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Vorlage

Zuschüsse zum Neu-, Um- und Ausbau vereinseigener Sportstätten

0409/2022/6 Sport- und Bäderbetriebe

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen hat in seiner Sitzung am 15. März 2022 die Gewährung eines Zuschusses für den Borbecker Tennisclub e. V. beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Zaunerhöhung an den Plätzen 1 und 2 sowie die Modernisierung der Duschräume auf der vereinseigenen Tennisanlage an der Schloßstraße.

Die Grundlage für die Förderung bildet Ziffer 2.2.1 der städtischen Sportförderungsrichtlinien. Die Verwaltung hat den vorliegenden Antrag sowohl auf Basis der Richtlinien als auch hinsichtlich der Höhe der zuschussfähigen Gesamtkosten geprüft. Da das Vorhaben nicht aus dem Landesprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ gefördert wird, erfolgt die Unterstützung über den klassischen städtischen Zuschuss. Dieser beläuft sich auf 40 Prozent der zuschussfähigen Gesamtkosten. Bei Gesamtkosten in Höhe von 33.205 Euro ergibt sich eine Zuschusshöhe von 13.280 Euro.

Die erforderlichen Mittel sind im Wirtschaftsplan 2022 der Sport- und Bäderbetriebe vorgesehen. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.

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