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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Berufung eines stellvertretenden Beraters des Forum der Russlanddeutsche e.V. für den IntegrationsratZur Vorlage · 0254/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat der Stadt Essen berät über die Neubesetzung eines stellvertretenden Beraters für das Forum der Russlanddeutschen e.V. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, einen neuen stellvertretenden Berater für den Integrationsrat zu berufen und damit die bisherige Besetzung abzulösen.
Die rechtliche Grundlage für diese Berufung ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Essen in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Integrationsrat. Diese Regelungen ermöglichen es Institutionen, Vereinen und Verbänden, den Integrationsrat bei seiner Arbeit beratend zu unterstützen und entsprechende Vertreter vorzuschlagen. Das Forum der Russlanddeutschen e.V. hat die Neubesetzung des stellvertretenden Beraters per E-Mail beantragt und um eine entsprechende Berufung durch das Gremium gebeten.
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Beratungsfolge
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Berufung eines stellvertretenden Beraters des ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen e.V. für den IntegrationsratZur Vorlage · 0257/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat der Stadt Essen berät über die Berufung eines neuen stellvertretenden Beraters für den ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen e.V. Grundlage hierfür sind die Hauptsatzung der Stadt Essen sowie die Geschäftsordnung des Integrationsrates. Diese Regelungen ermöglichen es dem Gremium, Institutionen, Vereine und Verbände als Berater für seine Arbeit festzulegen, sofern diese keine stimmberechtigten Mitglieder in den Integrationsrat entsenden können. Die entsprechenden Organisationen schlagen hierfür ihre Vertreter dem Rat zur Berufung vor.
Der ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen e.V. hat die Neubesetzung der Position per E-Mail angefragt und um eine entsprechende Entscheidung durch das Gremium gebeten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Berufung eines neuen Vertreters für den genannten Verein vor.
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Beratungsfolge
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.Niederschrift Nr. 20 über die Sitzung des Integrationsrates vom 07.02.2024
- 4.Berichterstattung zur Tätigkeit des KI in 2023
- 4.aHandlungskonzept "Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt"Zur Vorlage · 0228/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das neue Handlungskonzept „Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ beschließen. Mit diesem Beschluss wird das bisherige Konzept „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen“ aus dem Jahr 2011 abgelöst. Die Verwaltung wurde bereits im Jahr 2019 damit beauftragt, die bestehenden Ansätze sprachlich zu aktualisieren und um Themen bezüglich Trans- und Intermenschen zu ergänzen.
Das vorliegende Konzept entstand in Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, dem Forum für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt (FELS) sowie Vertretern der Kommunalpolitik. Es orientiert sich an verschiedenen Handlungsfeldern wie Arbeitswelt, Bildung, Kultur, Sport, Gesundheit, soziale Aspekte sowie Wohnen. Dabei wird ein intersektionaler Ansatz verfolgt, um die unterschiedlichen Dimensionen von Benachteiligung und Diskriminierung zu berücksichtigen. Das Konzept umfasst sowohl konkrete Maßnahmen für die Stadtverwaltung als auch Empfehlungen an die Stadtgesellschaft, etwa für Unternehmen und Vereine.
Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch die Verwaltung durchgeführt. Nach einem Zeitraum von zwei Jahren ist eine Berichterstattung über den Fortschritt der Maßnahmen sowie die Erreichung der gesetzten Ziele an den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie an den Rat der Stadt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.04.2024 · Inklusionsbeirat (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit der Anmerkung, das Handlungskonzept dem Inklusionsbeirat zur Kenntnis zu geben
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Seniorenrat (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.a.1Handlungskonzept "Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt" hier: Finanzmittel zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 27.02.2024Zur Vorlage · 0364/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 0364/2024 eingebracht, um die Finanzierung des Handlungskonzepts „Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ zu sichern. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, in Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich die notwendigen Mittel für die Umsetzung der im Konzept beschriebenen Einzelmaßnahmen bereitzustellen. Die Bereitstellung soll im Zuge der kommenden Haushaltsaufstellung für den Haushaltsplanentwurf 2025/26 erfolgen.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass die bisher im Haushalt vorgesehenen Mittel in Höhe von 15.000 Euro nicht ausreichen, um die Maßnahmen der vorliegenden Neufassung des Handlungskonzepts vollständig umzusetzen. Um eine Umsetzung des Konzeptes zu gewährleisten, sollen die erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel bereits während der verwaltungsinternen Haushaltsplanung unter Einbeziehung der Gleichstellungsstelle eingeplant werden. Der Antrag sieht zudem vor, dass die entsprechenden Ausschüsse sowie der Integrationsrat und der Seniorenrat über das Vorhaben informiert werden.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Seniorenrat (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit in Essen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0027/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0027/2024/5 des Amtes für Soziales und Wohnen befasst sich mit der Weiterentwicklung des Seniorenförderplans für das Jahr 2022 sowie der Berichterstattung über die Offene Seniorenarbeit. Da die Gruppe der über 60-Jährigen etwa 29 % der Essener Bevölkerung ausmacht, sieht die Finanzierung seit Anfang 2020 ein jährliches Budget von drei Millionen Euro mit einer vorgesehenen Steigerungsrate von 3 % vor. Für das Jahr 2022 sind Gesamtausgaben in Höhe von 3.182.700 Euro geplant. Davon entfallen 1.697.440 Euro auf zwölf Zentren 60plus und 530.450 Euro auf die Projektförderung. Zudem sind bis zu 8.000 Euro für die Gründung eines SeniorenNetzwerks für einen Zeitraum von zwölf Monaten vorgesehen. Die Zuwendungen an die fünf Fachreferate der Wohlfahrtsverbände belaufen sich für 2022 auf insgesamt 388.465,25 Euro.
Die finanzielle Förderung der Zentren 60plus erfolgt auf Basis jährlich einzureichender Finanzpläne, wobei die anerkannten Zuwendungen für 2022 insgesamt 1.420.735,76 Euro betragen. Die Träger der Zentren werden hauptamtlich durch Personal der Wohlfahrtsverbände oder Betreiber besetzt. Die Zuwendungen können bei Bedarf Zuschüsse zur Zentrenlage in teuren Mietlagen umfassen, deren Gewährung einer individuellen Prüfung unterliegt. Die Mittel sind auf verschiedene Standorte und Träger wie den Caritasverband, die Evangelische Kirche, Contigo Ruhr, das Diakoniewerk Essen, die AWO, den ASB und das DRK verteilt. Die Kommunikation der Maßnahmen der Offenen Seniorenarbeit erfolgt über Newsletter, Websites, Pressearbeit und Veranstaltungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Seniorenrat, die Bezirksvertretungen I bis IX, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2024 · Seniorenrat (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Aktueller Stand Landesförderung "Zusammen im Quartier" 2023/24 - Aufbau integrierter Sozialplanung für die Stadt EssenZur Vorlage · 0062/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt das Projekt „Zusammen im Quartier – Sozialplanung initiieren, weiterentwickeln und stärken“ im Rahmen eines Förderprogramms des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW um. Für die Jahre 2023 und 2024 wurden hierfür Fördermittel in Höhe von rund 68.800 Euro beziehungsweise 100.000 Euro bewilligt. Ziel der integrierten strategischen Sozialplanung ist es, die Folgen von Armut zu reduzieren und die gesellschaftliche Teilhabe in den Stadtvierteln zu fördern.
Die Planung fungiert als Bindeglied zwischen verschiedenen Fachplanungen und nutzt ein Monitoring auf Stadtviertelebene. Dabei sollen sozioökonomische und soziodemografische Entwicklungen analysiert werden, um Handlungsbedarfe zu identifizieren. Zur Steuerung der Aktivitäten wurde ein verwaltungsinterner Lenkungskreis eingerichtet, dem verschiedene Fachbereiche wie das Amt für Soziales und Wohnen, das Jugendamt, das Gesundheitsamt sowie das JobCenter angehören. Ein Bestandteil des Projekts ist die Nutzung des Systems KomMonitor zur Visualisierung von Sozialdaten.
Die aktuelle Projektphase läuft bis Ende 2024. Im November 2024 ist die Durchführung der Ersten Essener Konferenz für Integrierte Sozialplanung vorgesehen. Nach Abschluss der Projektlaufzeit sollen die gewonnenen Erkenntnisse in strukturelle Handlungsempfehlungen einfließen, um die integrierte strategische Sozialplanung in Essen ab dem Jahr 2025 weiterzuführen.
