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Tagesordnung
- 1.Bestellung der Schriftführung für den IntegrationsratZur Vorlage · 1325/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1325/2021/OB regelt die Bestellung der Schriftführung für den Integrationsrat der Stadt Essen. Gemäß der Geschäftsordnung des Integrationsrates ist über die wesentlichen Inhalte der Sitzungen eine Niederschrift zu erstellen, die von einer vom Gremium zu bestellenden Person zu unterzeichnen ist. Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus der Geschäftsordnung des Integrationsrates sowie in analoger Anwendung aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Essen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, zwei Mitarbeiter der Verwaltung zum/zur Schriftführer/in des Integrationsrates zu bestellen. Hintergrund der Vorlage ist ein personeller Wechsel in der Geschäftsführung des Integrationsrates, der zum 20. August 2021 wirksam wurde. In dieser Funktion übernimmt ein Mitarbeiter der Verwaltung die Nachfolge einer bisherigen Person in der Geschäftsführung. Die Vorlage wurde am 21. Juli 2021 durch den Oberbürgermeister erstellt und war zur Entscheidung in der Sitzung des Integrationsrates am 15. September 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Niederschrift Nr. 5 über die Sitzung des Integrationsrates vom 16.06.2021
- 3.Bericht zur Befragung der syrischen Community in EssenZur Vorlage · 1125/2021/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Nummer 1125/2021/1 befasst sich mit dem Abschlussbericht einer Befragung der syrischen Gemeinschaft in Essen. Die Stadt Essen hat im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 die Stiftung Zentrum für Turkistudien und Integrationsforschung (ZfTI) mit der Durchführung dieser Studie beauftragt. Unterstützt wurde das Vorhaben durch das Ministerium für Kinder, Familien, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ziel der Untersuchung war es, die Lebenssituation, Erfahrungen und Erwartungen erwachsener Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit in Essen zu erfassen. Die Befragung diente als Grundlage, um Integrationsmaßnahmen zu prüfen und Handlungsempfehlungen für die Stadtverwaltung zu entwickeln. Im Rahmen der Studie wurden 1.520 gültige Befragungen durchgeführt. Die inhaltliche Auswertung umfasste unter anderem demografische Merkmale, die Wohn- und Familiensituation, den Bildungsstand, die Sprachkenntnisse sowie die Arbeitsmarktteilhabe und die Wahrnehmung von Diskriminierung.
Der Bericht zeigt auf, dass die Gruppe der syrischen Staatsangehörigen in Essen seit 2015 von etwa 1.500 auf rund 14.000 Personen angewachsen ist. Die Ergebnisse der Studie deuten auf eine bestehende Integrationsorientierung hin, weisen jedoch auf einen weiteren Unterstützungsbedarf hin, etwa bei der sprachlichen und beruflichen Qualifizierung sowie der frühkindlichen Betreuung. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme in verschiedene Gremien, darunter den Rat der Stadt Essen und den Integrationsrat, vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Berichterstattung über die 16.Essener Kommunale Konferenz Alter und Pflege (KKAP) vom 06.05.2021Zur Vorlage · 1420/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen berichtet über die Ergebnisse der 16. Essener Kommunalen Konferenz Alter und Pflege (KKAP), die am 6. Mai 2021 stattfand. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Seniorenbeirat, den Integrationsrat sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vorgelegt.
Ein zentraler Bestandteil des Berichts ist die Entwicklung der Corona-Pandemie in Essen. Es wird festgehalten, dass nach einem Anstieg der Infektionszahlen im Winter 2020 ein Rückgang nach Beginn der Impfungen in stationären Pflegeeinrichtungen zu verzeichnen war. Die Priorisierung vulnerabler Gruppen in der Impfstrategie wird als wirksam beschrieben. Das Amt für Soziales und Wohnen organisierte zudem Impfangebote für Wohnungslose und Obdachlose. Zudem wird die Prüfung von Lolli-Tests für Bewohner von Pflegeeinrichtungen durch das Gesundheitsamt erwähnt.
Ein weiterer Themenschwerpunkt ist die Errichtung einer Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen, deren Implementierung durch einen Errichtungsausschuss bis März 2022 organisiert werden soll.
