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Antrag BV IX

Anbringung eines Geländers zur Gefahrenabwendung und Sicherung zu Fuß Gehender am Verbindungsweg zwischen Meckenstocker Weg und Reckmannshof

0003/2022/CDU/FDP Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 9

🟢 Beschlossen 18.01.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (9. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion und ein Einzelvertreter der FDP haben in der Bezirksvertretung IX einen Antrag gestellt, der die Installation eines Geländers an einem Verbindungsweg vorsieht. Konkret betrifft dies den Wegabschnitt zwischen dem Meckenstocker Weg und dem Reckmannshof.

Mit dem Antrag wird die Stadtverwaltung aufgefordert, an der genannten Stelle ein mindestens einseitig verlaufendes Personenführungselement anzubringen. Die Begründung für das Vorhaben liegt in der Beschaffenheit des Wegstücks, welches ein steiles Gefälle aufweist. Laut Antrag besteht aufgrund der Neigung des Geländes eine Gefahr für Fußgänger, insbesondere bei nassem Untergrund, da die Rutschgefahr erhöht sei. Die Anbringung des Elements soll der Sicherung der Passanten dienen und die Unfallgefahr beim Auf- und Abstieg verringern. Der Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 18. Januar 2022 zur Entscheidung vorgesehen.

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