Der Rat der Stadt Essen soll die Satzung des Kulturbeirates ändern. Hintergrund ist eine im Jahr 2021 beauftragte Überprüfung der Neukonzeption des Beirates, die unter Einbeziehung der Verwaltung sowie der Beiratsmitglieder durchgeführt wurde. Ziel der Anpassungen ist es, die Arbeitsweise des Gremiums zu optimieren und die Verankerung in stadtentwicklungspolitischen Prozessen, wie der Folkwang-Dekade 2022–2032, zu festigen.
Im Rahmen der Neufassung soll der Wechsel der Jury für Projektförderungen künftig nach Ablauf einer fünfjährigen Ratswahlperiode erfolgen statt bisher nach drei Jahren. Zudem werden Stellvertretungen für Jurymitglieder eingeführt, um eine breitere Vertretung der einzelnen Kultursparten sicherzustellen. Die Regelungen zu den Arbeitskreisen werden präzisiert, insbesondere hinsichtlich der Einladung von Gästen und der Berichterstattung an das Plenum.
Die Mitgliederstruktur wird erweitert, indem die Themenbereiche „Interkultur“, „Kultur und Inklusion“ sowie „Jugend“ aufgenommen werden. Um die Arbeitsfähigkeit des Beirates zu gewährleisten, wird die Anzahl der Institutionen pro Themenbereich auf maximal drei begrenzt, wodurch sich die Gesamtzahl der Mitglieder von 26 auf 27 erhöht. Die Änderungen treten mit Ablauf der aktuellen Wahlperiode des Rates in Kraft. Der Beschlussvorschlag liegt dem Kulturbeirat und dem Kulturausschuss zur Empfehlung vor.