Hinsichtlich der Bauvorhaben nach § 8 APG NRW erteilte die Konferenz ein positives Votum für den Neubau von drei Tagespflegeeinrichtungen in den Stadtteilen Frohnhausen, Frintrop und Kettwig. Bei einem geplanten Neubau einer vollstationären Pflegeeinrichtung in Bergerhausen wurden seitens der Sozialplanung Bedenken geäußert. Die Konferenz beschloss, die Investoren über diese Bedenken zu informieren und eine Beratung zu barrierefreiem Wohnen in Verbindung mit Tagespflege oder ambulanter Pflege anzubieten.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2021 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (4. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das II. Quartal 2021Zur Vorlage · 1277/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das zweite Quartal 2021 legt eine strukturelle und fiskalische Analyse der operativen Zielerreichung vor. Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Erhöhung der Bundesbeteiligungsquote für Leistungen für Unterkunft und Heizung um 25 Prozentpunkte, was zu einer jährlichen Entlastung des kommunalen Haushalts um etwa 60 Millionen Euro führt. Der prognostizierte Zuschussbedarf für das Jahr 2021 beläuft sich auf rund 64,8 Millionen Euro und liegt damit um 46,6 Prozent unter dem ursprünglichen Plan. Hinsichtlich der Klientel wurde ein Anstieg der Personen aus den acht zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern um 3,0 Prozent verzeichnet, wobei insbesondere Zuwächse aus Afghanistan und Syrien registriert wurden. Im Bereich der Arbeitsmarktintegration wurden im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 118 Arbeitsplätze nach § 16i SGB II neu besetzt, während bei den Maßnahmen nach § 16e SGB II 28 von 120 geplanten Fällen gefördert wurden.
Die Vorlage beschreibt zudem strategische Ziele der Arbeitsmarktpolitik, darunter die Bekämpfung der Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit durch die Optimierung der Jugendberufsagentur sowie die Akquise von Ausbildungsstellen. Ein neues Leitziel ist die Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung durch die Bildung der Bürogemeinschaft „Arbeitsmarktförderung“, an der die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, die NRW Regionalagentur MEO, Competentia MEO, die Agentur für Arbeit Essen und das JobCenter Essen beteiligt sind. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Integration von Asylbewerbern über den Integration Point, der Aktivierung von Alleinerziehenden sowie der Gesundheitsprävention. Dem Integrationsrat und dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration wird die Kenntnisnahme des Berichts vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2020Zur Vorlage · 0650/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des JobCenters Essen zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2020 zeigt eine Zunahme der Anträge auf insgesamt 39.055. Dies entspricht einem Anstieg von 14,38 % im Vergleich zum Vorjahr und führte zu Auszahlungen in Höhe von 13.998.112 €. Die Ausgaben im Rechtskreis SGB II beliefen sich auf 12.122.896 €, wobei die Kosten für Lernförderung von 3.164.522 € im Jahr 2019 auf 4.632.606 € im Jahr 2020 stiegen. Für die Mittagsverpflegung wurden im Jahr 2020 4.299.353 € aufgewendet.
Ein Vergleich der Rechtskreise Wohngeld/BKGG, AsylbLG und SGB XII für den Zeitraum 2017 bis 2020 verdeutlicht unterschiedliche Entwicklungen. Während die Ausgaben im Bereich Wohngeld/BKGG von 1.127.343 € auf 1.474.238 € stiegen, erhöhten sich die Kosten im SGB XII von 82.310 € auf 9au 92.276 €. Im Bereich AsylbLG sank die Anzahl der Anträge von 1.611 auf 874, während die Ausgaben von 277.237 € auf 308.701,66 € anstiegen.
Durch das Starken-Familien-Gesetz und neue Richtlinien wurden Leistungen angepasst. So entfallen Eigenanteile bei der Mittagsverpflegung und Beförderung, das Schulstarterpaket wurde von 100 € auf 150 € erhöht und die monatlichen Teilhabeleistungen stiegen von 10 € auf 15 €. Für die Lernförderung in Grundschulen gelten ab dem Schuljahr 2021/2022 neue Bewilligungsvoraussetzungen. Die DaF-Förderung wird zudem auf maximal vier Anträge begrenzt. Die Vorlage wird den Ausschüssen für Schule, Bildung und Wissenschaft, Jugendhilfe, Integration sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Zusammenhalt stärken, Attraktivität steigern - Milieustudie zu den Essener StadtquartierenZur Vorlage · 1022/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit einer Milieustudie zu den Essener Stadtquartieren, die im Auftrag des Rates durch eine Kooperationsvereinbarung mit dem VHW-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. erstellt wurde. Die Untersuchung analysiert die soziale Struktur, sozio-demografische Indikatoren sowie die Verteilung von Sinus- und Migrantenmilieus in zehn Stadtteilen, darunter die SQSM-Gebiete Nord, West und Mitte/Ost sowie der Stadtbezirk VI. Die Studie umfasst Daten zu Arbeitslosigkeit, Wanderungsbewegungen und zum Anteil von Schutzsuchenden, wobei zum Stand Juni 2<0xC2>020 11.408 anerkannte Geflüchtete registriert waren.
Die Ergebnisse dienen der Verwaltung als Grundlage, um Hilfsangebote auf die jeweiligen Milieus zuzuschneiden und potenzielle Konflikte in der sozialen Arbeit oder der öffentlichen Ordnung zu identifizieren. Neben der Analyse von Schichten und Lebensstilen werden räumliche Verschiebungen von Zuwanderergruppen zwischen 2015 und 2019 sowie Clusteranalysen auf Stadtteilebene dargestellt.
