Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 39 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 07.12.2023
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.HochhausentwicklungskonzeptZur Vorlage · 1230/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über das Hochhausentwicklungskonzept für die erweiterte Innenstadt entscheiden. Das Konzept dient dazu, die Entwicklung von Hochhäusern in der Stadt gezielt zu steuern und Planungsgrundsätze für neue Bauvorhaben festzulegen. Es bietet eine Grundlage für die Verwaltung, die Politik sowie für Bauherren und die Öffentlichkeit, um bei der Planung neuer Hochpunkte frühzeitig Orientierung über architektonische und städtebauliche Erwartungen zu erhalten.
Der Fokus des Konzepts liegt auf dem Einzugsbereich der Innenstadt, da dort die größte Nachfrage nach Hochhausflächen besteht. Das Dokument definiert Eignungsräume für neue Gebäude und formuliert Leitplanken für die Integration in die bestehende Stadtstruktur. Die Anwendung des Konzepts ist bei Bauleitplanungsverfahren für Gebäude ab einer Fußbodenhöhe von über 22 Metern vorgesehen, wobei die Planungsgrundsätze auch für Vorhaben außerhalb der Innenstadt gelten.
Die Erarbeitung des Entwurfs umfasste verschiedene Beratungsformate, darunter Expertengespräche mit Architekten sowie einen Austausch im Rahmen eines Arbeitskreises, an dem Vertreter der Stadtverwaltungen Essen und Düsseldorf teilnahmen. Zudem wurden Erkenntnisse aus einer Diskussion des BDA Essen sowie Arbeiten von Studierenden der Fachrichtung Raumplanung in das Konzept integriert. Das Vorhaben basiert auf den rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches zur Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungskonzepte bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.02.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (41. Sitzung) — wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 07.12.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (39. Sitzung) — beraten und zur Empfehlung in die nächste ASPB-Sitzung am 18.01.2024 geschoben
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 3.1Ergänzungsantrag zu TOP: HochhausentwicklungskonzeptZur Vorlage · 0080/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat einen ergänzenden Antrag zum Hochhausentwicklungskonzept der Stadt Essen vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Aufnahme spezifischer Formulierungen in die bestehenden Planungsgrundsätze des Konzepts.
Im Bereich der Wohnnutzung sollen laut dem Antrag soziale Zwecke eine hohe Priorität erhalten. Für die Bebauungspläne von Wohnprojekten wird die Festlegung eines verbindlichen Anteils an öffentlich geförderten Wohnungen angestrebt. Falls dies bei Bauvorhaben, die lediglich ein Hochhaus umfassen, aufgrund fehlender Einzelfallgenehmigungen des zuständigen Ministeriums nicht realisierbar ist, soll stattdessen ein hoher Anteil an preisgedämpften Wohnungen vorgesehen werden.
Die Begründung der Ratsfraktion hebt hervor, dass die Betonung von öffentlichem Raum sowie die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum zur Steigerung der Akzeptanz von Hochhausprojekten beitragen soll. Dabei wird auf die Einhaltung menschlicher Maßstäbe in der Stadtentwicklung verwiesen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 15.02.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (41. Sitzung) — wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 4.Freiheit Emscher - Projektstatusbericht 2023Zur Vorlage · 1829/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Statusbericht 2023 zum Projekt „Freiheit Emscher“ informiert über die Entwicklung eines rund 1.700 Hektar großen Gebiets zwischen Bottrop und Essen. Im Zentrum steht die städtebauliche Nutzung ehemaliger Bergbauflächen durch die im April 2023 gegründete Entwicklungsgesellschaft (FEEG). Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts sowie des weiteren Vorgehens vor. Für ein Koordinierungsbüro wird ein Förderantrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 28. Februar 2027 gestellt, wobei die jährlichen Budgets zwischen 91.500 € und 518.500 € liegen. Zudem wird der Just Transition Fund (JTF) thematisiert, der für vier Städte rund 90 Millionen € bereitstellt, wobei investive Maßnahmen bis Mitte 2026 zu 75 % abgerechnet sein müssen.