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Beratungsfolge
- 25.04.2024 · Inklusionsbeirat (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Seniorenrat (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.02.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das IV. Quartal 2023Zur Vorlage · 0140/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des Fachbereichs 56 – JobCenter für das vierte Quartal 2023 wird dem Integrationsrat sowie dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Kenntnis vorgelegt. Der Bericht dokumentiert die Auswirkungen des Ukraine-Krieges und weist für Ende Dezember 2023 eine Betreuung von 5.925 Personen in 3.110 Bedarfsgemeinschaften aus. Der kommunale Mehraufwand für Unterkunft und Heizung belief sich in diesem Zeitraum auf rund 14,1 Millionen Euro. Zudem wurde ein Anstieg der Personen aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern um 12,9 Prozent verzeichnet. Die SGB II-Arbeitslosenquote lag im Dezember 2023 bei 8,2 Prozent. Im Bereich des Teilchenchancengesetzes wurden 129 Arbeitsplätze nach § 16i SGB II neu besetzt, bei einem Bestand von 544 Stellen. Für das Jahr 2024 sind gesetzliche Änderungen wie die Einführung eines Berufsorientierungspraktikums zum 1. April sowie Verschärfungen bei Leistungsminderungen vorgesehen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage befasst sich mit der Umsetzung von Maßnahmen gemäß § 16i SGB II zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Ziel ist die Optimierung der Jugendberufsagentur, die Ausweitung der Vor-Ort-Präsenz in Sozialräumen sowie die Akquise von Ausbildungsstellen. Durch Coaching und die Verknüpfung von Bewerber- und Arbeitgeberseite soll die Integration beschleunigt werden. Ein strategisches Ziel ist die Bündelung von Kompetenzen in der Bürogemeinschaft „Arbeitsmarktförderung“, an der die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, die NRW Regionalagentur MEO, Competentia MEO, die Agentur für Arbeit Essen und das JobCenter Essen beteiligt sind. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Integration von Asylbewerbern über den Integration Point, der Aktivierung von Alleinerziehenden mit Kindern unter drei Jahren sowie der Gesundheitsprävention.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Integrierte kommunale Präventionsstrategie: Eckpunkte, Datenkonzept und VorhabenZur Vorlage · 0039/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0039/2024/4 des Jugendamtes befasst sich mit der integrierten kommunalen Präventionsstrategie der Stadt Essen. Ziel der Strategie ist die Förderung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen, wobei ein besonderer Fokus auf der Prävention von Folgen finanzieller Familienarmut liegt. Als Grundlage für den Ausbau der Präventionskette dient ein Datenkonzept, das zwölf Indikatoren in den Bereichen wirtschaftliche Lage, Integration, Gesundheit, Bildung sowie Wohnen nutzt, um Risikofaktoren auf Stadtteilebene zu identifizieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Eckpunkte der Strategie annimmt und das Datenkonzept als Handlungsleitung für Fachplanungen nutzt. Die Verwaltung soll Modellvorhaben zur Implementierung von Präventionsketten umsetzen, diese erweitern und ein Konzept für die Kooperation mit medizinischen Leistungserbringern entwickeln. Die Datenbereitstellung erfolgt durch verschiedene Ämter und soll perspektivisch in das geografische Informationssystem KomMonitor integriert werden, um eine dynamische Darstellung zu ermöglichen.
Im Rahmen der Umsetzung sind verschiedene Projekte vorgesehen. Ein dreijähriges Modellvorhaben zur Armutsfolgenprävention soll die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen in der Raumeinheit Bergeborbeck/Bochold erproben. Zudem ist das Starterprojekt „SchuBiE“ zur Förderung von Kindern mit Defiziten beim Schulbeginn geplant. Ein Pilotprojekt im Stadtbezirk I zur Stärkung der Sprachförderung wird durch Stiftungsmittel finanziert. Ein Lotsendienst in Geburtskliniken unterstützt Familien bis zum dritten Lebensjahr. Für die beschriebenen Vorhaben ist kein zusätzlicher Finanz- oder Personalbedarf erforderlich.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (sozialraumezogenes Datenkonzept: Bitte, das Südostviertel losgelöst vom Moltkeviertel als Sozialraum zu betrachten; Starterprojekt: Bitte, Friedensschule und Schule am Wasserturm zu berücksichtigen)
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Bericht zum Bundesprogramm „Demokratie leben! – Achtung MENSCH! Partnerschaft für Demokratie Essen“Zur Vorlage · 0086/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Bundesprogramm „Demokratie leben! – Achtung MENSCH! Partnerschaft für Demokratie Essen“ dokumentiert den Projektverlauf der Jahre 2022 und 2023 sowie die Planung für den Zeitraum 2025 bis 2030. Die seit Juni 2015 bestehende Partnerschaft wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Im Jahr 2022 wurden durch verschiedene Projekte rund 4.000 Jugendliche erreicht, darunter Schüler und Auszubildende der Stadt Essen. Zudem wurden Bundesmittel in Höhe von 20.000 Euro für Diskriminierungsthemen abgerufen.
