Zuschüsse zum Neu-, Um- und Ausbau vereinseigener Sportstätten
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen wird in seiner Sitzung am 18. Februar 2025 über die Gewährung von Zuschüssen zum Neu-, Um- und Ausbau vereinseigener Sportstätten entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Förderung konkreter Vorhaben gemäß den städtischen Sportförderungsrichtlinien vor. Die entsprechenden Anträge wurden hinsichtlich ihrer Zuteilungsreife sowie der zuschussfähigen Gesamtkosten geprüft.
Im Fokus stehen dabei zwei Projekte. Das Sport- und Gesundheitszentrum Altenessen e. V. beantragt Mittel für den Einbau eines Klimasystems. Bei zuschussfähigen Gesamtkosten von 32.646,30 Euro ist eine Fördersumme in Höhe von 9.999,00 Euro vorgesehen. Des Weiteren wird die Teilerneuerung des Flachdachs des Vereinsheims von SuS Haarzopf 1924 e. V. gefördert. Hier belaufen sich die zuschussfähigen Kosten auf 12.556,05 Euro, woraus eine Zuschusshöhe von 5.022,42 Euro resultiert.
Da diese Maßnahmen nicht über das Landesprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ gefördert werden, erfolgt die Unterstützung auf Basis der klassischen städtischen Zuschüsse in Höhe von maximal 40 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Die Gesamtsumme der beantragten Zuschüsse beläuft sich auf 15.021,42 Euro. Die Finanzierung dieser Mittel ist im Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.02.2025einstimmig beschlossen
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