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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen (Antrag der EBB-FW-Fraktion)Zur Vorlage · 1850/2021/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis - Freie Wähler hat mit der Vorlage Nummer 1850/2021/EBB einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand des Antrags ist eine Umbesetzung im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz.
Die Fraktion beantragt, die Zusammensetzung des Ausschusses zu ändern, indem ein ordentliches Mitglied ersetzt wird. Konkret soll die bisherige Besetzung durch eine neue Person als ordentliches Mitglied im genannten Ausschuss neu geregelt werden. Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 22. September 2021 zur Entscheidung vorgelegt. Federführend für das Verfahren ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.2Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen (Antrag der Gruppe Die PARTEI)Zur Vorlage · 1848/2021/PARTEI · Antrag Die Partei
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit der Vorlage Nummer 1848/2021/PARTEI einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand des Antrags ist eine personelle Umbesetzung innerhalb des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Zusammensetzung des Ausschusses ändert. Konkret soll ein ordentliches Mitglied durch ein anderes ersetzt werden. Als bisheriges ordentliches Mitglied wird eine sachkundige Bürgerin aufgeführt, deren Position durch einen sachkundigen Bürger neu besetzt werden soll. Die Entscheidung über diese personelle Veränderung war für die Sitzung des Rates am 22. September 2021 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 1317/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Ersatzwahl im Kuratorium der Stiftung Zollverein entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, im Einvernehmen mit dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landschaftsverband Rheinland eine Nachfolge für das ausgeschiedene Mitglied aus der Geschäftsführung der Initiativkreis Ruhr GmbH zu bestellen. Die neue Person soll das Mandat bis zum Ende der aktuellen Wahlzeit, die am 31. Dezember 2022 endet, übernehmen.
Die Grundlage für die Besetzung des 20-köpfigen Kuratoriums bildet die Stiftungssatzung, nach der die Mitglieder für eine gemeinsame Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden. Die Entsendung der Mitglieder erfolgt dabei nach Absprache zwischen den drei Stiftern, dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Essen und dem Landschaftsverband Rheinland, wobei die Auswahl nach Möglichkeit amts- oder funktionsbezogen erfolgt.
Da die bisherige Geschäftsführung der Initiativkreis Ruhr GmbH das Amt zum 30. Juni 2021 beendet hat, wurde die Nachfolge durch die neue Geschäftsführerin des Unternehmens vorgeschlagen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dieser Entsendung bereits zugestimmt, sofern die notwendigen Gremienentscheidungen in der Stadt Essen und beim Landschaftsverband Rheinland erfolgen. Der Landschaftsverband Rheinland wird über die Entsendung in seiner Sitzung am 1. Oktober 2021 beraten.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Sitzungstermine des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt im Jahr 2022Zur Vorlage · 1247/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1247/2021/OB des Oberbürgermeisters befasst sich mit der Festlegung der Sitzungstermine für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat der Stadt Essen im Kalenderjahr 2022. Der Entwurf sieht vor, dass die vorgeschlagenen Termine sowohl im Haupt- und Finanzausschuss als auch im Rat der Stadt zur Kenntnis genommen werden.
Bei der Erstellung des Terminkalenders wurden die Schulferien für das Jahr 2022 berücksichtigt. Diese umfassen die Osterferien von Mitte April bis Ende April, die Sommerferien von Ende Juni bis Anfang August sowie die Herbstferien von Anfang bis Mitte Oktober.
Für den Haupt- und Finanzausschuss werden acht Sitzungstermine vorgeschlagen, die jeweils mittwochs im Zeitraum von Februar bis November 2022 stattfinden sollen. Parallel dazu sind für den Rat der Stadt acht Termine vorgesehen, die ebenfalls mittwochs angesetzt sind und zeitlich jeweils eine Woche nach den Sitzungen des Ausschusses liegen. Die zuständige Fachabteilung, das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation, ist für die Vorlage federführend. Die Beratung der Terminvorschläge war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 15. September 2021 sowie für den Rat der Stadt am 22. September 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Einbringung des Haushaltes 2022
- 7.1Anlagen zu TOP 7
- 8.Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen Anlass: Einrichtung der Funktion einer/eines TierschutzbeauftragtenZur Vorlage · 1793/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ändern. Hintergrund der Vorlage ist die im Juni 2021 beschlossene Einrichtung einer ehrenamtlichen Funktion als Tierschutzbeauftragte und Tierschutzbeauftragter.
Die vorgeschlagene Änderung der Paragraphen 2 und 26 dient dazu, das Initiativrecht dieser neuen Funktion formell in der Geschäftsordnung zu verankern. Damit wird sichergestellt, dass die Tierschutzbeauftragten sowie deren Stellvertretung das Recht erhalten, Tagesordnungspunkte zu den Belangen des Schutzes wildlebender Tiere im Rat sowie in den Ausschüssen für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz und für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung anzumelden und darüber zu berichten.
Zusätzlich sieht die Vorlage eine formale Ergänzung des Paragraphen 26 vor. Diese Anpassung soll die Verpflichtung der Ausschussvorsitzenden widerspiegeln, dass Gegenstände auf die Tagesordnung zu nehmen sind, sofern eine Ratsfraktion dies beantragt. Die Verwaltung stellt hierzu klar, dass dieses Antragsrecht auch dann besteht, wenn eine Fraktion selbst kein stimmberechtigtes Mitglied im jeweiligen Ausschuss stellt. Die Änderung der Geschäftsordnung ist als Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 22. September 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.Bericht zur Befragung der syrischen Community in EssenZur Vorlage · 1125/2021/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Nummer 1125/2021/1 befasst sich mit dem Abschlussbericht einer Befragung der syrischen Gemeinschaft in Essen. Die Stadt Essen hat im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 die Stiftung Zentrum für Turkistudien und Integrationsforschung (ZfTI) mit der Durchführung dieser Studie beauftragt. Unterstützt wurde das Vorhaben durch das Ministerium für Kinder, Familien, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ziel der Untersuchung war es, die Lebenssituation, Erfahrungen und Erwartungen erwachsener Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit in Essen zu erfassen. Die Befragung diente als Grundlage, um Integrationsmaßnahmen zu prüfen und Handlungsempfehlungen für die Stadtverwaltung zu entwickeln. Im Rahmen der Studie wurden 1.520 gültige Befragungen durchgeführt. Die inhaltliche Auswertung umfasste unter anderem demografische Merkmale, die Wohn- und Familiensituation, den Bildungsstand, die Sprachkenntnisse sowie die Arbeitsmarktteilhabe und die Wahrnehmung von Diskriminierung.
Der Bericht zeigt auf, dass die Gruppe der syrischen Staatsangehörigen in Essen seit 2015 von etwa 1.500 auf rund 14.000 Personen angewachsen ist. Die Ergebnisse der Studie deuten auf eine bestehende Integrationsorientierung hin, weisen jedoch auf einen weiteren Unterstützungsbedarf hin, etwa bei der sprachlichen und beruflichen Qualifizierung sowie der frühkindlichen Betreuung. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme in verschiedene Gremien, darunter den Rat der Stadt Essen und den Integrationsrat, vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Sozialräumliche Beratung für NeuzugewanderteZur Vorlage · 0934/2021/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht die Fortführung der sozialräumlichen Beratung für Neuzugewanderte in Essen für den Zeitraum 2022 bis 2024 vor. Die Umsetzung soll durch die cse gGmbH und das Diakoniewerk Essen erfolgen, wobei die Finanzierung über das Integrationsbudget erfolgt. Der Beschluss umfasst die Bereitstellung von insgesamt 32 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Die Personalkosten belaufen sich auf 2.076.270,00 Euro für 30 Stellen der Entgeltgruppe S12 TVöD SuE sowie 149.33ierung 36,00 Euro für zwei Stellen der Entgeltgruppe S15 TVöD SuE, zuzüglich einer Verwaltungspauschale von jeweils 10 Prozent.
Das Beratungsangebot soll sich von einer Sprechstundenstruktur hin zu einer aufsuchenden Arbeit entwickeln, die Zuwanderer aus EU- und Drittstaaten umfasst. Die Verteilung der Stellen erfolgt nach einem Punktesystem, das Faktoren wie die Anzahl der Nichtdeutschen, Fluchthintergründe und Leistungsbezug gewichtet. Für Stadtbezirke mit über 4.000 Nennungen ist eine Grundversorgung vorgesehen. Zudem sind fünf Stellen für flexible Einsätze sowie jeweils ein Vollzeitäquivalent zur Unterstützung der Leitungsebene der Träger geplant. Nicht genutzte Stellenanteile sollen zur Finanzierung des Eigenanteils des Kommunalen Integrationsmanagements verwendet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Organisationsschritte umzusetzen und das Angebot während des Zeitraums zu evaluieren. Die Entscheidung über die Vorlage unterlag im Jahr 2021 verschiedenen Gremien und wurde durch den Rat der Stadt getroffen. Als Grundlage dienten statistische Daten zum Stand Ende 2020, die eine Zahl von 41.210 Neuzugewanderten in der Stadt ausweisen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung)
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2021 · Kulturausschuss (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.Einführung von Bürger-Terminals hier: Sachstandsbericht zur Digitalisierungsstrategie bei der Stadtverwaltung Essen (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion und Anmeldung der EBB-FW-Fraktion)Zur Vorlage · 1555/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Erstellung eines detaillierten Sachstandsberichts zur Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung fordert. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat bis zum Ende des Jahres 2021 einen Bericht vorlegt, der den aktuellen Stand der Digitalisierung beleuchtet.
Der Antrag umfasst spezifische Fragestellungen zur Umsetzung der Strategie. Die Verwaltung wird gebeten, konkrete und perspektivische Maßnahmen sowie deren Zeitpläne darzulegen. Zudem soll aufgezeigt werden, in welchem Umfang die Digitalisierungsschritte von dem Neubauprojekt „BürgerRatHaus“ abhängig sind oder ob unabhängige Einzelmaßnahmen realisiert werden können, sofern die technischen und fachlichen Voraussetzungen gegeben sind. Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die finanziellen Aspekte, wobei die Höhe der Kosten sowie die Möglichkeiten zur Kompensation dieser Ausgaben zu erläutern sind.
Als Begründung für das Ersuchen führen die Antragstellenden die technischen Entwicklungen, den demografischen Wandel sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie an. Ziel sei es, die Arbeitsabläufe und die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Sektors im Einklang mit den rechtlichen Möglichkeiten anzupassen, um Dienstleistungen effizienter zu gestalten. Dabei wird betont, dass die Digitalisierung so gestaltet werden soll, dass der Zugang zu den städtischen Leistungen für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet bleibt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.08.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.1Einführung von Bürger-TerminalsZur Vorlage · 1257/2021/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen der Vorlage 1257/2021/EBB einen Antrag gestellt, der die Einführung von Bürger-Terminals in der Stadt Essen vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie an den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung und soll letztlich im Rat der Stadt Essen beschlossen werden.
Die Fraktion beantragt, die Verwaltung mit der Prüfung der Einführung solcher Terminals in allen Essener Bürgerämtern zu beauftragen. Im Rahmen dieser Prüfung soll ermittelt werden, welche spezifischen Bürgerdienstleistungen unter Nutzung der Funktionen des Personalausweises unabhängig von den regulären Öffnungszeiten der Ämter angeboten werden können. Als Beispiele für mögliche Leistungen werden unter anderem der Anwohner-Parkausweis, das polizeiliche Führungszeugnis, Rentenauskünfte sowie die Abfrage von Eintragungen im Zentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes angeführt.
Zusätzlich soll die Prüfung beinhalten, ob die Terminals an weiteren öffentlich zugänglichen Stellen, wie etwa Bürgerhäusern oder Stadtteilbibliotheken, eingesetzt werden können. Die Begründung des Antrags verweist auf die Einführung ähnlicher Systeme in Düsseldorf. Ziel der Maßnahme ist laut Antrag die Schaffung neuer digitaler Zugangskanäle zur Verwaltung sowie die Bereitstellung von Dienstleistungen außerhalb der Kernöffnungszeiten bei gleichzeitiger Schonung personeller Ressourcen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
- 17.08.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (5. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.Kommunale Friedhöfe hier: Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 1665/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der eine Lagebewertung zur Sicherheit und Ordnung auf den kommunalen Friedhöfen fordert. Die Stadtverwaltung wird gebeten, bis zum Ende des Jahres eine Untersuchung vorzulegen, die den aktuellen Zustand der Friedhofsanlagen analysiert und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen enthält.
Im Zentrum der Anfrage steht die Erfassung von Störungen der Totenruhe, Vandalismus sowie unberechtigten Müllablagerungen. Zudem soll untersucht werden, in welchem Umfang es Vorfälle gab, bei denen Besucher oder Mitarbeiter der Stadtverwaltung beleidigt, bedroht oder bedrängt wurden. Die Verwaltung wird aufgefordert, über bereits ergriffene oder geplante Gegenmaßnahmen zu informieren.
Sollten sich aus der Lagebewertung Handlungsempfehlungen ergeben, sollen diese auch Prognosen zu den zu erwartenden Kostensteigerungen sowie deren Deckungsmöglichkeiten und den zeitlichen Rahmen der Umsetzung beinhalten. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Überprüfung des Sachstands zur Barrierefreiheit und zur Sicherheit für Menschen mit Behinderungen auf den Friedhöfen. Ziel des Antrags ist es, die Grundlage für weitere politische Entscheidungen zur dauerhaften Gewährleistung eines angst- und gewaltfreien Aufenthalts auf den Friedhofsanlagen zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen 1 Enthaltung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 12.1Beschränkung der Essener Friedhöfe (Anmeldung der AfD-Fraktion)Zur Vorlage · 1768/2021/AfD · Antrag AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der verschiedene Regelungen für die Essener Friedhöfe vorsieht. Im Zentrum des Antrags steht die Forderung, eine Erweiterung des Friedhofs am Hallo zu unterlassen.
Die Fraktion beantragt zudem eine Änderung der Friedhofssatzung. Die Widmung der Friedhöfe soll künftig auf Personen beschränkt werden, die in Essen wohnhaft gemeldet sind oder in der Stadt verstorben sind, sowie auf deren Verwandte ersten Grades. Darüber hinaus soll eine nachträgliche Umwandlung von Reihengräbern in Wahlgräber ausgeschlossen werden. Für die Einrichtung neuer Friedhöfe wird gefordert, dass diese nicht ausschließlich mit Wahlgräbern ausgestattet sein dürfen, sondern einen Anteil von mindestens 50 Prozent an Reihengräbern aufweisen müssen. Hinsichtlich der Wiederbelegung und der Liegedauer sollen keine Unterschiede aufgrund der religiösen Zugehörigkeit vorgenommen werden.
Als Begründung führt die Fraktion die Kapazitätsgrenzen auf dem islamischen Bestattungsfeld des Hallo-Friedhofs an. Laut Antrag waren im Durchschnitt der letzten zehn Jahre 76,6 Prozent der dort stattfindenden muslimischen Bestattungen auswärtige Verstorbene. Ziel der beantragten Regelungen sei es, eine Erweiterung des Friedhofs am Hallo zu vermeiden und die Kapazitäten für die Essener Bevölkerung zu sichern.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.2Kommunale Friedhöfe Hier: Gewährleistung der Sicherheit und OrdnungZur Vorlage · 1763/2021/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen der Vorlage 1763/2021/EBB einen Antrag gestellt, der eine umfassende Bewertung der Sicherheits- und Ordnungslage auf den Essener Friedhöfen zum Ziel hat. Die Verwaltung wird darin ersucht, den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen eine Analyse der aktuellen Situation sowie darauf aufbauende Handlungsempfehlungen vorzulegen.