Die Planung verschiedener Teilprojekte sieht eine Anpassung des Gewerbeboulevards vor, der nun primär entlang der Straßen Haverkamp und In der Welheimer Mark geführt wird. Der Knotenpunkt Gladbecker Straße/Daniel-Eckhardt-Straße/Teilungsweg soll als zentraler Erschließungspunkt ausgebaut werden. Für den Standort Prosper II ist eine vertiefte Planung möglich, wobei die Entlassung aus der Bergaufsicht für 2027/28 erwartet wird. Der Standort Welheimer Mark soll als Campus entwickelt werden. Für die Fläche Sturmshof erarbeitet die FEEG ein Sanierungskonzept zur Bodenbelastung, wobei die RAG MI GmbH ein Leistungsverzeichnis vorbereitet. Im Gebiet Emil Emscher befindet sich ein Bebauungsplan in Aufstellung, während die Stadtverwaltung Essen eine Machbarkeitsstudie für den Stadthafen Essen erstellt. Ziel der nächsten Schritte ist die Qualifizierung der Standorte zur Baureifmachung sowie die Beantragung von JTF-Mitteln.
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Beratungsfolge
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — Beratungsfolge um den AVM ergänzt, Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Beratungsfolge um den AVM ergänzt, Kenntnis genommen - 4.ANeubau eines 4-zügigen Gymnasiums am Standort Katzenbruchstraße, Gymnasium Essen-Nord-Ost Hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1923/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Baubeginn für den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums in Essen-Nord-Ost sowie für ein zusätzliches Nebengebäude in Modulbauweise am Standort Katzenbruchstraße entscheiden. Die Vorlage sieht die Genehmigung der Kosten für das Projekt des Schulneubaus in Höhe von 91 Millionen Euro sowie für den Modulbau in Höhe von 6 Millionen Euro vor. Die Fertigstellung des Modulbaus ist für das vierte Quartal 2025 geplant, während der Neubau bis zum ersten Quartal 2028 fertiggestellt werden soll.
Die Kostenentwicklung gegenüber der Schätzung aus dem Jahr 2021 ergibt eine Steigerung um etwa 16,1 Millionen Euro. Als Gründe werden Baupreissteigerungen von rund 34 Prozent, ein erhöhter Raumbedarf sowie angepasste Brandschutzanforderungen angeführt. Die Kostensteigerung gegenüber dem ursprünglichen Rahmen von 55,3 Millionen Euro aus dem Jahr 2018 resultiert zudem aus einer Projekterweiterung und angepassten Planungsqualitäten.
Die Finanzierung des Neubaus erfolgt durch Mittel in Höhe von 84,1 Millionen Euro, die auf die Jahre 2024 bis 2028 verteilt sind. Für den Modulbau werden 5,72 Millionen Euro für den Zeitraum von 2024 bis 2026 benötigt. Die entsprechende Anpassung der Haushaltsansätze für die Folgejahre erfolgt im Rahmen der Mittelanmeldung zum Haushalt 2025 und darüber hinaus. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V sowie der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft haben die Vorlage zur Kenntnis genommen, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Haupt- und Finanzausschuss Empfehlungen abgeben.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.BFrida-Levy-Gesamtschule – Neubauprojekt der 6-zügigen Gesamtschule mit 5 Sporthallen – Bereitstellung von Planungsmitteln, Kauf und Errichtung eines Interim GebäudesZur Vorlage · 1961/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über das Neubauprojekt der 6-zügigen Frida-Levy-Gesamtschule sowie die Errichtung eines Interimsgebäudes entscheiden. Die Vorlage sieht die Beauftragung von Planungsleistungen für den Neubau in Höhe von 20,5 Millionen Euro vor, wobei die Beauftragung des Generalplaners als HOAI-Stufenbeauftragung (Stufen 1 bis 3) erfolgt. Zudem wird ein Teilbaubeginnbeschluss für die Baufeldherrichtung in Höhe von 2 Millionen Euro beantragung. Für die Umsetzung des Neubaus wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2024 in Höhe von 17,5 Millionen Euro angefordert, mit Kassenwirksamkeiten von 7 Millionen Euro im Jahr 2025 und 10,5 Millionen Euro im Jahr 2026.
