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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 16 über die Sitzung des Integrationsrates vom 25.05.2023
- 2.FB 38 Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten – Jahresbericht 2022Zur Vorlage · 0870/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 38, der die Zentrale Ausländerbehörde sowie die Angelegenheiten der Staatsangehörigkeit und der Ausländer umfasst, hat den Jahresbericht für das Jahr 2022 vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 0870/2023/3 dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Integrationsrat sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration.
Der Bericht dokumentiert die Aktivitäten des Fachbereichs im vergangenen Jahr und beschreibt die Abstimmungsprozesse mit der Stadtverwaltung sowie mit den Landes- und Bundesbehörden. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Darstellung des Umsetzungsstandes von Maßnahmen, die in einem vorangegangenen Handlungskonzept zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität und der Arbeitsbedingungen im Bereich der Kommunalen Ausländerbehörde sowie des Welcome- und ServiceCenters Essen festgelegt wurden.
Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister am 31. Mai 2023 unterzeichnet. Die Beratungsfolge der zuständigen Gremien war für die Monate Juni 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2022Zur Vorlage · 0693/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des JobCenters Essen befasst sich mit der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2022. Die Gesamtausgaben beliefen sich in diesem Zeitraum auf 17.101.764 €, was einer Steigerung von 27,14 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Parallel dazu stieg die Anzahl der Anträge um 49,72 %. Im Bereich SGB II wurde ein Zuwachs von 50,59 % verzeichnet, während im Rechtskreis WoGG/BKGG ein Anstieg von 48,73 % im Vergleich zu 2019 zu beobachten war. Die Kosten für die Mittagsverpflegung in den Bereichen SGB II und WoGG/BKGG beliefen sich auf 6.157.515,21 €. Zudem stiegen die Ausgaben für die soziale und kulturelle Teilhabe im SGB II um 39,62 % auf 554.710,65 €.
Im Vergleich zu anderen Städten in Nordrhein-Westland weist Essen Pro-Kopf-Ausgaben von 302,20 € im SGB II und 318,37 € im BKGG auf. Die Gesamtausgaben für SGB II und WoGG/BKGG erreichten mit 16.709.871 € den höchsten Stand seit 2015. Für das Jahr 2023 wird aufgrund des Wohngeld-Plus-Gesetzes und einer Stabilisierung des öffentlichen Lebens mit einer weiteren Zunahme der Inanspruchnahme gerechnet. Ein Vergleich der ersten Quartale von 2022 und 2023 zeigt einen Anstieg der Bruttoausgaben im SGB II um 10,36 %. Die Verwaltung prüft derzeit die Einführung des Moduls „Deutsch als Fremdsprache“ in den Sommerferien sowie die Erstellung eines Informationsflyers zur sozialen und kulturellen Teilhabe. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, den Integrationsrat sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 3.aInanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes hier: Erhöhung der Teilhabequote an sozialen und kulturellen BuT-Leistungen: Gemeinsamer Antrag von CDU/Grüne Nr. 1856/2021/CDU/GrüneZur Vorlage · 0227/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat einen Bericht zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes vorgelegt, der sich mit der Erhöhung der Teilhabequote an sozialen und kulturellen Leistungen befasst. Gegenstand der Vorlage ist ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne. Das Paket ermöglicht Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld bzw. Kinderzuschlag beziehen, eine monatliche Pauschale von 15,00 Euro für Aktivitäten in den Bereichen Sport, Kultur, Spiel und Freizeit.
Die Verwaltung hat die Einführung einer Bildungskarte geprüft, diese jedoch als nicht wirtschaftlich eingestuft. Als Gründe werden der technische Aufwand für das JobCenter sowie die Anbieter und ein komplexeres Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren angeführt. Zudem wird die Annahme vertreten, dass eine Bildungskarte die tatsächliche Motivation zur Teilnahme an Angeboten nicht steigert, sondern lediglich die statistische Bewilligungsquote beeinflusst.
