Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 37 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 19.10.2023
- 2.Niederschrift Nr. 38 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 16.11.2023
- 3.Niederschrift Nr. 46 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 06.06.2024
- 4.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 5.Neubau der Feuerwache Werden/ Heidhausen (FF 10) mit integrierter Rettungswache hier: Bau und BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 0854/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn des Projektes zur neuen Feuerwache Werden/Heidhausen beschließen. Das Vorhaben umfasst den Neubau einer Feuerwache mit integrierter Rettungswache sowie den Abbruch des bestehenden Gebäudes und die Durchführung von Baugrundsicherungen. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 23.475.496 Euro brutto, wobei die Kosten für den Abbruch des Bestandsgebäudes auf etwa 500.000 Euro geschätzt werden. Die Durchführung der Leistungen soll durch die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH als Totalübernehmerin erfolgen.
Die technische Planung sieht den Einsatz von Wärmepumpen und Photovoltaik vor, während Geothermie aufgrund der Bodenverhältnisse nicht umgesetzt wird. Für den Neubau sind zusätzliche bergbauliche Sicherungsmaßnahmen am Baufeld notwendig. Die Finanzierung des Projekts erfolgt über die Projektnummer 5.376013 aus den Produktgruppen Rettungsdienst und Gefahrenabwehr. Während der Bauphase fallen für die Auslagerung der Einheiten zwischen 2024 und 2028 jährliche Mietkosten von bis zu 154.000 Euro an. Die Fertigstellung des Neubaus ist für Ende 2027 oder Anfang 2028 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die relevanten Ausschüsse Empfehlungen abgeben und die Bezirksvertretung IX die Kenntnisnahme vornimmt. Die Beratungsfolge umfasst den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, bevor die Entscheidung im Rat der Stadt Essen fällt.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Schule als sicherer OrtZur Vorlage · 0782/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0782/2024/4 enthält einen Sachstandsbericht zum Thema „Schule als sicherer Ort“ in Essen. Der Bericht thematisiert die Zunahme von Gewalt, Vandalismus und digitaler Gewalt im schulischen Umfeld sowie die steigende Anzahl an Anträgen auf technische Präventionsausrüstungen. Für das Jahr 2023 verzeichnete die Stadt Essen 5.126 Fälle von tatverdächtigen Jugendlichen und Heranwachsenden, wobei die Zahlen bei Gewaltdelikten und Eigentumsdelikten auf das Niveau von 2019 gestiegen sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Informationen zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, ein Umsetzungskonzept unter Berücksichtigung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zu erarbeiten. Die Prävention soll sowohl primäre Ansätze zur Förderung von Emotionsregulation und prosozialem Verhalten als auch sekundäre Maßnahmen gegen Mobbing, Cybermobbing und das Mitführen von Waffen umfassen. Hierbei werden wissenschaftlich evaluierte Programme sowie die Arbeit der Jugendkontaktbeamtinnen und -beamten angeführt.
Hinsichtlich der baulichen und technischen Sicherheit sollen Maßnahmen wie optimierte Beleuchtung, Alarmsysteme, Schließsysteme, Kameras oder digitale Ausweissysteme sowie die Sperrung bestimmter Social-Media-Apps auf iPads geprüft werden. Die Umsetzung soll sukzessive erfolgen und basiert auf einer von der Fachabteilung Schule entwickelten Matrix zur Einstufung von Bedarfslagen. Die weitere Ausgestaltung erfolgt in einer Unterarbeitsgruppe des Kriminalpräventiven Rates. Ein fertiges Konzept soll den Ausschüssen im Herbst zur Beratung oder Entscheidung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft: KURTI – das Fördernetzwerk und Portal hier: Umsetzung in 2023 und 2024Zur Vorlage · 0661/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage informiert über die Umsetzung des Fördernetzwerks und Portals „KURTI“ für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Essen in den Jahren 2023 und 2024. Das Projekt ist Teil einer gesamtstädtischen Strategie, die darauf abzielt, die wirtschaftliche Situation von Kulturschaffenden zu verbessern und das lokale Start-up-Ökosystem zu stärken.
