Die Stadtverwaltung Essen beabsichtigt, die institutionelle Förderung von Kulturprojekten und Kulturinstitutionen grundlegend umzustrukturieren. Wie aus der vorliegenden Vorlage hervorgeht, soll die bisherige Praxis, Förderungen teilweise über jährliche Bescheide zu vergeben, ab dem 1. Januar 2027 durch ein vertragsbasiertes Modell ersetzt werden. Ziel dieser Neuausrichtung ist es, die Förderung einheitlicher und transparenter zu gestalten sowie die Planungssicherheit für die geförderten Vereine und Institutionen durch eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren zu erhöhen.
Im Rahmen dieses Prozesses wurden bereits Arbeitsgruppen mit Mitgliedern des Kulturbeirates eingerichtet. Das neue Verfahren sieht vor, dass die Institutionelle Förderung auf Verträgen zwischen der Stadt Essen und den jeweiligen Trägern basiert. In das Förderverfahren wird zudem ein Evaluationsverfahren integriert, das ab 2027 konkretisiert werden soll. Für bereits bestehende Verträge wird ein Änderungsvertrag angeboten, um ein einheitliches Evaluationsverfahren zu gewährleisten.
Parallel dazu wurden die „Richtlinien zur Förderung von Kulturprojekten und Kulturinstitutionen in der Stadt Essen“ neu gefasst. Die aktualisierten Richtlinien ersetzen die Fassung aus dem Jahr 2016. Neben redaktionellen Anpassungen enthalten die neuen Richtlinien eine Präambel sowie Zielformulierungen, die auch in die künftigen Verträge einfließen sollen. Zudem werden standardisierte Formulare für jährliche Sach- und Wirtschaftsberichte eingeführt, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die Vorlage sieht vor, dass der Sachstand vom Kulturbeirat zur Kenntnis genommen und die Neufassung der Richtlinien durch den Rat der Stadt Essen beschlossen wird.