Bestellung der stellvertretenden Schriftführung für den Inklusionsbeirat
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0579/2023/5 des Amtes für Soziales und Wohnen regelt die personelle Besetzung der Schriftführung für den Inklusionsbeirat. Gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen sowie der entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW ist für die Sitzungen des Gremiums Niederschriften zu erstellen, die von einer im Gremium bestellten Schriftführung zu unterzeichnen sind.
Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige stellvertretende Schriftführerin abzubestellen. Als neue stellvertretende Schriftführerin soll eine Mitarbeiterin der Verwaltung bestellt werden. Mit dieser Neubesetzung ist vorgesehen, dass die Schriftführung des Inklusionsbeirats künftig aus einer Hauptschriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin besteht. Die Vorlage sieht vor, dass die bisherige Hauptschriftführerin weiterhin im Amt bleibt und durch die neu ernannte Person ergänzt wird. Eine Änderung der personellen Zusammensetzung führt laut den Angaben in der Vorlage zu keinen zusätzlichen Investitionen oder Sachkosten.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 31.05.2023einstimmig beschlossen
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