordination von Bedarfen zu verbessern, sekundärpräventive Strukturen zu schaffen und den Zugang zu niederschwelligen Hilfen zu ermöglichen.
Die Fachstelle arbeitet an Fragestellungen zur frühzeitigen Erreichbarkeit von Familien, der Sensibilisierung von Fachkräften sowie der Enttabuisierung psychischer Erkrankungen im Elternkontext. Zudem befasst sie sich mit der Optimierung des Casemanagements innerhalb des Helfersystems. Der Bericht umfasst die inhaltlichen Schwerpunkte der Fachstellenarbeit im genannten Zeitraum sowie die Auswertung einer Umfrage unter 74 Fachkräften aus dem Bereich der Versorgungssysteme für Gesundheit und Jugend in Essen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2023/2024Zur Vorlage · 2198/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2023/2024. Grundlage der Planung ist die Entwicklung der Kinderzahlen in Essen, die zum Stichtag 30.09.2022 insgesamt 36.079 Kinder im Alter von null bis sechs Jahren umfassten.
Für das kommende Kitajahr werden 21.525 KiBiz-geförderte Plätze geplant, was einem voraussichtlichen Gesamtzuwachs von 848 Plätzen entspricht. Dabei steigt die Anzahl der Plätze von 20.737 auf 21.525 an, wobei ein Zuwachs von 745 Plätzen im 45-Stunden-Bereich und eine Abnahme von 15 Plätzen im 25-Stunden-Bereich erwartet wird. In der Kindertagespflege sind zudem 2.752 U3- und 439 Ü3-Plätze vorgesehen, was einem Zuwachs von 60 U3-Plätzen entspricht. Zur Sicherung des Rechtsanspruchs wird das Notprogramm für Notgruppen im KiTa Zweckverband im Bistum Essen jährlich fortgeschrieben.
Die Planung sieht zudem die Fortführung von Sprachbildungsgruppen im Umfang von 17 Gruppen für bis zu 194 Kinder sowie den Ausbau der kommunalen Spielgruppen vor. Für das Jahr 2023/2024 ist ein Rahmen von bis zu 14 Spielgruppen mit circa 130 Plätzen vorgesehen. Des Weiteren wird der Antrag auf Landeszuschüsse für die Fachberatung von rund 830 Kindertagespflegepersonen gestellt. Der Jugendhilfeausschuss soll die Planungen beschließen, während weitere Gremien, darunter der Integrationsrat und die Bezirksvertretungen I bis IX, die Planung zur Kenntnis nehmen sollen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Mit Anmerkungen Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2023Zur Vorlage · 2163/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Umsetzung der Präventionsoffensive für junge Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf für das Jahr 2023. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2014 wurde die bestehende Präventionsoffensive „U12“ auf die Zielgruppe der Jugendlichen bis zum Schul- oder Berufsabschluss ausgeweitet. Für die Finanzierung stehen seit 2019 jährlich ein Betrag von einer Million Euro zur Verfügung.
Die Verteilung dieser Mittel umfasst auch den Anteil, der nach dem Quotierungsschlüssel des Arbeitskreises Jugend Essen vergeben wird. Von der Gesamtsumme sind bereits 240.000 Euro für die Förderung der Jugendberufsagentur, der Jugendfarm sowie des Projekts „NeZa“ gebunden. Die inhaltliche Ausrichtung der Maßnahmen orientiert sich an den Handlungsfeldern Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Orientierung und Partizipation. In der Persönlichkeitsentwicklung liegen die Schwerpunkte auf Medienkompetenz, Extremismusprävention, gewaltfreier Konfliktlösung und Finanzgrundwissen. Im Bereich der beruflichen Orientierung werden weiterhin die Jugendberufsagentur, Planspiele zum Übergang Schule/Beruf sowie das Projekt „NeZa“ unterstützt. Das Format „mitWirkung!“ dient der Förderung der Partizipation in den Stadtbezirken.