Die Fachstelle erhöhte im Jahr 2023 ihre wöchentliche Arbeitszeit von 30 auf 39 Stunden, wobei bislang 58 Coaches ausgebildet wurden. Im Rahmen des Sonderprojekts „Kommunales Konfliktmanagement Essen-Steele“ wurde im Jahr 2022 eine zusätzliche halbe Personalstelle geschaffen. Die Fördermittel sind von 74.233 Euro im Jahr 2015 auf 210.000 Euro im Jahr 2023 gestiegen, während der Eigenanteil der Stadt Essen von 0 Euro auf 23.500 Euro anstieg.
Für das Jahr 2024 ist die Unterstützung der Zivilgesellschaft und Sozialraumarbeit in Essen-Steele vorgesehen, einschließlich des Aufbaus eines Netzwerks für kommunale Konfliktmanager. Die Fachstelle soll ihre Aufgaben erweitern, und die JHEgGmbH plant eine Taskforce zur Toleranzförderung sowie eine Bildungsreise nach Berlin. Die Verwaltung strebt die Fortführung der Bundesförderung bis Ende 2024 an und beabsichtigt, weitere Mittel im Rahmen des Bundesfolgeprogramms für die Jahre 2025 bis 2029 zu beantragen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Integrationsrat sowie die Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft und für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2024/ 2025Zur Vorlage · 0092/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2024/2025 legt die Entwicklung der Betreuungsplätze sowie die finanziellen Rahmenbedingungen dar. Aufgrund sinkender Geburtenzahlen sank die Zahl der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren zum Stichtag 30.09.2023 auf 35.267. Für das kommende Kita-Jahr sind 21.629 geförderte Plätze geplant, wobei durch die Realisierung neuer Gruppen ein Zuwachs von 804 Plätzen erwartet wird, trotz des Wegfalls von 201 Plätzen durch Schließungen und Umwandlungen. Dies soll zu einem Anstieg der Versorgungsquoten bei den U3- und Ü3-Plätzen führen.
Der Jugendhilfeausschuss soll die Fortführung kommunaler Spielgruppen sowie Sprachbildungsgruppen beschließen und die Gewährung von Landeszuschüssen für die Fachberatung von 830 Kindertagespflegepersonen genehmigen. Zudem ist die Befreiung von der Zweckbindung für bestimmte U3-Plätze vorgesehen, sodass diese nach Beschluss des Jugendamtes auch mit überdreijährigen Kindern belegt werden können. Zur Sicherung des Rechtsanspruchs wird die jährliche Fortschreibung eines Notprogramms mit Notgruppen im KiTa Zweckverband beantragt.
Finanziell sind Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 210 Millionen Euro veranschlagt. Die Zuschüsse für Spiel- und Sprachbildungsgruppen belaufen sich auf 1.510.000 Euro, während für Brückenprojekte 3.300.000 Euro vorgesehen sind. Ab dem 1. August 2024 ist zudem eine Erhöhung der Kindpauschalen um 9,65 Prozent vorgesehen. Die Planung soll den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, den Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis bringen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sondersitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2023Zur Vorlage · 1868/2023/4 · Vorlage
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Der Jahresbericht 2023 zur Entwicklung der Spielplatzpatenschaften in Essen dokumentiert die seit 30 Jahren bestehende Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. Zum Stichtag 30. September 2023 verzeichneten die Patenschaften 248 aktive Partnerschaften mit insgesamt 363 Personen, was einem Rückgang von acht Patenschaften im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im Rahmen der Spielmobile des Deutschen Kinderschutzbundes wurden im Berichtszeitraum 252 Spielplatzfeste durchgeführt.
