Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Hitzebelastung Holsterhausen/Frohnhausen
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III liegt eine Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW vor, die sich mit der Hitzebelastung in den Stadtteilen Holsterhausen und Frohnhausen befasst. Zwei Bürger haben sich hierzu schriftlich an die Bezirksvertretung gewandt.
Als zuständiger Fachbereich hat das Umweltamt eine Stellungnahme zu dem Anliegen erstellt. In die Erarbeitung dieser Stellungnahme wurde zudem das Amt für Straßen und Verkehr einbezogen, da dieses für einen möglichen Umbau des betreffenden Platzes die Zuständigkeit trägt. Zudem wird die Grünflächenamt (Grün und Gruga) im Rahmen von Begrünungsmaßnahmen in die Prozesse einbezogen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Eingaben sowie die Stellungnahme des Umweltamtes zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Entscheidung wäre das Verfahren zu der vorliegenden Eingabe abgeschlossen, wobei die Bezirksvertretung die Möglichkeit behält, bei Bedarf einen ergänzenden Beschluss zu fassen.
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