Aufgrund der bestehenden Bedarfe und der Resonanz der Angebote sollen alle laufenden Maßnahmen im Jahr 2023 im bisherigen Umfang fortgeführt werden. Parallel dazu arbeitet eine Unterarbeitsgruppe an der Überarbeitung des Verfahrens zur Mittelvergabe. Der Jugendhilfeausschuss sowie die weiteren genannten Gremien sollen den Bericht zum Sachstand und die Maßnahmen zur Umsetzung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen - Sekundarstufe I - zum Schuljahr 2023/2024Zur Vorlage · 0303/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage informiert den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie den Integrationsrat über die Anmeldezahlen der weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I für das Schuljahr 2023/2024. Die Anmeldephasen an den städtischen Schulen fanden zwischen dem 21. Januar und dem 11. Februar 2023 statt, wobei für die Gesamtschulen ein vorgezogenes Verfahren durchgeführt wurde.
Im aktuellen Schuljahr stehen 5.044 Schülerinnen und Schüler aus den Grundschulen vor dem Übergang in die weiterführende Schule, was einem Anstieg von 171 Kindern gegenüber dem Vorjahr entspricht. Zum Stichtag 11. Februar 2022 wurden insgesamt 4.844 Anmeldungen verzeichnet. Die Differenz von 200 Kindern resultiert unter anderem aus Anmeldungen an privaten Schulen sowie außerhalb der Stadt Essen.
Die Verteilung der Anmeldungen auf die Schulformen stellt sich wie folgt dar: Auf die Gymnasien entfallen 46,6 % (2.352 Anmeldungen), auf die Realschulen 25,2 % (1.271 Anmeldungen), auf die Gesamtschulen 19,5 % (985 Anmeldungen), auf die Sekundarschulen 3,0 % (150 Anmeldungen) und auf die Hauptschulen 1,7 % (86 Anmeldungen).
An den Realschulen und Gymnasien übersteigt die Nachfrage das vorhandene Platzangebot, weshalb in beiden Schulformen die Einrichtung von Mehrklassen vorgesehen ist. Bei den Gesamtschulen liegt ein Überhang von 178 Plätzen vor; durch ein Koordinierungsverfahren konnten jedoch allen Schülerinnen und Schülern mit Zweitwunsch eine entsprechende Stelle angeboten werden. An den Hauptschulen wird mit weiteren Nachmeldungen gerechnet. Die Gesamtzahlen beinhalten zudem 587 Anmeldungen an privaten Ersatzschulen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.1Zwischenbericht über notwendige Rahmenbedingungen und Partner*innen zur Durchführung einer "Nacht der Ausbildung" in EssenZur Vorlage · 0257/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Zwischenbericht über die Planung einer „Nacht der Ausbildung“ in Essen vorgelegt. Die Vorlage basiert auf dem Beschluss des Rates vom 28. September 2022, die Voraussetzungen und die Zuständigkeit für eine solche Veranstaltung nach dem Vorbild anderer Städte in Nordrhein-Westfalen zu prüfen.
Die Umsetzung soll unter der Federführung des regionalen Ausbildungskonsenses erfolgen. An der Planung sind verschiedene Akteure beteiligt, darunter die Industrie- und Handelskammer, die Agentur für Arbeit Essen, das JobCenter Essen sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund. Die Kommunale Koordinierungsstelle „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) fungiert dabei als Schnittstelle zu Schulen und Lehrkräften. Zudem wird das Jugendamt über die Strukturen der Jugendberufsagentur in den Prozess einbezogen.
