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Antrag BV IX

Absolutes Halteverbot (Zeichen 283) in Kettwig vor der Brücke, Ringstraße 162-164 Höhe Zufahrt Aldi-Lidl

0001/2022/CDU/FDP Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 9

🟢 Beschlossen 18.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (9. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU- und FDP-Fraktionen der Bezirksvertretung IX haben einen Antrag gestellt, die Einrichtung eines absoluten Halteverbots in Kettwig zu prüfen. Konkret betrifft dies den Bereich vor der Brücke an der Ringstraße, im Bereich der Hausnummern 162 bis 164.

Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der hohen Verkehrsbelastung der Ringstraße in beide Fahrtrichtungen. Laut den Antragstellern parken Fahrzeuge vor der Hausnummer 164 teilweise auf der Straße und teilweise auf dem Gehweg. Dies führe im Bereich der Einmündung zur Montebruchstraße, insbesondere zu den Einkaufszeiten der angrenzenden Supermärkte, zu Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit.

Die Antragsteller führen an, dass Fußgänger, insbesondere Personen mit Kinderwagen, durch die Parkweise auf dem Gehweg behindert werden. Zudem müssten Fahrradfahrer aufgrund der Situation auf die Fahrbahn ausweichen, was ein Risiko im Gegenverkehr sowie für den fließenden Autoverkehr darstelle. Die Verwaltung wird gebeten, die Umsetzung des Halteverbots an der genannten Stelle zu untersuchen.

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