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Vorlage

Förderung von Kulturprojekten freier Träger (1. Halbjahr 2023)

1918/2022/4 Kulturamt

🟢 Beschlossen 07.12.2022 · Kulturausschuss (17. Sitzung) · einstimmig beschlossen mit einer Enthaltung

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kulturausschuss hat die Förderung von Kulturprojekten freier Träger für das erste Halbjahr 2023 beschlossen. Die Zuwendungen belaufen sich auf insgesamt 79.865 Euro, vorbehaltlich der Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023. Die Finanzierung der Mittel erfolgt aus zwei verschiedenen Teilergebnisplänen: 33.715 Euro werden über die Stiftung zur Pflege der örtlichen Kunst bereitgestellt, während 46.150 Euro aus dem Bereich Kulturplanung, -entwicklung und -förderung stammen.

Bis zum 30. September 2022 gingen beim Kulturamt 40 Förderanträge ein, darunter neun Erstanträge sowie sechs Anträge für Projekte im Bereich Kinder und Jugendliche. Die Jury des Kulturbeirates empfahl die Förderung der eingereichten Projekte, schlug jedoch für neun spezifische Vorhaben eine Ablehnung vor. Die Gewährung der Zuwendungen steht unter dem Vorbehalt der Realisierbarkeit der Projekte. Sollte eine Umsetzung aufgrund geltender Bestimmungen nicht wie geplant möglich sein, können zeitliche Verschiebungen oder alternative Umsetzungen durch die Veranstalter nach Prüfung durch das Kulturamt erfolgen.

Die Verwaltung führt aus, dass die Zuschüsse für die Projektträger eine notwendige Finanzierung darstellen, ohne die die Projekte nicht durchführbar wären. Die Förderung dient der Sicherstellung des kulturellen Grundangebots der Stadt. Die Mittelbereitstellung erfolgt unter Berücksichtigung der laufenden Projektvorbereitungen, um die Planungssicherheit der Antragsteller zu gewährleisten.

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