Im Kontext der Quartiersentwicklung werden über 100 Einzelmaßnahmen zur Aufwertung benachteiligter Stadtteile auf einen Zeitraum von sechs bis acht Jahren angelegt. Diese umfassen integrierte Entwicklungskonzepte, die Förderung des Wohnungsbaus, Schulentwicklungspläne sowie die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und der Sportinfrastruktur. Die Studie nutzt das Sinus-Modell zur Klassifizierung von zehn Milieus anhand von Modernität und sozialer Lage. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie dem Rat der Stadt Essen wird vorgeschlagen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — geschoben in den Unterausschuss Soziales
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen zusätzliche Beratung in einer gemeinsamen Sitzung der Unterausschüsse Kinder und Jugend
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.07.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Kommunale Friedhöfe hier: Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 1665/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der eine Lagebewertung zur Sicherheit und Ordnung auf den kommunalen Friedhöfen fordert. Die Stadtverwaltung wird gebeten, bis zum Ende des Jahres eine Untersuchung vorzulegen, die den aktuellen Zustand der Friedhofsanlagen analysiert und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen enthält.
Im Zentrum der Anfrage steht die Erfassung von Störungen der Totenruhe, Vandalismus sowie unberechtigten Müllablagerungen. Zudem soll untersucht werden, in welchem Umfang es Vorfälle gab, bei denen Besucher oder Mitarbeiter der Stadtverwaltung beleidigt, bedroht oder bedrängt wurden. Die Verwaltung wird aufgefordert, über bereits ergriffene oder geplante Gegenmaßnahmen zu informieren.
Sollten sich aus der Lagebewertung Handlungsempfehlungen ergeben, sollen diese auch Prognosen zu den zu erwartenden Kostensteigerungen sowie deren Deckungsmöglichkeiten und den zeitlichen Rahmen der Umsetzung beinhalten. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Überprüfung des Sachstands zur Barrierefreiheit und zur Sicherheit für Menschen mit Behinderungen auf den Friedhöfen. Ziel des Antrags ist es, die Grundlage für weitere politische Entscheidungen zur dauerhaften Gewährleistung eines angst- und gewaltfreien Aufenthalts auf den Friedhofsanlagen zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen 1 Enthaltung
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.aKommunale Friedhöfe Hier: Gewährleistung der Sicherheit und OrdnungZur Vorlage · 1763/2021/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen der Vorlage 1763/2021/EBB einen Antrag gestellt, der eine umfassende Bewertung der Sicherheits- und Ordnungslage auf den Essener Friedhöfen zum Ziel hat. Die Verwaltung wird darin ersucht, den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen eine Analyse der aktuellen Situation sowie darauf aufbauende Handlungsempfehlungen vorzulegen.
Die Untersuchung soll insbesondere die Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit von Mitarbeitenden und Besuchern, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie Beeinträchtigungen der Religionsausübung durch Dritte untersuchen. Zudem sollen Vandalismus, Störungen der Totenruhe sowie Verunreinigungen durch Müll und Fäkalien thematisiert werden.
Die zu erarbeitenden Empfehlungen sollen präventive Maßnahmen, die Vermeidung von Konzentrationen muslimischer Grabfelder auf einzelnen Friedhöfen sowie die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit umfassen. Der Antrag fordert zudem die Prüfung eines verstärkten Einsatzes der Ordnungsbehörden und der Polizei zur Ahndung von Verstößen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Darstellung der Kosten und der Finanzierung der Maßnahmen sowie auf der Sicherheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und dem Zustand der Toilettenanlagen auf den Friedhofsflächen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Zielsystem der Essener NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 1636/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1636/2021/6 sieht die Einführung eines Zielsystems für die Essener Nachhaltigkeitsstrategie vor. Dieses soll als integriertes Steuerungsinstrument im Kontext der Agenda 2030 sowie der Sustainable Development Goals (SDGs) fungieren und dient als strategischer Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass verschiedene Gremien, darunter der Seniorenbeirat, der Integrationsrat sowie diverse Ausschüsse für Bereiche wie öffentliche Ordnung, Kultur, Umwelt, Schule, Verkehr, Digitalisierung, Wirtschaft, Stadtentwicklung, Sport und Soziales die Vorlage empfehlen, damit der Rat der Stadt Essen das Zielsystem beschließt.
Die Strategie umfasst sowohl strategische Ziele bis zum Jahr 2030 als auch operative Ziele mit einem Fokus auf das Jahr 2025. Die inhaltliche Erarbeitung erfolgte seit Sommer 2019 durch verschiedene Arbeitsgremien, bestehend aus einem Koordinierungsteam, einem Kernteam und einem Beirat. Finanzielle Auswirkungen werden erst durch die Umsetzung konkreter Maßnahmen ausgelöst, wobei die Finanzierung unter dem Vorbehalt der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsbereiche steht.
