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Vorlage

Bildung eines Teilstandortes für die Grundschule Haarzopf

0591/2021/4 Schule

🟢 Beschlossen 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Essen plant die Bildung eines dauerhaften Teilstandortes für die Grundschule Haarzopf. Mit Wirkung zum 1. August 2022 soll die bisher in einem Mietpavillon untergebrachte vierte Klasse an die Hatzper Straße 186 verlegt werden. Dieser Standort dient zunächst als Interimslösung in einem neu errichteten Kita-Gebäude, welches über vier Klassenräume sowie weitere Funktionsräume verfügt. Langfristig ist auf demselben Grundstück der Bau eines neuen, zweizügigen Grundschulgebäudes vorgesehen, in das der Schulbetrieb nach Fertigstellung umziehen wird.

Die Maßnahme ist erforderlich, da die Kapazitäten am Hauptstandort in der Raadter Straße 121 für die aktuelle vierzügige Nutzung sowie für eine perspektivische Entwicklung in Richtung einer Fünfzügigkeit nicht ausreichen. Die amtlichen Schuldaten und Prognosen belegen eine steigende Schülerzahl, die von 373 Kindern im Schuljahr 2020/2021 auf voraussichtlich 441 Kinder bis zum Schuljahr 2026/2027 ansteigen kann. Der Hauptstandort in der Raadter Straße wird weiterhin dreizügig geführt.

Die Schulkonferenz hat der Bildung des Teilstandortes bereits zugestimmt. Die räumliche Distanz zwischen den Standorten beträgt etwa 900 Meter, wodurch die Organisation der Lehrerversorgung ohne weitreichendes Pendeln möglich sein soll. Die anfallenden Umzugskosten in Höhe von bis zu 3.760 Euro werden aus dem laufenden Etat finanziert. Die Ausstattung der Räumlichkeiten kann aus dem bestehenden Provisorium übernommen werden.

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