Im Rahmen der Umsetzung wurde die zentrale Anlaufstelle, die ursprünglich im November 2021 mit drei Stellen beschlossen wurde, im November 20<0xC2>23 um eine weitere Personalstelle erweitert. Aus dem ehemaligen Kompetenzteam entwickelte sich das Team KURTI, welches ein Netzwerk von über 20 Akteuren aus den Bereichen Wirtschaftsförderung, Kulturförderung, Stadtentwicklung und Ausbildung koordiniert. Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit ist der Betrieb des Online-Portals kurti-essen.de, das Dienstleistungen für die Essener Kreativwirtschaft bereitstellt.
Der Bericht zur Umsetzung der Strategie liegt den zuständigen Ausschüssen – dem Kulturausschuss sowie den Ausschüssen für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus und für Stadtentwicklung, -planung und Bauen – zur Kenntnisnahme vor. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.06.2024 · Kulturausschuss (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Einmündung Haus-Horl-Straße / Alte Bottroper StraßeZur Vorlage · 0230/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung bereitet die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Einmündung Haus-Horl-Straße und Alte Bottroper Straße vor. Die Planung geht auf einen einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen aus dem Jahr 2019 zurück. Das Vorhaben fällt in den Aufgabenbereich des Amtes für Straßen und Verkehr.
Da die geplante Maßnahme die im Bebauungsplan 3/76 festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche überschreiten wird, ist eine Befreiung von den Festsetzungen der angrenzenden Grünanlagen notwendig. Eine entsprechende Voranfrage wurde bereits gestellt; seitens des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung bestehen derzeit keine Bedenken gegen eine mögliche Zustimmung im Rahmen des späteren Antragsverfahrens.
Ein unmittelbarer Handlungsbedarf zur Unfallvermeidung oder zur Behebung von Straßenschäden liegt aktuell nicht vor, jedoch wird der Umbau als sinnvoll bewertet. Aufgrund der Priorisierung laufender Maßnahmen zur Verkehrssicherung und zum Erhalt der Straßensubstanz kann die Planung für eine konkrete Umsetzung ab dem Jahr 2027 beginnen. Derzeit ist der Knotenpunkt Gegenstand einer Bachelorarbeit, die vom Amt für Straßen und Verkehr begleitet wird. Die Ergebnisse dieser Arbeit können als Grundlage für die weiteren Planungsphasen dienen und werden bei Vorliegen valider Resultate im laufenden Jahr der Verwaltung gemeldet.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Sachstand Integrierte Kommunale Wärmeplanung in EssenZur Vorlage · 0727/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0727/2024/6 informiert über den aktuellen Sachstand der Integrierten Kommunalen Wärmeplanung in Essen. Ziel der Planung ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040. Aufgrund des seit Januar 2024 geltenden Wärmeplanungsgesetzes sind Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 entsprechende Pläne vorzulegen.
Die ersten drei Arbeitsschritte, bestehend aus Eignungsprüfung, Bestandsanalyse und Potenzialanalyse, sind bereits abgeschlossen. Die Bestandsanalyse weist auf eine Dominanz fossiler Energieträger hin, wobei Heizöl einen Anteil von 17 % einnimmt. Die Potenzialanalyse identifizierte theoretische erneuerbare Energiepotenziale von etwa 66 TWh/a. Dabei umfasst eine Shortlist 25 Startpunkte für Nahwärme sowie vier Punkte für Wasserstoff-Netze.
Ergebnisse einer Simulation im Tool „simery“ zeigen für ein Wasserstoff-Szenario, dass der Einsatz von Gas und Heizöl bis 2045 stark abnehmen soll. In diesem Szenario bilden Heizstrom mit 49 % und Fernwärme mit 34 % die primären Energieträger. Die Treibhausgasemissionen der Wohngebäude sollen von rund 999 Tsd. t CO2-Äq im Jahr 2023 auf knapp 2,2 Tsd. t CO2-Äq im Jahr 2045 sinken.
