Regionaler Flächennutzungsplan - Änderungsverfahren in Essen 54 E "Oberhauser Straße (ehemaliges Gartencenter)" und Entwässerung des geplanten Baugebietes an der Oberhauser Straße in den Läppkes Mühlenbach - Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Das Änderungsverfahren 54 E des Regionalen Flächennutzungsplans sieht eine Umwidmung eines rund 0,9 Hektar großen Areals an der Oberhauser Straße in Essen-Frintrop vor. Das betroffene Gelände, auf dem sich ein ehemaliges Gartencenter befindet, ist derzeit als Landwirtschaft, Grünzug und Landschaftsschutz ausgewiesen. Ziel der Änderung ist die Ausweisung eines Wohngebietes sowie die Anpassung des regionalplanerischen Teils in Allgemeine Siedlungsbereiche.
Im Rahmen der baulichen Entwicklung ist die Entwässerung des Gebiets in den Läppkes Mühlenbach vorgesehen. Die Planung umfasst einen Regenwasserkanal sowie eine Mulde, wobei Teile der verrohrten Strecke und der Mulde in das Landschaftsschutzgebiet ragen. Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, hierfür eine Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz in Aussicht zu stellen. Das Vorhaben sieht eine Versickerung sowie eine Einleitung in den Bachlauf vor, wobei die Beseitigung von Bäumen und Sträuchern auf einen geringen Umfang begrenzt bleibt. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
Dem Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde wird die Entscheidung über die beabsichtigte Befreiung gemäß § 75 Landesnaturschutzgesetz zur Vorlage gemacht. Der Beirat hat zudem keine Bedenken gegen die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans zu erheben und stimmt der beabsichtigten Befreiung für die Entwässerung in den Läppkes Mühlenbach zu. Die Vorlage umfasst unter anderem einen Umweltbericht, eine Artenschutzprüfung sowie einen landschaftspflegerischen Fachbeitrag.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.06.2023kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Umweltamt
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