Die Untersuchung soll insbesondere die Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit von Mitarbeitenden und Besuchern, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie Beeinträchtigungen der Religionsausübung durch Dritte untersuchen. Zudem sollen Vandalismus, Störungen der Totenruhe sowie Verunreinigungen durch Müll und Fäkalien thematisiert werden.
Die zu erarbeitenden Empfehlungen sollen präventive Maßnahmen, die Vermeidung von Konzentrationen muslimischer Grabfelder auf einzelnen Friedhöfen sowie die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit umfassen. Der Antrag fordert zudem die Prüfung eines verstärkten Einsatzes der Ordnungsbehörden und der Polizei zur Ahndung von Verstößen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Darstellung der Kosten und der Finanzierung der Maßnahmen sowie auf der Sicherheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und dem Zustand der Toilettenanlagen auf den Friedhofsflächen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 13.Finale Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion und gemeins. Anmeldung der Fraktion DIE LINKE sowie der Gruppen Die PARTEI und Tierschutz)Zur Vorlage · 1765/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von CDU und Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Festlegung der finalen Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid gestellt. Ergänzend zum bestehenden Bebauungsplan-Verfahren 7/17 „Rüttenscheider Str./Wittekindstraße“ wird die Erarbeitung eines Masterplans für das gesamte Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs beantragt.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, in verschiedenen Alternativen die notwendigen und gewünschten Nutzungen unter Berücksichtigung des Bedarfs an Grün- und Freiräumen abzubilden. Der Masterplan soll aufzeigen, wie Maßnahmen städtebaulich nachhaltig, mit den Klimaschutzzielen der Stadt vereinbar und offen für technische sowie soziale Zukunftsthemen gestaltet werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung von Möglichkeiten für Ersatzbaumpflanzungen im Umfeld des Parkplatzes „P2“ der Messe Essen. Zudem soll untersucht werden, unter welchen Bedingungen außerhalb der Messezeiten die Aufenthaltsqualität auf Teilen des Parkplatzes „P2“ gesteigert werden kann, etwa durch die Schaffung von schattenspendenden und entsiegelten Flächen oder durch Überdachungen mit Solaranlagen und Dachbegrünung.
Hinsichtlich der Infrastruktur soll geprüft werden, wie die Trennung von Rad- und Fußwegen sowie die Anbindung an die Fahrradstraße „Rüttenscheider Straße“, die „Grugatrasse“ und den Radweg „Rommenhöller Gleis“ realisiert werden können. Zudem wird die Schaffung einer zusätzlichen Querung für den Fuß- und Radverkehr in Nord-Süd-Richtung zwischen der Rampe „Ursulastraße / Wittekindstraße“ und der „Girardstraße“ gefordert.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen, bei 2 Enthaltungen und 1 Gegenstimme
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.1Umstellung des Verfahrens Bebauungsplan Nr. 7/17 "Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße" hier: Finale Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofes Rüttenscheid (Antrag der Fraktion DIE LINKE. u. den Gruppen Tierschutz u. Die PARTEI)Zur Vorlage · 0979/2021/LINKE/PARTEI/TS · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE, die Ratsgruppen Tierschutz und Die PARTEI haben einen Antrag gestellt, der eine Änderung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/17 „Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße“ vorsieht. Ziel ist die Erstellung eines planerischen Gesamtkonzepts für das Areal im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid, welches die Flächen zwischen der Veronikastraße, dem STEAG-Heizkraftwerk, der Wittekindstraße, der Brücke Alfredstraße, der Gregorstraße und dem Girardethaus umfasst.
Die Antragsteller fordern, dass die Verwaltung ein solches Konzept entwickelt, welches die Ziele des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen berücksichtigt. Dabei sollen verschiedene Nutzungen wie der Messeparkplatz P2, öffentliche Freiflächen in Form eines Bürgerparks, Rad- und Fußverkehrsflächen, Sportplätze sowie Bildungsinfrastruktur und Neubebauung einbezogen werden. Der Planungsprozess soll als partizipatives Verfahren unter Beteiligung der Bürgerschaft, lokaler Vereine, Verbände sowie der Messe Essen und des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gestaltet werden.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die für die Umsetzung erforderlichen eigentumsrechtlichen Regelungen zu ermitteln und den politischen Gremien vorzulegen. Das laufende Bebauungsplanverfahren soll so lange ausgesetzt werden, bis das neue Gesamtkonzept vom Rat der Stadt Essen beschlossen wurde. Nach der Entscheidung soll das Verfahren unter Berücksichtigung der neuen Planung fortgeführt und gegebenenfalls inhaltlich angepasst werden.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in eine der nächsten Sitzungen des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 14.Konzept zur Etablierung des vereinsgebundenen eSports (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 1518/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Konzepts zur Etablierung des vereinsgebundenen eSports vorsieht. Die Stadtverwaltung wird gebeten, dieses Konzept in Kooperation mit dem Essener Sportbund (ESPO) zu erstellen.
Das angestrebte Konzept soll zunächst den aktuellen Status der eSport-Aktivitäten in Essen abbilden. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Auslobung eines Pilotprojektes. Dieses Projekt soll die Möglichkeiten einer dauerhaften Kooperation mit Akteuren wie Sportvereinen, der Wirtschaft und dem ESPO untersuchen sowie die Durchführung von Wettbewerbsveranstaltungen mit Eventcharakter prüfen. Darüber hinaus sollen Aspekte der sportlichen Betätigung, der Inklusion, der Integration und der Geschlechtergerechtigkeit sowie die Chancen und Risiken für die Vereine evaluiert werden. Auch die Bedeutung des eSports für Bildungseinrichtungen, die Pädagogik und die Jugendarbeit sollen Teil der Untersuchung sein. Zudem soll das Konzept die voraussichtlichen Kosten sowie mögliche Fördermittel für das Pilotprojekt berücksichtigen.
Die Antragsteller weisen darauf hin, dass die Digitalisierung auch die Freizeitgestaltung umfasst und eSport zunehmend an gesellschaftlicher Anerkennung gewinnt. Ziel der Konzeption ist es, der Entwicklung des eSports in der Stadt Rechnung zu tragen und eine Grundlage für künftige Forschungs- und Präventionsarbeit zu schaffen. Das fertige Konzept soll im Jahr 2022 für die weiteren Beratungen zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.1Konzept zur Etablierung des vereinsgebundenen eSports (Antrag der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 1641/2021/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1641/2021/FDP einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Konzepts zur Etablierung des vereinsgebundenen eSports zum Ziel hat. Die Stadtverwaltung wird darin gebeten, in Kooperation mit der EMG sowie weiteren Akteuren bis zum Ende des ersten Quartals 2022 ein entsprechendes Konzept vorzulegen.
Das beantragte Konzept soll den aktuellen Stand der eGaming-Aktivitäten in Essen, etwa in Unternehmen, Vereinen oder Bildungseinrichtungen, darstellen. Zudem sollen die Möglichkeiten für die Durchführung von Wettbewerbsveranstaltungen mit Eventcharakter geprüft werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Untersuchung möglicher Finanzierungsmöglichkeiten, beispielsweise durch Sponsoring oder Fördermittel.
Im Rahmen der Konzepterstellung soll auch die Einrichtung eines eGaming-Hubs als zentrale Anlaufstelle für Gamer und Spieleentwickler in Erwägung gezogen werden. Dabei sollen potenzielle Standorte geprüft und Funktionen wie die Förderung des Gaming-Bereichs sowie die Aufklärung über Risiken wie Spielsucht berücksichtigt werden. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit dem wirtschaftlichen Potenzial des eGaming-Sektors und der Chance für die Stadt, durch die Nutzung bestehender Infrastrukturen wie der Grugahalle oder des UNESCO-Welterbes Zollverein eine Vorreiterrolle einzunehmen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gestellt.
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 15.Schulentwicklungsplanung 2021 - 2027 für die Stadt Essen Band 1: Grund- und FörderschulenZur Vorlage · 0931/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2021–2027 den ersten Band vorgelegt, der sich auf Grund- und Förderschulen konzentriert. Die Planung dient als Instrument des Schulträgers, um den Bedarf an Schulraum und Sachmitteln frühzeitig zu identifizieren und die kommunale Bildungslandschaft entsprechend zu gestalten. Der vorliegende Bericht basiert auf Analysen mit Stand April/Mai 2021 und wurde unter Einbeziehung von Schulleitungen sowie der zuständigen Schulaufsichten erstellt.
Die Planung zeigt einen Handlungsbedarf an fast der Hälfte der Grundschulen auf. Konkret sollen 41 Erweiterungsmöglichkeiten aufgrund von Raummehrbedarfen geprüft werden, wobei drei dieser Prüfungen Förderschulen betreffen. Zudem ist an 17 Standorten eine Zügigkeitserhöhung vorgesehen. Für den Bereich der Grundschulen sind zehn Neubauten geplant, von denen zwei bereits umgesetzt und zwei beschlossen sind; sechs weitere Neubauten werden in den Bezirken II, III, IV und VII benötigt. Zudem ist ein Neubau für den Förderschulbereich mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung erforderlich.
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt, den Rat der Stadt Essen den Band zur Kenntnis zu nehmen und die darin aufgeführten Bedarfe grundsätzlich anzuerkennen. Die Verwaltung wird beauftragt, die formulierten Handlungsempfehlungen auf ihre konkreten Umsetzungsmöglichkeiten hin zu prüfen und die Maßnahmen in Form von Einzelbeschlüssen zu realisieren. Weitere Bände zur Planung weiterführender Schulen und Berufskollegs sind für das Jahresende 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 19.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (7. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 16.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.07.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.06.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (5. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.1Schulentwicklungsplanung 2021-2027 für die Stadt Essen Band 1: Grund- und Förderschulen hier: Intensive Förderung sozial besonders herausgeforderter SchulenZur Vorlage · 1743/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1743/2021/SPD einen Antrag gestellt, der eine gezielte Förderung von Schulen mit besonderem Unterstützungsbedarf vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie an den Jugendhilfeausschuss und den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zur Kenntnisnahme und zielt auf einen Beschluss des Rates ab.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, jene Schulen im Schulentwicklungsplan 2021–2027 intensiv und priorisiert zu fördern, die hinsichtlich des schulscharfen Sozialindexes besondere Herausforderungen aufweisen. Als Kriterien für diese Priorisierung werden Schulen definiert, deren Sozialindex mindestens das Level 6 erreicht oder bei denen mindestens zwei Indikatoren ein Höchstmaß an Förderbedarf anzeigen.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, die methodische Unschärfe des Sozialindexes zu bereinigen. Der Antrag weist darauf hin, dass der aktuelle Index die Dichte der Armut am Schulstandort erfasst, jedoch die tatsächlichen Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nicht berücksichtigt. Durch eine angepasste Operationalisierung soll die Unterscheidung zwischen dem Schulumfeld und dem tatsächlichen Wohnort der Kinder und Jugendlichen verbessert werden, um die Bedarfe der einzelnen Schulen präziser zu erfassen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 16.Verstetigung und Ausweitung der „Klassenassistenzen für schulische Inklusion - KASI“ an Essener GrundschulenZur Vorlage · 1539/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht die Verstetigung und Ausweitung des Projekts „Klassenassistenzen für schulische Inklusion – KASI“ vor. Das Programm, das zuvor als „Poollösung für Integrationsassistenzen“ bekannt war, soll die Inklusion an Essener Grundschulen durch zusätzliche personelle Ressourcen stärken. Das Modell ergänzt die bestehende individuelle Eingliederungshilfe, ohne diese zu ersetzen. Seit dem Schuljahr 2018/2019 wurde das Projekt an sechs Grundschulen durch die Inclusio gGmbH erprobt. Eine Evaluation der Fachhochschule Südwestfalen bestätigte die Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Kinder sowie die soziale Struktur.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Maßnahme ab dem Schuljahr 2022/2023 an den sechs Modellschulen fortzuführen und auf mindestens zehn weitere Standorte auszuweiten. Die Auswahl der zusätzlichen Schulen erfolgt datenbasiert und nach Entscheidung der jeweiligen Schulgemeinschaft. Für die Umsetzung ist ein Vergabeverfahren vorgesehen.
Die Kostenplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 sieht steigende Sachkosten vor, die von 1.626.900 € im Jahr 2022 auf einen Höchstwert von 5.477.841 € im Jahr 2025 ansteigen, bevor sie 2026 auf 3.416.924 € sinken. Die Finanzierung erfolgt über die Fachbereiche 40, 50 und 51 im Rahmen der Haushaltsanmeldungen. Für den Haushalt der Stadt Essen entstehen durch die Maßnahme keine Mehrkosten. Der Beschluss wird den beteiligten Ausschüssen für Schule, Bildung und Wissenschaft, Jugendhilfe sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Empfehlung vorgelegt, damit der Rat der Stadt Essen die Entscheidung treffen kann.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich gegen die Stimme der AfD empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Optionale Weiterführung und Finanzierung der Brückenprojekte aus kommunalen Mitteln für den Fall einer Einstellung der LandesförderungZur Vorlage · 1237/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht eine kommunale Finanzierung der Brückenprojekte für das Jahr 2022 vor, falls die Landesförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen eingestellt wird. Die Brückenprojekte umfassen niederschwellige Angebote wie Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen, die darauf abzielen, Kindern aus Familien mit Fluchthintergrund oder vergleichbaren Lebenslagen den Zugang zur institutionellen Kinderbetreuung zu erleichtern und die Integration durch sprachliche Angebote zu unterstützen.
Bisher werden diese Projekte zu 100 Prozent durch Landesmittel finanziert, wobei die Bewilligung für das laufende Jahr am 31. Dezember 2021 endet. Da für das Jahr 2022 noch keine verlässlichen Informationen über eine Anschlussfinanzierung durch den Landschaftsverband Rheinland vorliegen, wird die Übernahme der Kosten durch die Stadt Essen beantragt. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf etwa 3.300.000 Euro.
Die Angebote dienen der frühkindlichen Bildung und Sprachförderung sowie dem Abbau von Hemmnissen bei den Eltern. Durch die Verlagerung der Angebote aus Übergangswohnheimen in die jeweiligen Sozialräume soll die Erreichbarkeit sichergestellt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ohne diese Maßnahmen für aktuell 802 Kinder die Versorgung mit Betreuungsangeboten vor dem Schuleintritt gefährdet wäre. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die kommunale Förderung im Falle eines Wegfalls der Landesmittel zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 18.Pädagogisches Grünflächenkonzept für Essener Schulhöfe hier: Begrünung von Schulhöfen und Kindergärten (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion und Anmeldung der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 1521/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1521/2021 vorgelegt, der ein pädagogisches Grünflächenkonzept für Essener Schulhöfe und Kindergärten vorsieht. Die Vorlage fordert, dass die Stadtverwaltung ihre bisherigen Planungen detailliert vorstellt und dabei verschiedene Handlungsfelder berücksichtigt.
