Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 36 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 05.11.2024
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Bilanzielle Übertragung von Grundstücksflächen von den Sport- und Bäderbetrieben Essen auf die Stadt EssenZur Vorlage · 1127/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1127/2024/6 der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) regelt die bilanzielle Übertragung verschiedener Grundstücksflächen im Rahmen eines Tauschgeschäfts. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2024 sollen diverse Flächen von den SBE in das Grundvermögen des Kernhaushalts der Stadt Essen übertragen werden.
Der Umfang der zu übertragenden Flächen umfasst unter anderem Areale des ehemaligen Sportplatzes Altenbergshof, des Sportplatzes Am Volkswald, der Bamlerstraße, der Hamburger Straße sowie der Mentingsbank. Zudem sind Teilflächen des Freibads West, des Kuhlhoffparks, des Freizeitbads Oase, der Sporthalle Hanielstraße sowie des Nord-Ost-Bads sowie Flächen in Schonnebeck und der Nöggerathstraße betroffen. Der gesamte zu übertragende Vermögenswert beläuft sich auf 975.331 Euro.
Im Gegenzug für diese Übertragung erhält die SBE ein Grundstück in der Hülsmannstraße 92 mit einer Größe von 4.973 Quadratmetern und einem Tauschwert von 900.000 Euro. Die Übertragung der Flächen soll sachgerecht auf die Fachbereiche 60, 66 oder 67 erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen sowie den Haupt- und Finanzausschuss und eine abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - [2.]Klima- und Innovationsfonds EssenZur Vorlage · 1652/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Einführung des Klima- und Innovationsfonds Essen. Ziel der Förderrichtlinie ist es, im Rahmen des Aktionsplans Nachhaltige Energie und Klima (SECAP) Projekte zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie zur Klimaanpassung zu unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen mit innovativem Charakter, die in Essen als erste ihrer Art gelten.
Die Zielgruppe umfasst Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Vereine sowie Privatpersonen. Die Förderung erfolgt durch zweckgebundene Zuschüsse als Anschubfinanzierung oder erfolgsbasierte Auszahlung mit einem Maximalbetrag von 100.000 Euro pro Antrag. Während Projekte von Privatpersonen zu 100 Prozent gefördert werden können, ist bei Unternehmen ein größenabhängiger Eigenanteil vorgesehen. Die Beantragung erfolgt online über das Serviceportal der Stadt Essen in zwei jährlichen Zeiträumen.
Die Entscheidung über die Bewilligung von Anträgen soll durch einen neu zu gründenden Klima- und Innovationsbeirat getroffen werden. Dieses Expertengremium aus etwa acht Personen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wird von der Grünen Hauptstadt Agentur betreut. Für den Zeitraum von 2025 bis 2029 ist ein Budget von insgesamt 1.455.200 Euro veranschlagt. Die jährlichen Mittel für die Förderzyklen belaufen sich im Jahr 2025 auf 240.000 Euro und steigen ab 2026 auf jährlich 303.800 Euro an.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - [3.]Baukostenerhöhung und überplanmäßige Mittelbereitstellung Naturnahe Gestaltung des Oefter Baches am Tüschener Weg in Essen-HeidhausenZur Vorlage · 1780/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1780/2024/6 befasst sich mit der Baukostenerhöhung sowie der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Projekt zur naturnahen Gestaltung des Oefter Baches am Tüschener Weg in Essen-Heidhausen. Die ursprünglichen Baukosten von 396.000 Euro erhöhen sich um 380.000 Euro auf eine Gesamtsumme von 776.000 Euro. Zur Finanzierung des Mehrbedarfs ist für das Budget 2025 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 196.000 Euro erforderlich. Die Deckung dieser Kosten soll durch Mehreinnahmen aus der Förderung sowie aus dem Projekt „Neue Wege zum Wasser“ erfolgen.
Ziel der Maßnahme ist die Neutrassierung und Offenlegung des Oberflächenwasserkörpers, um einen guten ökologischen Zustand gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Durch die Beseitigung von Wanderhindernissen und die Aufwertung der Gewässerstruktur soll die Durchgängigkeit wiederhergestellt werden, da eine etwa 120 Meter lange Verrohrung derzeit die Vernetzung der Gewässerstrecken verhindert. Die Maßnahme ermöglicht den genetischen Austausch aquatischer Organismen.