Nach der Verabschiedung des Zielsystems soll eine kontinuierliche Erarbeitung und Priorisierung der Maßnahmen- und Ressourcenplanung unter Einbeziehung der zuständigen Arbeitsgremien erfolgen. Zur Überprüfung der Zielerreichung ist die Erstellung eines Monitorings vorgesehen. Die Ergebnisse dieses Monitorings dienen als Grundlage für die Weiterentwicklung und Fortschreibung der Strategie, um Anpassungen an aktuelle Entwicklungen zu ermöglichen. Die Strategie verfolgt neben dem Bereich Klima, Ressourcen und Mobilität ein umfassendes Nachhaltigkeitsverständnis, das über die reine Minderung von Treibhausgas-Emissionen hinausgeht.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich bei Enthaltung der FDP und gegen die Stimme der AfD empfohlen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen 1 Gegenstimme
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.09.2021 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (4. Sitzung)
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 10.Schulentwicklungsplanung 2021 - 2027 für die Stadt Essen Band 1: Grund- und FörderschulenZur Vorlage · 0931/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2021–2027 den ersten Band vorgelegt, der sich auf Grund- und Förderschulen konzentriert. Die Planung dient als Instrument des Schulträgers, um den Bedarf an Schulraum und Sachmitteln frühzeitig zu identifizieren und die kommunale Bildungslandschaft entsprechend zu gestalten. Der vorliegende Bericht basiert auf Analysen mit Stand April/Mai 2021 und wurde unter Einbeziehung von Schulleitungen sowie der zuständigen Schulaufsichten erstellt.
Die Planung zeigt einen Handlungsbedarf an fast der Hälfte der Grundschulen auf. Konkret sollen 41 Erweiterungsmöglichkeiten aufgrund von Raummehrbedarfen geprüft werden, wobei drei dieser Prüfungen Förderschulen betreffen. Zudem ist an 17 Standorten eine Zügigkeitserhöhung vorgesehen. Für den Bereich der Grundschulen sind zehn Neubauten geplant, von denen zwei bereits umgesetzt und zwei beschlossen sind; sechs weitere Neubauten werden in den Bezirken II, III, IV und VII benötigt. Zudem ist ein Neubau für den Förderschulbereich mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung erforderlich.
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt, den Rat der Stadt Essen den Band zur Kenntnis zu nehmen und die darin aufgeführten Bedarfe grundsätzlich anzuerkennen. Die Verwaltung wird beauftragt, die formulierten Handlungsempfehlungen auf ihre konkreten Umsetzungsmöglichkeiten hin zu prüfen und die Maßnahmen in Form von Einzelbeschlüssen zu realisieren. Weitere Bände zur Planung weiterführender Schulen und Berufskollegs sind für das Jahresende 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 19.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (7. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 16.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.07.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.06.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (5. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Schulentwicklungsplanung Weiterbildungskollegs Überführung der Bildungsgänge des Ruhr-Kollegs hier: Auflösung des Ruhr-Kollegs zum 31. Juli 2022Zur Vorlage · 1528/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Schulentwicklungsplanung sieht die sukzessive Auflösung des Ruhr-Kollegs in Essen vor. Der Beschlussvorschlag sieht eine rückwirkende Auflösung zum 1. August 2021 sowie eine endgültige Schließung zum 31. Juli 2022 vor. Grund für diesen Schritt ist das Unterschreiten der Mindestschülerzahl von 240 Personen. Um die bestehenden Bildungsgänge zu erhalten, soll ab dem 1. Februar 2022 ein Kolleg-Bildungsgang am Nikolaus-Groß-Abendgymnasium eingerichtet werden. Während Studierende der Semester 4 bis 6 ihre Abschlüsse bis zum 31. Juli 2022 am bisherigen Standort beenden können, werden die Semester 1 bis 3 sowie der Vorkurs auf die Abendrealschule Eiberg oder das Nikolaus-Groß-Abendgymnasium überführt.
Eine Zusammenlegung des Ruhr-Kollegs mit der Abendrealschule wurde aufgrund struktureller Probleme, ungeeigneter Standorte, fehlender Personaldividende sowie unterschiedlicher Unterrichtszeiten ausgeschlossen. Die Finanzierung der Kolleg-Schiene am Nikolaus-Groß-Abendgymnasium für den Zeitraum von 2022 bis 2026 erfolgt durch das Bistum Essen im Rahmen eines Zuwendungsvertrages mit der Stadt Essen, sodass der Stadt keine Kosten entstehen. Es sind keine Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten für die Stadt verzeichnet. Das Gebäude des Ruhr-Kollegs soll nach der Auflösung weiterhin für schulische Zwecke genutzt werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Vorlage DS 1537/2021/4. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft soll eine Empfehlung abgeben, während der Rat der Stadt den Schließungsbeschluss beschließt und der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretung I die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Aktueller Sachstand zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Kitajahr 2021/2022 und historische Entwicklung
- 12.aAktueller Sachstand zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Kitajahr 2021/2022 und historische EntwicklungZur Vorlage · 1398/2021/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zum Sachstand des Ausbaus der Kinderbetreuungsangebote im Kitajahr 2021/2022 und der historischen Entwicklung dient der Kenntnisnahme durch den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX. Im Kitajahr 2021/2022 werden insgesamt 1.251 Plätze neu geschaffen, darunter 1.017 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 250 Plätze in der Kindertagespflege. Diese Entwicklung umfasst 689 Plätze an elf neuen Standorten sowie Erweiterungen und nachgerückte Plätze, während 16 Plätze durch Schließungen oder Umwandlungen entfallen. Für das Ende des Kitajahres wird ein voraussichtlicher Fehlbestand von rund 1.000 Plätzen prognostiziert. Für die Jahre 2022/2023 bis 2024/2025 sind etwa 30 neue Projekte und 15 Erweiterungen geplant.