Die Stadt plant, die Stadtgebiete basierend auf der Potenzialanalyse in Wärmeversorgungsgebiete für Wärmenetze, Wasserstoffnetze, dezentrale Wärmeversorgung oder Prüfgebiete einzuteilen. Eine finale Entscheidung hierzu erfolgt nach Verabschiedung des Landeswärmeplanungsgesetzes. Zudem soll eine Umsetzungsstrategie entwickelt werden. Der Bericht wird den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Sachstand zur Machbarkeitsstudie StadthafenZur Vorlage · 0049/2024/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen IV und V wurden über den Sachstand zur Machbarkeitsstudie des Stadthafens informiert. Die im Februar 2022 beauftragte Untersuchung dient dazu, die Entwicklungspotenziale des etwa 125 Hektar großen Areals am Rhein-Herne-Kanal zu ermitteln. Das Vorhaben ist Teil des interkommunalen Rahmenplans Freiheit Emscher, der eine Aufwertung des Essener Nordens durch optimierte Logistik und verbesserte städtebauliche Strukturen vorsieht.
Die Erarbeitung der Studie umfasst die Untersuchung von Bestandsdaten, die Erstellung eines Wirtschaftsgutachtens sowie die Entwicklung verschiedener Nutzungsszenarien und eines Zielkonzepts. Zu den angestrebten Zielen gehören der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, die Schaffung von Grünverbindungen und die Verbesserung des Zugangs zu Wasserflächen. Während bestehende gewerbliche und industrielle Nutzungen im Industriequartier erhalten bleiben sollen, ist für bestimmte Flächen – etwa entlang der künftigen Umwelttrasse Hafenstraße – die Ansiedlung von hochwertigem Gewerbe, Dienstleistungen sowie Gastronomie vorgesehen. Einzelhandelsansiedlungen sollen hingegen unterbunden werden.
Die Ausschreibung für die ersten Arbeitsschritte wird derzeit vorbereitet. Die Kosten für die Erstellung von Szenarien und des Zielkonzepts werden vorläufig auf 85.000 Euro geschätzt, während für die anschließende Rahmenplanung etwa 150.000 Euro veranschlagt werden. Eine Finanzierung durch Fördermittel oder Flächeneigentümer wird geprüft; andernfalls erfolgt die Deckung über das Amt für Stadtplanung und Bauordnung.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 11.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/24 "Katernberger Straße 76-78 (Lidl Filiale)" Stadtbezirk: VI, Stadtteil: Katernberg Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0406/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen in Essen bereitet die Einleitung eines Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/24 an der Katernberger Straße 76-78 vor. Auf Antrag der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG soll eine Erweiterung der bestehenden Filiale im Stadtteil Katernberg ermöglicht werden. Mit dem Beschluss zur Verfahrenseinleitung ist auch die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung verbunden. Die Bezirksvertretung VI hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
Das Bauvorhaben sieht eine Vergrößerung der Verkaufsfläche von 771 m² auf 1.307 m² durch einen Anbau an das bestehende Gebäude vor. Damit wird die Filiale als großflächiger Lebensmitteleinzelhandel eingestuft. Die Planung umfasst zudem eine Umstrukturierung der Stellplatzanlage mit insgesamt 96 Pkw-Stellplätzen sowie 42 Fahrradstellplätzen, von denen drei für Lastenfahrräder vorgesehen sind und sechs E-Ladestationen beinhalten. Weitere Maßnahmen des Vorhabens sind die Verbreiterung der Gehwege an der Katernberger Straße und der Straße Weckenkamp sowie die Installation von Photovoltaikanlagen und Dachbegrünungen. Das Projekt steht im Einklang mit dem Masterplan Einzelhandel Essen, welcher den Bereich Katernberg als zentralen Versorgungsbereich definiert.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (49. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — kein Beschluss gefasst; erneute Behandlung im ASPB am 05.09.2024
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (26. Sitzung) — Keine Bedenken geäuißert und mit Anmerkungen zur Kenntnis genommen
Ergebnis: kein Beschluss gefasst; erneute Behandlung im ASPB am 05.09.2024 - 12.Errichtung einer Grundschule für den Stadtteil Altendorf auf dem Grundstück der Hüttmannschule hier: Abweichung vom Ratsbeschluss zur Vorlage Nr. 0705/2023/7Zur Vorlage · 0642/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant eine Änderung bei der Errichtung einer neuen Grundschule im Stadtteil Altendorf. Mit der Vorlage 0642/2024/7 wird vorgeschlagen, den bisherigen Ratsbeschluss zur Planung eines Neubaus an der Kreuzung Altendorfer Straße und Wüstenhöferstraße aufzuheben. Untersuchungen haben ergeben, dass der ursprünglich vorgesehene Standort aufgrund der Lage an einer stark befahrenen Hauptverkehrsstraße sowie baulicher Gegebenheiten im Untergeschoss als nicht optimal eingestuft wurde.
