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Bezirksvertretung II

Übertragung von Restmitteln aus dem Haushaltsansatz 2022 in das Haushaltsjahr 2023

2131/2022/BV II Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 2

🟢 Beschlossen 15.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (19. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung II hat einen Antrag auf Übertragung von Restmitteln aus dem Haushaltsansatz 2022 in das Haushaltsjahr 2023 gestellt. Mit der Vorlage 2131/2022/BV II wird der Stadtkämmerer gebeten, die nicht verwendeten Mittel des vergangenen Haushaltsjahres in den neuen Haushalt zu übernehmen.

Nach Angaben der Bezirksvertretung wurde die Vergabe der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2022 zum überwiegenden Teil durch bereits beschlossene Maßnahmen abgewickelt. Dennoch verbleiben zum Jahresende aufgrund verschiedener Ursachen freie Mittel. Die Übertragung solcher Restmittel in das Folgejahr wurde in der Vergangenheit bereits bewilligt.

Die genaue Höhe der zu übertragenden Beträge wird im weiteren Prozess zwischen dem Fachbereich und dem Sachgebiet Haushalts- und Kostenrechnungsangelegenheiten abgeglichen. Eine Vorlageprüfung der Auswirkungen auf den Klimaschutz ergab keine Relevanz für das Vorhaben.

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