Die Anpassung der Betreuung erfolgt aufgrund steigender Nachfrage und des Rechtsanspruchs ab dem ersten Lebensjahr. Ziel sind Versorgungsquoten von 40 % für Kinder unter drei Jahren und 100 % für Kinder ab drei Jahren. Zur Umsetzung wurde eine fachbereichsübergreifende Projektstruktur sowie ein vom Oberbürgermeister ins Leben gerufener Beirat Kita-Ausbau etabliert. Die städtische Trägerschaft hält einen Anteil von circa 20 Prozent an der Gesamtversorgung. Im Rahmen verschiedener Baustaffeln wurden bereits zahlreiche Standorte erweitert oder neu errichtet. Während die ersten drei Staffeln bereits realisierte Gruppen und Plätze umfassen, befinden sich die vierte und fünfte Staffel in unterschiedlichen Stadien der Umsetzung oder Prüfung. Die Bedarfsplanung erfolgt dabei durch die Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung.
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Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Zusammenführung der kommunal gesteuerten Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut im Rahmen des Programmes „kinderstark - NRW schafft Chancen"Zur Vorlage · 1517/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, das Jugendamt mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Antragstellung im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zu beauftragen. Ziel der Vorlage ist die Zusammenführung kommunaler Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut. Unter der Federführung des Jugendamtes soll eine integrierte kommunale Präventionsstrategie entwickelt werden, an der zudem der Fachbereich Schule, das Sozialamt, das Gesundheitsamt und das Jobcenter beteiligt sind. Die bisherigen Ansätze sollen unter dem Dach des Landesprogramms gebündelt werden, wobei eine erste Berichterstattung und Umsetzungsplanung für das Frühjahr 2022 vorgesehen ist.
Im Rahmen dieser Umsetzung ist der Aufbau einer Regiestelle im Fachbereich Jugend zur fachbereichsübergreifenden Koordination geplant. Förderfähige Maßnahmen umfassen unter anderem Familiengrundschulzentren, Lotsendienste in Kliniken sowie kommunale Familienbüros. Für das Jahr 2021 stehen Fördermittel in Höhe von bis zu 780.885 Euro zur Verfügung, bei einem kommunalen Eigenanteil von maximal 156.171 Euro. Für 2022 sind Fördermittel von 778.362 Euro sowie Sachkosten von bis zu 408.222 Euro vorgesehen. Zudem sollen die Ressourcen des Projekts „Starke Quartiere – starke Menschen“ über den Projektzeitraum hinaus fortgeführt werden, sofern die Personalressourcen als kommunaler Eigenanteil von 20 Prozent anerkannt werden. Eine dauerhafte Strukturförderung durch die Landesregierung wird angestrebt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Bekenntnis der Stadt Essen zum Mehrgenerationenhaus Miteinander - Füreinander im Rahmen des Bundesprogramms 2021Zur Vorlage · 1711/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht ein Bekenntnis der Stadt Essen zum Mehrgenerationenhaus Essen e.V. im Rahmen des Bundesprogramms vor. Der Rat der Stadt Essen soll erklären, dass das Mehrgenerationenhaus Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, zur Schaffung von Entwicklungschancen und zur Gestaltung des demografischen Wandels sowie der Sozialraumentwicklung ist.
Das Mehrgenerationenhaus in Essen-Frohnhausen wird seit 2008 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Die Einrichtung verfolgt einen generationenübergreifenden Ansatz, der sich am Sozialraumbedarf orientiert und Angebote für verschiedene Zielgruppen bündelt. Der Träger, der gemeinnützige Verein Mehrgenerationenhaus Essen e.V., ist in den Stadtteilen Altendorf, Frohnhausen und Holsterhausen tätig und unterstützt unter anderem benachteiligte Bevölkerungsgruppen sowie die interkulturelle Zusammenarbeit. Neben ambulanten und stationären Hilfen umfasst das Angebot auch die Unterbringung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge sowie den Betrieb von drei Kindertagesstätten.
