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Vorlage

Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ESH

1380/2022/1 Essener Systemhaus

🟢 Beschlossen 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus hat im Rahmen der Sitzung am 20. September 2022 einen Vorschlag zur Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss 2022 des Essener Systemhauses (ESH) vorgelegt. Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung empfiehlt dem Betriebsausschuss, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Dortmund als Prüfinstanz für das Geschäftsjahr 2022 einzusetzen.

Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet die Eigenbetriebsverordnung, nach der der Betriebsausschuss eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss vorschlägt. Es wird darauf hingewiesen, dass die KPMG AG bereits in den vorangegangenen Jahren, konkret von 2018 bis 2021, die Prüfungen für das Essener Systemhaus durchgeführt hat.

Die mit der Prüfung verbundenen Kosten werden auf 50.000 Euro beziffert. Die Finanzierung dieser Aufwendungen ist im Wirtschaftsplan des Essener Systemhauses vorgesehen. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.

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