Dazu gehört die Prüfung von Möglichkeiten zur Entsiegelung und Begrünung von Freiflächen an Bildungseinrichtungen, unter Bezugnahme auf den Aktionsplan zum Vogel-, Bienen- und Insektenschutz sowie die Initiative der Emschergenossenschaft zur Regenwassernutzung. Der Antrag umfasst zudem die Untersuchung des Umfangs geplanter zusätzlicher Baumpflanzungen auf Schulhöfen und Außenflächen von Kindergärten gemäß den Empfehlungen des BaumAdapt-Handlungsleitfadens.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der inhaltlichen Unterstützung von Projekten durch Schulleitungen, Schulfördervereine, Schülervertretungen und Kindergärten, etwa bei der Anlage von Schulgärten, Hochbeeten oder Insektenhotels. Die Verwaltung soll zudem Planungen zur Regenwasserspeicherung auf städtischen Grundstücken, beispielsweise durch Wassertanks, sowie eine Übersicht über die veranschlagten und potenziell einzusetzenden Haushaltsmittel vorlegen. Die ersten Ergebnisse inklusive Angaben zum zeitlichen Rahmen sollen in der ersten Jahreshälfte 2022 für die entsprechenden Ausschüsse und den Rat vorliegen. Federführend für die Vorlage ist das Umweltamt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — zurückgezogen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen, über den Antrag wurde als gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP abgestimmt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: Der Antrag wurde nicht beraten, weil er zunächst im ASBW und im AUKV beraten werden sollte.
- 10.08.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (6. Sitzung) — abgesetzt/Beratungsbedarf, geschoben in die Ratssitzung
Ergebnis: zurückgezogen - 18.1Pädagogisches Grünflächenkonzept für Essener Schulhöfe (Anmeldung der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 1082/2021/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1082/2021/FDP einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines pädagogischen und nachhaltigen Grünflächenkonzepts für Schulhöfe von Grundschulen und weiterführenden Schulen vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie den Ausschels für Stadtentwicklung, -planung und Bauen mit der Empfehlung an den Rat der Stadt, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein Konzept in Form eines Modulbaukastens zu erstellen. Dieses soll Aspekte wie Biodiversität, Bodenschutz, Klimaschutz, Regenwassermanagement sowie die pädagogische Nutzung und Partizipation berücksichtigen. Bei der Erarbeitung des Konzepts sollen die Schulen sowie externe Partner, wie beispielsweise die Didaktik der Biologie der Universität Duisburg-Essen, einbezogen werden. Zudem wird die Verwaltung angewiesen, bei Baumfällungen auf Schulhöfen Nachpflanzungen vor Ort vorzunehmen, um die Artenvielfalt zu erhalten.
Die Begründung des Antrags führt an, dass Schulhöfe als Lernumgebungen für Themen wie Naturbeobachtung und Nachhaltigkeit dienen sollen, was durch die aktuelle Gestaltung mit hohen Versiegelungsgraden und geringer Artenvielfalt erschwert werde. Ein flexibler Modulbaukasten soll es ermöglichen, Schulgelände je nach Schultyp und lokalen Gegebenheiten schrittweise aufzuwerten und den Anforderungen des Fachunterrichts sowie des Klimaschutzes gerecht zu werden.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — zurückgezogen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Über den Antrag wurde nicht abgestimmt. Stattdessen wurde über den Antrag Nr. 1521/2021/CDU/GRÜNE als gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP abgestimmt.
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gestellt
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: Der Antrag wurde nicht beraten, weil er zunächst im ASBW und im AUKV beraten werden sollte.
- 10.08.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (6. Sitzung) — abgesetzt/Beratungsbedarf, geschoben in die Ratssitzung
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung) — Der Antrag wurde nicht beraten, weil er zunächst im ASBW beraten werden sollte.
- 09.06.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (4. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: zurückgezogen - 18.2Pädagogisches Grünflächenkonzept für Essener Schulhöfe hier: Begrünung von Schulhöfen und Kindergärten (gemeins. Antrag der Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP)Zur Vorlage · 1852/2021/CDU/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Stadtverwaltung zur detaillierten Vorlage von Planungen für ein pädagogisches Grünflächenkonzept an Schulen und Kindergärten auffordert. Die Vorlage umfasst verschiedene Handlungsfelder zur Begrünung und Entsiegelung von Freiflächen, wobei auf bestehende Konzepte wie den Aktionsplan zum Vogel-, Bienen- und Insektenschutz sowie die Zukunftsinitiative der Emschergenossenschaft verwiesen wird.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Prüfung des Umfangs zusätzlicher Baumpflanzungen auf Schulhöfen und Außenflächen von Kindergärten unter Berücksichtigung des BaumAdapt-Handlungsleitfadens. Zudem soll die Verwaltung Möglichkeiten aufzeigen, wie Schulleitungen, Schulfördervereine, Schülervertretungen und Kindergärten bei der Umsetzung von Projekten wie Schulgärten, Hochbeeten oder der Schaffung von Insektenhabitaten unterstützt werden können. Ein weiterer Punkt betrifft die Planung zur Regenwasserspeicherung auf städtischen Grundstücken, beispielsweise durch die Nutzung von Wassertanks für die Bewässerung von Gärten.
Abschließend wird die Erstellung einer Übersicht über die bereits veranschlagten sowie potenziell zusätzlich einzubundenden Haushaltsmittel gefordert. Die ersten Ergebnisse der Verwaltung, einschließlich Angaben zum zeitlichen Rahmen, sollen in der ersten Jahreshälfte 2022 zur Beratung vorliegen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 19.Analyse und Förderung des Ausbildungsstandorts EssenZur Vorlage · 1759/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Analyse und Förderung des Ausbildungsstandorts gestellt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit einen jährlichen Ausbildungsbericht zu erstellen. Dieser soll Daten zur Ausbildungsqualität, zu Ausbildungswünschen, zum zukünftigen Fachkräftebedarf sowie zur Situation von jungen Menschen unter 25 Jahren ohne Erstausbildung enthalten. Zudem sollen die Zukunftsfähigkeit der Berufsfelder im Hinblick auf den digitalen und ökologischen Wandel berücksichtigt werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Prüfung der Einrichtung eines lokalen Ausbildungsfonds für den Zeitraum 2021 bis 2024, um finanzielle Impulse für die duale Ausbildung zu setzen. Dabei sollen auch die Möglichkeiten zur Erweiterung der integrativen Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen untersucht werden. Parallel dazu soll gemeinsam mit Netzwerkpartnern, darunter die Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberverbände und Schulen, ein Sofortprogramm entwickelt werden. Dieses Programm soll durch gezielte Beratung und kreative Öffentlichkeitsarbeit junge Menschen erreichen, die bisher keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Abschließend wird die Schaffung eines institutionalisierten Gremiums mit dem Titel „Garantiert Zukunft: das Essener Ausbildungsversprechen“ beantragt. Dieses Gremium soll durch regelmäßige Informationen über Einflussfaktoren auf den Ausbildungsmarkt unterstützt werden und Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungssituation erarbeiten, etwa durch die Intensivierung der Berufsorientierung an Schulen oder die Förderung von Investitionen in Berufsschulen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU, Grünen, AfD und FDP gegen die Stimmen von SPD und Linken bei Enthaltung der Partei
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen zusätzliche Beratung im Unterauschuss Jugend
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in die Februarsitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft geschoben
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gestellt.
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.Schulentwicklungsplanung Weiterbildungskollegs Überführung der Bildungsgänge des Ruhr-Kollegs hier: Auflösung des Ruhr-Kollegs zum 31. Juli 2022Zur Vorlage · 1528/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Schulentwicklungsplanung sieht die sukzessive Auflösung des Ruhr-Kollegs in Essen vor. Der Beschlussvorschlag sieht eine rückwirkende Auflösung zum 1. August 2021 sowie eine endgültige Schließung zum 31. Juli 2022 vor. Grund für diesen Schritt ist das Unterschreiten der Mindestschülerzahl von 240 Personen. Um die bestehenden Bildungsgänge zu erhalten, soll ab dem 1. Februar 2022 ein Kolleg-Bildungsgang am Nikolaus-Groß-Abendgymnasium eingerichtet werden. Während Studierende der Semester 4 bis 6 ihre Abschlüsse bis zum 31. Juli 2022 am bisherigen Standort beenden können, werden die Semester 1 bis 3 sowie der Vorkurs auf die Abendrealschule Eiberg oder das Nikolaus-Groß-Abendgymnasium überführt.
Eine Zusammenlegung des Ruhr-Kollegs mit der Abendrealschule wurde aufgrund struktureller Probleme, ungeeigneter Standorte, fehlender Personaldividende sowie unterschiedlicher Unterrichtszeiten ausgeschlossen. Die Finanzierung der Kolleg-Schiene am Nikolaus-Groß-Abendgymnasium für den Zeitraum von 2022 bis 2026 erfolgt durch das Bistum Essen im Rahmen eines Zuwendungsvertrages mit der Stadt Essen, sodass der Stadt keine Kosten entstehen. Es sind keine Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten für die Stadt verzeichnet. Das Gebäude des Ruhr-Kollegs soll nach der Auflösung weiterhin für schulische Zwecke genutzt werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Vorlage DS 1537/2021/4. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft soll eine Empfehlung abgeben, während der Rat der Stadt den Schließungsbeschluss beschließt und der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretung I die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 21.Ausweitung und Anpassung der EBE-Umweltpädagogik auf Jugendliche und Erwachsene in Addition zum EBE-Infomobil hier: Sachstandsbericht und Entwicklungsmöglichkeiten (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion und Anmeldung der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 1519/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1519/2021 gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Stadtverwaltung Essen dazu aufzufordern, in den zuständigen Ausschüssen über den aktuellen Sachstand sowie die Entwicklungsmöglichkeiten der Umweltpädagogik der EBE auf Jugendliche und Erwachsene zu berichten. Dabei soll das bestehende Angebot des Infomobils der Entsorgungsbetriebe Essen (EBE) als Grundlage dienen.
Die Antragsteller bitten um eine Berichterstattung, die spezifische Aspekte der Gesamtkonzeption und der bisherigen Erfahrungen umfasst. Konkret sollen die mit dem Infomobil verbundenen Kosten sowie die potenziellen Auswirkungen einer Ausweitung der Einsatzbereiche dargelegt werden. Zudem wird nach konzeptionellen Anpassungen und Aufgabenerweiterungen gefragt, die dazu beitragen könnten, das Ziel der „Grünen Hauptstadt“ hinsichtlich einer Reduzierung des Abfallaufkommens umzusetzen. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Frage, inwieweit die Fortsetzung oder Weiterentwicklung dieser Maßnahmen Auswirkungen auf das zu erstellende Abfallwirtschaftskonzept hat.
Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz zur Kenntnisnahme sowie die Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus zur Beratung und Empfehlung vorsieht. Die abschließende Entscheidung obliegt dem Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.08.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (6. Sitzung) — Beratungsbedarf, geschoben in die Ratssitzung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 21.1Ausweitung und Anpassung der EBE-Umweltpädagogik-Kampagne auf Jugendliche und Erwachsene, in Addition zum EBE-InfomobilZur Vorlage · 1145/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1145/2021/SPD einen Antrag gestellt, um die umweltpädagogischen Kampagnen der Essener Entsorgungsbetriebe GmbH (EBE) zu erweitern. Ziel des Antrags ist es, die Maßnahmen zur Förderung des Umweltbewusstseins über das bestehende Angebot des EBE-Infomobils hinaus auf Jugendliche und Erwachsene auszuweiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den Essener Entsorgungsbetrieben die entsprechenden Kampagnen anzupassen und auf die erwachsene Bevölkerung sowie Jugendliche auszuweiten. Die Durchführung dieser Maßnahmen soll insbesondere an öffentlichen Plätzen und Grünanlagen erfolgen, die eine erhöhte Vermüllung aufweisen. Zudem soll geprüft werden, ob solche Kampagnen an weiterführenden Schulen, Berufskollegs und Universitäten in Essen umgesetzt werden können.
Als Begründung führt die Fraktion die zunehmende Vermüllung öffentlicher Flächen an, die Auswirkungen auf das Stadtbild und die Umwelt sowie die Belastung für Anwohner und die Entsorgungsbetriebe hat. Während ehrenamtliche Initiativen und die Arbeit der Entsorgungsbetriebe sowie der Grün und Gruga GmbH hervorgehoben werden, sieht die Antragstellerin die Notwendigkeit, durch gezielte Ansprache die Eigenverantwortung der Bürger zu stärken. Es wird die Annahme geäußert, dass sich die Kosten für die Ausweitung der Kampagnen durch die Reduzierung der Entsorgungsaufwände amortisieren könnten.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.08.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (6. Sitzung) — Beratungsbedarf, geschoben in die Ratssitzung
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.06.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (4. Sitzung) — in den Rat verwiesen
- 16.06.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (7. Sitzung) — verwiesen in den ADWBT
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 22.Übertragung "Live-Stream" aus den Bezirksvertretungen (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1154/2021/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 1154/2021/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, die technische Übertragung von Sitzungen der Bezirksvertretungen per Livestream zu prüfen.
Die Fraktion beantragt, die Verwaltung mit der Untersuchung der notwendigen technischen Voraussetzungen zu beauftragen, um alle Sitzungen der Bezirksvertretungen an ihren jeweiligen Standorten live übertragen zu können. Dabei sollen auch die zu erwartenden Kosten für die Anschaffung technischer Geräte, die dauerhafte technische Betreuung sowie der damit verbundene Personalaufwand ermittelt werden.
Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, bis Oktober des laufenden Jahres einen Bericht an den Rat der Stadt vorzulegen. Dieser Bericht soll nach Rücksprache mit den Bezirksvertretungen darlegen, ob und in welcher Weise die Standorte schrittweise für eine Liveübertragung erschlossen werden können und welche Haushaltsmittel hierfür benötigt werden.
Als Begründung führt die Fraktion ein gestiegenes Interesse an der Bezirksverfassung, insbesondere an der Bürgerfrage, an. Ziel der Maßnahme sei es, die Transparenz zu erhöhen und die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger im Quartier zu erweitern.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — ohne Beschlussfassung
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: ohne Beschlussfassung - 23.Mietpreisentwicklung und geförderter Wohnungsbau (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1523/2021/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 1523/2021/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, der Maßnahmen zur Regulierung der Mietpreisentwicklung und zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus vorsieht. Die Fraktion fordert, dass die Verwaltung bei der Erstellung von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen eine verbindliche Quote von mindestens 30 Prozent für mietpreisgebundenen, öffentlich geförderten Wohnungsbau festlegt.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Möglichkeiten zur Erweiterung des „Essener Konzepts zur Förderung des Wohnungsbaus“ aus dem Jahr 2016 zu prüfen. Ziel soll es sein, die Schaffung von preiswertem Wohnraum zu erleichtern und die Förderung von Umbaumaßnahmen im bestehenden Wohnungsbestand zu stärken. Zudem soll in Zusammenarbeit mit der Allbau GmbH untersucht werden, wie die Bautätigkeit im Bereich des geförderten Wohnungsbaus intensiviert werden kann.