Für die Bewilligung der weiteren Förderung durch das Bundesministerium ist ein erneutes Bekenntnis der Kommune erforderlich. Die Förderung ist an eine jährliche kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro gebunden. Diese soll durch die Kooperationsleistung der Sozialen Dienste als geldwerte Leistung ohne direkten Geldfluss erbracht werden. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor, bevor die Entscheidung im Rat der Stadt Essen fällt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Berichterstattung aktueller Stand "Post-Corona-Strategie"Zur Vorlage · 1230/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zum Sachstand der „Post-Corona-Strategie“ der Stadt Essen informiert über die Umsetzung fachbereichsübergreifender Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Im Rahmen einer Arbeitsstruktur, an der das Gesundheitsamt, der Fachbereich Schule, das JobCenter sowie das Kommunale Integrationszentrum beteiligt sind, wurden acht Handlungsbedarfe identifiziert. Dazu zählen unter anderem die Bewältigung von Bildungsrückständen, Informationsdefiziten und existenziellen Notlagen. Für die Umsetzung von Sofortmaßnahmen wurde ein Budget von bis zu 913.500 Euro bereitgestellt, welches über überplanmäßige Mittel finanziert wird.
Zur materiellen Unterstützung wurden bereits Maßnahmen wie Essensverteilungen, die Nutzung einer Kleiderkammer sowie die Bereitstellung von rund 20.300 digitalen Endgeräten realisiert. Im Bereich der sozialen Isolation wurden Angebote in Bürgerzentren und Jugendhäusern angepasst sowie die aufsuchende Arbeit verstärkt. Im Bildungsbereich werden Förderangebote in den Feldern Motorik, Deutschförderung und Lernförderung umgesetzt, wobei auch die Übernahme von Eigenanteilen für Landesprogramme vorgesehen ist.
Die Jugendberufsagentur berichtet von einem gestiegenen Beratungsbedarf in den Bereichen Schulvermeidung und Wohnungslosigkeit. Zur Sicherung der beruflichen Orientierung werden digitale Übergangsformate und Videoberatungen eingesetzt. Der Verwaltungsvorstand hat die Finanzierung der Ad-hoc-Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen, wobei die haushaltsverträgliche Finanzierung für das Jahr 2022 einer Prüfung unterliegt. Der Rat sowie die Bezirksvertretungen und der Integrationsrat nehmen den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.08.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Optionale Weiterführung und Finanzierung der Brückenprojekte aus kommunalen Mitteln für den Fall einer Einstellung der LandesförderungZur Vorlage · 1237/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht eine kommunale Finanzierung der Brückenprojekte für das Jahr 2022 vor, falls die Landesförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen eingestellt wird. Die Brückenprojekte umfassen niederschwellige Angebote wie Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen, die darauf abzielen, Kindern aus Familien mit Fluchthintergrund oder vergleichbaren Lebenslagen den Zugang zur institutionellen Kinderbetreuung zu erleichtern und die Integration durch sprachliche Angebote zu unterstützen.
Bisher werden diese Projekte zu 100 Prozent durch Landesmittel finanziert, wobei die Bewilligung für das laufende Jahr am 31. Dezember 2021 endet. Da für das Jahr 2022 noch keine verlässlichen Informationen über eine Anschlussfinanzierung durch den Landschaftsverband Rheinland vorliegen, wird die Übernahme der Kosten durch die Stadt Essen beantragt. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf etwa 3.300.000 Euro.
Die Angebote dienen der frühkindlichen Bildung und Sprachförderung sowie dem Abbau von Hemmnissen bei den Eltern. Durch die Verlagerung der Angebote aus Übergangswohnheimen in die jeweiligen Sozialräume soll die Erreichbarkeit sichergestellt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ohne diese Maßnahmen für aktuell 802 Kinder die Versorgung mit Betreuungsangeboten vor dem Schuleintritt gefährdet wäre. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die kommunale Förderung im Falle eines Wegfalls der Landesmittel zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Essener Modell Quartiermanagement - Ausweitung auf die Stadtteile Kray, Bergmannsfeld/Hörsterfeld, Karnap und FrohnhausenZur Vorlage · 1269/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Ausweitung des Essener Modells Quartiermanagement auf die Stadtteile Kray, Bergmannsfeld/Hörsterfeld, Karnap und Frohnhausen sowie die Verstetigung der Stadtteilmoderation und Stadtteilarbeit vor. Nach Abschluss der dreijährigen Modellphase, deren Finanzierung unter anderem durch die Krupp-Stiftung gesichert war, sollen die Ressourcen ab 2022 durch die Stadt Essen bereitgestellt werden.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Finanzierung von 4,5 Stellen beim Institut für soziale Stadtentwicklung und Arbeitswelt (ISSAB) der Universität Duisburg-Essen mit einem Budget von rund 300.000 Euro. Zudem sollen im Jugendamt drei Planstellen für die Stadtteilarbeit eingerichtet werden, wofür ein Budget von 207.627 Euro vorgesehen ist. Zusätzlich werden 64.800 Euro für die Mietkosten von drei Stadtteilbüros bereitgestellt. Die Gesamtkosten für die 6,5 Stellen belaufen sich auf 500.110 Euro.
