Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 36 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 05.11.2024
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Bilanzielle Übertragung von Grundstücksflächen von den Sport- und Bäderbetrieben Essen auf die Stadt EssenZur Vorlage · 1127/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, verschiedene Grundstücksflächen aus dem Sondervermögen der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) an die Stadt Essen zu übertragen. Die Vorlage sieht eine bilanzielle Übertragung im Rahmen eines Tausches vor, wobei gleichzeitig ein Grundstück aus dem kommunalen Grundvermögen der Stadt Essen mit einem Wert von 975.331 Euro an die SBE übertragen werden soll.
Die betroffenen Flächen umfassen unter anderem ehemalige Sportplätze in den Stadtteilen Altenberg, Heidhausen, Altenessen und Frohnhausen sowie Teile des ehemaligen Freibads West in Altendorf. Die Übertragungen erfolgen aufgrund von Bedarfen verschiedener städtischer Fachbereiche für eigene Zwecke. So soll die Fläche des ehemaligen Sportplatzes Altenbergshof zur Erweiterung des Nordparks sowie für den Schulerweiterungsbedarf der Förderschule Am Steeler Tor genutzt werden. Auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes Bamlerstraße ist der Neubau einer Gesamtschule geplant, während andere Flächen der Grünflächenverwaltung oder dem Amt für Straßen und Verkehr zugeordnet werden sollen. Die Wertermittlung der Grundstücke erfolgte durch das Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster, wobei die Werte je nach Grundstück zwischen einem symbolischen Euro und mehreren hunderttausend Euro liegen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - [2.]Klima- und Innovationsfonds EssenZur Vorlage · 1652/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Einführung des Klima- und Innovationsfonds Essen. Ziel der Förderrichtlinie ist es, im Rahmen des Aktionsplans Nachhaltige Energie und Klima (SECAP) Projekte zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie zur Klimaanpassung zu unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen mit innovativem Charakter, die in Essen als erste ihrer Art gelten.
Die Zielgruppe umfasst Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Vereine sowie Privatpersonen. Die Förderung erfolgt durch zweckgebundene Zuschüsse als Anschubfinanzierung oder erfolgsbasierte Auszahlung mit einem Maximalbetrag von 100.000 Euro pro Antrag. Während Projekte von Privatpersonen zu 100 Prozent gefördert werden können, ist bei Unternehmen ein größenabhängiger Eigenanteil vorgesehen. Die Beantragung erfolgt online über das Serviceportal der Stadt Essen in zwei jährlichen Zeiträumen.
Die Entscheidung über die Bewilligung von Anträgen soll durch einen neu zu gründenden Klima- und Innovationsbeirat getroffen werden. Dieses Expertengremium aus etwa acht Personen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wird von der Grünen Hauptstadt Agentur betreut. Für den Zeitraum von 2025 bis 2029 ist ein Budget von insgesamt 1.455.200 Euro veranschlagt. Die jährlichen Mittel für die Förderzyklen belaufen sich im Jahr 2025 auf 240.000 Euro und steigen ab 2026 auf jährlich 303.800 Euro an.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - [3.]Baukostenerhöhung und überplanmäßige Mittelbereitstellung Naturnahe Gestaltung des Oefter Baches am Tüschener Weg in Essen-HeidhausenZur Vorlage · 1780/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen, die Baukosten für das Projekt „Naturnahe Gestaltung des Oefter Baches am Tüschener Weg“ in Essen-Heidhausen anzupassen. Die Kosten sollen von ursprünglich 396.000 EUR auf 776.000 EUR steigen. Zudem wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 196.000 EUR für das Jahr 2025 beantragt.
Die Erhöhung der Baukosten um 380.000 EUR begründet sich durch gestiegene Planungs- und Baupreise sowie notwendige Anpassungen am Projektumfang. Aufgrund zunehmender Starkregenereignisse wurde die Planung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und der hydraulischen Kapazität optimiert. Dies umfasst Änderungen am Bachverlauf und der Topografie, was zusätzlichen Aufwand für die Böschungssicherung durch Wasserbausteine und Kokosmatten erfordert. Zudem lagen die Ergebnisse der Ausschreibung über den internen Kalkulationen.