Die Begründung des Antrags verweist auf einen Anstieg des Mietniveaus sowie einen Rückgang des Bestands an geförderten Wohnungen. Laut Angaben der Antragstellerin fallen im laufenden Jahr deutlich mehr Wohnungen aus dem geförderten Bestand heraus, als neu entstehen. Die Fraktion weist zudem darauf hin, dass die Allbau GmbH eine Intensivierung des geförderten Wohnungsbaus unter der Voraussetzung einer geringeren Abschöpfung von Jahresergebnissen und einer Stärkung des Eigenkapitals in Aussicht gestellt hat.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 24.4. Änderung des Nahverkehrsplans hier: Weiterführung der erfolgreichen Lead-Cities-Maßnahmen ab 2022Zur Vorlage · 1637/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr behandelt die vierte Änderung des Nahverkehrsplans der Stadt Essen. Gegenstand ist die dauerhafte Weiterführung von Maßnahmen aus dem Bundesprogramm „Saubere Luft“ (Lead-Cities). Ein zentrales Ziel der Änderung ist die Reduzierung von Schadstoffemissionen sowie die Erreichung eines Ziels von 25 Prozent im Modal-Split.
Hierzu ist vorgesehen, die Linien 103, 146, 160/161 und 170 ab dem 1. Januar 2022 in das reguläre Fahrplanangebot der Ruhrbahn GmbH aufzunehmen. Durch die dauerhafte Umsetzung dieser Maßnahmen entstehen ab dem Jahr 2022 jährliche zusätzliche Kosten in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro im städtischen Haushalt.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt die Weiterführung der Maßnahmen beschließt. Die zuständigen Ausschüsse für Verkehr und Mobilität, Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen die Vorlage beraten und Empfehlungen abgeben. Die Entscheidung durch den Rat ist für den 22. September 2021 vorgesehen.
Die Verlagerung von Fahrten des motorisierten Individualverkehrs zum öffentlichen Personennahverkehr wird als Maßnahme zur Verbesserung der Luftbelastungssituation in Essen beschrieben. Eine genaue Ermittlung der eingesparten Treibhausgase ist aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie derzeit nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 25.Lärmaktionsplan 2021 hier: BeschlussZur Vorlage · 1576/2021/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Lärmaktionsplan 2021 sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Verkehr und Mobilität den Plan zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt Essen zur Beschlussfassung empfehlen. Grundlage für die Erstellung der Pläne sind das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die EU-Umgebungslärmrichtlinie. Durch die Senkung der Auslösewerte auf 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht hat sich die Anzahl der von Straßenlärm betroffenen Personen in Essen von 37.079 auf 70.455 erhöht, während die lärmbelastete Fläche von 11,37 km² auf 26,28 km² anstieg.
Der Plan dokumentiert verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung, darunter den Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt, den Bau und die Erneuerung von Lärmschutzwänden sowie die dauerhafte Anordnung von Tempo-30-Zonen. Letztere sollen auf Basis von Pilotprojekten in der Stauderstraße, der Steeler Straße und der Gladbecker Straße verstetigt werden. Zudem werden Kriterien für neue Geschwindigkeitsbeschränkungen an sensiblen Orten wie Schulen oder Krankenhäusern erläutert.
Der Beteiligungsprozess umfasste die Offenlage des Entwurfs sowie die Einbindung von Trägern öffentlicher Belange, politischen Gremien und Bezirksvertretungen. Für die Umsetzung der Maßnahmen, die unter anderem den Straßenbau und die Förderung der Elektromobilität umfassen, sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich. Die Verwaltung weist zudem auf die Notwendigkeit einer Neuberechnung der Lärmkarten für das Jahr 2022 hin und thematisiert potenzielle Verkehrssteigerungen durch künftige Bauprojekte im Stadtgebiet.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 25.1Lärmaktionsplan 2021 hier: Prüfung der Ausweisung ruhiger Gebiete auch im Essener NordenZur Vorlage · 1769/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1769/2021/SPD einen Antrag gestellt, der eine Prüfung der Ausweisung ruhiger Gebiete, insbesondere im Essener Norden, zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration mit der Empfehlung an den Rat der Stadt, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen.
Im Zentrum des Antrags steht die Frage, inwieweit Flächen im nördlichen Stadtgebiet als ruhige Gebiete deklariert werden können. Die Fraktion führt an, dass im derzeitigen Lärmaktionsplan 2021 für den Essener Norden keine Flächen unter der Definition eines ruhigen Gebiets fallen. Als Ursache wird die aktuelle Vorgabe angeführt, dass für eine entsprechende Deklarierung eine Mindestgröße von drei Hektar erforderlich ist, was in den dicht bebauten Gebieten des Nordens dazu führe, dass keine solchen Areale existieren.
Die Verwaltung soll daher prüfen, ob die Ausweisung lärmgeschützter Gebiete im Essener Norden erweitert werden kann. Zudem wird die Prüfung einer Änderung der Richtlinien gefordert, um auch kleinere Areale als ruhige Gebiete zu schützen. Ziel ist es, durch die Zusammenfassung kleinerer Flächen zu einem Cluster zu kommen, um den Bewohnern im Norden alternative Rückzugsorte und Erholungsflächen zu bieten.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — abgesetzt - geschoben in den Rat
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 25.2Lärmaktionsplan 2021 hier: Prüfung von Tempo 30 in Lärm-Hot-Spot StraßenZur Vorlage · 1770/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1770/2021/SPD einen Antrag gestellt, der eine Prüfung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in lärmbelasteten Bereichen vorsieht. Der Antrag richtet sich an die Vorsitzenden der Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration. Ziel ist es, dass diese Ausschüsse eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Essen aussprechen.
Die Verwaltung wird im Rahmen des Antrags beauftragt, zu untersuchen, inwieweit eine Einführung von Tempo 30 an den im Lärmaktionsplan 2021 identifizierten Lärm-Hot-Spots zur Verringerung der Lärmbelastung beitragen kann. Zudem soll dargelegt werden, in welchem Maße eine effektive und effiziente Geschwindigkeitskontrolle an diesen Standorten umsetzbar ist.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass der Straßenverkehr einen wesentlichen Teil der Lärmemissionen verursacht. Während bauliche Maßnahmen wie der Einsatz von Flüsterasphalt als langwierig und kostenintensiv beschrieben werden, wird die Reduzierung des Tempolimits als alternatives Instrument angeführt. Der Antrag weist darauf hin, dass eine Senkung der Richtgeschwindigkeit die Lärmkulisse verbessern kann, jedoch für eine dauerhafte Einhaltung von Geschwindigkeitsreduzierungen über 12 km/h Kontrollmaßnahmen notwendig sind. Die Straßenverkehrsbehörde hat dabei die rechtliche Möglichkeit, die Nutzung bestimmter Straßenstrecken zu beschränken, sofern die Verkehrsfunktion entsprechend abgewogen wird.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — abgesetzt - in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 26.Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1524/2021/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 1524/2021/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Ziel des Antrags ist es, dass sich der Rat der Stadt dem Positionspapier mit dem Titel „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ anschließt. Zudem wird der Oberbürgermeister aufgefordert, eine entsprechende Erklärung für die Stadt Essen zu unterzeichnen.
Das Positionspapier verfolgt das Ziel, eine Änderung der Straßenverkehrsordnung zu erwirken. Damit sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, Tempo-30-Zonen dort anzuordnen, wo sie dies aus verkehrlichen, sozialen, ökologischen und baukulturellen Gründen als angemessen erachten. Dies soll auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz sowie gegebenenfalls als stadtweite neue Regelhöchstgeschwindigkeit möglich sein. Derzeit ist eine solche Anordnung nach geltender Rechtslage primär bei besonderen Gefahrensituationen vorgesehen.
Als Beispiele für mögliche Anpassungen im Stadtgebiet werden die Frohnhauser Straße zwischen Rhielpark und Onckenstraße, die Sommerburgstraße bis zur Steile Straße sowie die Frankenstraße angeführt. Der Antrag verweist zudem darauf, dass sich bereits andere Städte wie Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm diesem Positionspapier angeschlossen haben. Die Entscheidung über den Antrag liegt beim Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Der Antrag wurde zurückgezogen.
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mit Stimmengleichheit nicht empfohlen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in den nächsten ASPB geschoben.
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — wegen Beratungsbedarf nicht behandelt
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 26.1Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion und Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1853/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 1853/2021 einen Antrag eingebracht, der die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen zum Gegenstand hat. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den Kriterienkatalog unterstützt, den die Stadtverwaltung im Rahmen der Lärmminderungsplanung zur Festlegung von Tempo-30-Zonen entwickelt hat.
Zudem wird die Stadtverwaltung aufgefordert, einen Bericht über die Nutzung der seit Dezember 2016 geltenden erleichterten Möglichkeiten zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen vorzulegen. Dabei soll dargelegt werden, in welchem Umfang innerörtliche, streckenbezogene Beschränkungen von Tempo 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtstraßen umgesetzt wurden oder perspektivisch beabsichtigt sind. Dies betrifft insbesondere Straßen im unmittelbaren Bereich von Einrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten, Krippen, Horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen sowie Alten-, Pflegeheimen oder Krankenhäusern.
Der Antrag ist für eine Beratung in verschiedenen Gremien, darunter der Ausschuss für Verkehr und Mobilität, der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, vorgesehen. Eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen war für Ende November 2021 geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 27.Smart Parking in der Essener Innenstadt (Anmeldung der EBB-FW-Fraktion)Zur Vorlage · 1699/2021/EBB · Antrag EBB-FW
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen der Vorlage 1699/2021/EBB einen Antrag gestellt, der die Einführung eines Smart-Parking-Systems in der Essener Innenstadt zum Ziel hat. Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen beschließt, die Stadtverwaltung mit der Prüfung der Nutzung des LORAWAN-Netzes der Stadtwerke Essen zu beauftragen. Dieses Netz soll für den Einsatz moderner Sensortechnik genutzt werden, um den Parksuchverkehr zu reduzieren.
Zusätzlich sieht der Antrag vor, die Übertragung von Daten aus dem Parkleitsystem aller öffentlichen und privaten Parkhausbetreiber in eine zentrale App namens „Parken in Essen“ zu prüfen. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verfügbarkeit freier Parkplätze bereits vor Fahrtbeginn digital ermittelbar zu machen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Digitalisierung des Parkleitsystems dazu beitragen soll, den Parksuchverkehr sowie die damit verbundene Lärm- und Abgasbelastung zu verringern. Durch den Einsatz von Sensoren sollen zudem eine effektivere Nutzung des Parkraums sowie eine bessere Bewirtschaftung und die Kontrolle von Parkverstößen ermöglicht werden. Als Referenz für den Einsatz dieser Technologie werden andere Städte wie Kiel oder Darmstadt angeführt. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die über den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie den Rat der Stadt Essen bis zum November 2021 reicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 28.Aktionsplan Sepsis-Erkrankte (Anmeldung der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 1710/2021/FDP · Antrag FDP
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1710/2021/FDP einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Aktionsplans oder Handlungsleitfadens zur Verbesserung der Versorgung von Sepsis-Erkrankten vorsieht. Ziel des Antrags ist es, die Diagnose von Blutvergiftungen zu beschleunigen und die medizinische Versorgung in der Stadt zu optimieren.
Nach Angaben der Fraktion soll die Stadtverwaltung hierzu gemeinsam mit den Essener Kliniken, dem Gesundheitsamt sowie den niedergelassenen Ärzten zusammenarbeiten. Der Fokus liegt dabei auf der Vermeidung von verzögerten Diagnosen und Fehlbehandlungen. Die Begründung des Antrags führt an, dass eine Sepsis durch eine Überreaktion des Immunsystems auf Infektionen gekennzeichnet ist, die zu Organversagen führen kann.
Zudem wird die Notwendigkeit betont, den Bekanntheitsgrad der Erkrankung bei medizinischem Fachpersonal, in der Pflege sowie in der Öffentlichkeit zu erhöhen. Die Fraktion weist darauf hin, dass eine frühzeitige Einleitung von Therapiemaßnahmen entscheidend für den Behandlungserfolg ist. Der Antrag wurde zur Beratung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen gerichtet. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — zurückgezogen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 29.Cyberkriminalität (Anmeldung der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 1717/2021/FDP · Antrag FDP
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1717/2021/FDP einen Antrag gestellt, der Maßnahmen zur Stärkung der IT-Sicherheit in der Kommunalverwaltung vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus mit dem Ziel einer Empfehlung an den Rat der Stadt.
Die Fraktion beantragt, ein Kompetenzzentrum zur Bekämpfung von Cyberkriminalität einzurichten. Dieses soll mit internem oder externem IT-Fachpersonal besetzt und im Geschäftsbereich I des Oberbürgermeisters angesiedelt werden. Die Funktion der Stelle soll darin bestehen, Auffälligkeiten an die polizeilichen Fachbereiche weiterzuleiten, wobei auch ein stadtübergreifender Ansatz in Betracht gezogen wird.
Des Weiteren fordert die Fraktion die Planung und Einrichtung einer daten- und hackersicheren Cloud-Lösung für alle kommunalen Daten der Stadt Essen im ESH. Dabei soll die bestehende, dezentrale Cloud-Struktur der verschiedenen Fachbereiche aufgelöst werden. Zur Sicherstellung der Datenverfügbarkeit wird eine kontinuierliche Speicherung in Echtzeit sowohl in der örtlichen ESH-Cloud als auch in einer redundanten, zweiten externen Cloud innerhalb Deutschlands beantragt.
Als Hintergrund für diese Forderungen führt die Fraktion die zunehmende Bedrohung durch Cyberangriffe auf kommunale Institutionen an und verweist auf die Notwendigkeit, die Datensicherheit durch die Zusammenführung der bisher unübersichtlichen Lösungen zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — zurückgezogen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
Ergebnis: zurückgezogen - 30.Digitalisierung von Bauakten (Anmeldung der EBB-FW-Fraktion)Zur Vorlage · 1766/2021/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen der Vorlage 1766/2021/EBB einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Digitalisierung der Bauakten in der Stadt Essen vorsieht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Einsichtnahme in Bauakten künftig auch auf elektronischem Weg zu ermöglichen. Zudem sollen berechtigte Personen, wie etwa Eigentümer oder Hausverwaltungen, die Möglichkeit erhalten, Bauakten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Als Begründung für das Vorhaben führt die Fraktion an, dass die Digitalisierung von Bauakten den Zeit- und Verwaltungsaufwand für die Betroffenen reduzieren könne. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einsichtnahme in die Akten insbesondere bei Vorhaben zur energetischen Sanierung oder zur Herstellung von Barrierefreiheit in bestehendem Wohnraum notwendig sei. Derzeit sei die Einsichtnahme in die Bauakten nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Der Antrag ist für die Entscheidung im Rat der Stadt Essen sowie für die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 31.Zusammenhalt stärken, Attraktivität steigern - Milieustudie zu den Essener StadtquartierenZur Vorlage · 1022/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit einer Milieustudie zu den Essener Stadtquartieren, die im Auftrag des Rates durch eine Kooperationsvereinbarung mit dem VHW-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. erstellt wurde. Die Untersuchung analysiert die soziale Struktur, sozio-demografische Indikatoren sowie die Verteilung von Sinus- und Migrantenmilieus in zehn Stadtteilen, darunter die SQSM-Gebiete Nord, West und Mitte/Ost sowie der Stadtbezirk VI. Die Studie umfasst Daten zu Arbeitslosigkeit, Wanderungsbewegungen und zum Anteil von Schutzsuchenden, wobei zum Stand Juni 2<0xC2>020 11.408 anerkannte Geflüchtete registriert waren.