Für den städtischen Eigenanteil sind kalkulatorisch Abschreibungen von 6.830 Euro sowie Zinsen von 7.860 Euro angesetzt. Die jährlichen Unterhaltsaufwendungen belaufen sich auf 10.600 Euro und werden über die Kontierung für Forst finanziert. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vor, gefolgt von einem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Essen. Die Beratungstermine sind für Dezember 2024 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Bau der Felshangsicherungsmaßnahme "Stützwände an der Paßstraße"Zur Vorlage · 1522/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Essener Stadtteil Steele ist eine Felshangsicherungsmaßnahme an der Paßstraße geplant. Hintergrund sind geotechnische Untersuchungen aus den Jahren 2021 und 2023, die Instabilitäten in der Böschung sowie ein Risiko durch Stein- und Blockschlag auf die angrenzende Straße und den Gehweg aufgezeigt haben. Die untere Stützwand weist Risse und Ausbauchungen auf, wobei ein Abschnitt bereits weggebrochen ist. Auch die obere Stützwand zeigt vertikale Risse und eine lockere Struktur.
Zur Sicherung der Böschung sieht das Vorhaben den Ersatzneubau der unteren sowie die Sanierung der oberen Stützwand mittels Spritzbetonschalen und Mikropfählen vor. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf 410.000 Euro für das Jahr 2025. Da diese Summe nicht im ursprünglichen Haushalt als Einzelmaßnahme veranschlagt war, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Forstwirtschaft: Felshangsicherung“ erfolgen. Während der Bauphase, die auf etwa acht bis zwölf Wochen geschätzt wird, sind eine Teilsperrung der Paßstraße sowie eine Sperrung des Gehwegs erforderlich. Der Beschlussvorschlag durchläuft im Dezember 2024 die entsprechenden Gremien, darunter den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Verbesserung der Aufenthalts- und ökologischen Qualität im Grünzug KesselstraßeZur Vorlage · 1203/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Baubeginn von Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthalts- und ökologischen Qualität im Grünzug Kesselstraße beschließen. Das Projekt umfasst die Neugestaltung des Bereichs zwischen Bocholder Straße und Borbecker Mühlenbach mit einem veranschlagten Kostenvolument von 257.000 Euro.
Die Planungen sehen vor, die Artenvielfalt durch die Anlage von Blumenwiesen, Obstbaumwiesen sowie Gehölzgruppen aus Beeren- und Wildobststräuchern zu fördern. Im südlichen Abschnitt des Grünzuges sollen zudem ein Sitzplatz und eine räumliche Fassung des Zugangs zur Hundewiese geschaffen werden. Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität werden im gesamten Bereich neue Sitzbankplätze mit Abfalleimern sowie Picknickmöglichkeiten installiert. Um die Nutzbarkeit des Grünzuges bei Starkregen zu gewährleisten, ist zudem eine Verbesserung der Oberflächenentwässerung durch neue Entwässerungsmulden vorgesehen.
Die vorliegende Planung basiert auf einem Entwurf, in den Anregungen aus einer Bürgerbeteiligung im März 2024 eingeflossen sind. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aktuell über städtische Eigenmittel in Höhe von 257.000 Euro. Es wird jedoch eine Förderung durch Städtebaumittel im Rahmen des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) West angestrebt, die den städtischen Anteil auf etwa 55.400 Euro reduzieren könnte.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — in die nächste ASPB-Sitzung geschoben
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - [1.]Planbeschluss Maßnahme "Straßenüberführung (SÜ) Sachsenring über Anlagen der DB"Zur Vorlage · 1711/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1711/2024/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Planbeschluss für den Ersatzneubau der Straßenüberführung Sachsenring über die Anlagen der Deutschen Bahn in Essen-Eiberg. Da eine Sanierung der bestehenden Überführung aufgrund von Schäden als unwirtschaftlich eingestuft wurde, sieht die Planung einen Neubau vor. Im Rahmen der Vorplanung wurden verschiedene Varianten hinsichtlich der Straßenführung, des Brückenbauwerks und der Gewässerführung des Eibergbaches bewertet. Die empfohlene Vorzugsvariante kombiniert eine Straßenlage in der bestehenden Lage mit einer Stahlverbundbrücke und der Offenlegung des Eibergbachs, was laut Verwaltung ökologische Vorteile durch geringere Erdbewegungen bietet. Die geplante Konstruktion sieht eine rechtwinklige Kreuzung sowie eine Verbreiterung des Querschnitts auf 14,75 Meter vor.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Vorzugsvariante sowie die Beauftragung von Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen in Höhe von insgesamt 900.000 Euro beschließen. Davon sind 600.000 Euro für die Planung und 300.000 Euro für Vorarbeiten wie Erkundungen und Baufeldfreimachung vorgesehen. Die geschätzten Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf circa 9,5 Millionen Euro, wobei etwa 6,5 Millionen Euro für die bauliche Umsetzung der Straße und Brücke veranschlagt sind. Ein Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts ist vorgesehen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretung VII sollen die Variante zur Kenntnis nehmen. Die entsprechenden Beratungstermine sind für Anfang Dezember 2024 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) Um Berichterstattung in der nächsten BV-Sitzung wird gebeten.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Stiftung zur Verschönerung der StadtEssen Verwendung der Stiftungserträge 2024Zur Vorlage · 1680/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz berät über die Verwendung der Stiftungserträge der „Stiftung zur Verschönerung der Stadt Essen“ für das Jahr 2024. Insgesamt stehen hierfür rund 10.000 Euro zur Verfügung.
