Entflechtung Lahnbecke, erster und zweiter Bauabschnitt, Vorhaben der Stadtwerke Essen hier: Befreiung (Genehmigung) gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde hat über die Entflechtung der Lahnbecke sowie über entsprechende Befreiungen gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz entschieden. Das Vorhaben der Stadtwerke Essen AG zielt darauf ab, den Bachlauf, der derzeit als abwasserführender Kanal mit Sohlschalen und Abstürzen ausgebaut ist, wieder zu einem reinwasserführenden Gewässer umzubauen. Hierzu ist der Neubau eines Kanals zur Aufnahme des Abwassers vorgesehen.
Für den ersten Bauabschnitt nördlich der A40 wurde eine Änderung der bereits 2019 erteilten Befreiung beschlossen. Aufgrund liegenschaftlicher Gründe wird die Einrichtung eines etwa 300 Meter langen und 3 Meter breiten Betriebswegs mit wassergebundener Oberfläche zur Wartung eines Schachtes notwendig. Als Kompensationsmaßnahme für diese Teilversiegelung wurde eine zusätzliche Aufweitung des Querprofils der Lahnbecke festgelegt.
Für den zweiten Bauabschnitt südlich der A40 wurde die Erteilung einer neuen Befreiung beschlossen. In diesem Bereich soll ein etwa 300 Meter langer Kanal mit einem Durchmesser von 1.400 mm parallel zur Lahnbecke errichtet werden. Die Maßnahmen betreffen vorrangig ein Areal eines Hundeübungsplatzes und erfordern die Beseitigung einiger Gehölzbestände. Die Flächen sollen anschließend weitgehend regeneriert werden. Die verbleibende Nettoneuversiegelung sowie die Eingriffe aus beiden Bauabschnitten sollen durch die bereits erwähnte Erweiterung des Querprofils der Lahnbecke ausgeglichen werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 22.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
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