Für die Interimslösung ist der Kauf bzw. die Errichtung eines dreigeschossigen Containergebäudes mit einer Fläche von etwa 2.700 Quadratmetern vorgesehen. Hierfür sind insgesamt 10,5 Millionen Euro veranschlagt, die sich aus Bauleistungen, Planung und Baufeldherrichtung zusammensetzen. Der aktuelle Kostenrahmen für die Bauleistungen des Neubauprojekts beläuft sich auf insgesamt 110.050.000 Euro.
Der Zeitplan sieht den Beginn der Baufeldherrichtung im dritten Quartal 2025 vor. Die Fertigstellung des Schulgebäudes wird für das dritte Quartal 2030 angestrebt, während die Sporthallen und Freianlagen für das erste Quartal 2033 geplant sind. Die finanziellen Kalkulationen beinhalten jährliche Abschreibungen und Zinsen für beide Bauvorhaben.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 30.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.CMontessorischule am Lönsberg - Energetische Sanierung der Turnhalle LönsbergZur Vorlage · 1830/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für die energetische Sanierung der Turnhalle am Lönsberg beschließen. Das Projekt umfasst Gesamtkosten in Höhe von 3.380.000 Euro. Die Verwaltung bittet den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft um nachträgliche Kenntnisnahme, um eine Verzögerung des Verfahrens zu vermeiden, da die Turnhalle bereits seit Februar 2021 nicht mehr genutzt werden kann.
Ursprünglich als einfache Erneuerung der Heiz-, Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen geplant, hat sich das Vorhaben aufgrund baulicher Erkenntnisse zu einer umfassenden Großsanierung ausgeweitet. Im Rahmen von Prüfungen wurden Mängel an der Tragkonstruktion sowie die Notwendigkeit einer Schadstoffsanierung aufgrund eines Asbestbefundes festgestellt. Die Maßnahmen umfassen nun auch die Sanierung des Dachbereichs, der Decken, der Umkleiden und der Sanitärräume sowie die Installation eines LED-Beleuchtungskonzepts. Zudem werden die Anlagen für den künftigen Einsatz von Wärmepumpen vorbereitet.
Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2024 sind Mittel in Höhe von 2.000.000 Euro für das Projekt geplant, während die verbleibenden Kosten im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025 berücksichtigt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 30.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.01.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.DTurnhallensanierungsprogramm hier: Sachstand 1. Halbjahr 2024Zur Vorlage · 1816/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Sachstand des Turnhallensanierungsprogramms für das erste Halbjahr 2024 vorgelegt. Das Programm, welches auf Beschlüssen aus dem Jahr 2015 basiert, umfasst die Sanierung von insgesamt 143 Turn- und Sporthallen sowie drei Lehrschwimmbecken. Von diesen Einrichtungen befinden sich 42 Maßnahmen in einem abgeschlossenen, laufenden oder planenden Zustand. Davon sind 18 Projekte bereits abgeschlossen, während weitere Maßnahmen im Rahmen laufender Sanierungen sowie eines neuen fünften Pakets durchgeführt werden.