Das Vorhaben dient der ökologischen Vernetzung des Oefter Baches gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Geplant sind unter anderem die Entfernung von Verrohrungen und die Wiederherstellung eines naturnahen Gewässerlaufs. Die Finanzierung erfolgt teilweise durch eine erhöhte Förderung der Bezirksregierung Düsseldorf in Höhe von 348.000 EUR sowie durch städtische Mittel.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Bau der Felshangsicherungsmaßnahme "Stützwände an der Paßstraße"Zur Vorlage · 1522/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Essener Stadtteil Steele ist eine Felshangsicherungsmaßnahme an der Paßstraße geplant. Hintergrund sind geotechnische Untersuchungen aus den Jahren 2021 und 2023, die Instabilitäten in der Böschung sowie ein Risiko durch Stein- und Blockschlag auf die angrenzende Straße und den Gehweg aufgezeigt haben. Die untere Stützwand weist Risse und Ausbauchungen auf, wobei ein Abschnitt bereits weggebrochen ist. Auch die obere Stützwand zeigt vertikale Risse und eine lockere Struktur.
Zur Sicherung der Böschung sieht das Vorhaben den Ersatzneubau der unteren sowie die Sanierung der oberen Stützwand mittels Spritzbetonschalen und Mikropfählen vor. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf 410.000 Euro für das Jahr 2025. Da diese Summe nicht im ursprünglichen Haushalt als Einzelmaßnahme veranschlagt war, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Forstwirtschaft: Felshangsicherung“ erfolgen. Während der Bauphase, die auf etwa acht bis zwölf Wochen geschätzt wird, sind eine Teilsperrung der Paßstraße sowie eine Sperrung des Gehwegs erforderlich. Der Beschlussvorschlag durchläuft im Dezember 2024 die entsprechenden Gremien, darunter den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Verbesserung der Aufenthalts- und ökologischen Qualität im Grünzug KesselstraßeZur Vorlage · 1203/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Baubeginn von Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthalts- und ökologischen Qualität im Grünzug Kesselstraße beschließen. Das Projekt umfasst die Neugestaltung des Bereichs zwischen Bocholder Straße und Borbecker Mühlenbach mit einem veranschlagten Kostenvolument von 257.000 Euro.
Die Planungen sehen vor, die Artenvielfalt durch die Anlage von Blumenwiesen, Obstbaumwiesen sowie Gehölzgruppen aus Beeren- und Wildobststräuchern zu fördern. Im südlichen Abschnitt des Grünzuges sollen zudem ein Sitzplatz und eine räumliche Fassung des Zugangs zur Hundewiese geschaffen werden. Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität werden im gesamten Bereich neue Sitzbankplätze mit Abfalleimern sowie Picknickmöglichkeiten installiert. Um die Nutzbarkeit des Grünzuges bei Starkregen zu gewährleisten, ist zudem eine Verbesserung der Oberflächenentwässerung durch neue Entwässerungsmulden vorgesehen.
Die vorliegende Planung basiert auf einem Entwurf, in den Anregungen aus einer Bürgerbeteiligung im März 2024 eingeflossen sind. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aktuell über städtische Eigenmittel in Höhe von 257.000 Euro. Es wird jedoch eine Förderung durch Städtebaumittel im Rahmen des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) West angestrebt, die den städtischen Anteil auf etwa 55.400 Euro reduzieren könnte.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — in die nächste ASPB-Sitzung geschoben
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - [1.]Planbeschluss Maßnahme "Straßenüberführung (SÜ) Sachsenring über Anlagen der DB"Zur Vorlage · 1711/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Straßen und Verkehr plant den Ersatzneubau der Straßenüberführung Sachsenring in Essen-Eiberg über die Gleisanlagen der Deutschen Bahn. Da eine Sanierung des bestehenden Bauwerks aufgrund von Schäden und Alter nicht möglich war, wurde bereits eine Behelfsbrücke errichtet.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Vorzugsvariante für die Verkehrsanlage sowie die Brücke beschließen und die Beauftragung von Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen in Höhe von insgesamt 900.000 Euro autorisieren. Die Bezirksvertretung VII sowie der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sollen die Vorzugsvariante zur Kenntnis nehmen.
Die gewählte Straßenführung folgt weitgehend der bestehenden Trasse, um den Eingriff in angrenzende Wald- und Flächenbestände zu minimieren. Der Querschnitt der Brücke soll von bisher 8 Metern auf 14,75 Meter erweitert werden, wobei zwei Fahrstreifen, zwei Radfahrstreifen sowie Gehwege entstehen. Als Konstruktion ist eine Stahlverbundrahmenbrücke ohne Lager vorgesehen, die als ressourcenschonend und wartungsarm geplant ist. Durch die Umsetzung der Variante bleibt die Verkehrsverbindung während der Bauphase weitgehend erhalten, wobei lediglich kurzzeitige Sperrungen für den Umbau der Streckenanschlüsse notwendig werden.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) Um Berichterstattung in der nächsten BV-Sitzung wird gebeten.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Stiftung zur Verschönerung der StadtEssen Verwendung der Stiftungserträge 2024Zur Vorlage · 1680/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz berät über die Verwendung der Stiftungserträge der „Stiftung zur Verschönerung der Stadt Essen“ für das Jahr 2024. Insgesamt stehen hierfür rund 10.000 Euro zur Verfügung.