Die finanzielle Unterstützung der bestehenden Patenschaften erfolgte durch die Bezirksvertretungen mittels jährlicher Pauschalen zwischen 77,50 Euro und 88,00 Euro, was eine Gesamtsumme von 18.845,50 Euro ergab. Zusätzlich stellt die Stadt Essen jährlich 35.500,00 Euro über den Fördertopf „Besser spielen“ zur Verfügung, wobei die maximale Förderhöhe pro Spielplatz bei 3.550,00 Euro liegt. Im Kinderbüro gingen 2023 insgesamt 24 Anträge mit einem Kostenvolumen von 65.953,17 Euro ein, von denen 14 Maßnahmen bewilligt wurden. Die Patenschaften leisteten Eigenmittel in Höhe von 2.036,94 Euro. Neun Anträge konnten aufgrund erschöpfter Mittel nicht berücksichtigt werden.
Auf Basis eines Kooperationsvertrags wurde durch einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom Juni 2023 eine Vertragsänderung mit Wirkung zum 1. Januar 2024 beschlossen, um die Zuwendungen an die Preisentwicklung und das Spendenaufkommen anzupassen. Die Obergrenze von 275 Patenschaften bleibt unverändert. Der Bericht wird dem Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat, dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und TrägernZur Vorlage · 0024/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die Fraktionen der CDU und der Grünen im Rat der Stadt Essen haben mit dem Antrag 0024/2024/CDU/GRÜNE Vorgaben für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen in der Integrationsarbeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Die Stadtverwaltung soll sich weiterhin um Kooperationen mit verschiedenen Trägern bemühen und diese – abhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – finanziell unterstützen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Verpflichtung der Institutionen zum Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dies beinhaltet die Ablehnung von Rassismus und Antisemitismus nach der Definition der International Holocaust Remembrance Alliance sowie ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels. Bei Zweifeln an diesen Kriterien soll die Verwaltung eine Prüfung vornehmen und die Ratsgremien informieren. Auch Finanzierungen aus dem Ausland oder inländische Unterstützungsleistungen sollen bei entsprechenden Zweifeln unter die Prüfung fallen.
Zudem wird die Erarbeitung neuer Leit- und Förderrichtlinien gefordert, um die rechtssichere Überprüfung der Anforderungen zu gewährleisten. Im Bereich der freien Jugendhilfe sollen Zweifel der Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss gemeldet werden, wobei Träger zur Vorstellung im Ausschuss verpflichtet sein sollen. Darüber hinaus wird angeregt, die Unterstützung von islamischen Gemeinden vorrangig auf solche zu beschränken, deren Imame an Fakultäten für Islamische Theologie deutscher Universitäten ausgebildet wurden.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen mit Gegenstimme der SPD Fraktion und mit Enthaltungen der FDP Fraktion und der Fraktion Die Partei
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 07.02.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Generalsanierung Schloß Borbeck (DS 1427/2022/7) Hier: NutzungsoptionenZur Vorlage · 0112/2024/CDU/GRÜNE/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Generalsanierung von Schloss Borbeck eingebracht. Die Vorlage fordert die Stadtverwaltung dazu auf, zu prüfen, inwieweit bestimmte Nutzungsoptionen im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden können oder welche Voraussetzungen für deren Umsetzung geschaffen werden müssen.
Im Fokus stehen dabei die Erhaltung und der Ausbau der Nutzungsmöglichkeiten des Schlosses. Die Fraktionen beantragen, dass die Verfügbarkeit von Räumlichkeiten für Veranstaltungen sowie für standesamtliche Trauungen nach der Sanierung im bisherigen Umfang erhalten bleibt und Kapazitäten für zusätzliche Angebote vorgehalten werden. Zudem wird die Implementierung eines Veranstaltungsmanagements zur bedarfsgerechten Nutzung des Schlosses sowie die Möglichkeit eines dauerhaften Gastronomiebetriebs, einschließlich der Nutzung der Teeterrasse, angefragt. Ein weiterer Punkt betrifft die Schaffung eines zusätzlichen Zugangs auf der dem Park zugewandten Seite, der sowohl als Fluchtweg als auch für Anlieferungen genutzt werden kann.
Eine Zwischenberichterstattung wird für die Sitzungen des Kulturausschusses sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen im Juni 2024 erbeten. Ziel des Antrags ist es, die multifunktionale Bedeutung des Schlosses als Veranstaltungsort und Naherholungsgebiet auch nach der Sanierung sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen (und auf Wunsch des Vertreters des IR Verweisung in den Integrationsrat)
- 07.02.2024 · Kulturausschuss (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Berichte aus den Arbeitskreisen
- 15.Berichte aus den Bezirksvertretungen und Ausschüssen
- 16.Anträge und Anfragen
- 17.Mitteilungen und Aktuelles
- 18.Verschiedenes