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Bezirksvertretung VII

Bürgereingabe gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Einrichtung einer Ladezone vor dem Haus Krayer Str. 139 und Zustand des Hauses Krayer Str. 141

0110/2022/BV VII Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 7

🟢 Beschlossen 08.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (9. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII hat im Rahmen einer Sitzung am 8. Februar 2022 über eine Bürgereingabe entschieden, die gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht wurde. Gegenstand des Antrags ist die Einrichtung einer Ladezone vor dem Gebäude Krayer Straße 139 sowie die Information über den Zustand des Hauses Krayer Straße 141.

Die Antragstellerin beabsichtigt, eine Ladezone zu etablieren, da das Be- und Entladen von Waren für das in der Krayer Straße 139 ansässige Stoffgeschäft derzeit erschwert ist. Als Grund wird angeführt, dass die öffentlichen Parkplätze vor dem Nachbarhaus nicht genutzt werden können. Zudem wird auf den Zustand des Gebäudes Krayer Straße 141 hingewiesen, welches seit längerer Zeit leer steht und Verfallserscheinungen aufweist. Aufgrund der Baufälligkeit des Objekts ist der Gehweg dort bereits seit einem Jahr für Fußgänger abgesperrt.

Aus verkehrstechnischer Sicht hat das Amt für Straßen und Verkehr die Einrichtung einer zeitlich befristeten Ladezone geprüft und keine Bedenken geäußert. Eine Stellungnahme der Bauaufsicht zu dem Sachverhalt steht zum Zeitpunkt der Vorlage noch aus. Die Bezirksvertretung hat beschlossen, sich den Ausführungen der Verwaltung anzuschließen.

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