Optionale Weiterführung und Finanzierung der Brückenprojekte aus kommunalen Mitteln für den Fall einer Einstellung der Landesförderung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht eine kommunale Finanzierung der Brückenprojekte für das Jahr 2022 vor, falls die Landesförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen eingestellt wird. Die Brückenprojekte umfassen niederschwellige Angebote wie Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen, die darauf abzielen, Kindern aus Familien mit Fluchthintergrund oder vergleichbaren Lebenslagen den Zugang zur institutionellen Kinderbetreuung zu erleichtern und die Integration durch sprachliche Angebote zu unterstützen.
Bisher werden diese Projekte zu 100 Prozent durch Landesmittel finanziert, wobei die Bewilligung für das laufende Jahr am 31. Dezember 2021 endet. Da für das Jahr 2022 noch keine verlässlichen Informationen über eine Anschlussfinanzierung durch den Landschaftsverband Rheinland vorliegen, wird die Übernahme der Kosten durch die Stadt Essen beantragt. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf etwa 3.300.000 Euro.
Die Angebote dienen der frühkindlichen Bildung und Sprachförderung sowie dem Abbau von Hemmnissen bei den Eltern. Durch die Verlagerung der Angebote aus Übergangswohnheimen in die jeweiligen Sozialräume soll die Erreichbarkeit sichergestellt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ohne diese Maßnahmen für aktuell 802 Kinder die Versorgung mit Betreuungsangeboten vor dem Schuleintritt gefährdet wäre. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die kommunale Förderung im Falle eines Wegfalls der Landesmittel zu beschließen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 22.09.2021mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021Kenntnis genommen
- 15.09.2021Kenntnis genommen
- 14.09.2021einstimmig empfohlen
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