Endgültige Einziehung eines Abschnittes der Straße Hellweg
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII des Stadtbezirks VII hat einen Beschluss zur endgültigen Einziehung eines Abschnitts der Straße Hellweg vorgelegt. Der betroffene Bereich erstreckt sich von der Bochumer Landstraße bis zum Sachsenring. Mit der Einziehung wird dieser Teil der Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr entzogen.
Die Grundlage für das Verfahren bildet der Paragraph 7 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Bereits in einer Sitzung am 14. September 2021 hatte die Bezirksvertretung beschlossen, ein Einziehungsverfahren einzuleiten. Die Absicht dieser Maßnahme wurde im September 2021 im Amtsblatt der Stadt Essen öffentlich bekannt gemacht, um die Möglichkeit für Einwendungen zu eröffnen. Da im Rahmen dieses Verfahrens keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung eingegangen sind, wird nun die endgültige Einziehung beantragt.
Nach der Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt der Stadt Essen, versehen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung, wird die Verwaltung darüber informiert, ob Klage gegen die Entscheidung erhoben wird oder ob die Einziehung bestandskräftig wird. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz über die Einziehung von Straßen bezirklicher Bedeutung bei der Bezirksvertretung. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung für den Klimaschutz.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 08.02.2022einstimmig beschlossen
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