Lichtsignalanlage an der Kreuzung Altenessener Straße / Schonnefeldstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V setzt sich mit Beschwerden über die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Altenessener Straße und Schonnefeldstraße auseinander. In einer Sitzung im August 2024 wurden Bedenken von Bürgern vorgebracht, wonach die Ampelanlage in den Nachtstunden ausgeschaltet werde, was zu Geschwindigkeitsüberschreitungen und Lärmbelästigungen für die Anwohner führe.
Das Ordnungsamt hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Demnach obliegt die Überwachung des Straßenverkehrs gemäß gesetzlicher Vorgaben den Kreispolizeibehörden. Die Zuständigkeit der Ordnungsbehörden beschränkt sich auf die Kontrolle von Gefahrenstellen. Im Abschnitt der Altenessener Straße konzentrieren sich die Kontrollen des Ordnungsamtes auf den Bereich zwischen der Stankeitstraße und der Straße Wildpferdehut. Dort gilt werktags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr aufgrund eines Kindergartens eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h; außerhalb dieser Zeiten gilt die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Für den Beginn des kommenden Jahres plant das Ordnungsamt den Einsatz eines Enforcement-Trailers in diesem Bereich. Das Gerät ist dazu in der Lage, die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeiten an sieben Tagen pro Woche und zu jeder Tageszeit zu kontrollieren. Die Bezirksvertretung V nimmt die vorliegenden Informationen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 25.02.2025Kenntnis genommen mit Anmerkungen