Verkehrssicherungsmaßnahmen an unterhaltungspflichtigen Gewässern hier: überplanmäßige Mittelbereitstellung "Naturkatastrophe - Gewässerausbau und -unterhaltung" im Teilplan 13.02.01
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 1.020.000 Euro für Verkehrssicherungsmaßnahmen an unterhaltungspflichtigen Gewässern. Hintergrund sind die Schäden durch das Hochwasserereignis im Juli 2021. Die Finanzierung soll über das Element „Naturkatastrophe – Gewässerausbau und -unterhaltung“ im Teilplan 1.13.02.01 erfolgen.
Betroffen sind verschiedene kleinere Bäche sowie der Deilbach in Kupferdreh, an dem es zu einer großflächigen Überschwemmung und einem Einsturz eines Teils der Überwölbung kam. Durch Taucharbeiten wurden Ausspülungen der Fundamente festgestellt. Während erste Schäden an kleineren Gewässern bereits beseitigt wurden, ist für die Sicherung der Standsicherheit der Überwölbung des Deilbachs ein Kostenvolumen von bis zu 1,3 Millionen Euro kalkuliert. Die Arbeiten umfassen unter anderem das Einbringen von Betonsäcken und die Sicherung eines Tagesbruches durch Fertigteilelemente, um den Abflussquerschnitt zu gewährleisten und weitere Erosion zu verhindern.
Da das ursprüngliche Budget für die Maßnahmen bereits vollständig aufgebraucht ist, wird die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel im Wege einer Dringlichkeit Entscheidung beantragt. Die Vergabe der notwendigen Aufträge zur Sicherung des Tagesbruchs soll bis Ende Oktober 2021 erfolgen, um den Fortlauf der Arbeiten zu garantieren. Die Finanzierung der Maßnahmen ist über die Wiederaufbauhilfe des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Die Entscheidung wird dem Rat in seiner Sitzung am 26. November 2021 zur Genehmigung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 05.10.2021Kenntnis genommen
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