Ziel des Innovationsprojekts ist die Stabilisierung der Lebensbedingungen in den genannten Wohnquartieren durch Förderung von Integration, Konfliktbewältigung und ressortübergreifender Kooperation. In den Stadtteilen wurden bereits Strukturen wie Stadtteilbüros, Stadtteilmoderationen und Arbeitskreise zur Prävention etabliert. Die Verwaltung strebt die Verstetigung an, um die Quartiersentwicklung und Inklusion in Gebieten mit Entwicklungsbedarf dauerhaft zu fördern. Ein fortlaufendes Controlling zwischen der Universität Duisburg-Essen und der Stadt soll die Nachhaltigkeit der Prozesse sicherstellen.
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Beratungsfolge
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2020Zur Vorlage · 1243/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Jahresbericht 2020 der Erziehungsberatung in Essen dokumentiert die Arbeit der sieben Beratungsstellen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 3.536 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte beraten. Neben der Darstellung der Kennzahlen thematisiert der Bericht die Auswirkungen der Pandemie auf die Beratungsarbeit sowie die Schwerpunkte sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie die Digitalisierung und Online-Beratung.
Aufgrund der Pandemiebedingungen kam es phasenweise zu rückläufigen Beratungszahlen und Veränderungen in den Arbeitsmethoden. Um die Erreichbarkeit der Familien sicherzustellen, wurde unter anderem ein Familienberatungstelefon eingerichtet, welches später vom Jugendpsychologischen Institut fortgeführt wurde. Ein wesentlicher Aspekt der Arbeit bleibt der präventive Charakter der Angebote, der durch eine enge Kooperation mit weiteren Fachrichtungen die Stabilisierung von Familiensystemen anstrebt. Die Wartezeiten blieben dabei gering; in fast 80 Prozent der Fälle konnte innerhalb eines Monats eine Beratung stattfinden.
Die Zusammenarbeit mit Institutionen wie Familienzentren und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes blieb in ihrem Umfang weitgehend stabil, auch wenn Präsenztreffen zeitweise nicht möglich waren. Der Bericht hebt zudem die fortschreitende Digitalisierung der Beratungsangebote hervor, um den Anforderungen im digitalen Zeitalter gerecht zu werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Sozialräumliche Beratung für NeuzugewanderteZur Vorlage · 0934/2021/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht die Fortführung der sozialräumlichen Beratung für Neuzugewanderte in Essen für den Zeitraum 2022 bis 2024 vor. Die Umsetzung soll durch die cse gGmbH und das Diakoniewerk Essen erfolgen, wobei die Finanzierung über das Integrationsbudget erfolgt. Der Beschluss umfasst die Bereitstellung von insgesamt 32 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Die Personalkosten belaufen sich auf 2.076.270,00 Euro für 30 Stellen der Entgeltgruppe S12 TVöD SuE sowie 149.33ierung 36,00 Euro für zwei Stellen der Entgeltgruppe S15 TVöD SuE, zuzüglich einer Verwaltungspauschale von jeweils 10 Prozent.
Das Beratungsangebot soll sich von einer Sprechstundenstruktur hin zu einer aufsuchenden Arbeit entwickeln, die Zuwanderer aus EU- und Drittstaaten umfasst. Die Verteilung der Stellen erfolgt nach einem Punktesystem, das Faktoren wie die Anzahl der Nichtdeutschen, Fluchthintergründe und Leistungsbezug gewichtet. Für Stadtbezirke mit über 4.000 Nennungen ist eine Grundversorgung vorgesehen. Zudem sind fünf Stellen für flexible Einsätze sowie jeweils ein Vollzeitäquivalent zur Unterstützung der Leitungsebene der Träger geplant. Nicht genutzte Stellenanteile sollen zur Finanzierung des Eigenanteils des Kommunalen Integrationsmanagements verwendet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Organisationsschritte umzusetzen und das Angebot während des Zeitraums zu evaluieren. Die Entscheidung über die Vorlage unterlag im Jahr 2021 verschiedenen Gremien und wurde durch den Rat der Stadt getroffen. Als Grundlage dienten statistische Daten zum Stand Ende 2020, die eine Zahl von 41.210 Neuzugewanderten in der Stadt ausweisen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung)
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2021 · Kulturausschuss (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 20.Unterjährige Maßnahmen- und Finanzplanung 2021 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt" hier: Teil C" Initial- und ErprobungsprojekteZur Vorlage · 1335/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur unterjährigen Maßnahmen- und Finanzplanung 2021 befasst sich mit dem Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“, insbesondere mit dem Bereich der Initial- und Erprobungsprojekte. Das Integrationsbudget weist einen Haushaltsansatz von über 5,5 Millionen Euro auf, wovon 157.000 Euro dem Jugendamt und etwa 2,8 Millionen Euro den Wohlfahrtsverbänden zugewiesen sind. Bis zum Stichtag 31. März 2021 gingen 21 Anträge in Höhe von insgesamt 481.239 Euro ein. Während der Finanzbedarf für neue Maßnahmen auf 170.333 Euro geschätzt wird, stehen nicht verplante Mittel in Höhe von 303.726 Euro zur Verfügung.
