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Bezirksvertretung VIII

Überlassung des Schulhofes der Comeniusschule

2175/2022/BV VIII Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII hat in ihrer Sitzung am 6. Dezember 2022 der Sondernutzung des Schulhofes der Comeniusschule zugestimmt. Grundlage für den Beschluss war ein Antrag der Sängervereinigung 1866 Essen-Burgaltendorf.

Der Verein beabsichtigte, die Fläche des Schulhofes am 18. Dezember 2022 als Parkplatz für eine geplante Veranstaltung zu nutzen. Laut der vorliegenden Vorlage bestanden seitens der Schulleitung sowie der Immobilienwirtschaft keine Einwände gegen die Überlassung des Geländes. Die Entscheidung der Bezirksvertretung Ruhrhalbinsel erfolgte im Rahmen des beantragten Verfahrens zur Sondernutzung. Weitere Kosten oder personelle Auswirkungen durch diese Maßnahme wurden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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