Der Jugendhilfeausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Essen die Umsetzung neuer Fördergrundsätze für Sonderzuschüsse zu den Mietkosten von Kindertageseinrichtungen bei Neubauten. Die Vorlage sieht vor, dass Träger bei Neubauprojekten über die Mietpauschale des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hinaus Zuschüsse beantragen können. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage wurde die Regelung angepasst, um auch Projekte zu berücksichtigen, die bereits im Kita-Jahr 2024/2025 in Betrieb gegangen sind.
Förderfähig sind Mietkosten für neu errichtete Gebäude oder Erweiterungsmaßnahmen, sofern neue Kita-Plätze entstehen und der Bedarf durch die Jugendhilfeplanung des Jugendamtes Essen bestätigt wird. Voraussetzung ist zudem ein Nachweis über die wirtschaftliche Unfähigkeit des Trägers, den vollen Mietzins zu tragen, sowie die Angemessenheit der Kosten anhand eines Qualitätskatalogs für Bauwerk, Technik und Außenanlagen. Die Bewilligung erfolgt durch das Jugendamt vor Beginn eines Kita-Jahres, wobei die Förderdauer maximal 20 Jahre beträgt.
Die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt belaufen sich nach Schätzungen auf rund 211.700 Euro im Jahr 2025 und etwa 737.900 Euro im Jahr 2026. Die Maßnahmen dienen der Sicherung der Kita-Plätze, da zum Ende des Kita-Jahres 2024/2025 voraussichtlich ein Fehlbestand von rund 1.232 Plätzen für Kinder über drei Jahren besteht.