Fallenfang von Nutria im Naturschutzgebiet Heisinger Ruhraue
✦ KI-Zusammenfassung
Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde hat der von der Unteren Naturschutzbehörde vorgesehenen Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz zugestimmt. Gegenstand der Vorlage ist die Erlaubnis für den Jagdausübungsberechtigten im Jagdbezirk Heisingen, im Naturschutzgebiet Heisinger Ruhraue Nutrias mittels Lebendfallen zu fangen, zu töten und sich zur weiteren Verwendung anzueignen.
Der Antrag sieht das Aufstellen von bis zu fünf Lebendfallen an Stillgewässern vor, die fernab von Wegen platziert und kaschiert werden sollen. Die Fallen sollen so eingestellt sein, dass nur die Gewichtsklasse der Nutrias gefangen wird, um das Risiko für kleinere Säugetiere zu minimieren. Durch eine automatisierte Funkbenachrichtigung soll eine umgehende Kontrolle der Fallen ermöglicht werden. Das Töten der Tiere sowie anderer invasiver Arten wie Waschbären soll mit einer Kleinkaliberpistole erfolgen.
Da das Töten von Tieren im Landschaftsplan untersagt ist, ist eine Befreiung von dieser Regelung erforderlich. Die Untere Naturschutzbehörde begründet das Vorhaben mit festgestellten Vegetationsschäden an Schilf- und Teichrosenbeständen, die auf die Aktivitäten der Nutrias zurückzuführen sind. Da die Nutria als invasive Art gemäß EU-Verordnung eingestuft ist, wird die Bekämpfung als Maßnahme zur Management der Ausbreitung betrachtet. Die Behörde bewertet das Störungspotenzial für die Fauna und Vegetation als vernachlässigbar. Eine Zustimmung des Landesamtes für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz liegt vor.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 22.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
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