Bisher wurden rund 131,9 Millionen Euro in die Sanierung investiert, finanziert durch verschiedene Förderprogramme und den städtischen Haushalt. Für die verbleibenden 101 Hallen besteht weiterhin Sanierungsbedarf. Der prognostizierte Instandhaltungsbedarf für diese Einrichtungen wird auf etwa 285 Millionen Euro geschätzt, wobei die Kosten über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren verteilt sind. Die Priorisierung sieht für die nächsten ein bis zwei Jahre einen Bedarf von 14 Millionen Euro vor. Parallel dazu werden zukünftige Schulbauprojekte, wie etwa an der Tiegelschule oder dem Leibniz-Gymnasium, den Neubau oder die Erweiterung von Hallenteilen beinhalten.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.01.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.ESanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 4. Quartal 2023Zur Vorlage · 1787/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur Sanierung der Essener Schultoiletten für das vierte Quartal 2023 gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Maßnahmen. Von insgesamt 189 Schulstandorten weisen derzeit noch 85 Anlagen Sanierungsbedarf auf. Im Berichtszeitraum wurden durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft fünf Projekte mit einem Gesamtvolumen von circa 2,55 Millionen Euro fertiggestellt. Die verbleibenden Maßnahmen werden durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft, die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) sowie die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) umgesetzt.
Die Projekte befinden sich in unterschiedlichen Phasen der Planung und Bauausführung. Um die Umsetzung zu beschleunigen, wurden Maßnahmen zwischen den beteiligten Akteuren umverteilt, unter anderem durch die Abgabe von Projekten von der EABG an die GVE. Ein Teil der GVE-Maßnahmen soll bis Ende 2024 abgeschlossen werden, während die restlichen Sanierungen bis Ende 2025 geplant sind.
Hinsichtlich der Kosten wird aufgrund der Baupreissteigerungen derzeit von einer Unterdeckung in Höhe von rund 4 Millionen Euro ausgegangen. Die Finanzierung erfolgt über einen investiven Pool mit einem jährlichen Budget von 5 Millionen Euro für die Jahre 2024 und 2025. Bei einzelnen Projekten wurden Kostenanpassungen notwendig, etwa durch den Einbau von Lüftungsanlagen oder aufgrund erweiterter Instandsetzungsarbeiten an Gebäudeteilen.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.FBauhof Elisenstraße - überplanmäßige Mittelbereitstellung für erweiterte PlanungsleistungenZur Vorlage · 1982/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll über die Erweiterung der Planungsleistungen für den Bauhof Elisenstraße entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die Gesamtkosten für die Planungen bis einschließlich Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure auf 1.240.000 Euro festzulegen. Hierfür wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 637.000 Euro aus dem Projektpool für allgemeine Planungsleistungen beantragngt.
Die Anpassung der Planung resultiert aus veränderten logistischen Anforderungen, zusätzlichen Maßnahmen durch die Nutzer sowie aktuellen Marktentwicklungen. Zu den erweiterten Leistungen gehören unter anderem die Umgestaltung einer Fläche am ehemaligen Gebäude 1 zu einem Parkplatz als Ausweichfläche während der Bauphase sowie die Unterbringung der Verkehrsmanagement Zentrale in Gebäude 3. Zudem ist eine Erweiterung der Osthalle zur Unterbringung der Abteilung für Kritische Infrastruktur vorgesehen. Da das Amt für Straßen und Verkehr die Projektsteuerung nicht intern übernehmen kann, sind zusätzliche Kosten für eine externe Projektsteuerung angefallen.
Durch diese Anpassungen sowie die allgemeine Preisentwicklung erhöht sich der geschätzte Gesamtkostenrahmen für die gesamte Maßnahme von 14,55 Millionen Euro auf 16 Millionen Euro. Die Umsetzung der Baumaßnahmen muss aufgrund des laufenden Dienstbetriebs in mehreren Abschnitten erfolgen.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 5.Anträge und Anfragen
- 5.1Integrierte kommunale Wärmeplanung Hier: Weitere PlanungsbestandteileZur Vorlage · 1966/2023/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und der Grünen im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1966/2023/CDU/GRÜNE vorgelegt. Darin wird die Stadtverwaltung gebeten, im Rahmen der weiteren Planungen zur integrierten kommunalen Wärmeplanung verschiedene Optionen für das gesamte Essener Stadtgebiet zu untersuchen. Der Fokus liegt dabei auf der Prüfung von Möglichkeiten zur Schaffung zentraler leitungsgebundener Wärmeversorgungsnetze sowie dezentraler erneuerbarer Heizungssysteme. In diese Untersuchung sollen auch unterschiedliche Wärmeträger, unter anderem aus dem Bereich der Geothermie, einbezogen werden.