Die Ergebnisse dienen der Verwaltung als Grundlage, um Hilfsangebote auf die jeweiligen Milieus zuzuschneiden und potenzielle Konflikte in der sozialen Arbeit oder der öffentlichen Ordnung zu identifizieren. Neben der Analyse von Schichten und Lebensstilen werden räumliche Verschiebungen von Zuwanderergruppen zwischen 2015 und 2019 sowie Clusteranalysen auf Stadtteilebene dargestellt.
Im Kontext der Quartiersentwicklung werden über 100 Einzelmaßnahmen zur Aufwertung benachteiligter Stadtteile auf einen Zeitraum von sechs bis acht Jahren angelegt. Diese umfassen integrierte Entwicklungskonzepte, die Förderung des Wohnungsbaus, Schulentwicklungspläne sowie die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und der Sportinfrastruktur. Die Studie nutzt das Sinus-Modell zur Klassifizierung von zehn Milieus anhand von Modernität und sozialer Lage. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie dem Rat der Stadt Essen wird vorgeschlagen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — geschoben in den Unterausschuss Soziales
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen zusätzliche Beratung in einer gemeinsamen Sitzung der Unterausschüsse Kinder und Jugend
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.07.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 32.Essener Modell Quartiermanagement - Ausweitung auf die Stadtteile Kray, Bergmannsfeld/Hörsterfeld, Karnap und FrohnhausenZur Vorlage · 1269/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Ausweitung des Essener Modells Quartiermanagement auf die Stadtteile Kray, Bergmannsfeld/Hörsterfeld, Karnap und Frohnhausen sowie die Verstetigung der Stadtteilmoderation und Stadtteilarbeit vor. Nach Abschluss der dreijährigen Modellphase, deren Finanzierung unter anderem durch die Krupp-Stiftung gesichert war, sollen die Ressourcen ab 2022 durch die Stadt Essen bereitgestellt werden.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Finanzierung von 4,5 Stellen beim Institut für soziale Stadtentwicklung und Arbeitswelt (ISSAB) der Universität Duisburg-Essen mit einem Budget von rund 300.000 Euro. Zudem sollen im Jugendamt drei Planstellen für die Stadtteilarbeit eingerichtet werden, wofür ein Budget von 207.627 Euro vorgesehen ist. Zusätzlich werden 64.800 Euro für die Mietkosten von drei Stadtteilbüros bereitgestellt. Die Gesamtkosten für die 6,5 Stellen belaufen sich auf 500.110 Euro.
Ziel des Innovationsprojekts ist die Stabilisierung der Lebensbedingungen in den genannten Wohnquartieren durch Förderung von Integration, Konfliktbewältigung und ressortübergreifender Kooperation. In den Stadtteilen wurden bereits Strukturen wie Stadtteilbüros, Stadtteilmoderationen und Arbeitskreise zur Prävention etabliert. Die Verwaltung strebt die Verstetigung an, um die Quartiersentwicklung und Inklusion in Gebieten mit Entwicklungsbedarf dauerhaft zu fördern. Ein fortlaufendes Controlling zwischen der Universität Duisburg-Essen und der Stadt soll die Nachhaltigkeit der Prozesse sicherstellen.
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Beratungsfolge
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 33.Bekenntnis der Stadt Essen zum Mehrgenerationenhaus Miteinander - Füreinander im Rahmen des Bundesprogramms 2021Zur Vorlage · 1711/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht ein Bekenntnis der Stadt Essen zum Mehrgenerationenhaus Essen e.V. im Rahmen des Bundesprogramms vor. Der Rat der Stadt Essen soll erklären, dass das Mehrgenerationenhaus Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, zur Schaffung von Entwicklungschancen und zur Gestaltung des demografischen Wandels sowie der Sozialraumentwicklung ist.
Das Mehrgenerationenhaus in Essen-Frohnhausen wird seit 2008 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Die Einrichtung verfolgt einen generationenübergreifenden Ansatz, der sich am Sozialraumbedarf orientiert und Angebote für verschiedene Zielgruppen bündelt. Der Träger, der gemeinnützige Verein Mehrgenerationenhaus Essen e.V., ist in den Stadtteilen Altendorf, Frohnhausen und Holsterhausen tätig und unterstützt unter anderem benachteiligte Bevölkerungsgruppen sowie die interkulturelle Zusammenarbeit. Neben ambulanten und stationären Hilfen umfasst das Angebot auch die Unterbringung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge sowie den Betrieb von drei Kindertagesstätten.
Für die Bewilligung der weiteren Förderung durch das Bundesministerium ist ein erneutes Bekenntnis der Kommune erforderlich. Die Förderung ist an eine jährliche kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro gebunden. Diese soll durch die Kooperationsleistung der Sozialen Dienste als geldwerte Leistung ohne direkten Geldfluss erbracht werden. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor, bevor die Entscheidung im Rat der Stadt Essen fällt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Zusammenführung der kommunal gesteuerten Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut im Rahmen des Programmes „kinderstark - NRW schafft Chancen"Zur Vorlage · 1517/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, das Jugendamt mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Antragstellung im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zu beauftragen. Ziel der Vorlage ist die Zusammenführung kommunaler Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut. Unter der Federführung des Jugendamtes soll eine integrierte kommunale Präventionsstrategie entwickelt werden, an der zudem der Fachbereich Schule, das Sozialamt, das Gesundheitsamt und das Jobcenter beteiligt sind. Die bisherigen Ansätze sollen unter dem Dach des Landesprogramms gebündelt werden, wobei eine erste Berichterstattung und Umsetzungsplanung für das Frühjahr 2022 vorgesehen ist.
Im Rahmen dieser Umsetzung ist der Aufbau einer Regiestelle im Fachbereich Jugend zur fachbereichsübergreifenden Koordination geplant. Förderfähige Maßnahmen umfassen unter anderem Familiengrundschulzentren, Lotsendienste in Kliniken sowie kommunale Familienbüros. Für das Jahr 2021 stehen Fördermittel in Höhe von bis zu 780.885 Euro zur Verfügung, bei einem kommunalen Eigenanteil von maximal 156.171 Euro. Für 2022 sind Fördermittel von 778.362 Euro sowie Sachkosten von bis zu 408.222 Euro vorgesehen. Zudem sollen die Ressourcen des Projekts „Starke Quartiere – starke Menschen“ über den Projektzeitraum hinaus fortgeführt werden, sofern die Personalressourcen als kommunaler Eigenanteil von 20 Prozent anerkannt werden. Eine dauerhafte Strukturförderung durch die Landesregierung wird angestrebt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 35.Antragstellung zum Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und JugendlicheZur Vorlage · 1640/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschließen. Das Vorhaben sieht die Einrichtung von 1,5 Planstellen in der Entgeltgruppe E13 TVöD beim Jugendpsychologischen Institut des Jugendamtes vor. Damit wird das Angebot zur Beratung betroffener Kinder, Jugendlicher und deren Familien sowie zur Netzwerkarbeit und Qualifizierung von Fachkräften erweitert.
Die Finanzierung der zusätzlichen Personalkosten im Fachbereich 51 ist ab dem Haushaltsjahr 2022 auf 132.760 Euro veranschlagt. Die Kosten sollen zu 80 Prozent durch Landesförderung gedeckt werden, wodurch die Haushaltsneutralität für einen Betrag von bis zu 106.208 Euro pro Jahr angestrebt wird. Der verbleibende Eigenanteil von 20 Prozent wird durch die Stadt getragen. Für das Jahr 2021 ist zudem eine Überschreitung des Personalkostenbudgets im Geschäftsbereich 4 bis zu einem Betrag von 6.573 Euro durch Deckung aus dem Gesamthaushalt vorgesehen.
Zusätzlich sieht der Beschluss vor, den Eigenanteil des Deutschen Kinderschutzbundes zur Realisierung des gemeinsamen Vorhabens zu übernehmen. Dieser beläuft sich im Jahr 2021 auf 6.573 Euro und soll ab 2022 auf 26.552 Euro pro Jahr steigen. Die Grundlage für die Maßnahme bildet das Maßnahmenkonzept der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.Coronabedingter Mehraufwand für Desinfektions- und Hygieneartikel in der KindertagespflegeZur Vorlage · 1352/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Auszahlung einer einmaligen Pauschale an Kindertagespflegepersonen in Essen vor. Ziel der Maßnahme ist die Kompensation eines coronabedingten Mehraufwands für Desinfektions- und Hygieneartikel.
Nach dem Beschlussvorschlag sollen alle Kindertagespflegepersonen, die am 1. Juli 2021 in Essen tätig waren, eine Pauschale in Höhe von 200 Euro erhalten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kindertagespflegepersonen, die Kinder im elterlichen Haushalt betreuen, da dort laut Verwaltung kein zusätzlicher Sachaufwand für Hygienematerial entsteht.
Die Umsetzung der Zahlung betrifft etwa 800 Kindertagespflegepersonen. Daraus ergibt sich ein einmaliger Sachaufwand von maximal 160.000 Euro. Die Finanzierung der Aufwendungen erfolgt über den Projektstrukturplan 1.06.01.01.01, wobei die Kosten aufgrund des pandemiebedingten Hintergrunds isolierbar sind.
Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unterzeichnet und durchläuft den Entscheidungsprozess über den Jugendhilfeausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss bis hin zum Rat der Stadt Essen. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Betreuungssicherung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Jugendamt für das Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 1596/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1596/2021/4 des Jugendamtes sieht eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 30.264.100 Euro für das Haushaltsjahr 2021 vor. Die beantragten Mittel sind für die Produktgruppen Unterhaltsvorschuss, Kinder in Tagespflege sowie sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien vorgesehen. Die Grundlage für diesen Bedarf sind gestiegene Fallzahlen, Kostensteigerungen bei der Tagespflege ab dem 1. August 2021 sowie höhere Sätze in der Heimpflege.
Die Finanzierung der Transferaufwendungen erfolgt durch eine Kombination aus Minderaufwendungen und Mehrerträgen innerhalb des Jugendamtes sowie durch zusätzliche Erträge aus dem Bereich des JobCenters. Konkret werden Minderaufwendungen in Höhe von 1.270.600 Euro aus den Bereichen Pfleg-, Vormund- und Beistandschaften sowie Einrichtungen der Jugendarbeit verzeichnet. Dem stehen Mehrerträge in Höhe von 1.705.900 Euro aus Tageseinrichtungen für Kinder und dem städtischen Heimverbund gegenüber. Ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung sind zudem Mehrerträge aus der Erhöhung der Bundesbeteiligung an Leistungen für Unterkunft in Höhe von 27.287.600 Euro.
Die inhaltliche Aufschlüsselung der Mittel umfasst 1.917.000 Euro für Unterhaltsvorschuss, 4.134.600 Euro für Kinder in Tagespflege sowie 24.212.500 Euro für sonstige Leistungen zur Förderung Jugendlicher und Familien. Die Mehraufwendungen ergeben sich aus gesetzlichen Pflichtaufgaben und vertraglichen Verpflichtungen. Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung durch den Jugendhilfeausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss sowie die abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 38.Gesamtstädtische Strategie zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) in Essen / Umsetzungs- und OrganisationskonzeptZur Vorlage · 1579/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Kulturamtes sieht die Kenntnisnahme einer gesamtstädtischen Strategie zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) in Essen sowie eines dazugehörigen Umsetzungs- und Organisationskonzepts vor. Kernstück des Vorhabens ist die Einrichtung eines sogenannten „Kompetenzteams Kultur- und Kreativwirtschaft“.
Die Entwicklung dieser Strategie geht auf einen Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 24. Februar 2021 zurück, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, ein Konzept inklusive Finanzierungsplanung zu erstellen. Zur Umsetzung der bisherigen Projektphase wurden bereits eine Stabstelle sowie eine Projektsteuerungsgruppe und ein Beirat eingerichtet. Die neue Strategie baut auf den bestehenden Strukturen der Kultur- und Wirtschaftsförderung auf.
Das geplante Kompetenzteam soll als Beratungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsinstanz fungieren. Zu den Aufgaben gehören die Unterstützung bei Existenzgründungen, die Finanzierungsberatung sowie die Hilfe bei der Suche nach Räumlichkeiten und Zwischennutzungen. Ziel ist es, die Ansiedlung von Unternehmen zu fördern und zur Belebung von Stadtquartieren beizutragen. Geplant ist zudem der Aufbau von Online-Serviceangeboten und die Unterstützung beim gemeinsamen Marketing.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll sukzessive erfolgen und ist von der Verfügbarkeit der notwendigen Ressourcen abhängig. Mögliche Projekte ab dem Jahr 2022 umfassen die Erarbeitung von Unterstützungsangeboten für die erwerbswirtschaftlich orientierte Kulturwirtschaft, die Entwicklung eines Systems zur Vermeidung von Arbeitskräfteabwanderung sowie die Begleitung der Kulturwirtschaftsförderung, etwa zur Absicherung des Musiklebens. Für die Umsetzung der Strategie sind weitere Haushaltsmittel erforderlich.
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Beratungsfolge
- 06.10.2021 · Kulturausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 39.Teilnahme der Stadt Essen am Programm "Musikschuloffensive des Landes Nordrhein-Westfalen"Zur Vorlage · 1531/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, ab dem 1. Oktober 2021 am Programm „Musikschuloffensive des Landes Nordrhein-Westfalen“ teilzunehmen. Ziel der Teilnahme ist die Stärkung des Bereichs Kunstpädagogik und Digitale Künste innerhalb der Folkwang Musikschule. Durch die Förderung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW soll die personelle und fachliche Qualität der Angebote sowie die strukturelle Entwicklung der kommunalen Musikschulen unterstützt werden.
Im Rahmen der Umsetzung soll die Verwaltung die Voraussetzungen schaffen, um eine zusätzliche Planstelle im Bereich Kunstpädagogik / Digitale Künste einzurichten. Die Finanzierung der Personalkosten erfolgt durch eine pauschale Vollfinanzierung des Landes. Die Kosten für die neue Stelle, die nach TVöD im Bereich EG 9b oder EG 10 bewertet wird, werden durch die Landespauschale von 65.100 Euro pro Jahr weitgehend abgedeckt. Etwaige Differenzkosten zwischen der Landesförderung und den tatsächlichen Personalkosten sollen aus dem Budget des zuständigen Fachbereichs finanziert werden.
Die Förderung ist als Festbetragsfinanzierung angelegt und ist bis zum 31. Juli 2024 vertraglich gesichert, mit einer Option auf Verlängerung bis 2026 sowie einer anschließenden jährlichen Fortführung. Durch die Teilnahme soll das Angebot für Bildende Kunst im Bereich der Digitalisierung im gesamten Stadtgebiet gefestigt und die Vernetzung zwischen den Folkwang-Instituten und der freien Szene optimiert werden. Der Abschluss des entsprechenden öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrages ist Bestandteil des Beschlussvorschlags.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.Bildung eines Teilstandortes für die Grundschule HaarzopfZur Vorlage · 0591/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Bildung eines dauerhaften Teilstandortes für die Grundschule Haarzopf. Mit Wirkung zum 1. August 2022 soll die bisher in einem Mietpavillon untergebrachte vierte Klasse an die Hatzper Straße 186 verlegt werden. Dieser Standort dient zunächst als Interimslösung in einem neu errichteten Kita-Gebäude, welches über vier Klassenräume sowie weitere Funktionsräume verfügt. Langfristig ist auf demselben Grundstück der Bau eines neuen, zweizügigen Grundschulgebäudes vorgesehen, in das der Schulbetrieb nach Fertigstellung umziehen wird.