Stattdessen setzt die Verwaltung auf verstärkte Informationsarbeit. Hierzu gehören die Nutzung der städtischen Homepage, mehrsprachige Flyer, die Kommunikation über Kooperationspartner sowie Informationsveranstaltungen in Kitas, Schulen und sozialen Organisationen. Auch die Schulsozialarbeit wird zur Information der Erziehungsberechtigten genutzt. Die Ausgaben für Teilhabeleistungen im SGB-II-Bereich stiegen laut Bericht von 397.125,36 Euro im Jahr 2021 auf 554.710,65 Euro im Jahr 2022. Aufgrund des Wohngeld-Plus-Gesetzes wird mit einer weiteren Zunahme der Anspruchsberechtigten gerechnet.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2023 · Kulturausschuss (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 4.Arbeitsmarktprogramm des FB 56 - JobCenter für das Jahr 2023Zur Vorlage · 0443/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat mit der Vorlage 0443/2023/5 das Arbeitsmarktprogramm für das Jahr 2023 vorgelegt. Das Dokument dient der Darstellung der arbeitsmarktpolitischen Ausrichtung sowie der Identifizierung relevanter Handlungsfelder für das aktuelle Geschäftsjahr. Es ist als Informationsgrundlage für die Öffentlichkeit sowie für Akteure der lokalen Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik konzipiert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Jugendhilfeausschuss sowie der Integrationsrat das Programm zur Kenntnis nehmen. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst Termine im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration im Mai 2023 sowie Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und des Integrationsrates im Juni und September 2023. Eine Vorprüfung der Vorlage durch die Verwaltung ist vorgesehen. Eine Einschätzung der Klimarelevanz wurde als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2023/2024Zur Vorlage · 0703/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, bestimmte Kindertageseinrichtungen als neu einzurichtende Familienzentren für das Kindergartenjahr 2023/2024 an das Land Nordrhein-Westfalen zu melden. Ziel des Landesprogramms „Familienzentren NRW“ ist die Unterstützung von Familien im Alltag sowie die Förderung von Erziehungs- und Bildungskompetenzen. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgt durch eine Projektgruppe auf Basis von Kriterien wie der Eignung der Einrichtungen, dem Bedarf im Stadtteil sowie der Berücksichtigung von Sozialindikatoren.
Für das kommende Kindergartenjahr werden sechs neue Standorte in den Stadtteilen Bergerhausen, Frohnhausen, Haarzopf, Altenessen-Nord, Vogelheim und Stoppenberg vorgeschlagen. Damit erhöht sich das Kontingent der Förderpakete in Essen auf 114. Nach der Zertifizierung werden insgesamt 147 Kindertageseinrichtungen sowie drei weitere Verbundpartner als Familienzentren in der Stadt agieren. Die Auswahl berücksichtigt sowohl Quartiere mit besonderem Bildungsbedarf als auch Stadtteile ohne bisherige Familienzentren, um die stadtweite Infrastruktur zu stärken.
Die jährliche Landesförderung beträgt 20.000 Euro pro Familienzentrum. Die kommunalen Kosten für die sechs neuen Zentren belaufen sich auf insgesamt 126.459,30 Euro, wobei die Zuschüsse in gleicher Höhe durch zusätzliche Landesmittel gedeckt werden. Die Vorlage wurde zudem den Bezirksvertretungen sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Projekt ZUSi - Zukunft früh Sichern 2.0 – Ein ergänzender Arbeitsansatz frühkindlicher Armutsprävention in Essener KindertageseinrichtungenZur Vorlage · 0077/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Nachfolgeprojekt „ZUSi 2.0 – Zukunft früh Sichern“ dient als ergänzender Arbeitsansatz zur frühkindlichen Armutsprävention in Essener Kindertageseinrichtungen. Das Vorhaben wird von der RAG-Stiftung gefördert und umfasst den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2025. Im Rahmen des Projekts nehmen bis zu 14 ausgewählte Kindertageseinrichtungen teil, für die jeweils ein jährlicher Förderbetrag von 10.000 Euro bereitgestellt wird. Ziel der Maßnahme ist die individuelle Förderung von Kindern sowie die Stärkung der Armutssensibilität in den Einrichtungen. Die Umsetzung erfolgt in Verknüpfung mit bestehenden Strukturen wie „plusKITA“ und der „Präventionsoffensive Elternbildung“, während die wissenschaftliche Begleitung durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS Frankfurt) erfolgt.
Die Finanzierung der Sachkosten und Personalaufwendungen setzt sich aus Stiftungsmitteln und laufenden Haushaltsmitteln zusammen. Für die Sachkosten sind 198.333 Euro in 2023, 140.000 Euro in 2024 sowie anteilig 81.667 Euro bis Juli 2025 vorgesehen. Zur Projektverantwortung im Jugendamt wird eine halbe Personalstelle finanziert. Die Stiftungsmittel decken hierfür Beträge von 48.000 Euro in 2023, 32.000 Euro in 2024 und 18.667 Euro bis Juli 2025 ab. Die verbleibenden Differenzbeträge für die Jahre 2024 und 2025 werden aus laufenden Haushaltsmitteln finanziert. Eine Aufstockung der Stiftungsmittel für die Jahre 2024 und 2025 wurde in Aussicht gestellt. Der Bericht dient dem Jugendhilfeausschuss und dem Integrationsrat zur Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Erweiterung des Essener Modells Quartiersmanagement auf den Stadtteil BorbeckZur Vorlage · 2205/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Erweiterung des „Essener Modells Quartiermanagement“ auf den Stadtteil Borbeck sowie die Einrichtung eines Stadtteilbüros vor. Hierfür soll zum 1. Januar 2024 beim Jugendamt eine zusätzliche Planstelle im Bereich der Stadtteilarbeit geschaffen werden. Parallel dazu soll die Finanzierung einer Stelle für die Stadtteilmoderation beim Institut für soziale Stadtentwicklung und Arbeitswelt (ISSAB) der Universität Duisburg-Essen ab demselben Zeitpunkt sichergestellt werden.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten durch den Fachbereich 60 vorgesehen. Die kalkulierten jährlichen Mietkosten für das Stadtteilbüro belaufen sich auf etwa 24.000 Euro. Zudem werden einmalige investive Kosten in Höhe von 50.000 Euro für die Technik und die Erstausstattung veranschlagt, ergänzt um kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen. Die jährlichen Personalkosten für die Stadtteilarbeit und den Zuschuss zur Stadtteilmoderation werden mit insgesamt rund 144.000 Euro beziffert.
