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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 14 über die Sitzung des Integrationsrates vom 23.02.2023
- 2.Niederschrift Nr. 15 über die Sitzung des Integrationsrates vom 15.03.2023
- 3.Ehrung von Herrn Ali Can als Träger der Bundesverdienstmedaille für „Verdienste um das Gemeinwohl“
- 4.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das I. Quartal 2023Zur Vorlage · 0567/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des Fachbereichs 56 des JobCenters Essen für das erste Quartal 2023 dokumentiert die Entwicklung der SGB II-Leistungen sowie die Arbeitsmarktintegration. Zum Ende des ersten Quartals 2023 wurden 5.059 Personen in 2.685 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die kommunalen Mehraufwendungen beliefen sich auf rund 16,0 Millionen Euro, wovon etwa 10,5 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt wurden. Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes wurden 30 Arbeitsplätze nach § 16i SGB II neu besetzt, während 21 Neufälle nach § 16e SGB II gefördert wurden. Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 stiegen die Regelsätze um bis zu 11,8 Prozent und die Einkommensfreibeträge wurden auf 30 Prozent angehoben. Ab dem 1. Juli 2023 treten zudem ein Kooperationsplan sowie ein monatlicher Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro in Kraft. Der Bericht wird dem Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
Zusätzlich umfasst die Vorlage Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und die strategische Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung. Ziel ist die Optimierung der Jugendberufsagentur, die Akquise von Ausbildungsstellen sowie die Förderung schwer erreichbarer junger Menschen durch Quartiersarbeit. Die Bündelung der Kompetenzen erfolgt in der Bürogemeinschaft Arbeitsmarktförderung unter der Trägerschaft der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, gemeinsam mit der NRW Regionalagentur MEO, Competentia MEO, der Agentur für Arbeit Essen und dem JobCenter Essen. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Integration anerkannter Asylbewerber über den Integration Point, der Aktivierung von Alleinerziehenden mit Kindern unter drei Jahren sowie der Umsetzung des Bundesprojektes rehapro.
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Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Unbefristete Anerkennung der Integrations- und Bildungszentrum Essen gUG als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 2160/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die unbefristete Anerkennung des Integrations- und Bildungszentrum Essen gUG als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Die Organisation wurde im Juli 2021 zur Optimierung der Strukturen gegründet und übernahm die bestehende Anerkennung des Vereins Syrische Kultur und Integration e.V. Die Zuordnung erfolgt in die Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendarbeit.
Der Zweck der gUG umfasst die Förderung, Integration, Bildung und Erziehung von Flüchtlingen, Migranten sowie Neuzugewanderten sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Jugendlicher und älterer Personen. Ein Schwerpunkt liegt auf wöchentlichen Lernförderangeboten für Kinder und Jugendliche verschiedener Herkunftsländer, darunter auch aus der Ukraine. Die Angebote richten sich an Schüler der Grundschulen sowie weiterführender Schulen und werden in Kooperation mit verschiedenen Essener Schulen durchgeführt.
Das Spektrum der Leistungen umfasst zudem Nachmittagsangebote in den Bereichen Kochen, Tanz, Theater und Gesang sowie Freizeitaktivitäten und Ferienprogramme. In Zusammenarbeit mit der Arbeit & Bildung Essen GmbH werden Beratungen zu Themen wie Ausbildung und Praktikum durchgeführt. Darüber hinaus bietet die Einrichtung Deutschkurse, Sozialberatung und Übersetzungshilfen an, ergänzt durch Kinderbetreuung. Die Kosten der Angebote werden durch ehrenamtliches Engagement, Sponsoren sowie Mittel des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und des Bildungs- und Teilhabepakets gedeckt. Die Verwaltung stellt fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen und die Richtlinien der Stadt Essen erfüllt sind.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 25.05.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Verlängerung der Anerkennung der Akademie für Bildung und Soziales gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 2161/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Verlängerung der Anerkennung der Akademie für Bildung und Soziales gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Die Anerkennung wird für einen Zeitraum von zwei Jahren verlängert, wobei der Träger der Kategorie 6 (andere privat-gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe) zugeordnet wird. Zuvor war die Organisation bereits für ein Jahr anerkannt worden.