Die Antragsteller fordern zudem, dass die Ergebnisse dieser Prüfungen dem Rat der Stadt Essen rechtzeitig zur Kenntnis gebracht werden, um eine Grundlage für anstehende Richtungsentscheidungen zu schaffen. Des Weiteren soll die Verwaltung Maßnahmen skizzieren, die zur Erreichung des Ziels einer klimaneutralen Wärmeversorgung beitragen können. Bei der Ausarbeitung dieser Maßnahmen sollen auch die Auswirkungen auf das Stromnetz berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 30.01.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.2Ausweitung der Parkflächen auf dem ArdeyplatzZur Vorlage · 1978/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis hat mit der Vorlage 1978/2023/EBB einen Antrag eingereicht, der eine Ausweitung der Parkflächen auf dem Ardeyplatz vorsieht. Die Anfrage richtet sich an die Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie des Ausschusses für Verkehr und Mobilität und an den Oberbürgermeister der Stadt Essen.
Der Antrag beinhaltet die Aufforderung, die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts zu beauftragen, um die Parkflächen auf die gesamte Fläche des Ardeyplatzes auszudehnen. Ziel ist es, der Parkplatznot im Stadtteil Rellinghausen entgegenzuwirken. Durch die Maßnahme sollen Suchfahrten von Anliegern, Mitarbeitenden der Schulen sowie Sportlern der lokalen Turnhalle reduziert und ein Beitrag zur Emissionsreduzierung im Wohngebiet geleistet werden.
Als Begründung führt die Fraktion eine zunehmende Anzahl an Fahrzeugen in Rellinghausen und die daraus resultierende Knappheit an Stellplätzen in den umliegenden Wohngebieten an. Eine Verringerung des Suchverkehrs soll zudem die Luftqualität, insbesondere im Bereich der angrenzenden Frankenstraße, verbessern. Darüber hinaus wird angeführt, dass eine verbesserte Erreichbarkeit durch zusätzliche Parkmöglichkeiten die lokale Wirtschaft und die Geschäfte in der Region unterstützen könne.
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Beratungsfolge
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 25.01.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (28. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 5.3Stärkung des fachlichen Austauschs in DenkmalschutzfragenZur Vorlage · 0004/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen einen Antrag zur Stärkung des fachlichen Austauschs in Denkmalschutzfragen eingebracht. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung unter der Regie der Unteren Denkmalbehörde regelmäßige Treffen organisiert, die mindestens dreimal jährlich stattfinden sollen. An diesen Zusammenkünften sollen sowohl die von den Fraktionen benannten sachverständigen Bürger gemäß § 30 DSchG als auch jeweils ein Mitglied aller im Ausschuss vertretenen Fraktionen und Gruppen teilnehmen.
Zudem wird beantragt, dass ein Vertreter der Unteren Denkmalbehörde mindestens einmal jährlich im Ausschuss Bericht erstattet.
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Beratungsfolge
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Verschiedenes
- 7.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 8.ZentralbibliothekErgebnis: Kenntnis genommen
- 9.Grundstücksangelegenheit in Essen-BergerhausenErgebnis: beraten und zur Entscheidung in den Rat geschoben (gemeinsam mit einem mündlichen Antrag der AfD-Fraktion)
- 10.Grundstücksangelegenheiten in Essen-KaternbergErgebnis: einstimmig beschlossen
- 11.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 12.Anträge und Anfragen
- 12.1Anfrage zur Aufstellung einer Doppelgarage zu Lagerzwecken in 45326 Essen
- 13.Mitteilungen der Verwaltung
- 14.Pressemitteilung