Die Vorlage sieht vor, etwa 2.000 Euro für die Überarbeitung einer Urnengemeinschaftsanlage für verstorbene Bergleute auf dem Friedhof Karnap einzusetzen. Dabei sollen Pflanzen, die in den vergangenen zwei Jahren entfernt oder entwendet wurden, durch neue Stauden und Gehölze ersetzt werden.
Ein weiterer Betrag von circa 1.700 Euro ist für die Instandsetzung eines Grabmales auf dem städtischen Parkfriedhof vorgesehen. Die Maßnahme umfasst die Reinigung der Steinblöcke sowie der Skulptur und die Behebung von Rissen an den Handgelenken und im Halsbereich der Figur durch den Einsatz von Harz.
Zudem soll ein Drittel der Kapitalerträge aus der Vermögensverwaltung des Jahres 2024 der Kapitalrücklage zugeführt werden. Die Finanzierung der beiden genannten Maßnahmen erfolgt über die Zweckrücklage aus dem Jahr 2023.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Essen hier: Fortsetzung des NeuaufstellungsverfahrenZur Vorlage · 1758/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Essen wird fortgesetzt. Nachdem die Planung aufgrund von Personalengpässen bei der Unteren Naturschutzbehörde unterbrochen werden musste, wurde die Aufgabe der Landschaftsplanung in eine eigene Stabstelle ausgelagert. Während eine Stelle bereits besetzt ist, befindet sich die zweite Position im Besetzungsverfahren. Die rechtlich-wissenschaftlichen Grundlagen für den neuen Plan wurden bereits erarbeitet und an den aktuellen Regionalplan Ruhr angepasst.
Der Prozess geht nun in die technische Erarbeitungsphase über. Das Vergabeverfahren für ein Fachbüro zur fachlichen Ausarbeitung wurde eingeleitet. Zu den Zielen des neuen Landschaftsplans gehören der Aufbau eines Biotopverbundes, die Stärkung von Ökosystemdienstleistungen wie dem Hochwasserschutz und der Klimaregulierung sowie die Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Zudem sollen bürgerschaftliches Engagement unterstützt und Verwaltungsabläufe durch Digitalisierung vereinfacht werden.
Der Zeitplan sieht vor, dass die Vergabe der Fachleistungen etwa im Januar 2025 erfolgt. Im April 2026 ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Nach einer öffentlichen Auslegungsphase im Sommer 2027 wird ein Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt für Juli 2028 angestrebt. Das Inkrafttreten des neuen Landschaftsplans ist für November 2028 geplant, womit auch ältere Verordnungen und Programme aufgehoben würden. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde nehmen die Informationen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (17. Sitzung)
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Ruhrdeich Essen Steele; Anordnungen der Bezirksregierung Düsseldorf zu Gehölz- und Baumstandorten in Deichlage. hier: Baumentnahmen im Bereich der Schutzzonen I und IIZur Vorlage · 1772/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund von Anordnungen der Bezirksregierung Düsseldorf sollen am Ruhrdeich Essen Steele Maßnahmen zur Sicherung der Deichstabilität durchgeführt werden. Nachdem Statusberichte technische Defizite an der Hochwasserschutzanlage nachgewiesen haben, ist die Entfernung von Gehölzen in den Deichschutzzonen I und II erforderlich. Die Arbeiten umfassen neben der Entnahme von Bäumen und Sträuchern auch das Entfernen der Wurzelstöcke sowie die Wiederherstellung der Grasnarbe. Die Frist für diese Maßnahmen wurde auf den 28. Februar 2025 verlängert.
Betroffen sind Flächen des Grünflächenamtes Essen (GGE), des Fachbereichs 60 sowie der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE). Von den 93 identifizierten Baumstandorten unterliegen 28 Bäume dem städtischen Baumschutz. Diese sollen nach Prüfung geeigneter Kriterien in angrenzenden Grünanlagen ausgeglichen werden. Die Gesamtkosten für die Fäll-, Rodungs- und Bodenarbeiten belaufen sich auf etwa 132.000 Euro.
Parallel dazu wird eine Untersuchung von weiteren 198 Baumstandorten außerhalb der Schutzzonen durchgeführt. Ziel ist es, durch eine Bewertung der Standsicherheit und der Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss festzustellen, welche Bäume erhalten bleiben können. Die Ergebnisse dieses Gutachtens werden für das Frühjahr 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 18.02.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 10.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 11.Mitteilungen der Verwaltung
- 12.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 13.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 14.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Fachbereichs 67 - 3. Quartal 2024Ergebnis: Kenntnis genommen
- 15.Verschiedenes