Die Maßnahme ist erforderlich, da die Kapazitäten am Hauptstandort in der Raadter Straße 121 für die aktuelle vierzügige Nutzung sowie für eine perspektivische Entwicklung in Richtung einer Fünfzügigkeit nicht ausreichen. Die amtlichen Schuldaten und Prognosen belegen eine steigende Schülerzahl, die von 373 Kindern im Schuljahr 2020/2021 auf voraussichtlich 441 Kinder bis zum Schuljahr 2026/2027 ansteigen kann. Der Hauptstandort in der Raadter Straße wird weiterhin dreizügig geführt.
Die Schulkonferenz hat der Bildung des Teilstandortes bereits zugestimmt. Die räumliche Distanz zwischen den Standorten beträgt etwa 900 Meter, wodurch die Organisation der Lehrerversorgung ohne weitreichendes Pendeln möglich sein soll. Die anfallenden Umzugskosten in Höhe von bis zu 3.760 Euro werden aus dem laufenden Etat finanziert. Die Ausstattung der Räumlichkeiten kann aus dem bestehenden Provisorium übernommen werden.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 41.Zuwendung an das Bistum EssenZur Vorlage · 1537/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll dem Bistum Essen eine jährliche Zuwendung zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs von sieben Schulen gewähren. Die Finanzierung ist für die Jahre 2022 bis 2026 vorgesehen und beläuft sich auf insgesamt 12,25 Millionen Euro, was einer jährlichen Summe von 2,45 Millionen Euro entspricht. Zu den betroffenen Bildungseinrichtungen gehören unter anderem das Bischöfliche Mariengymnasium, das Bischöfliche Gymnasium am Stoppenberg, die Bischöfliche Sekundarschule am Stoppenberg, das Bischöfliche Nikolaus-Groß-Abendgymnasium, das Don-Bosco-Gymnasium, die B.M.V.-Schule sowie die Johannes-Kessels-Akademie. Die Mittel werden über die Produktgruppe Zentrale Leistungen im Haushaltsplan-Entwurf 2022 und folgende bereitgestellt.
An die Gewährung der Zuwendung sind Verpflichtungen seitens des Bistums geknüpft. Dazu zählen die Fortführung der Schulen in der vereinbarten Zügigkeit, die Übernahme der Kollegschiene durch das Nikolaus-Groß-Abendgymnasium zum Februar 2022 sowie die Kooperation mit städtischen Gymnasien. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen die Entscheidung empfehlen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz auf Stufe 1 bewertet die Auswirkungen der Maßnahme auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 41.1Zuwendung an das Bistum Essen (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 1854/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1854/2021/SPD einen Antrag gestellt, der eine Evaluierung der Zuwendungsziele für die vom Bistum Essen betriebenen Schulen vorsieht. Die Fraktion beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, im Laufe der aktuellen Zuwendungsperiode, spätestens jedoch in der zweiten Jahreshälfte 2024, zu überprüfen, inwieweit die vereinbarten Ziele eines gemeinsamen und integrativen Bildungsangebots erreicht wurden.
In der Begründung des Antrags wird auf die Bedeutung der Bistums- und Ordensschulen sowie der Johannes-Kessels-Akademie für die Essener Schullandschaft verwiesen. Gleichzeitig wird die Entwicklung der Mitgliederzahlen in der katholischen Kirche thematisiert und die Frage aufgeworfen, inwieweit bestehende Strukturen durch kommunale Zuwendungen aufrechterhalten werden. Zudem wird die Zusammensetzung der Schülerschaft an konfessionellen Schulen im Vergleich zu nichtkonfessionellen Schulen betrachtet, wobei als Beispiel für eine heterogene Schülerstruktur das Nikolaus-Groß Abendgymnasium angeführt wird.
Die Evaluierung soll laut Antrag aufzeigen, welche der vereinbarten Ziele bereits realisiert wurden, welche noch realisierbar sind und welche Hindernisse einer Umsetzung entgegenstehen. Zudem soll die Untersuchung klären, ob eine Fortsetzung der Zuwendungen über die vereinbarte Laufzeit hinaus geplant ist und ob dies mit einer Anpassung der Förderbeträge einhergehen würde. Ziel der Prüfung ist es, eine vollständige kommunale oder staatliche Finanzierung bei gleichzeitiger Beibehaltung der konfessionellen Ausrichtung zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — erledigt
Ergebnis: erledigt - 42.Zielsystem der Essener NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 1636/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1636/2021/6 sieht die Einführung eines Zielsystems für die Essener Nachhaltigkeitsstrategie vor. Dieses soll als integriertes Steuerungsinstrument im Kontext der Agenda 2030 sowie der Sustainable Development Goals (SDGs) fungieren und dient als strategischer Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass verschiedene Gremien, darunter der Seniorenbeirat, der Integrationsrat sowie diverse Ausschüsse für Bereiche wie öffentliche Ordnung, Kultur, Umwelt, Schule, Verkehr, Digitalisierung, Wirtschaft, Stadtentwicklung, Sport und Soziales die Vorlage empfehlen, damit der Rat der Stadt Essen das Zielsystem beschließt.
Die Strategie umfasst sowohl strategische Ziele bis zum Jahr 2030 als auch operative Ziele mit einem Fokus auf das Jahr 2025. Die inhaltliche Erarbeitung erfolgte seit Sommer 2019 durch verschiedene Arbeitsgremien, bestehend aus einem Koordinierungsteam, einem Kernteam und einem Beirat. Finanzielle Auswirkungen werden erst durch die Umsetzung konkreter Maßnahmen ausgelöst, wobei die Finanzierung unter dem Vorbehalt der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsbereiche steht.
Nach der Verabschiedung des Zielsystems soll eine kontinuierliche Erarbeitung und Priorisierung der Maßnahmen- und Ressourcenplanung unter Einbeziehung der zuständigen Arbeitsgremien erfolgen. Zur Überprüfung der Zielerreichung ist die Erstellung eines Monitorings vorgesehen. Die Ergebnisse dieses Monitorings dienen als Grundlage für die Weiterentwicklung und Fortschreibung der Strategie, um Anpassungen an aktuelle Entwicklungen zu ermöglichen. Die Strategie verfolgt neben dem Bereich Klima, Ressourcen und Mobilität ein umfassendes Nachhaltigkeitsverständnis, das über die reine Minderung von Treibhausgas-Emissionen hinausgeht.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich bei Enthaltung der FDP und gegen die Stimme der AfD empfohlen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen 1 Gegenstimme
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.09.2021 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (4. Sitzung)
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 43.Fairtrade-Town: Aktivitäten, Produkte, KriterienZur Vorlage · 1268/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1268/2021/6 befasst sich mit den Aktivitäten der Stadt Essen im Rahmen der Zertifizierung als „Fairtrade-Town“ sowie der anstehenden Rezertifizierung im Herbst 2021. Gegenstand der Vorlage ist die Berichterstattung zu einem entsprechenden Antrag. Die Stadt erfüllt derzeit fünf Kriterien, zu denen die Bereitstellung fairer Produkte in Ratssitzungen sowie die Koordination durch eine Steuerungsgruppe gehören. Seit November 2019 wurden Maßnahmen wie die Integration in die Nachhaltigkeitsstrategie und die Förderung von Bildungsangeboten umgesetzt.
Im Bereich der öffentlichen Beschaffung werden soziale und ökologische Kriterien gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW berücksichtigt. Bei Bau- und Dienstleistungen ab einem Nettoauftragswert von 25.000 Euro ist eine vertragliche Vereinbarung zur Einhaltung von Mindeststandards vorgesehen. Im Vergabeverfahren können zudem ökologische, soziale, innovative und umweltbezogene Aspekte sowie die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und die Frauenförderung berücksichtigt werden, sofern ein Bezug zum Auftragsgegenstand besteht und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Für städtische Bauprojekte ab einer Investitionssumme von 15 Millionen Euro gilt seit September 2020 die Ausrichtung am Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen in der Stufe Silber.
Eine Befragung ergab, dass Kostensensibilität und das fehlende Angebot zertifizierter Produkte als Hemmnisse genannt wurden. Für den Herbst 2021 sind Strategieworkshops der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt geplant, an denen die Zentrale Vergabestelle und die Essener Marketing GmbH teilnehmen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie der Rat der Stadt Essen die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit Anmerkung
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen mit Anmerkung - 44.Neugestaltung Regattabereich am Baldeneysee hier: Bau- und Baubeginnbeschluss für den Neubau der Regattatribüne und weiteres Vorgehen zur Gestaltung des gesamten RegattabereichesZur Vorlage · 1706/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1706/2021/6 aus dem Geschäftsbereich der Sport- und Bäderbetriebe liegt zur Beratung und Entscheidung vor. Der vorgesehene Beratungsprozess umfasst die Beratung im Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen am 21. September 2021 sowie die anschließende Entscheidung im Rat der Stadt Essen am 22. September 2021.
Der Inhalt der Vorlage ist in der vorliegenden Fassung nicht inhaltlich ausgeführt, da die Dokumentation als nicht formgerecht erstellt ausgewiesen wird. Es sind keine spezifischen Angaben zu Investitionen, kalkulatorischen Kosten, Personalkosten oder Sachkosten enthalten. Eine Vorlagenvorprüfung wird als erforderlich markiert. Hinsichtlich der Klimarelevanz ist eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz vermerkt. Die Vorlage trägt das Datum vom 31. Januar 2024 und wurde ohne Unterschrift eingereicht.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 45.Finanzielle Sportförderung in Essen hier: Bedarfsgerechte Modifizierung und Änderung der SportförderungsrichtlinienZur Vorlage · 1605/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beabsichtigt, die Richtlinien für die finanzielle Sportförderung anzupassen. Grundlage für die vorliegende Vorlage ist eine Überprüfung der bestehenden Zuschüsse, die durch die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe gemeinsam mit dem Essener Sportbund durchgeführt wurde. Ziel der Modifizierung ist eine bedarfsgerechte Anpassung der Förderbeträge für Essener Sportvereine und Sportverbände.
Die geplanten Änderungen umfassen mehrere Bereiche. So soll der Pro-Kopf-Betrag für die Förderung der Jugendarbeit von 7,50 Euro auf 10,00 Euro pro Jahr angehoben werden, was einen Mehrbedarf von 94.000 Euro zur Folge hat. Der städtische Zuschuss für das Sportinternat soll von 34.500 Euro auf 112.500 Euro steigen. Zudem ist eine Erhöhung des Budgets für die Anschaffung aufwendiger Sportgeräte von 15.000 Euro auf 40.000 Euro vorgesehen. Für die Unterhaltung und den Betrieb vereinseigener Sportstätten sowie für die Nutzung städtischer Sportanlagen durch Vereine ist eine weitere Anhebung der Zuschüsse um 10 Prozent geplant, was einen Mittelbedarf von 53.000 Euro bedeutet.
Der Gesamtaufwand für diese Maßnahmen beläuft sich auf 250.000 Euro. Die Finanzierung ist durch eine Zusage des Kämmerers im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2022 sichergestellt, sodass die Mittel ab dem Jahr 2022 in den Wirtschaftsplänen der Sport- und Bäderbetriebe berücksichtigt werden können. Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Änderung der Richtlinien gemäß der vorliegenden Vorlage zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 46.Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen hier: Ausschreibung externer LeistungenZur Vorlage · 0792/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufstellung einer Integrierten Sportentwicklungsplanung (ISEP) beschließen und die Verwaltung mit der Ausschreibung externer Leistungen beauftragen. Der Ausschuss für Sport- und Bäderbetriebe soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung sowie die Ausschreibung empfehlen. Ziel der Planung ist es, strategische Ziele für die kommenden fünf bis zehn Jahre zu erarbeiten und einen entsprechenden Maßnahmenkatalog zu erstellen.
Die Planung umfasst eine Analyse der Ausgangslage, unter anderem hinsichtlich des Sportverhaltens, der Zielgruppen und der Sporträume unter Einbeziehung des Sportstättenkatasters. Die Sport- und Bäderbetriebe Essen beabsichtigen, die Erstellung der Planung durch einen externen Dienstleister im Rahmen eines zweistufigen Angebotsverfahrens durchführen zu lassen. Der Prozess wird voraussichtlich einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren beanspruchen.
Die Gesamtkosten für den Auftrag belaufen sich auf 200.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über die Wirtschaftspläne der Sport- und Bäderbetriebe Essen, wobei die Kosten auf die Jahre 2021, 2022 und 2023 verteilt sind. Zur Einordnung der Ausgangslage führt die Vorlage an, dass die Stadt Essen rund 591.000 Einwohner sowie 504 Sportvereine mit etwa 119.000 Mitgliedern umfasst. Die städtische Infrastruktur beinhaltet zahlreiche Sport-, Turn- und Gymnastikhallen, Sportplatzanlagen, Schulsportaußenanlagen sowie Sondersportanlagen. Zudem umfasst das Stadtgebiet 427 Spielplätze und 811 Grünanlagen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 47.Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Sport- und Bäderbetriebe EssenZur Vorlage · 1648/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Sport- und Bäderbetriebe Essen sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 mit einem Bilanzverlust in Höhe von 2.475.492,89 Euro feststellt. Zudem wird die Feststellung des dazugehörigen Lageberichts beantragt.
Um den entstandenen Bilanzverlust auszugleichen, ist eine Entnahme aus den Rücklagen vorgesehen. Dabei sollen 1.907.146,00 Euro aus der Investitionsrücklage sowie 568.346,89 Euro aus der Vermögensrücklage verwendet werden.
Der Jahresabschluss wurde im Zeitraum vom 22. März bis zum 16. April 2021 durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat hierzu am 16. August 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet zudem die Entlastung der Betriebsleitung durch den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen sowie die Entlastung des Betriebsausschusses durch den Rat der Stadt. Die Entscheidungsgewalt über die Feststellung des Abschlusses, die Deckung des Verlustes und die Entlastung der Gremien liegt gemäß der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Betriebssatzung der Sport- und Bäderbetriebe Essen beim Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 48.Grugapark, außerplanmäßige Mittelbereitstellung Spielplatz am Grugabad/ BurgspielplatzZur Vorlage · 1561/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für den Grugapark, um eine Ersatzbeschaffung auf dem Spielplatz am Grugabad durchzuführen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Summe von 173.000 Euro netto vor. Die Finanzierung soll aus dem Projekt Grugaparkentwicklungsprogramm erfolgen, da für diese Maßnahme keine Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020/2021 vorgesehen war. Die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich brutto auf rund 205.000 Euro.
Hintergrund der Vorlage ist der Ersatz einer Spielanlage, dem sogenannten „Indianerfort“, welches im Frühjahr 2021 aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit abgebaut wurde. Anstelle der alten Anlage soll ein Kombinationsgerät errichtet werden, das aus Kunstfelsen und Holz besteht. Die neue Konstruktion soll Elemente wie Bouldern, Hangeln und Balancieren beinhalten, um das Angebot für die Altersgruppe der Acht- bis Zwölf-Jährigen zu erweitern.
