Bürgereingabe gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Einrichtung einer Ladezone Heinrich-Sense-Weg/Soester Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2022 der Einrichtung einer Ladezone am Übergang Heinrich-Sense-Weg/Soester Straße zugestimmt. Die Entscheidung basiert auf einer Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW.
Hintergrund des Antrags ist die geplante Nutzung eines Ladenlokals in der Soester Straße 13 bzw. am Heinrich-Sense-Weg durch ein Unternehmen für Brandschadensanierung. Der Mietinteressent beabsichtigt, die Räumlichkeiten als Lager und Büro für eine Essener Niederlassung zu nutzen. Für den Betrieb der Betriebsstätte ist das Ein- und Ausladen von Maschinen, wie beispielsweise Bautrocknern, sowie Werkzeugen erforderlich. Zur Umsetzung dieses Vorhabens soll eine Ladezone eingerichtet werden, die aus zwei Parkplätzen besteht und im Zeitraum von 7:00 bis 17:00 Uhr genutzt werden kann.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat die verkehrliche Situation geprüft und erklärte, dass gegen die zeitlich begrenzte Einrichtung der Ladezone keine Bedenken bestehen. Die Vorlage weist zudem eine positive Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz aus.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 153 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 13.12.2022einstimmig beschlossen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 7
- Wasserbaumaßnahme der Stadtwerke Essen Berkenberg 11.02.2025
- Mitteilungen der Verwaltung 11.02.2025
- Treppe/Erweiterung Rampe zur Riddershofstr. von Brundhildenstraße aus 11.02.2025
- Prüfung Umbenennung Haltestelle Luttropp 11.02.2025
- Haushalt 2025 hier: Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel 11.02.2025
- Ladezone Heinrich-Sense-Weg 11.02.2025