Der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration soll die Aufnahme der Projekte beschließen und die freien Mittel für Maßnahmen zur Motorik- und Deutschförderung im Kontext der Pandemie einsetzen. Weitere Gremien, darunter der Kulturausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Jugendhilfeausschuss, der Integrationsrat sowie der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen, sollen die Planung zur Kenntnis nehmen und die Mittelverwendung empfehlen.
Die Integration von Zuwanderern wird als kommunale Pflichtaufgabe im Rahmen des Teilhabe- und Integrationsgesetzes Nordrhein-Westfalens sowie des Nationalen Integrationsplans beschrieben. Ziel ist die Verankerung von Migrationsfragen als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung durch das Projekt „Kommunales Integrationsmanagement“. Als Ursachen für den Handlungsbedarf werden die Zuwanderung seit 2015, Zuzüge aus Osteuropa sowie veränderte Lebenssituationen sozialbenachteiligter Familien seit März 2020 angeführt. Eine erste Einschätzung zur Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 21.Berichterstattung zum Programm "Jugenddialoggruppen" hier: Kostendarlegung zur Ausweitung des ProgrammsZur Vorlage · 1152/2021/SPD · Antrag SPD
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Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 1152/2021/SPD einen Antrag gestellt, der eine Untersuchung zur Ausweitung des Programms „Jugenddialoggruppen“ zum Gegenstand hat. Ziel des Antrags ist es, dass die Verwaltung darlegt, welcher Kosten- und Personalaufwand erforderlich wäre, um das Programm gemäß einem früheren gemeinsamen Beschluss der Fraktionen von SPD und CDU sowie des Rates vom 19. Februar 2020 umzusetzen.
Ein Schwerpunkt der Prüfung soll auf der Etablierung von Jugenddialoggruppen in allen Essener Stadtbezirken liegen. Zudem wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit das Format der Jugenddialoggruppen dazu geeignet ist, weitere Begegnungen von Jugendlichen zu ermöglichen, die in unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten innerhalb der Stadt aufwachsen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass eine Ausweitung des Programms aufgrund der aktuellen Begrenzung der jährlichen Kosten auf 106.000 Euro derzeit nicht umsetzbar ist. Zur Identifizierung möglicher alternativer Finanzierungsmöglichkeiten soll die Differenz zwischen den bestehenden und den für eine Ausweitung benötigten Mitteln aufgezeigt werden. Der Antrag sieht eine Beratung im Jugendhilfeausschuss sowie Entscheidungen im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor, wobei der Integrationsrat die Inhalte zur Kenntnis nehmen soll.
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Beratungsfolge
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Die "Anfrage" wurde mit Schreiben des Oberbürgermesters vom 30.09.2021 beantwortet
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.06.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.06.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (5. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 08.06.2021 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung) — einstimmig zur Entscheidung in den ASAGI geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.aStudie zur Migrantenökonomie in EssenZur Vorlage · 1760/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Essener Rat hat mit der Vorlage 1760/2021/SPD einen Antrag gestellt, der die Durchführung einer Studie zur Migrantenökonomie in Essen vorsieht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, über die Stadt Essen oder eine ihrer Beteiligungsgesellschaften eine Untersuchung in Auftrag zu geben und die Ergebnisse darzulegen.
Die Studie soll eine repräsentative Datenbasis über die Anzahl der Migrantenunternehmen in der Stadt erstellen, wobei die Erwerbsstrukturen sowie die Verteilung von Einkommen und Branchen untersucht werden sollen. Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Ermittlung unternehmerischer Herausforderungen, um daraus Handlungsempfehlungen für kommunale Entscheidungsträger abzuleiten. Zudem sollen das Ausbildungs- und Beschäftigungspotenzial innerhalb dieses Wirtschaftsbereichs erhoben und Maßnahmen zur Förderung dieser Unternehmen als Ausbildungsbetriebe entwickelt werden. Die Analyse soll ferner die Potenziale dieser Unternehmen hinsichtlich einer sozialraumorientierten Stabilisierungsfunktion untersuchen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Migrantenökonomie einen relevanten Teil der lokalen Wirtschaft darstellt und maßgeblich zur Unternehmensgründungsrate in Essen beiträgt. Gleichzeitig werden spezifische Herausforderungen wie aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, erschwerter Zugang zu Finanzierungen sowie mangelnde Vernetzung mit Institutionen wie Kammern angeführt. Die Förderung dieser Unternehmensgruppe wird sowohl aus integrationspolitischer als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht als wichtig erachtet.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — geschoben
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 22.Berichte aus den Arbeitskreisen
- 23.Berichte aus den Bezirksvertretungen und Ausschüssen
- 24.Anträge und Anfragen
- 25.Mitteilungen und Aktuelles
- 26.Verschiedenes