Die Verwaltung führt aus, dass der Erhalt der Attraktivität des Spielplatzes durch den zeitnahen Ersatz veralteter Geräte für Familien und Schulklassen von Bedeutung ist. Hinsichtlich der Klimabilanz wird festgehalten, dass die Herstellung und Montage der neuen Elemente aus Beton und Holz mit zusätzlichen CO2-Emissionen verbunden ist, eine genaue Quantifizierung der Emissionen jedoch nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung in den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt Essen vorgelegt.
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- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 49.Eisenbahnüberführung Rauchstraße, Neubau der Straßenentwässerung mit HebeanlageZur Vorlage · 1682/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Neubau der Straßenentwässerung mit Hebeanlage an der Eisenbahnüberführung in der Rauchstraße in Essen-Dellwig sieht die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 310.000 Euro für das Jahr 2021 vor. Ziel der Maßnahme ist die Anpassung der Entwässerung an die aktuellen Regeln der Technik, um die Überflutungssicherheit der Unterführung zu gewährleisten und die Verkehrssicherheit zu erhalten.
Da die bisherige Entwässerung über Straßeneinläufe in einer Senke erfolgt, die unterhalb der Rückstauebene liegt, ist eine Entwässerung im Freigefälle aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Die geplante technische Lösung umfasst die Installation eines Pumpenschachtes mit einer Rückschlagklappe sowie einer redundanten Pumpensteuerung, die eine Meldung an das Technische Informationszentrum der Stadtwerke ermöglicht. Ein zusätzliches Entleerungspumpe soll das Restvolumen nach Regenereignissen in den Mischwasserkanal fördern.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 310.000 Euro und sollen aus städtischen Eigenmitteln über das PSP-Element „Erschließung Carnaperhof“ finanziert werden. Die Umsetzung der Arbeiten ist auf eine Dauer von etwa zwei Monaten angesetzt, wobei die Bauausführung witterungsabhängig erfolgt. Eine Vollsperrung der Straße oder Beeinträchtigungen des öffentlichen Personennahverkehrs sind nicht vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Baubeginn beschließt und die Mittelbereitstellung empfiehlt, woraufhin der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen die Entscheidung über die Mittelverwendung treffen sollen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 50.Pollstraße, Neubau Parkplatz und Ausbau der StraßeZur Vorlage · 1554/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Bericht zur geplanten Parkplatzanlage an der Pollstraße sowie zum Ausbau der entsprechenden Straße vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist die Suche nach kostengünstigen Alternativen zur Verbesserung der Parkplatzsituation im Bereich des Sportplatzes des SGS Schönebeck, nachdem eine neue Kostenschätzung die ursprünglichen Erwartungen überstieg.
Die aktuellen Schätzungen belaufen sich auf insgesamt circa 1.450.000 Euro. Diese Summe umfasst den Straßenbau des Parkplatzes, die Zufahrtsstraße, die Entwässerung sowie die Beleuchtung. Die Kostenabweichung zu einer früheren Schätzung des Sportvereins begründet sich laut Verwaltung durch ein Baugrundgutachten, welches eine unzureichende Standfestigkeit und Versickerungsfähigkeit des Bodens feststellte. Dies macht Bodenverbesserungen und eine aufwendigere Entwässerung über einen Rückstaukanal erforderlich. Zudem ist für die Bereitstellung von 100 Stellplätzen eine Verbreiterung der Pollstraße in Asphaltbauweise notwendig.
In Abstimmung mit der Bezirksvertretung IV und dem Sportverein wurden alternative Standorte geprüft, wobei die aktuelle Planung aufgrund der vorhandenen Bebauung und der Akzeptanz im Stadtteil als vorrangig eingestuft wurde. Die Verwaltung beabsichtigt nun, eine vertiefende Planung durch ein Planungsbüro zu beauftragen, um die Kosten für Bodenmanagement und Entwässerung weiter zu untersuchen. Die Kosten für diese Planungsleistungen werden auf etwa 92.000 Euro geschätzt. Der Rat der Stadt Essen soll die Fortführung der Planung bis zur Baureife beschließen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 51.Baukostenerhöhung und außerplanmäßige Mittelbereitstellung Grünzug Zangenstraße 2. BA Teil 1Zur Vorlage · 1551/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Anpassung der finanziellen Mittel für den zweiten Bauabschnitt (Teil 1) des Grünzugs Zangenstraße. Die vorliegende Vorlage sieht eine Erhöhung der Baukosten von ursprünglich 1.900.000 Euro auf insgesamt 2.300.000 Euro vor. Damit verbunden ist die Beantragung einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 400.000 Euro.
Die Kostensteigerung setzt sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammen: Zum einen liegen die Ergebnisse der Ausschreibung für das geplante Querungsbauwerk über der ursprünglichen Kostenschätzung, was Mehrkosten von 300.000 Euro verursacht. Zum anderen führen zusätzliche Rodungs- und Abbrucharbeiten sowie die aktuelle Marktsituation bei landschaftsgärtnerischen Arbeiten zu weiteren Kosten in Höhe von 100.000 Euro.
Das Bauvorhaben ist Teil des stadtweiten Programms „Starke Quartiere - starke Menschen“ und wird durch Fördermittel des Landes zu 100 Prozent finanziert. Da die Fördersumme jedoch gedeckelt ist und eine Erhöhung der Förderung nicht möglich ist, sollen die zusätzlichen 400.000 Euro aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt über die Deckung aus einer anderen Finanzposition. Der Grünzug soll Teile des Segerothparks über die Bottroper Straße mit dem Berthold-Beitz-Boulevard verbinden. Die Vorlage wurde zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen geleitet.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 52.Grünzug Zangenstraße, Baubeschluss 2. Bauabschnitt, Teil 2 NordZur Vorlage · 1282/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, bis zum 30. September 2021 einen Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“ für den zweiten Bauabschnitt, Teil 2 Nord des Grünzugs Zangenstraße zu stellen. Das Projekt sieht die Entwicklung einer innerstädtischen Grünverbindung auf einer ehemaligen Bahnfläche vor, die als kombinierter Fuß- und Radweg mit einer Breite von drei Metern angelegt werden soll. Der geplante Abschnitt erstreckt sich vom Zugang Zangenstraße bis zur Hövelstraße. Es wird eine Förderung der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 80 Prozent erwartet.
Die Verwaltung führt aus, dass eine Neuausrichtung des Projekts hin zu einer Mobilitätsstraße von der Bezirksregierung Düsseldorf sowie dem Ministerium für Kommunales, Bau und Gleichstellung als förderschädlich eingestuft wird. Eine Umsetzung von Forderungen aus dem RadEntscheid Essen 2020 würde den Verzicht auf Fördermittel in Höhe von mindestens 4.290.000 Euro sowie die Rückzahlung von etwa 1.970.000 Euro für den ersten Teil des zweiten Bauabschnitts zur Folge haben. Zudem fielen für die Teile Nord und Süd des zweiten Bauabschnitts keine weiteren Fördermittel in Höhe von 1.040.000 Euro bzw. 1.280.000 Euro an. Für den südlichen Teil des zweiten Bauabschnitts mit Gesamtkosten von 1.600.000 Euro ist ein Antrag nach Abschluss des Grundstücksverkehrs vorgesehen. Die entsprechenden Mittel werden in der Haushaltsaufstellung 2022 berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 16.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 53.Weiterentwicklung der Immobilienwirtschaft: Berichterstattung zur Gesamtmaßnahmenliste 2020, neue Gesamtmaßnahmenliste 2021Zur Vorlage · 1123/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft des Fachbereichs 60 dient der Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen aus der Gesamtmaßnahmenliste 2020 sowie der Vorstellung der neuen Gesamtmaßnahmenliste 2021. Der Rat der Stadt Essen soll den Bericht und die Liste zur Kenntnisnahme erhalten.
Im Jahr 2020 wurden 122 Maßnahmen mit Gesamtkosten von rund 116 Millionen Euro abgeschlossen. Derzeit werden 236 Maßnahmen der Prioritätsstufe A1 mit einem Volumen von über einer Milliarde Euro realisiert. Für die zukünftige Planung sind 347 Maßnahmen der Prioritäten A2 und A3 mit voraussichtlichen Kosten von rund 515 Millionen Euro vorgesehen, was ein Gesamtvolumen von 1.533 Millionen Euro ergibt. Seit 2019 wurden 76 neue, dringliche Maßnahmen im Wert von 164 Millionen Euro hinzugefügt, wobei 20 dieser Maßnahmen bereits fertiggestellt sind.
Die Gesamtmaßnahmenliste fungiert als Instrument für das Maßnahmenmanagement innerhalb der Verwaltung und zur Kommunikation des Fortschrittsprozesses in den politischen Gremien. Eine Aktualisierung der Liste ist für das zweite Quartal 2022 vorgesehen. Die Vorlage enthält keine Ausweisungen zu Investitionen, kalkulatorischen Kosten, Personalkosten oder Sachkosten. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimawandel wird eine positive Vor-Einschätzung der Klimarelevanz auf Stufe 1 angegeben.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 54.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen - Bericht über die Budgetentwicklung im 1. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 1343/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Budgetentwicklung der Förderprogramme KInvFöG sowie „Gute Schule 2020“ für das erste Halbjahr 2021 legt den aktuellen Stand der finanziellen Mittelverwendung dar. Im Programm KInvFöG Kapitel 1 wurden von 55 Maßnahmen 48 baulich fertiggestellt, wobei ein Fördervolumen von 64,28 Millionen Euro bis Ende 2021 abgerechnet werden soll. Im Kapitel 2 wurden von einem Gesamtfördervolumen von etwa 56,7 Millionen Euro bereits rund 20,4 Millionen Euro verausgabt. Während ein Projekt an einer Grundschule aufgrund veränderter Raumbedarfe abgemeldet wurde, stiegen die Kosten für die Turnhalle einer Realschule von 3,9 Millionen Euro auf 5,05 Millionen Euro. Das Programm „Gute Schule 2020“ weist ein abgerufenes Kreditvolumen von 81.411.736 Euro auf, wobei die Verwendungsnachweise innerhalb von 48 Monaten nach Abruf zu erbringen sind.
Hinsichtlich der Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Andreasschule und der Sternschule wird darauf hingewiesen, dass diese nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden können. Gemäß einem Beschluss des Rates soll zur Auslagerung ein Interim an der Von-Einem-Straße errichtet werden. Die Bauzeitenplanung sieht eine Beschleunigung der Grundschulmaßnahmen vor, um den Förderzeitrahmen einzuhalten; die Kosten für das Interim sind förderfähig. Bei den 34 konsumtiven Kleinmaßnahmen mit einem Volumen von 9,7 Millionen Euro sind 29 Maßnahmen abgeschlossen. Im Bereich der 23 Digitalisierungsmaßnahmen an Grundschulen wurden 18 Maßnahmen beendet. Alle genannten Vorhaben liegen im Förderrahmen und können fristgerecht abgerechnet werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse und der Rat der Stadt Essen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 55.Neubau Campus Bockmühle, Essen-Altendorf Sechszügige Gesamtschule mit Stadtteilnutzungen hier: Bereitstellung von Planungsmitteln 2021Zur Vorlage · 1433/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Bereitstellung von Planungsmitteln für den Neubau des Campus Bockmühle in Essen-Altendorf beschließen. Das Bauvorhaben umfasst eine sechszügige Gesamtschule mit Stadtteilnutzungen sowie fünf Turnhalleneinheiten. Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 110 Millionen Euro.
Gegenstand der Vorlage ist die Beauftragung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5, einschließlich Fachplaner und BIM-Managementleistungen, in Höhe von 10.680.000 Euro. Diese Mittel umfassen unter anderem Kosten für den Generalplaner, BIM-Management, eine Datenplattform sowie Gutachten. Die Umsetzung der Beauftragungen ist ab Oktober 2021 vorgesehen, wobei der Baustart für Mitte 2023 erwartet wird. Eine Fertigstellung ist zum Schuljahr 2<0xE2><0x80><0xAF>028/2029 geplant.
Die Finanzierung der Planungsleistungen erfolgt über die Kassenwirksamkeit im Zeitraum der Baumaßnahme. Das Projektbudget sieht für das Jahr 2021 rund 3 Millionen Euro vor, ergänzt durch Verpflichtungsermächtigungen in den Folgejahren, die bis 2025 jeweils zwischen 5 und 25 Millionen Euro reichen. Ein endgültiger Beschluss zum Bau und Baubeginn soll nach Abschluss der Leistungsphase 3 der HOAI erfolgen. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung im Rat die Beratung in den zuständigen Ausschüssen sowie in der Bezirksvertretung III.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 56.Grundschule Überruhr hier: Sanierung Sporthalle KlapperstraßeZur Vorlage · 1205/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat den Bau und den Baubeginn für die Sanierung der Sporthalle Klapperstraße, die zur Grundschule Überruhr gehört, beschlossen. Das Projekt umfasst Gesamtkosten in Höhe von 1.965.000 Euro. Die Sanierungsmaßnahmen beinhalten den Einbau einer neuen Akustikdecke, die Montage einer energiesparenden Beleuchtung, den Einbau einer Deckenstrahlheizung sowie Brandschutzmaßnahmen und die Erneuerung der Geräteräumtore. Zudem muss die Lüftungsanlage aufgrund von Alter und Hygienemängeln erneuert werden.
Die Finanzierung erfolgt durch außerplanmäßige Mittelbereitstellungen. Für das Haushaltsjahr 2021 sind 200.000 Euro vorgesehen, die durch eine Minderausgabe beim Projekt Neubau der Schule an der Ruhr gedeckt werden sollen. Für das Haushaltsjahr 2022 ist eine Bereitstellung von 1.765.000 Euro geplant. Zudem wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,7 Millionen Euro für das Jahr 2021 mit Kassenwirksamkeit im Jahr 2022 beantragt. Die Deckung soll primär durch eine Reduzierung beim Neubauprogramm Schulerweiterung erfolgen.
Der Hintergrund der Maßnahme sind bei Bauwerkprüfungen im Jahr 2018 festgestellte lose Deckenplatten. Die Ausführung der Arbeiten ist für den Zeitraum von Juni bis Ende Oktober 2022 vorgesehen, um die Nutzung der Halle für den Schul- und Vereinssport so wenig wie möglich einzuschränken. Die Umsetzung berücksichtigt die aktuelle Lieferschwierigkeit bei den Geräteräumtoren.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 57.Grundschule Münsterschule, Severinstraße 25 hier: Generalsanierung der SchultoilettenZur Vorlage · 1431/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat die Generalsanierung der Schultoilette an der Münsterschule in der Severinstraße beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Sanierung einer Bruttogeschossfläche von 120 Quadratmetern, einschließlich der Unterkellerung. Die Arbeiten beinhalten die Entkernung der Anlagen, die Schadstoffsanierung sowie die Erneuerung der Leitungen für Wasser, Heizung und Elektro. Zudem sind bauliche Maßnahmen wie Estrich-, Trockenbau-, Fliesen- und Malerarbeiten sowie die Installation einer mechanischen Lüftungsanlage vorgesehen. Die Ausstattung wird durch neue Sanitärkeramik, berührungslose Armaturen und eine barrierefreie Gestaltung mit Notrufsystem und Sicherheitsleuchten ergänzt.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 586.000 Euro. Für das Haushaltsjahr 2022 ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 489.000 Euro vorgesehen, während für das Jahr 2023 ein Betrag von 90.000 Euro veranschlagt wurde. Die Finanzierung erfolgt unter anderem durch die Umwidmung von Mitteln aus dem Neubauprogramm Schultoiletten.