Die Vorlage sieht vor, etwa 2.000 Euro für die Überarbeitung einer Urnengemeinschaftsanlage für verstorbene Bergleute auf dem Friedhof Karnap einzusetzen. Dabei sollen Pflanzen, die in den vergangenen zwei Jahren entfernt oder entwendet wurden, durch neue Stauden und Gehölze ersetzt werden.
Ein weiterer Betrag von circa 1.700 Euro ist für die Instandsetzung eines Grabmales auf dem städtischen Parkfriedhof vorgesehen. Die Maßnahme umfasst die Reinigung der Steinblöcke sowie der Skulptur und die Behebung von Rissen an den Handgelenken und im Halsbereich der Figur durch den Einsatz von Harz.
Zudem soll ein Drittel der Kapitalerträge aus der Vermögensverwaltung des Jahres 2024 der Kapitalrücklage zugeführt werden. Die Finanzierung der beiden genannten Maßnahmen erfolgt über die Zweckrücklage aus dem Jahr 2023.
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- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Essen hier: Fortsetzung des NeuaufstellungsverfahrenZur Vorlage · 1758/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Essen wird fortgesetzt. Nachdem die Planung aufgrund von Personalengpässen bei der Unteren Naturschutzbehörde unterbrochen werden musste, wurde die Aufgabe der Landschaftsplanung in eine eigene Stabstelle ausgelagert. Während eine Stelle bereits besetzt ist, befindet sich die zweite Position im Besetzungsverfahren. Die rechtlich-wissenschaftlichen Grundlagen für den neuen Plan wurden bereits erarbeitet und an den aktuellen Regionalplan Ruhr angepasst.
Der Prozess geht nun in die technische Erarbeitungsphase über. Das Vergabeverfahren für ein Fachbüro zur fachlichen Ausarbeitung wurde eingeleitet. Zu den Zielen des neuen Landschaftsplans gehören der Aufbau eines Biotopverbundes, die Stärkung von Ökosystemdienstleistungen wie dem Hochwasserschutz und der Klimaregulierung sowie die Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Zudem sollen bürgerschaftliches Engagement unterstützt und Verwaltungsabläufe durch Digitalisierung vereinfacht werden.
Der Zeitplan sieht vor, dass die Vergabe der Fachleistungen etwa im Januar 2025 erfolgt. Im April 2026 ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Nach einer öffentlichen Auslegungsphase im Sommer 2027 wird ein Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt für Juli 2028 angestrebt. Das Inkrafttreten des neuen Landschaftsplans ist für November 2028 geplant, womit auch ältere Verordnungen und Programme aufgehoben würden. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde nehmen die Informationen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (17. Sitzung)
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Ruhrdeich Essen Steele; Anordnungen der Bezirksregierung Düsseldorf zu Gehölz- und Baumstandorten in Deichlage. hier: Baumentnahmen im Bereich der Schutzzonen I und IIZur Vorlage · 1772/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund von Anordnungen der Bezirksregierung Düsseldorf sollen am Ruhrdeich Essen Steele Maßnahmen zur Sicherung der Deichstabilität durchgeführt werden. Nachdem Statusberichte technische Defizite an der Hochwasserschutzanlage nachgewiesen haben, ist die Entfernung von Gehölzen in den Deichschutzzonen I und II erforderlich. Die Arbeiten umfassen neben der Entnahme von Bäumen und Sträuchern auch das Entfernen der Wurzelstöcke sowie die Wiederherstellung der Grasnarbe. Die Frist für diese Maßnahmen wurde auf den 28. Februar 2025 verlängert.
Betroffen sind Flächen des Grünflächenamtes Essen (GGE), des Fachbereichs 60 sowie der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE). Von den 93 identifizierten Baumstandorten unterliegen 28 Bäume dem städtischen Baumschutz. Diese sollen nach Prüfung geeigneter Kriterien in angrenzenden Grünanlagen ausgeglichen werden. Die Gesamtkosten für die Fäll-, Rodungs- und Bodenarbeiten belaufen sich auf etwa 132.000 Euro.
Parallel dazu wird eine Untersuchung von weiteren 198 Baumstandorten außerhalb der Schutzzonen durchgeführt. Ziel ist es, durch eine Bewertung der Standsicherheit und der Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss festzustellen, welche Bäume erhalten bleiben können. Die Ergebnisse dieses Gutachtens werden für das Frühjahr 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 18.02.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 10.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 11.Mitteilungen der Verwaltung
- 12.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 13.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 14.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Fachbereichs 67 - 3. Quartal 2024Ergebnis: Kenntnis genommen
- 15.Verschiedenes