Als Alternative wird die Nutzung städtischer Flächen auf dem Grundstück der Hüttmannschule vorgeschlagen. Da andere potenzielle Standorte als nicht verfügbar eingestuft wurden, bietet das Gelände der Hüttmannschule ausreichend Raum, um sowohl den Neubau der Grundschule als auch den Erweiterungsbedarf der bestehenden Schule zu berücksichtigen. Ein wesentlicher Vorteil dieses Standorts liegt darin, dass keine Grundstücksakquisition oder aufwendige Vorbereitungen notwendig sind und die Flächen unmittelbar zur Verfügung stehen.
Für das Gelände liegen bereits drei grobe Planungsvarianten vor, die beide Schulprojekte integrieren. Die Verwaltung wird nun vertiefte Prüfungen durchführen, um eine bevorzugte Variante zu ermitteln. Nach Abschluss dieser Untersuchungen soll der Rat der Stadt Essen über die endgültige Entscheidung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (29. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Beauftragung zusätzlicher Planungsleistungen sowie von Bauleistungen zur Schadstoffsanierung beim Projekt 5.600283 - Generalsanierung Gesamtschule Süd, Frankenstraße 200Zur Vorlage · 0438/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Beauftragung zusätzlicher Planungsleistungen sowie von Bauleistungen zur Schadstoffsanierung im Rahmen der Generalsanierung der Gesamtschule Süd in der Frankenstraße entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, Leistungen für die Planung in Höhe von 1.300.000 Euro zu beauftragen und den Teilbaubeginn für die Schadstoffsanierung mit Kosten von 2.200.000 Euro zu ermöglichen. Zudem wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.500.000 Euro beantragt, deren Kassenwirksamkeit für das Jahr 2025 vorgesehen ist.
Hintergrund der Neuausschreibung ist die Kündigung des Vertrags mit dem bisherigen Generalplaner durch die Stadtverwaltung, da die erbrachten Leistungen nicht den stadtseitigen Anforderungen entsprachen. Um das Bauvorhaben fortzuführen, müssen insbesondere die Kostenberechnungen der Leistungsphase 3 neu ausgeschrieben werden. Dadurch erhöhen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Planungsleistungen von bisher 3.000.000 Euro auf insgesamt 4.300.000 Euro. Die Schadstoffsanierung soll ab dem vierten Quartal 2024 stattfinden und ist von der Neubeauftragung der Planung unabhängig.
Die Finanzierung der im Jahr 2024 anfallenden Kosten soll über einen bereits bestehenden Haushaltsansatz in Höhe von 5.000.000 Euro für das Projekt erfolgen. Die für 2025 benötigten Mittel sollen durch eine entsprechende Minderausgabe beim Projekt „Pool-Topf Neubauprogramm Schulerweiterungen“ gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Turnhallensanierungsprogramm hier: 2. Sachstand 2024Zur Vorlage · 0664/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den zweiten Sachstandsbericht zum Turnhallensanierungsprogramm 2024 vorgelegt. Von insgesamt 143 Turn- und Sporthallen befinden sich aktuell 47 Maßnahmen in der Umsetzung, Planung oder sind bereits abgeschlossen. Zu den laufenden Projekten gehören unter anderem der Neubau einer Einfachturnhalle an der Tiegelschule sowie Brandschutzsanierungen und technische Instandsetzungen an der Gesamtschule Nord und dem Gymnasium Essen-Nord-Ost. Am Gymnasium Essen-Nord-Ost sind neben dem Austausch des Hallenbodens auch die Installation elektrisch hochfahrbarer Handballtore sowie der Ersatz einer akustischen Klingel durch ein Lichtsignal vorgesehen.