Eine Projektgruppe hat für den Zeitraum September 2023 eine erste Aktion konkretisiert. Geplant ist ein Abend zwischen 18:00 und 21:00 Uhr, an dem etwa 12 bis 15 Unternehmen nach Branchen geclustert besucht werden können. Die Teilnehmenden, primär Jugendliche auf der Suche nach Ausbildungsplätzen sowie deren Eltern, sollen mit organisierten Bussen zu den Betrieben geleitet werden. Das Programm sieht Einblicke in die Unternehmen, Gespräche mit Auszubildenden sowie Mitmach-Aktionen vor. Eine digitale Anmeldung per QR-Code ist vorgesehen. Abhängig von den Erfahrungen im Jahr 2023 wird eine Erweiterung der Aktion für September 2024 in Erwägung gezogen. Der Bericht wurde den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.2Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2023/2024Zur Vorlage · 0065/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0065/2023/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung der Offenen Ganztagsschule (OGS) für das Schuljahr 2023/2024. Geplant ist eine Ausweitung des Angebots um 37 Gruppen, bestehend aus 32 Gruppen an Grundschulen und 5 Gruppen an Förderschulen. Damit würde die Gesamtzahl auf 471 Gruppen steigen, um einen Mehrbedarf von etwa 960 Plätzen zu decken. Für die Ausstattung der neuen Gruppen ist eine einmalige Mehrausgabe von 462.500 € vorgesehen, während für den Austausch in bestehenden Gruppen rund 260.400 € veranschlagt sind. Der städtische Eigenanteil soll sich dabei von 6.274.000 € auf 7.626.152 € erhöhen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Erweiterung unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf beschließt und der Erhöhung des Eigenanteils zustimmt. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen hierzu Empfehlungen abgeben. Der Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretungen I bis IX und der Integrationsrat sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
Die finanziellen Aufwände für die OGS und die Betreuung von acht- bis einsjährigen Kindern steigen laut Vorlage von 28.838.272 € auf 34.546.321 €, während die Erträge von 23.200.352 € auf 27.643.069 € ansteigen. Wesentliche Kostenfaktoren sind Zuschüsse an die Jugendhilfe Essen gGmbH sowie Personalkosten der Verwaltung. Die Finanzierung erfolgt über die HPL-Aufstellung 2024 unter Einhaltung der mittelfristigen Finanzplanung.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Zügigkeitserhöhung an der städt. Gemeinschaftsgrundschule GervinusschuleZur Vorlage · 0129/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant, die Zügigkeit der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Gervinusschule zum 1. August 2023 von drei auf vier Züge zu erhöhen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen diesen Beschluss nach der Empfehlung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft und der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung III verabschiedet.
Grund für die Maßnahme sind die steigenden Schülerzahlen an der Schule, die im laufenden Schuljahr 2022/2023 bereits 379 Kinder in 14 Klassen umfasst. Um der Nachfrage gerecht zu werden und eine verlässliche Planungsgrundlage zu schaffen, soll die Erhöhung der Zügigkeit erfolgen. Die Schule betreibt neben dem Hauptstandort in der Gervinusstraße einen Teilstandort in der Diergardtstraße.
Durch die Erweiterung der Zügigkeit wird eine Umnutzung von zwei Klassenräumen notwendig, um die Kapazitäten zu erweitern. Die Schule ist mit dieser multifunktionalen Raumnutzung einverstanden. Die Kosten für die entsprechende Ausstattung der Räume belaufen sich auf brutto etwa 22.820 Euro. Die Maßnahme dient dazu, den Bedarf an Schulplätzen im Stadtbezirk III zu decken, da auch andere Grundschulen im Stadtteil Frohnhausen keine ausreichenden Ausweichmöglichkeiten bieten. Die Stadt als Schulträger ist gemäß Schulgesetz NRW verpflichtet, die erforderlichen Anlagen, Gebäude und die Sachausstattung für einen ordnungsgemäßen Unterricht bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Bei Enthaltung der LINKEN so empfohlen
Ergebnis: Bei Enthaltung der LINKEN so empfohlen - 8,Zügigkeitserhöhung an der städt. kath. Grundschule DionysiusschuleZur Vorlage · 0132/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant, die Zügigkeit der städtischen katholischen Grundschule Dionysiusschule zum 1. August 2023 von zwei auf drei Züge zu erhöhen. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft eine Empfehlung ausspricht, die Bezirksvertretung IV die Maßnahme zur Kenntnis nimmt und der Rat der Stadt Essen die Entscheidung trifft.
Grundlage für die Erweiterung ist die hohe Nachfrage nach Schulplätzen in den Stadtteilen Borbeck-Mitte, Bochold und Bergeborbeck. Während die Schülerzahlen der Schule im Schuljahr 2022/2023 bei 210 Kindern lagen, weisen die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2023/2024 mit 63 Anmeldungen bereits einen Bereich auf, der eine dreizügige Führung rechtfertigt. Zudem besteht an anderen Standorten im Einzugsgebiet ein hoher Bedarf, der durch die Kapazitäten der umliegenden Schulen nicht vollständig gedeckt werden kann.