Die Akademie für Bildung und Soziales gGmbH ist seit Ende 2016 in den Essener Stadtteilen Altenessen, Steele und der Stadtmitte tätig. Die Satzung des Trägers sieht die Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die Sozialisation sowie die Förderung der gesellschaftlichen Emanzipation von Frauen vor. Das Angebot umfasst Lernförderprogramme, Sprachkurse für Eltern und Kinder sowie verschiedene Sport- und Gruppenangebote wie Taekwondo, Fußball und Boxen. Zudem werden Integrationsassistenzen im schulischen Bereich sowie Beratungsleistungen für Familien angeboten.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt unter anderem durch Landesmittel, Mittel des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie über das Bildungs- und Teilhabepaket und das städtische Integrationsbudget. Die Verwaltung stellt fest, dass der Träger die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die städtischen Richtlinien erfüllt und einen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leistet. Der Beschluss zur Verlängerung wurde dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 25.05.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Unbefristete Anerkennung des Vereins Atlas-Bildungs-Center e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 0550/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die unbefristete Anerkennung des Vereins Atlas-Bildungs-Center e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Gleichzeitig erfolgt die Zuordnung zur Trägerkategorie 6 für andere privat-gemeinnützige Träger. Die Vorlage, die vom Jugendamt erstellt wurde, sieht zudem vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
Der Verein, der 2008 gegründet wurde, arbeitet an der Schnittstelle von Bildung, Erziehung und Integration. Nach einer zunächst einjährigen Anerkennung im Jahr 2019 und einer anschließenden zweijährigen Verlängerung im Jahr 2020 liegt nun die Grundlage für eine dauerhafte Anerkennung vor. Das Angebot des Vereins umfasst unter anderem Schulbegleitung sowie Hilfen zur Erziehung. Die Arbeit basiert auf einem multiprofessionellen Team, das durch die kulturelle Vielfalt der Fachkräfte und Sprachmittler geprägt ist.
Der Träger informiert das Jugendamt regelmäßig über seine Tätigkeiten und steht im direkten Austausch mit der Behörde im Rahmen der Hilfeplanungen gemäß § 36 SGB VIII. Laut der Verwaltung erfüllt der Verein die Voraussetzungen für die unbefristete Anerkennung, da er seine Angebote kontinuierlich an die Bedarfe der Jugendhilfe angepasst und die Qualität seiner Arbeit durch die Qualifizierung der Mitarbeitenden sichergestellt hat.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 25.05.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Vorstellung des „Stadt Essen goes Gutes Klima Festival 2023“
- 9.Berichte aus den Arbeitskreisen
- 10.Berichte aus den Bezirksvertretungen und Ausschüssen
- 11.Anträge und Anfragen
- 12.Mitteilungen und Aktuelles
- 12 aTeilnahme des Integrationsrates am Arche Noah Fest 2023Zur Vorlage · 0874/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat hat beschlossen, am Sonntag, den 24. September 2023, mit einem eigenen Zelt am Arche Noah Fest teilzunehmen. Die inhaltliche und konzeptionelle Organisation sowie die personelle Besetzung des Standes erfolgen eigenständig durch das Gremium. Der Vorstand hat sich dazu verpflichtet, während der Veranstaltung durchgehend mit mindestens einem Vorstandsmitglied am Zelt präsent zu sein.
Ziel der Teilnahme ist es, den Austausch zwischen den Besuchern und den Mitgliedern des Integrationsrates zu fördern sowie die Arbeit des Gremiums öffentlich bekannt zu machen. Geplant ist unter anderem die Aufstellung einer Ideenwand, an der Besucher Anregungen und Kritik für die Arbeit des Integrationsrates hinterlassen können.
Zur Umsetzung der Teilnahme wird die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Zelt zu reservieren und einen Informationsflyer über den Integrationsrat in Druck zu geben. Zudem soll eine Pinnwand inklusive eines Moderationskoffers bereitgestellt werden. Für die Ausstattung des Zeltes sowie die Anschaffung von Give-aways stellt die Verwaltung bis zu 1.000 Euro aus dem Budget des Integrationsrates zur Verfügung. Die Vorlage basiert auf dem Wunsch der Gremienmitglieder, bereits in einer Sitzung im März 2023 geäußert wurde.
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Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Verschiedenes