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Bezirksvertretung IX

Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Unfallgefährdung Ruhrtalstraße Essen-Werden

2414/2021/BV IX Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 9

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX hat im Rahmen einer Sitzung am 18. Januar 2022 eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis genommen. Der Gegenstand der Eingabe betrifft eine vermeintliche Unfallgefährdung auf einem Abschnitt der Ruhrtalstraße in Essen-Werden.

In der vorliegenden Vorlage wird auf die Darstellung des Antragstellers verwiesen, der einen unsicheren Straßenabschnitt der Ruhrtalstraße benennt. Das Amt für Straßen und Verkehr hat zu diesem Sachverhalt eine Stellungnahme abgegeben. Nach Prüfung der Situation durch die zuständige Fachabteilung wurde festgestellt, dass keine rechtliche Grundlage besteht, um für den betreffenden Bereich der Ruhrtalstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h anzuordnen. Die Prüfung ergab zudem, dass die Fahrzeuge in den dort befindlichen Parkbuchten gemäß § 12 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung ordnungsgemäß parken.

Die Bezirksvertretung IX hat den Vorgang lediglich zur Kenntnis genommen. Eine Vorlageprüfung war für diesen Vorgang erforderlich. Eine direkte Auswirkung auf den Klimaschutz wurde in der Vorlage nicht als relevant eingestuft.

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