Für die Umsetzung der Dreizügigkeit sind kurzfristig zusätzliche Klassenräume erforderlich. Die Verwaltung plant, zwei bestehende Räume umzunutzen und einen weiteren Raum multifunktional auszustatten, wofür Kosten in Höhe von etwa 11.410 Euro brutto veranschlagt sind. Ein vierter Raum soll mittelfristig durch brandschutzrechtliche Anpassungen im Altbau des Schulgeländes verfügbar gemacht werden. Die Schule befürwortet die Maßnahme.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Zügigkeitserhöhung an der städt. kath. Grundschule Bischof-von-Ketteler-SchuleZur Vorlage · 0134/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, die Zügigkeit der städtischen katholischen Grundschule Bischof-von-Ketteler-Schule im Stadtbezirk IV ab dem 1. August 2023 von drei auf vier Züge zu erhöhen. Die Vorlage basiert auf den Bestimmungen des Schulgesetzes NRW und begründet die Maßnahme mit der Notwendigkeit, der steigenden Nachfrage nach Schulplätzen im Stadtteil Bochold sowie im angrenzenden Einzugsgebiet gerecht zu werden.
Im Schuljahr 2022/2023 werden an der Schule 371 Schülerinnen und Schüler in 14 Klassen unterrichtet. Da die bisherige Erhöhung auf drei Züge im Jahr 2018 nicht ausreichte, um die Anmeldesituation zu decken, und für die kommenden Jahre ein anhaltendes Schülerwachstum prognostiziert wird, ist die dauerhafte Erweiterung vorgesehen. Bereits für das kommende Schuljahr liegen 92 Anmeldungen vor.
Da für die Umsetzung keine zusätzlichen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, soll die Erhöhung durch ein neues Raumkonzept realisiert werden. Dieses sieht eine multifunktionale Ausstattung der vorhandenen Klassenräume vor, um die vier Eingangsklassen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Betreuungsangebote unterzubringen. Die Kosten für die erforderliche Umfunktionierung der Bestandsräume belaufen sich auf rund 45.640 Euro brutto. Die Schule unterstützt die Umsetzung der Maßnahme. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt den Beschluss, während die Bezirksvertretung IV die Information zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Zügigkeitserhöhung und Einrichtung eines Teilstandorts für die städt. kath. Grundschule WinfriedschuleZur Vorlage · 0128/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Anpassung der Kapazitäten an der städtischen katholischen Grundschule Winfriedschule in Essen-Huttrop. Gemäß der vorliegenden Vorlage soll die Zügigkeit der Schule zum 1. August 2023 von zwei auf drei Züge erhöht werden. Diese Entscheidung basiert auf der Schulentwicklungsplanung und der Entwicklung der Schülerzahlen im Stadtbezirk I, wobei für die kommenden Schuljahre steigende Anmeldezahlen prognostiziert werden.
Parallel zur Erhöhung der Zügigkeit wird für die offene Ganztagsbetreuung (OGS) ein befristeter Teilstandort eingerichtet. Ab dem 1. August 2023 sollen im Erweiterungsbau des ehemaligen Ruhrkollegs in der Seminarstraße 9 Räumlichkeiten für die OGS-Gruppen genutzt werden. Dieser Interimsstandort dient dazu, dem Bedarf an Betreuungsplätzen und dem Rechtsanspruch ab dem Jahr 2026 gerecht zu werden, bis am Hauptstandort in der Siepenstraße ein dauerhafter Teilstandort oder ein entsprechender Erweiterungsbau zur Verfügung steht. Die Nutzung des Teilstandortes wird auf das erste und zweite Obergeschoss beschränkt, um eine räumliche Abgrenzung zu den vom Berufskolleg Ost genutzten Gebäudeteilen zu gewährleisten.
Die Kosten für die Ausstattung der Gruppenräume werden vorläufig mit rund 48.000 Euro beziffert. Die notwendigen baulichen Maßnahmen werden durch die zuständige Immobilienwirtschaft finanziert. Die Verwaltung stellt sicher, dass durch die Zügigkeitserhöhung die erforderlichen Schulanlagen und Lehrmittel bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.1Zügigkeiterhöhung und Einrichtung eines Teilstandorts für die städt. Gemeinschaftsgrundschule Maria-Kunigunda-SchuleZur Vorlage · 0118/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Erhöhung der Zügigkeit der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Maria-Kunigunda-Schule sowie die Einrichtung eines dauerhaften Teilstandorts. Gemäß der vorliegenden Vorlage soll die Zügigkeit der Schule ab dem 1. August 2023 von drei auf vier Züge erhöht werden. Diese Maßnahme erfolgt aufgrund steigender Schülerzahlen im Stadtteil Karnap und soll die Planungssicherheit sowie die Bereitstellung ausreichender Schulplätze gewährleisten.
Zusätzlich soll die Schule ab dem 1. August 2022 dauerhaft einen Teilstandort in den Räumlichkeiten der ehemaligen Hauptschule Karnap im Sigambrerweg nutzen. Der Hauptstandort der Schule bleibt hiervon unberührt. Die Nutzung der Räumlichkeiten im ehemaligen Schulgebäude soll die räumliche Umsetzung der Vierzügigkeit ermöglichen, da die Schule bereits für die offene Ganztagsbetreuung Teile dieses Gebäudes nutzt. Die Organisation des Unterrichtsbetriebs und der Schülerschaft auf beide Standorte obliegt der Schule.
Für die Umsetzung der Zügigkeitserhöhung ist die Ausstattung eines multifunktionalen Klassenraums vorgesehen. Die damit verbundenen Sachkosten belaufen sich auf brutto rund 11.410 Euro. Die Vorlage empfiehlt dem Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, dem Rat der Stadt Essen diese Änderungen zu beschließen, während die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk V nachträglich in Kenntnis gesetzt wird.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Aufhebung des gebundenen Ganztags und Einrichtung einer OGS-Betreuung an der städt. Förderschule Jakob-Muth-SchuleZur Vorlage · 0136/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant, den gebundenen Ganztagsbetrieb an der staatlichen Förderschule Jakob-Muth-Schule mit Wirkung zum 1. August 2023 aufzuheben und stattdessen eine offene Ganztagsbetreuung (OGS) einzurichten. Die Schule, die den Schwerpunkt auf emotionale und soziale Entwicklung legt, unterrichtet Kinder der Primarstufe aus dem gesamten Stadtgebiet.
Die Entscheidung basiert auf einer Veränderung der Schülerschaft. Ein erheblicher Teil der Lernenden weist einen erhöhten Förderbedarf auf oder verfügt über eine eingeschränkte Schulfähigkeit, was die Anforderungen an einen langen, strukturierten Schultag beeinflusst. Das neue Konzept der OGS-Betreuung richtet sich gezielt an jene Schülerinnen und Schüler, die die Anforderungen eines längeren Schultages bewältigen können. Aufgrund von Besonderheiten im Bereich der Fremd- und Selbstgefährdung ist zudem vorgesehen, die üblichen Gruppengrößen zu unterschreiten.
Die Schulaufsicht unterstützt diese Umstellung, und auch die Schulkonferenz hat der Änderung einstimmig zugestimmt. Die räumlichen Voraussetzungen, wie Lehrküche, Computerraum und Spielbereiche, sind für die Durchführung der OGS bereits vorhanden. Die notwendige Verpflegung kann über die bestehende Essensausgabe sichergestellt werden. Die Kosten für die Umsetzung sind in einer separaten Vorlage berücksichtigt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IX die Änderung zur Kenntnis nimmt und der Rat der Stadt Essen die Aufhebung des gebundenen Ganztags sowie die Einrichtung der OGS beschließt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Gymnasium Essen-Werden, Grafenstr. 9, Entkernung und Wiederaufbau des Tanztraktes im Untergeschoss nach HochwasserschadenZur Vorlage · 0002/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat den Bau und den Baubeginn für die Sanierung des Tanztraktes im Untergeschoss des Gymnasiums Essen-Werden beschlossen. Das Projekt umfasst die Entkernung und den Wiederaufbau der betroffenen Flächen nach einem Hochwasserschaden, der im Juli 2021 durch starke Unwetterereignisse verursacht wurde. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 1.256.000 Euro.
Die Sanierung umfasst eine Fläche von etwa 348 Quadratmetern und beinhaltet verschiedene technische sowie bauliche Maßnahmen. Geplant sind unter anderem die Verbesserung der Raumakustik, die Erneuerung der Fensterfront mit Wärmeschutzverglasung, die Installation eines neuen Tanzsportbodens inklusive Fußbodenheizung sowie die Modernisierung der Lüftungs-, Trinkwasser- und Warmwasserinstallationen. Zudem sollen bauliche Maßnahmen zum Schutz vor künftigen Regeschäden sowie die Optimierung der Nebenräume umgesetzt werden.