Die Sporthalle in der Klapperstraße kann seit März 2024 genutzt werden; die Arbeiten an der Lüftungsanlage sollen im Juni 2024 abgeschlossen sein. An der Stadthafenschule ist die bauliche Sanierung fertiggestellt, sodass eine Inbetriebnahme für Ende Mai oder Anfang Juni 2024 angestrebt wird. Die Verwaltung berichtet zudem über Verzögerungen bei einigen Projekten, die auf krankheitsbedingte Ausfälle bei Firmen sowie Lieferschwierigkeiten zurückzuführen sind.
Bisher wurden rund 152,4 Millionen Euro in das Sanierungsprogramm investiert, finanziert durch den städtischen Haushalt sowie verschiedene Förderprogramme wie KInvFG und „Gute Schule 2020“. Für die Zukunft ist der Ausbau des Leibniz-Gymnasiums mit zwei Doppelturnhallen geplant, während für den Campus Bockmühle im Herbst 2024 ein Baubeginnbeschluss erwartet wird.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Anträge und Anfragen
- 15.1Versetzung des Kriegermahnmals Peterstr./Stoppenberger Str./Kleine Stoppenberger Str.Zur Vorlage · 0600/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Versetzung des Kriegermahnmals an der Kreuzung Peterstraße, Stoppenberger Straße und Kleine Stoppenberger Straße gestellt. Das Denkmal, das in der Denkmalliste unter der Nummer 781 geführt wird, soll nach den Plänen der Fraktion auf den Kopstadtplatz verlegt werden.
Mit diesem Vorhaben möchte die EBB-FW ein Zeichen gegen gewalttätige Konflikte und kriegerische Auseinandersetzungen in den öffentlichen Fokus rücken. Als Hintergrund führt die Fraktion die aktuelle weltpolitische Lage, insbesondere den Krieg in der Ukraine sowie die Situation im Nahen Osten, an. Das Mahnmal soll dazu dienen, die Notwendigkeit von Frieden zu verdeutlichen und als Ort der Erinnerung wieder stärker wahrnehmbar zu sein. Darüber hinaus sieht der Antrag in der Versetzung eine Möglichkeit zur städtebaulichen Aufwertung des Kopstadtplatzes sowie der Essener Innenstadt. Die Fraktion verweist dabei auf den gegenwärtigen Zustand des Platzes und schlägt das Denkmal als Element vor, um die Attraktivität des Ortes zu steigern.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 06.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (46. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (36. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben (15 Stimmen dagegen CDU, Grüne, SPD, PARTEI/Linke, 1 Stimme dafür fraktionslos, 2 Enthaltungen FDP/EBB)
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 16.Verschiedenes
- 17.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 18.Aktueller Sachstand zum Bauvorhaben Zentralbibliothek, Markt 5Ergebnis: Kenntnis genommen
- 19.Öffentlich geförderter WohnungsbauErgebnis: einstimmig beschlossen
- 20.Grundstücksangelegenheiten in Essen-BergerhausenErgebnis: kein Beschluss gefasst; erneute Behandlung im ASPB am 05.09.2024
- 21.Grundstücksangelegenheiten; hier: Aufhebung eines Erbbaurechts - Essen-StoppenbergErgebnis: einstimmig beschlossen
- 22.V. Staffel des Kita-Ausbauprogramms hier: VertragsangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 23.Anträge und Anfragen
- 24.Mitteilungen der Verwaltung
- 25.Pressemitteilung