Das Vorhaben verfolgt das Ziel, Sozialraumorientierung, Inklusion und partizipative Stadtteilmoderation strategisch zu verknüpfen. Das Jugendamt soll zudem prüfen, ob das Modell auf weitere Stadtteile übertragbar ist. Während der Rat der Stadt über den Vorschlag entscheidet, geben der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss Empfehlungen ab. Eine jährliche Berichterstattung über die Arbeit und die Schwerpunktthemen des Quartiermanagements ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7 aWeitere Umsetzung des Essener Modells zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen (Brückenprojekte)Zur Vorlage · 0834/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Weiterentwicklung und Sicherung des sogenannten „Essener Modells“ zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen, den sogenannten Brückenprojekten. Ziel der Maßnahme ist es, die Kinderbetreuungsangebote durch die ergänzende Finanzierung von Brückenprojekten und Sprachbildungsgruppen auszubauen. Dabei sollen vorrangig Standorte in Flüchtlingsunterkünften erhalten und neue Eltern-Kind-Gruppen zur Integration Neuzugewanderter geschaffen werden. Dies dient der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuungsplätze gemäß § 24 SGB VIII sowie der Vermeidung der Isolation von Familien.
Für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2023 sind maximale kommunale Kosten in Höhe von 240.000 Euro veranschlagt. Dieser Betrag soll Lohnnebenkosten, Reinigung und Verwaltung abdecken. Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe „Tageseinrichtungen für Kinder“, wobei voraussichtlich zusätzliche überplanmäßige Mittel benötigt werden. Durch die Einführung neuer Förderrichtlinien sollen Träger dazu befähigt werden, ergänzende Mittel zu beantragen, um die finanziellen Mehrbedarfe für das Jahr 2024 ermittelbar zu machen.
Der Jugendhilfeausschuss soll die Umsetzung in der vorgeschlagenen Form beschließen. Weitere Gremien, darunter der Haupt- und Finanzausschuss, der Integrationsrat, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Rat der Stadt, sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen. Eine Vorabprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7 bBericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“Zur Vorlage · 0532/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die Förderung von zwei weiteren Quartiershausmeister-Stellen bei der Caritas Essen gGmbH bis Ende 2023 zu unterstützen. Hintergrund ist das Auslaufen der Finanzierung durch das Jobcenter für die bisher als Quartierskümmerer eingesetzten Stellen in den Stadtteilen Bergmannsfeld und Hörsterfeld. Die Überführung in das stadtweite Programm der Quartiershausmeister soll die Aufgabenbereiche und die Finanzierung angleichen. Für den Zeitraum von acht Monaten im Jahr 2023 wird ein Bezuschussungsbedarf von maximal 34.000 Euro veranschlagt, wobei die Kosten aus dem Haushalt der Stadt Essen gedeckt werden sollen. Die Stellen sind mit jeweils einem Vollzeitäquivalent der Entgeltgruppe E4 TVöD angesetzt.
Der Bericht beschreibt zudem verschiedene Maßnahmen zur Quartiersentwicklung und Kriminalprävention in den Essener Bezirken. Im Bezirk I ist die Umgestaltung eines Parkplatzes an der Kleinen Stoppenberger Straße geplant, um dem Drogenhandel entgegenzuwirken. In den Bezirken III und IV leisten Quartiershausmeister Präventionsarbeit, unter anderem durch Kooperationen mit den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE), dem Ordnungsamt und der Polizei. Im Bezirk IV wird zudem ein Streetwork-Projekt mit der Universität Duisburg-Essen sowie Trainings für Grundschüler durch die Werkstatt Solidarität Essen gGmbH durchgeführt, wofür eine Erhöhung der Sachkosten vorgesehen ist. In den Bezirken V, VI und VII konzentrieren sich die Tätigkeiten der Quartiershausmeister auf die Ordnung, Sicherheit und die Unterstützung von Netzwerken wie dem Aktionsbündnis sicheres Altenessen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (22. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Berichte aus den Arbeitskreisen
- 9.Berichte aus den Bezirksvertretungen und Ausschüssen
- 10.Anträge und Anfragen
- 11.Mitteilungen und Aktuelles
- 12.Verschiedenes
- B.Nichtöffentlicher Teil
- 13.Anmietung von 17.354 m² Büro- und Nebenflächen im Objekt Kruppstraße 16, 45128 Essen für die Fachbereiche 38 und 01-09Ergebnis: Kenntnis genommen