Für die Umsetzung ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 800.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehen. Die restlichen Kosten sollen im Jahr 2024 durch budgetneutrale Anmeldung gedeckt werden. Die Finanzierung der Maßnahme ist auch ohne die noch in Abstimmung befindlichen Fördermittel aus der Hochwasser-Soforthilfe gesichert. Nach Abschluss der Planungs- und Vergabephase ist eine Bauzeit von 12 Monaten vorgesehen, wobei die Fertigstellung des Tanztraktes für August 2024 angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.1Weitere Freigabe von Planungsmitteln bei der Maßnahme "Sanierung Schulstandort Frankenstraße 200"Zur Vorlage · 0108/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Vorlage 0108/2023/7 die zusätzliche Beauftragung von Planungsleistungen in Höhe von 2.200.000 Euro für die Generalsanierung des Schulstandorts Frankenstraße 200. Hierfür ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.940.000 Euro vorgesehen, die durch Minderausgaben aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung gedeckt werden sollen.
Die Erhöhung der Planungskosten resultiert aus einer Ausweitung des Leistungsumfangs. Neben den Leistungen des Generalplaners sind zusätzliche Fachplanerleistungen sowie Voruntersuchungen erforderlich. Als Gründe für die Kostenentwicklung werden neue Zielvorgaben und Leitlinien der Stadt Essen angeführt, darunter die Schulbauleitlinie, die eine Anpassung der Raumkonzepte hin zu Lernlandschaften vorsieht, sowie die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt. Letztere umfasst die Prüfung von Geothermie, Gründächern und Photovoltaik. Zudem sind aufgrund veränderter Grundrisse zusätzliche Leistungen im Bereich des Brandschutzes sowie Schadstoffuntersuchungen notwendig.
Die Gesamtkosten für die Planungsleistungen des Projekts steigen dadurch auf insgesamt 3.000.000 Euro. Durch die erweiterten Planungsanforderungen und die personelle Auslastung in der zuständigen Fachabteilung verschiebt sich der ursprünglich für Mitte 2023 geplante Baubeginn um etwa ein Jahr. Die zusätzliche Freigabe der Mittel dient dazu, die Entwurfs- und Genehmigungsplanung abzuschließen und eine fundierte Grundlage für den anstehenden Baubeginnbeschluss zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen, Bericht über die Budgetentwicklung im 2. Halbjahr 2022Zur Vorlage · 0040/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft informiert über die Umsetzung der Förderprogramme KInFöG NRW und „Gute Schule 2020“ sowie über die Budgetentwicklung im zweiten Halbjahr 2022. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse vorgelegt.
Im Rahmen des KInFöG-Programms Kapitel 1 wurden von insgesamt 55 Maßnahmen bereits 54 vollständig umgesetzt und abgerechnet. Die letzte verbleibende Maßnahme, die Sanierung der Turnhalle am Berufskolleg Ost, soll im ersten Quartal 2023 abgerechnet werden. Im Bereich KInFöG Kapitel 2 wurden bisher rund 17,7 Millionen Euro der verfügbaren Mittel abgerufen. Von den 26 geplanten Maßnahmen sind fünf beendet, darunter WC-Sanierungen an der UNESCO-Schule und der Joachimschule. Die restlichen 21 Projekte befinden sich in der Bauausführungsphase, deren Abschluss ist bis Ende 2025 vorgesehen.
Das Programm „Gute Schule 2020“ umfasst einen Kreditrahmen von rund 81,4 Millionen Euro, der bereits in vier Tranchen abgerufen wurde. Im Berichtszeitraum wurde der Verwendungsnachweis für die zweite Tranche in Höhe von etwa 24,45 Millionen Euro bei der NRW.BANK eingereicht. Von 33 Kleinmaßnahmen sind 32 abgeschlossen, unter anderem die Sanierung des Turnhallenbodens der Schmachtenbergschule und die Fassadensanierung der Bertha-von-Suttner-Realschule. Die acht investiven Großmaßnahmen befinden sich planmäßig in der Bauphase.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Beschlusskontrolle
- 15.Mitteilungen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Vorstellung von Frau Kuth-Widera, Schulleiterin der Parkschule
- 17.Mitteilungen