Nach der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sollen die Ausschreibung und Vergabe unmittelbar erfolgen. Der Baubeginn ist für Januar 2022 geplant, wobei die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme für Juni 2023 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 58.Theodor-Goldschmidt-Realschule, Frillendorfer Straße 42 hier: Generalsanierung der SchultoilettenZur Vorlage · 1432/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Durchführung einer Generalsanierung der Schultoilette an der Theodor-Goldschmidt-Realschule beschließen. Das Vorhaben umfasst die bauliche Neugestaltung der Anlagen, um den aktuellen Standards zu entsprechen. Neben der Anpassung des Grundrisses sind die Schaffung eines Putzmittelraums sowie eines Lagerrraums für die Schule vorgesehen.
Die Sanierungsmaßnahmen beinhalten die Entkernung der Anlagen, die Schadstoffsanierung sowie die Erneuerung der Leitungen für Wasser, Heizung und Elektro. Zudem sind Arbeiten an Boden, Wänden und Decken, die Installation einer mechanischen Lüftungsanlage sowie die Ausstattung mit moderner Sanitärkeramik und berührungslosen Armaturen geplant. Ein besonderer Fokus liegt auf der barrierefreien Gestaltung der Toiletten, unter anderem durch die Installation von Sicherheitsleuchten, Notrufen nach DIN sowie unterfahrbaren Waschtischen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 664.000 Euro. Für die Finanzierung im Haushaltsjahr 2022 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 547.000 Euro beantragt. Die restlichen Kosten sollen im Haushaltsjahr 2023 durch eine haushaltsneutrale Anmeldung gedeckt werden. Die Ausschreibungen sollen unmittelbar nach der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen beginnen. Der Baubeginn ist für Januar 2022 vorgesehen, wobei der Abschluss der Arbeiten für Juni 2023 geplant ist.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 59.Sicherung der Bauleitplanung: Erste Verlängerung der Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Frillendorfer Straße 158 - 178, neu" Stadtbezirk I, Stadtteil: FrillendorfZur Vorlage · 1367/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag vorgelegt, die bestehende Veränderungssperre für das Gebiet im Essener Stadtteil Frillendorf, welches die Frillendorfer Straße 158 bis 178 umfasst, um ein Jahr zu verlängern. Die Maßnahme dient der Sicherung der Bauleitplanung, da der Aufstellungsprozess eines neuen Bebauungsplans zum Zeitpunkt des Ablaufs der aktuellen Sperre am 8. November 2021 noch nicht abgeschlossen sein wird.
Hintergrund der Planung ist die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Stadtbezirk I. Ein bereits beantragter planungsrechtlicher Vorbescheid für einen Lebensmittel-Discounter auf der Fläche Frillendorfer Straße 176-178 steht den Zielen des Masterplans Einzelhandel der Stadt Essen entgegen. Ziel des neuen Bebauungsplanes ist es, die zentrale Versorgung zu sichern und Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten in diesem Bereich auszuschließen. Nachdem ein früherer Bebauungsplan durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW für rechtsunwirksam erklärt wurde, soll nun ein angepasstes Verfahren durchgeführt werden.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass Überlegungen zur Realisierung einer Kindertagesstätte auf der Fläche bestehen. Da sich dieses Vorhaben jedoch noch nicht so weit konkretisiert hat, dass die Veränderungssperre aufgehoben werden könnte, ist die Verlängerung zur Aufrechterhaltung der städtebaulichen Ordnung vorgesehen. Die Verlängerung der Sperre endet automatisch, sobald die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 60.Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Teilergebnisplan 1.01.13.01 - ImmobilienwirtschaftZur Vorlage · 1401/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 6,5 Millionen Euro für den Teilergebnisplan 1.01.13.01. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Bereitstellung nach entsprechender Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen genehmigt.
Die Begründung führt aus, dass im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020/21 aufgrund von Haushaltszwängen eine zurückhaltende Planung der konsumtiven Mittelbedarfe praktiziert wurde. Die aktuelle Situation ergibt sich aus einer Abweichung vom geplanten Budgetverlauf. Während das Budget für das Jahr 2021 auf 64,26 Millionen Euro festgesetzt war, belaufen sich die tatsächlichen Ausgaben auf rund 70,70 Millionen Euro, was eine Unterdeckung von etwa 6,44 Millionen Euro zur Folge hat.
Als wesentliche Ursachen für den Mehrbedarf werden steigende Bewirtschaftungskosten, etwa durch Energiekostensteigerungen, sowie zusätzliche Mietaufwendungen durch Neuanmietungen angeführt. Allein im Bereich der Neuanmietungen für Verwaltungsgebäude entstand ein Mehrbedarf von rund 3,6 Millionen Euro, unter anderem durch die Unterbringung verschiedener Fachbereiche in Objekten der Lindenallee, der Frohnhauser Straße und des Limbecker Platzes. Die Finanzierung der Mittelbereitstellung soll über Minderaufwendungen und Mehrerträge im Teilplan 1.16.02.01 der Sonstigen allgemeinen Finanzwirtschaft sowie über das PSP-Element für Zinsaufwendungen und -erträge erfolgen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 61.Außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 550.000 € beim Projekt 5.600890 — Pool-Topf für investive KleinmaßnahmenZur Vorlage · 1340/2021/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 1340/2021/7 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 550.000 Euro für das Projekt 5.600890 beantragt. Bei diesem Projekt handelt es sich um einen Pool-Topf für investive Kleinmaßnahmen.
Der zusätzliche Finanzbedarf ergibt sich aus den Ergebnissen von Begehungen an Schulen, die gemeinsam mit der Feuerwehr und dem Bauordnungsamt durchgeführt wurden. Entgegen der ursprünglichen Annahmen ist der Bedarf an Gerüsttreppentürmen höher als erwartet. Für die im laufenden Jahr noch anstehenden Begehungen wird ein weiterer Bedarf von rund 500.000 Euro veranschlagt. Zusätzlich sind Kosten in Höhe von etwa 50.000 Euro für die Gestaltung von Außenflächen an der Heinrich-Strunk-Schule angefallen. Die Maßnahmen dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und basieren auf gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Schulgesetz sowie der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Finanzierung des Betrags von 550.000 Euro soll durch eine Umwidmung erfolgen. Die Deckung wird durch eine Minderausgabe beim Projekt 5.600276, dem Neubau der Schule Hatzper Straße, gewährleistet. Da die dortigen Ausgabemittel im Jahr 2021 nicht kassenwirksam benötigt werden, ist eine entsprechende Neuveranschlagung vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie durch den Haupt- und Finanzausschuss vor, damit der Rat der Stadt Essen die Mittelbereitstellung final beschließen kann.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 62.Fortschreibung des Bedarfsplans für den Brandschutz, den Umweltschutz und die Technische HilfeleistungZur Vorlage · 1536/2021/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt mit der Vorlage 1536/2021/3 die Fortschreibung des Bedarfsplans für Brandschutz, Umweltschutz und Technische Hilfeleistung vor. Der Plan, der von der Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH erstellt wurde, dient als Grundlage für die künftige Ausrichtung der Feuerwehr Essen. Die letzte Aktualisierung dieses Plans erfolgte im Dezember 2012. Das jährliche Einsatzaufkommen umfasst im Durchschnitt etwa 10.000 Einsätze, aufgeteilt in rund 3.000 Brandbekämpfungen, 5.400 Technische Hilfeleistungen und 100 Umweltschutzmaßnahmen.
Auf Basis der Bedarfsermittlung sieht der Plan organisatorische Veränderungen, die Neuschaffung von Planstellen sowie Investitionen in Neubauten, Bauunterhaltung und die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und Sondertechnik vor. Für die Gefahrenabwehr ergibt sich ein Bedarf von 128 Funktionen im Rund-um-die-Uhr-Dienst, was eine Erhöhung um 26 Funktionen gegenüber den Beschlüssen aus den Jahren 2014 und 2015 bedeutet. Zehn dieser Funktionen sind für einen neuen Standort im Essener Süden vorgesehen. Die Steigerung des Stellenbedarfs resultiert zudem aus Anpassungen bei Hilfeleistungslöschfahrzeugen, dem Führungssystem und der CBRN-Gefahrenabwehr.
Der Rat der Stadt soll die Verwaltung beauftragen, die Umsetzung des Plans vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sind die Ergebnisse einer noch ausstehenden Stellungnahme zur Organisationsuntersuchung der Feuerwehr sowie die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen. Zur Erarbeitung von Maßnahmenkatalogen mit inhaltlichen und zeitlichen Prioritäten soll eine stadtweite Projektgruppe unter Beteiligung der erforderlichen Fachbereiche eingerichtet werden.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 62 a.Krisenmanagement und Katastrophenschutz hier: mündlicher Zwischenbericht
- 63.Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) hier: Einrichtung von 28,75 MehrstellenZur Vorlage · 1489/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Einrichtung von 28,75 neuen Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beschließen. Die geplanten Stellen umfassen verschiedene Funktionsbereiche, darunter den ärztlichen Dienst, den Sozial- und Erziehungsdienst, die Verwaltung sowie medizinische Fachkräfte und Gesundheitsaufseher. Zur Deckung der Personalkosten wird eine jährliche Erhöhung des Haushaltsansatzes ab dem Jahr 2022 um 2.082.125 Euro vorgeschlagen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll haushaltsneutral über den bundesweiten „Pakt für den ÖGD“ erfolgen. Für die Ausstattung der neuen Arbeitsplätze werden Sachkosten in Höhe von 402.500 Euro veranschlagt.
Die Verwaltung begründet die Maßnahme mit der Notwendigkeit, den ÖGD nachhaltig zu stärken, da die Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben über den Mindeststandard aufgrund personeller Engpässe derzeit nicht vollumfänglich möglich sei. Als Grundlage für die personelle Erweiterung dient der auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene etablierte Stärkungspakt. Eine Vor-Einschätzung zur Klimarelevanz der Vorlage stuft die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv ein. Der Beratungsverlauf der Vorlage sieht Sitzungen im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor, bevor die abschließende Entscheidung im Rat der Stadt erfolgt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 64.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 in der Produktgruppe 1.05.09.01 "Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz"Zur Vorlage · 1723/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Vorlage 1723/2021/5 die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 2.500.000 Euro für die Produktgruppe „Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz“. Die Finanzierung soll durch Mehrerträge aus der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im Bereich der Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgen.
Gegenstand des Antrags ist die vollständige Digitalisierung des Bestandsarchivs im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten. Aktuell werden rund 250.000 Bestandsakten in einem externen Lager aufbewahrt, wobei täglich etwa 200 Akten für die Bearbeitung in die Verwaltung transportiert werden müssen. Da das Mietverhältnis für das derzeit genutzte Lager zum 30. April 202
Die Verwaltung sieht in der sofortigen Digitalisierung aller Aktenbände die wirtschaftlichste Lösung. Durch den Scan-Auftrag sollen die Mietkosten für das Lager sowie die Kosten für den täglichen Aktentransport entfallen. Im Vergleich zu einer über mehrere Jahre gestreckten Digitalisierung des täglichen Bedarfs wird eine Ersparnis von etwa 300.000 Euro kalkuliert. Zudem entfallen durch die Digitalisierung die Notwendigkeit einer Neuanmietung eines Ersatzlagers sowie die damit verbundenen Umzugskosten. Die Einführung der elektronischen Fallakte ist für das erste Halbjahr 2022 vorgesehen. Die Verwaltung bewertet die Maßnahme zudem als positiv für den Klimaschutz, da der tägliche Transport der Akten entfällt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 65.Neuer Konzessionsvertrag GasZur Vorlage · 1403/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt den Abschluss eines neuen Konzessionsvertrags für die Gasversorgung mit der Stadtwerke Essen AG (SWE AG), der ab dem 1. Januar 2022 gelten soll. Der bisherige Vertrag endet zum 31. Dezember 2021, während der bestehende Konzessionsvertrag für Wasser aufgrund anderer Rechtsgrundlagen bis Ende 2041 fortbesteht. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde die Interessensbekundung für einen Nachfolgevertrag eingeholt, woraufhin sich die SWE AG als alleinige Interessentin meldete.
Der neue Vertrag umfasst eine Laufzeit von 20 Jahren und beinhaltet Regelungen zur Sicherstellung einer langfristigen, diskriminierungsfreien und störungsarmen Gasversorgung. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Berücksichtigung künftiger gesetzlicher Neuregelungen zum Einsatz von Wasserstoff in Gasnetzen. Der Vertrag enthält zudem Vorgaben zum Klimaschutz, zum Schutz von Bäumen und Pflanzen sowie zur umweltfreundlichen Gestaltung von Baumaßnahmen und des Fuhrparks.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Konzessionsabgaben unterliegen den Vorgaben des EnWG und der Konzessionsabgabenverordnung. Die jährlichen Abgaben schwanken je nach Verbrauch und beliefen sich zuletzt auf etwa 1,6 Millionen Euro. Neben der festgeschriebenen Laufzeit sind Kündigungsmöglichkeiten nach zehn und fünfzehn Jahren sowie Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat der Stadt Essen der Beauftragung der Verwaltung zum Vertragsabschluss zustimmen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 66.Vertretung der Stadt Essen in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gem. § 113 Abs. 2 GO NRWZur Vorlage · 1728/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 1728/2021/2 über die Vertretung der Stadt in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW entschieden. Der Beschluss umfasst die Änderung bisheriger Bestimmungen zur Vertretung in Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen, Genossenschaftsversammlungen und ähnlichen Gremien.
In Abänderung der Beschlüsse aus den Jahren 2016, 2018 und 2020 werden die bestehenden Vollmachten für drei bisherige Vertreter widerrufen. Grund für diesen Widerruf sind personelle Veränderungen innerhalb der Verwaltung, konkret ein Wechsel in eine andere Stadtverwaltung sowie ein Wechsel in einen anderen Fachbereich.
Gleichzeitig sieht der Beschluss die Bestellung eines neuen Vertreters vor. Aufgrund eines personellen Zugangs im Fachbereich 02-02 wird eine Person zum Vertreter der Stadt Essen in den genannten Organen bestellt. Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unterzeichnet und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 67.Niederschrift Nr. 8 über die Sitzung des Rates der Stadt Essen vom 25.08.2021
- 68.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 69.Mitteilungen der Verwaltung
- 70.Stellenbesetzungen FachbereichsleitungenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 70.1Stellenbesetzung Fachbereichsleitung Fachbereich 10 - Organisation und PersonalwirtschaftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 71.Gründung einer Stromnetzgesellschaft hier: UmsetzungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 72.Einleiten des Vergabeverfahrens und Beauftragung der ärztlichen Leistungen zur Besetzung von zwei Intensivtransportwagen im Essener StadtgebietErgebnis: einstimmig beschlossen
- 73.Sanierung Kupferdreh -hier: Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung mit der DB Netz AG und der DB Station & Service AGErgebnis: einstimmig beschlossen
- 74.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 74.1GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 75.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil