Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 3 über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft vom 28.04.2021
- 2.Niederschrift Nr. 4 über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft vom 09.06.2021
- 3.Niederschrift Nr. 5 über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft vom 23.06.2021
- 4.Bericht über die aktuelle Corona-Situation
- 5.Berichterstattung aktueller Stand "Post-Corona-Strategie"Zur Vorlage · 1230/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zum Sachstand der „Post-Corona-Strategie“ der Stadt Essen informiert über die Umsetzung fachbereichsübergreifender Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Im Rahmen einer Arbeitsstruktur, an der das Gesundheitsamt, der Fachbereich Schule, das JobCenter sowie das Kommunale Integrationszentrum beteiligt sind, wurden acht Handlungsbedarfe identifiziert. Dazu zählen unter anderem die Bewältigung von Bildungsrückständen, Informationsdefiziten und existenziellen Notlagen. Für die Umsetzung von Sofortmaßnahmen wurde ein Budget von bis zu 913.500 Euro bereitgestellt, welches über überplanmäßige Mittel finanziert wird.
Zur materiellen Unterstützung wurden bereits Maßnahmen wie Essensverteilungen, die Nutzung einer Kleiderkammer sowie die Bereitstellung von rund 20.300 digitalen Endgeräten realisiert. Im Bereich der sozialen Isolation wurden Angebote in Bürgerzentren und Jugendhäusern angepasst sowie die aufsuchende Arbeit verstärkt. Im Bildungsbereich werden Förderangebote in den Feldern Motorik, Deutschförderung und Lernförderung umgesetzt, wobei auch die Übernahme von Eigenanteilen für Landesprogramme vorgesehen ist.
Die Jugendberufsagentur berichtet von einem gestiegenen Beratungsbedarf in den Bereichen Schulvermeidung und Wohnungslosigkeit. Zur Sicherung der beruflichen Orientierung werden digitale Übergangsformate und Videoberatungen eingesetzt. Der Verwaltungsvorstand hat die Finanzierung der Ad-hoc-Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen, wobei die haushaltsverträgliche Finanzierung für das Jahr 2022 einer Prüfung unterliegt. Der Rat sowie die Bezirksvertretungen und der Integrationsrat nehmen den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.08.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Zuwendung an das Bistum EssenZur Vorlage · 1537/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll dem Bistum Essen eine jährliche Zuwendung zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs von sieben Schulen gewähren. Die Finanzierung ist für die Jahre 2022 bis 2026 vorgesehen und beläuft sich auf insgesamt 12,25 Millionen Euro, was einer jährlichen Summe von 2,45 Millionen Euro entspricht. Zu den betroffenen Bildungseinrichtungen gehören unter anderem das Bischöfliche Mariengymnasium, das Bischöfliche Gymnasium am Stoppenberg, die Bischöfliche Sekundarschule am Stoppenberg, das Bischöfliche Nikolaus-Groß-Abendgymnasium, das Don-Bosco-Gymnasium, die B.M.V.-Schule sowie die Johannes-Kessels-Akademie. Die Mittel werden über die Produktgruppe Zentrale Leistungen im Haushaltsplan-Entwurf 2022 und folgende bereitgestellt.
An die Gewährung der Zuwendung sind Verpflichtungen seitens des Bistums geknüpft. Dazu zählen die Fortführung der Schulen in der vereinbarten Zügigkeit, die Übernahme der Kollegschiene durch das Nikolaus-Groß-Abendgymnasium zum Februar 2022 sowie die Kooperation mit städtischen Gymnasien. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen die Entscheidung empfehlen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz auf Stufe 1 bewertet die Auswirkungen der Maßnahme auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Schulentwicklungsplanung Weiterbildungskollegs Überführung der Bildungsgänge des Ruhr-Kollegs hier: Auflösung des Ruhr-Kollegs zum 31. Juli 2022Zur Vorlage · 1528/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Schulentwicklungsplanung sieht die sukzessive Auflösung des Ruhr-Kollegs in Essen vor. Der Beschlussvorschlag sieht eine rückwirkende Auflösung zum 1. August 2021 sowie eine endgültige Schließung zum 31. Juli 2022 vor. Grund für diesen Schritt ist das Unterschreiten der Mindestschülerzahl von 240 Personen. Um die bestehenden Bildungsgänge zu erhalten, soll ab dem 1. Februar 2022 ein Kolleg-Bildungsgang am Nikolaus-Groß-Abendgymnasium eingerichtet werden. Während Studierende der Semester 4 bis 6 ihre Abschlüsse bis zum 31. Juli 2022 am bisherigen Standort beenden können, werden die Semester 1 bis 3 sowie der Vorkurs auf die Abendrealschule Eiberg oder das Nikolaus-Groß-Abendgymnasium überführt.
Eine Zusammenlegung des Ruhr-Kollegs mit der Abendrealschule wurde aufgrund struktureller Probleme, ungeeigneter Standorte, fehlender Personaldividende sowie unterschiedlicher Unterrichtszeiten ausgeschlossen. Die Finanzierung der Kolleg-Schiene am Nikolaus-Groß-Abendgymnasium für den Zeitraum von 2022 bis 2026 erfolgt durch das Bistum Essen im Rahmen eines Zuwendungsvertrages mit der Stadt Essen, sodass der Stadt keine Kosten entstehen. Es sind keine Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten für die Stadt verzeichnet. Das Gebäude des Ruhr-Kollegs soll nach der Auflösung weiterhin für schulische Zwecke genutzt werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Vorlage DS 1537/2021/4. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft soll eine Empfehlung abgeben, während der Rat der Stadt den Schließungsbeschluss beschließt und der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretung I die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 8.Schulentwicklungsplanung 2021 - 2027 für die Stadt Essen Band 1: Grund- und FörderschulenZur Vorlage · 0931/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2021–2027 den ersten Band vorgelegt, der sich auf Grund- und Förderschulen konzentriert. Die Planung dient als Instrument des Schulträgers, um den Bedarf an Schulraum und Sachmitteln frühzeitig zu identifizieren und die kommunale Bildungslandschaft entsprechend zu gestalten. Der vorliegende Bericht basiert auf Analysen mit Stand April/Mai 2021 und wurde unter Einbeziehung von Schulleitungen sowie der zuständigen Schulaufsichten erstellt.
Die Planung zeigt einen Handlungsbedarf an fast der Hälfte der Grundschulen auf. Konkret sollen 41 Erweiterungsmöglichkeiten aufgrund von Raummehrbedarfen geprüft werden, wobei drei dieser Prüfungen Förderschulen betreffen. Zudem ist an 17 Standorten eine Zügigkeitserhöhung vorgesehen. Für den Bereich der Grundschulen sind zehn Neubauten geplant, von denen zwei bereits umgesetzt und zwei beschlossen sind; sechs weitere Neubauten werden in den Bezirken II, III, IV und VII benötigt. Zudem ist ein Neubau für den Förderschulbereich mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung erforderlich.
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt, den Rat der Stadt Essen den Band zur Kenntnis zu nehmen und die darin aufgeführten Bedarfe grundsätzlich anzuerkennen. Die Verwaltung wird beauftragt, die formulierten Handlungsempfehlungen auf ihre konkreten Umsetzungsmöglichkeiten hin zu prüfen und die Maßnahmen in Form von Einzelbeschlüssen zu realisieren. Weitere Bände zur Planung weiterführender Schulen und Berufskollegs sind für das Jahresende 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 19.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (7. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 16.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.07.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.06.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (5. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.1Schulentwicklungsplanung 2021-2027 für die Stadt Essen Band 1: Grund- und Förderschulen hier: Intensive Förderung sozial besonders herausgeforderter SchulenZur Vorlage · 1743/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1743/2021/SPD einen Antrag gestellt, der eine gezielte Förderung von Schulen mit besonderem Unterstützungsbedarf vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie an den Jugendhilfeausschuss und den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zur Kenntnisnahme und zielt auf einen Beschluss des Rates ab.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, jene Schulen im Schulentwicklungsplan 2021–2027 intensiv und priorisiert zu fördern, die hinsichtlich des schulscharfen Sozialindexes besondere Herausforderungen aufweisen. Als Kriterien für diese Priorisierung werden Schulen definiert, deren Sozialindex mindestens das Level 6 erreicht oder bei denen mindestens zwei Indikatoren ein Höchstmaß an Förderbedarf anzeigen.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, die methodische Unschärfe des Sozialindexes zu bereinigen. Der Antrag weist darauf hin, dass der aktuelle Index die Dichte der Armut am Schulstandort erfasst, jedoch die tatsächlichen Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nicht berücksichtigt. Durch eine angepasste Operationalisierung soll die Unterscheidung zwischen dem Schulumfeld und dem tatsächlichen Wohnort der Kinder und Jugendlichen verbessert werden, um die Bedarfe der einzelnen Schulen präziser zu erfassen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 9.Bildung eines Teilstandortes für die Grundschule HaarzopfZur Vorlage · 0591/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Bildung eines dauerhaften Teilstandortes für die Grundschule Haarzopf. Mit Wirkung zum 1. August 2022 soll die bisher in einem Mietpavillon untergebrachte vierte Klasse an die Hatzper Straße 186 verlegt werden. Dieser Standort dient zunächst als Interimslösung in einem neu errichteten Kita-Gebäude, welches über vier Klassenräume sowie weitere Funktionsräume verfügt. Langfristig ist auf demselben Grundstück der Bau eines neuen, zweizügigen Grundschulgebäudes vorgesehen, in das der Schulbetrieb nach Fertigstellung umziehen wird.
Die Maßnahme ist erforderlich, da die Kapazitäten am Hauptstandort in der Raadter Straße 121 für die aktuelle vierzügige Nutzung sowie für eine perspektivische Entwicklung in Richtung einer Fünfzügigkeit nicht ausreichen. Die amtlichen Schuldaten und Prognosen belegen eine steigende Schülerzahl, die von 373 Kindern im Schuljahr 2020/2021 auf voraussichtlich 441 Kinder bis zum Schuljahr 2026/2027 ansteigen kann. Der Hauptstandort in der Raadter Straße wird weiterhin dreizügig geführt.
Die Schulkonferenz hat der Bildung des Teilstandortes bereits zugestimmt. Die räumliche Distanz zwischen den Standorten beträgt etwa 900 Meter, wodurch die Organisation der Lehrerversorgung ohne weitreichendes Pendeln möglich sein soll. Die anfallenden Umzugskosten in Höhe von bis zu 3.760 Euro werden aus dem laufenden Etat finanziert. Die Ausstattung der Räumlichkeiten kann aus dem bestehenden Provisorium übernommen werden.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Gründung der Junior Uni Essen gGmbHZur Vorlage · 1090/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1090/2021/2 sieht die Gründung der Junior Uni Essen gGmbH als gemeinnützige Gesellschaft vor. Die Stadt Essen und die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) sollen als Gesellschafter mit jeweils 50 Prozent beteiligt sein. Das Stammkapital der neuen Gesellschaft beläuft sich auf 25.000 Euro. Für die Vorbereitungsarbeiten im Jahr 2021 wurden der EWG bereits 200.000 Euro gewährt, zudem ist für das Jahr 2022 eine weitere Zuwendung in Höhe von 200.000 Euro vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Zustimmung zur Gründung sowie die Bestätigung der Institutionen für die Besetzung von zwei Beiräten, dem organisatorischen und dem wissenschaftlich-pädagogischen Beirat. Zudem wird die Ermächtigung der Vertreter der Stadt Essen zur Beschlussfassung beantragt. Die Bestellung der Geschäftsführung soll durch eine Ratsvorlage zum 30. Juni 2021 erfolgen. Die Gründung ist nach Anzeige bei der Bezirksregierung unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht geplant, wobei der Start der ersten Kurse für September 2021 vorgesehen ist.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz wird das Vorhaben als positiv bewertet. Es werden keine negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.06.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Unterjährige Maßnahmen- und Finanzplanung 2021 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt" hier: Teil C" Initial- und ErprobungsprojekteZur Vorlage · 1335/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur unterjährigen Maßnahmen- und Finanzplanung 2021 befasst sich mit dem Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“, insbesondere mit dem Bereich der Initial- und Erprobungsprojekte. Das Integrationsbudget weist einen Haushaltsansatz von über 5,5 Millionen Euro auf, wovon 157.000 Euro dem Jugendamt und etwa 2,8 Millionen Euro den Wohlfahrtsverbänden zugewiesen sind. Bis zum Stichtag 31. März 2021 gingen 21 Anträge in Höhe von insgesamt 481.239 Euro ein. Während der Finanzbedarf für neue Maßnahmen auf 170.333 Euro geschätzt wird, stehen nicht verplante Mittel in Höhe von 303.726 Euro zur Verfügung.
Der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration soll die Aufnahme der Projekte beschließen und die freien Mittel für Maßnahmen zur Motorik- und Deutschförderung im Kontext der Pandemie einsetzen. Weitere Gremien, darunter der Kulturausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Jugendhilfeausschuss, der Integrationsrat sowie der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen, sollen die Planung zur Kenntnis nehmen und die Mittelverwendung empfehlen.
Die Integration von Zuwanderern wird als kommunale Pflichtaufgabe im Rahmen des Teilhabe- und Integrationsgesetzes Nordrhein-Westfalens sowie des Nationalen Integrationsplans beschrieben. Ziel ist die Verankerung von Migrationsfragen als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung durch das Projekt „Kommunales Integrationsmanagement“. Als Ursachen für den Handlungsbedarf werden die Zuwanderung seit 2015, Zuzüge aus Osteuropa sowie veränderte Lebenssituationen sozialbenachteiligter Familien seit März 2020 angeführt. Eine erste Einschätzung zur Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 12.Sozialräumliche Beratung für NeuzugewanderteZur Vorlage · 0934/2021/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht die Fortführung der sozialräumlichen Beratung für Neuzugewanderte in Essen für den Zeitraum 2022 bis 2024 vor. Die Umsetzung soll durch die cse gGmbH und das Diakoniewerk Essen erfolgen, wobei die Finanzierung über das Integrationsbudget erfolgt. Der Beschluss umfasst die Bereitstellung von insgesamt 32 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Die Personalkosten belaufen sich auf 2.076.270,00 Euro für 30 Stellen der Entgeltgruppe S12 TVöD SuE sowie 149.33ierung 36,00 Euro für zwei Stellen der Entgeltgruppe S15 TVöD SuE, zuzüglich einer Verwaltungspauschale von jeweils 10 Prozent.
Das Beratungsangebot soll sich von einer Sprechstundenstruktur hin zu einer aufsuchenden Arbeit entwickeln, die Zuwanderer aus EU- und Drittstaaten umfasst. Die Verteilung der Stellen erfolgt nach einem Punktesystem, das Faktoren wie die Anzahl der Nichtdeutschen, Fluchthintergründe und Leistungsbezug gewichtet. Für Stadtbezirke mit über 4.000 Nennungen ist eine Grundversorgung vorgesehen. Zudem sind fünf Stellen für flexible Einsätze sowie jeweils ein Vollzeitäquivalent zur Unterstützung der Leitungsebene der Träger geplant. Nicht genutzte Stellenanteile sollen zur Finanzierung des Eigenanteils des Kommunalen Integrationsmanagements verwendet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Organisationsschritte umzusetzen und das Angebot während des Zeitraums zu evaluieren. Die Entscheidung über die Vorlage unterlag im Jahr 2021 verschiedenen Gremien und wurde durch den Rat der Stadt getroffen. Als Grundlage dienten statistische Daten zum Stand Ende 2020, die eine Zahl von 41.210 Neuzugewanderten in der Stadt ausweisen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung)
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2021 · Kulturausschuss (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 13.Bericht zur Befragung der syrischen Community in EssenZur Vorlage · 1125/2021/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Nummer 1125/2021/1 befasst sich mit dem Abschlussbericht einer Befragung der syrischen Gemeinschaft in Essen. Die Stadt Essen hat im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 die Stiftung Zentrum für Turkistudien und Integrationsforschung (ZfTI) mit der Durchführung dieser Studie beauftragt. Unterstützt wurde das Vorhaben durch das Ministerium für Kinder, Familien, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ziel der Untersuchung war es, die Lebenssituation, Erfahrungen und Erwartungen erwachsener Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit in Essen zu erfassen. Die Befragung diente als Grundlage, um Integrationsmaßnahmen zu prüfen und Handlungsempfehlungen für die Stadtverwaltung zu entwickeln. Im Rahmen der Studie wurden 1.520 gültige Befragungen durchgeführt. Die inhaltliche Auswertung umfasste unter anderem demografische Merkmale, die Wohn- und Familiensituation, den Bildungsstand, die Sprachkenntnisse sowie die Arbeitsmarktteilhabe und die Wahrnehmung von Diskriminierung.
Der Bericht zeigt auf, dass die Gruppe der syrischen Staatsangehörigen in Essen seit 2015 von etwa 1.500 auf rund 14.000 Personen angewachsen ist. Die Ergebnisse der Studie deuten auf eine bestehende Integrationsorientierung hin, weisen jedoch auf einen weiteren Unterstützungsbedarf hin, etwa bei der sprachlichen und beruflichen Qualifizierung sowie der frühkindlichen Betreuung. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme in verschiedene Gremien, darunter den Rat der Stadt Essen und den Integrationsrat, vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen - Bericht über die Budgetentwicklung im 1. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 1343/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Budgetentwicklung der Förderprogramme KInvFöG sowie „Gute Schule 2020“ für das erste Halbjahr 2021 legt den aktuellen Stand der finanziellen Mittelverwendung dar. Im Programm KInvFöG Kapitel 1 wurden von 55 Maßnahmen 48 baulich fertiggestellt, wobei ein Fördervolumen von 64,28 Millionen Euro bis Ende 2021 abgerechnet werden soll. Im Kapitel 2 wurden von einem Gesamtfördervolumen von etwa 56,7 Millionen Euro bereits rund 20,4 Millionen Euro verausgabt. Während ein Projekt an einer Grundschule aufgrund veränderter Raumbedarfe abgemeldet wurde, stiegen die Kosten für die Turnhalle einer Realschule von 3,9 Millionen Euro auf 5,05 Millionen Euro. Das Programm „Gute Schule 2020“ weist ein abgerufenes Kreditvolumen von 81.411.736 Euro auf, wobei die Verwendungsnachweise innerhalb von 48 Monaten nach Abruf zu erbringen sind.
Hinsichtlich der Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Andreasschule und der Sternschule wird darauf hingewiesen, dass diese nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden können. Gemäß einem Beschluss des Rates soll zur Auslagerung ein Interim an der Von-Einem-Straße errichtet werden. Die Bauzeitenplanung sieht eine Beschleunigung der Grundschulmaßnahmen vor, um den Förderzeitrahmen einzuhalten; die Kosten für das Interim sind förderfähig. Bei den 34 konsumtiven Kleinmaßnahmen mit einem Volumen von 9,7 Millionen Euro sind 29 Maßnahmen abgeschlossen. Im Bereich der 23 Digitalisierungsmaßnahmen an Grundschulen wurden 18 Maßnahmen beendet. Alle genannten Vorhaben liegen im Förderrahmen und können fristgerecht abgerechnet werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse und der Rat der Stadt Essen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Modulbau Rosastraße / Von-Einem-Straße für schulische Zwecke hier: Interim für die Andreasschule und Sternschule, Folgenutzung für weitere schulische BedarfeZur Vorlage · 1238/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau eines nachhaltigen Modulbaus in Holzbauweise am Standort Rosastraße/Von-Einem-Straße beschließen. Das Gebäude soll als Ausweichquartier für die Andreasschule und die Sternschule während deren Bauphase im Zeitraum von Sommer 2023 bis Sommer 202<0xC2>4 dienen. Darüber hinaus ist die Nutzung zur Deckung künftigen Schulbedarfs sowie als Auslagerungsstandort für Sanierungsmaßnahmen an anderen städtischen Gebäuden vorgesehen.
Die Planungs- und Baukosten belaufen sich auf insgesamt rund 11 Millionen Euro. Die Finanzierung soll über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ erfolgen, wobei bereits 150.000 Euro bereitgestellt wurden. Für die restlichen Kosten ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 1 Million Euro für das Jahr 2021 und 3 Millionen Euro für das Jahr 2022 sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 3 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehen. Der verbleibende Betrag von 6,85 Millionen Euro soll im Jahr 2023 bereitgestellt werden.
Für die Grundstücksnutzung werden 2.520 Quadratmeter der aktuellen Spielplatzfläche beansprucht. Als Ersatzflächen stehen Flächen des Helmholtz-Gymnasiums sowie Flächen aus dem Bereich FB 60/Grün und Gruga zur Verfügung, wodurch ein Netto-Mehrwert an Spielplatzfläche von etwa 100 Quadratmetern entsteht. Die jährlichen kalkulatorischen Abschreibungen werden mit circa 366.667 Euro veranschlagt. Der Beschlussvorschlag sieht zudem die Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung II und den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft vor.
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Beratungsfolge
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.08.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.08.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Berufskolleg Essen-West, Am Westbahnhof 3 - 5, Gestellung von 4 Gerüsttreppentürmen zur Sicherstellung des baulich unabhängigen zweiten Rettungsweges hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 1309/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat eine Dringlichkeitsentscheidung vom 23. Juli 2021 zur Sicherstellung der baulich unabhängigen zweiten Rettungswege am Berufskolleg Essen-West genehmigt. Hintergrund der Maßnahme sind Mängel, die im Rahmen einer Brandverhütungsschau festgestellt wurden. Da die Feuerwehr ohne die Installation von Gerüsttreppentürmen die Belegung der Gebäudeteile auf maximal 60 Personen pro Gebäude begrenzt hat, wäre der Unterricht für rund 560 der aktuell etwa 800 Schülerinnen und Schüler nicht möglich gewesen. Da laut Verwaltung keine Ausweichkapazitäten an anderen Standorten zur Verfügung stehen, ist die Umsetzung der Maßnahme zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs erforderlich.
Für die Errichtung von vier Gerüsttreppentürmen sind Gesamtkosten in Höhe von 385.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt durch eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Projekt 5.600452, wobei die Kosten durch eine Minderausgabe beim Projekt Neubau Berufskolleg Mitte gedeckt werden. Die Beauftragung erfolgt über einen bestehenden Rahmenvertrag, sodass keine erneute Ausschreibung notwendig ist. Der Rat der Stadt Essen genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung NRW, da eine kurzfristige Einberufung der regulären Gremien zur Vermeidung von Verzögerungen nicht möglich war. Die entsprechenden Ausschüsse sowie die Bezirksvertretung III nehmen die Entscheidung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Grundschule Münsterschule, Severinstraße 25 hier: Generalsanierung der SchultoilettenZur Vorlage · 1431/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat die Generalsanierung der Schultoilette an der Münsterschule in der Severinstraße beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Sanierung einer Bruttogeschossfläche von 120 Quadratmetern, einschließlich der Unterkellerung. Die Arbeiten beinhalten die Entkernung der Anlagen, die Schadstoffsanierung sowie die Erneuerung der Leitungen für Wasser, Heizung und Elektro. Zudem sind bauliche Maßnahmen wie Estrich-, Trockenbau-, Fliesen- und Malerarbeiten sowie die Installation einer mechanischen Lüftungsanlage vorgesehen. Die Ausstattung wird durch neue Sanitärkeramik, berührungslose Armaturen und eine barrierefreie Gestaltung mit Notrufsystem und Sicherheitsleuchten ergänzt.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 586.000 Euro. Für das Haushaltsjahr 2022 ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 489.000 Euro vorgesehen, während für das Jahr 2023 ein Betrag von 90.000 Euro veranschlagt wurde. Die Finanzierung erfolgt unter anderem durch die Umwidmung von Mitteln aus dem Neubauprogramm Schultoiletten.
Nach der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sollen die Ausschreibung und Vergabe unmittelbar erfolgen. Der Baubeginn ist für Januar 2022 geplant, wobei die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme für Juni 2023 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Grundschule Überruhr hier: Sanierung Sporthalle KlapperstraßeZur Vorlage · 1205/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat den Bau und den Baubeginn für die Sanierung der Sporthalle Klapperstraße, die zur Grundschule Überruhr gehört, beschlossen. Das Projekt umfasst Gesamtkosten in Höhe von 1.965.000 Euro. Die Sanierungsmaßnahmen beinhalten den Einbau einer neuen Akustikdecke, die Montage einer energiesparenden Beleuchtung, den Einbau einer Deckenstrahlheizung sowie Brandschutzmaßnahmen und die Erneuerung der Geräteräumtore. Zudem muss die Lüftungsanlage aufgrund von Alter und Hygienemängeln erneuert werden.
Die Finanzierung erfolgt durch außerplanmäßige Mittelbereitstellungen. Für das Haushaltsjahr 2021 sind 200.000 Euro vorgesehen, die durch eine Minderausgabe beim Projekt Neubau der Schule an der Ruhr gedeckt werden sollen. Für das Haushaltsjahr 2022 ist eine Bereitstellung von 1.765.000 Euro geplant. Zudem wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,7 Millionen Euro für das Jahr 2021 mit Kassenwirksamkeit im Jahr 2022 beantragt. Die Deckung soll primär durch eine Reduzierung beim Neubauprogramm Schulerweiterung erfolgen.
Der Hintergrund der Maßnahme sind bei Bauwerkprüfungen im Jahr 2018 festgestellte lose Deckenplatten. Die Ausführung der Arbeiten ist für den Zeitraum von Juni bis Ende Oktober 2022 vorgesehen, um die Nutzung der Halle für den Schul- und Vereinssport so wenig wie möglich einzuschränken. Die Umsetzung berücksichtigt die aktuelle Lieferschwierigkeit bei den Geräteräumtoren.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Theodor-Goldschmidt-Realschule, Frillendorfer Straße 42 hier: Generalsanierung der SchultoilettenZur Vorlage · 1432/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Durchführung einer Generalsanierung der Schultoilette an der Theodor-Goldschmidt-Realschule beschließen. Das Vorhaben umfasst die bauliche Neugestaltung der Anlagen, um den aktuellen Standards zu entsprechen. Neben der Anpassung des Grundrisses sind die Schaffung eines Putzmittelraums sowie eines Lagerrraums für die Schule vorgesehen.
Die Sanierungsmaßnahmen beinhalten die Entkernung der Anlagen, die Schadstoffsanierung sowie die Erneuerung der Leitungen für Wasser, Heizung und Elektro. Zudem sind Arbeiten an Boden, Wänden und Decken, die Installation einer mechanischen Lüftungsanlage sowie die Ausstattung mit moderner Sanitärkeramik und berührungslosen Armaturen geplant. Ein besonderer Fokus liegt auf der barrierefreien Gestaltung der Toiletten, unter anderem durch die Installation von Sicherheitsleuchten, Notrufen nach DIN sowie unterfahrbaren Waschtischen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 664.000 Euro. Für die Finanzierung im Haushaltsjahr 2022 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 547.000 Euro beantragt. Die restlichen Kosten sollen im Haushaltsjahr 2023 durch eine haushaltsneutrale Anmeldung gedeckt werden. Die Ausschreibungen sollen unmittelbar nach der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen beginnen. Der Baubeginn ist für Januar 2022 vorgesehen, wobei der Abschluss der Arbeiten für Juni 2023 geplant ist.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Neubau Campus Bockmühle, Essen-Altendorf Sechszügige Gesamtschule mit Stadtteilnutzungen hier: Bereitstellung von Planungsmitteln 2021Zur Vorlage · 1433/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Bereitstellung von Planungsmitteln für den Neubau des Campus Bockmühle in Essen-Altendorf beschließen. Das Bauvorhaben umfasst eine sechszügige Gesamtschule mit Stadtteilnutzungen sowie fünf Turnhalleneinheiten. Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 110 Millionen Euro.
Gegenstand der Vorlage ist die Beauftragung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5, einschließlich Fachplaner und BIM-Managementleistungen, in Höhe von 10.680.000 Euro. Diese Mittel umfassen unter anderem Kosten für den Generalplaner, BIM-Management, eine Datenplattform sowie Gutachten. Die Umsetzung der Beauftragungen ist ab Oktober 2021 vorgesehen, wobei der Baustart für Mitte 2023 erwartet wird. Eine Fertigstellung ist zum Schuljahr 2<0xE2><0x80><0xAF>028/2029 geplant.
Die Finanzierung der Planungsleistungen erfolgt über die Kassenwirksamkeit im Zeitraum der Baumaßnahme. Das Projektbudget sieht für das Jahr 2021 rund 3 Millionen Euro vor, ergänzt durch Verpflichtungsermächtigungen in den Folgejahren, die bis 2025 jeweils zwischen 5 und 25 Millionen Euro reichen. Ein endgültiger Beschluss zum Bau und Baubeginn soll nach Abschluss der Leistungsphase 3 der HOAI erfolgen. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung im Rat die Beratung in den zuständigen Ausschüssen sowie in der Bezirksvertretung III.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Zielsystem der Essener NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 1636/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1636/2021/6 sieht die Einführung eines Zielsystems für die Essener Nachhaltigkeitsstrategie vor. Dieses soll als integriertes Steuerungsinstrument im Kontext der Agenda 2030 sowie der Sustainable Development Goals (SDGs) fungieren und dient als strategischer Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass verschiedene Gremien, darunter der Seniorenbeirat, der Integrationsrat sowie diverse Ausschüsse für Bereiche wie öffentliche Ordnung, Kultur, Umwelt, Schule, Verkehr, Digitalisierung, Wirtschaft, Stadtentwicklung, Sport und Soziales die Vorlage empfehlen, damit der Rat der Stadt Essen das Zielsystem beschließt.
Die Strategie umfasst sowohl strategische Ziele bis zum Jahr 2030 als auch operative Ziele mit einem Fokus auf das Jahr 2025. Die inhaltliche Erarbeitung erfolgte seit Sommer 2019 durch verschiedene Arbeitsgremien, bestehend aus einem Koordinierungsteam, einem Kernteam und einem Beirat. Finanzielle Auswirkungen werden erst durch die Umsetzung konkreter Maßnahmen ausgelöst, wobei die Finanzierung unter dem Vorbehalt der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsbereiche steht.
Nach der Verabschiedung des Zielsystems soll eine kontinuierliche Erarbeitung und Priorisierung der Maßnahmen- und Ressourcenplanung unter Einbeziehung der zuständigen Arbeitsgremien erfolgen. Zur Überprüfung der Zielerreichung ist die Erstellung eines Monitorings vorgesehen. Die Ergebnisse dieses Monitorings dienen als Grundlage für die Weiterentwicklung und Fortschreibung der Strategie, um Anpassungen an aktuelle Entwicklungen zu ermöglichen. Die Strategie verfolgt neben dem Bereich Klima, Ressourcen und Mobilität ein umfassendes Nachhaltigkeitsverständnis, das über die reine Minderung von Treibhausgas-Emissionen hinausgeht.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich bei Enthaltung der FDP und gegen die Stimme der AfD empfohlen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen 1 Gegenstimme
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.09.2021 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (4. Sitzung)
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 22.Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2020Zur Vorlage · 0650/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des JobCenters Essen zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2020 zeigt eine Zunahme der Anträge auf insgesamt 39.055. Dies entspricht einem Anstieg von 14,38 % im Vergleich zum Vorjahr und führte zu Auszahlungen in Höhe von 13.998.112 €. Die Ausgaben im Rechtskreis SGB II beliefen sich auf 12.122.896 €, wobei die Kosten für Lernförderung von 3.164.522 € im Jahr 2019 auf 4.632.606 € im Jahr 2020 stiegen. Für die Mittagsverpflegung wurden im Jahr 2020 4.299.353 € aufgewendet.
Ein Vergleich der Rechtskreise Wohngeld/BKGG, AsylbLG und SGB XII für den Zeitraum 2017 bis 2020 verdeutlicht unterschiedliche Entwicklungen. Während die Ausgaben im Bereich Wohngeld/BKGG von 1.127.343 € auf 1.474.238 € stiegen, erhöhten sich die Kosten im SGB XII von 82.310 € auf 9au 92.276 €. Im Bereich AsylbLG sank die Anzahl der Anträge von 1.611 auf 874, während die Ausgaben von 277.237 € auf 308.701,66 € anstiegen.
Durch das Starken-Familien-Gesetz und neue Richtlinien wurden Leistungen angepasst. So entfallen Eigenanteile bei der Mittagsverpflegung und Beförderung, das Schulstarterpaket wurde von 100 € auf 150 € erhöht und die monatlichen Teilhabeleistungen stiegen von 10 € auf 15 €. Für die Lernförderung in Grundschulen gelten ab dem Schuljahr 2021/2022 neue Bewilligungsvoraussetzungen. Die DaF-Förderung wird zudem auf maximal vier Anträge begrenzt. Die Vorlage wird den Ausschüssen für Schule, Bildung und Wissenschaft, Jugendhilfe, Integration sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Kenntnis vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Umsetzung des Konzepts zur besonderen Unterstützung psychisch kranker Eltern und ihrer Kinder "ElsE"Zur Vorlage · 0783/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration hat die Umsetzung eines Konzepts zur besonderen Unterstützung psychisch kranker Eltern und ihrer Kinder, bekannt als „ElsE“, beschlossen. Ziel der Maßnahme ist es, die Koordination von Hilfsangeboten zu verbessern und die Familien durch strukturierte Unterstützungsangebote zu stärken. Damit soll die Prävention von Kindeswohlgefährdungen sowie die Stabilisierung der Eltern in ihrer Erziehungsfunktion gefördert werden.
Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll eine gemeinsame „Fachstelle Elternschaft und seelische Erkrankung“ eingerichtet werden, die die Fachbereiche 51 und 53 umfasst. Die personelle Ausstattung der Fachstelle sieht für die Pilotphase zwei überplanmäßige Stellen vor: Eine Position im Jugendamt, besetzt mit Fachkompetenz aus der Psychologie oder Kinder- und Jugendpsychotherapie, sowie eine Position im Gesundheitsamt mit dem Schwerpunkt Public Health. Eine Evaluierung nach 18 Monaten soll über eine mögliche Verstetigung des Projekts entscheiden.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch bereits vom Rat beschlossene Mittel in Höhe von 126.000 Euro für das Jahr 2021. Für die Jahre ab 2022 wird eine Erhöhung des Personalkostenbudgets um jeweils 25.500 Euro beantragt, um die laufenden Kosten zu decken. Die Fachstelle agiert dabei im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes zum Kinderschutz sowie der Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörde zur Förderung der gesundheitlichen Versorgung schutzbedürftiger Personen.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2021 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung) — verwiesen
- 18.05.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Zusammenführung der kommunal gesteuerten Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut im Rahmen des Programmes „kinderstark - NRW schafft Chancen"Zur Vorlage · 1517/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, das Jugendamt mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Antragstellung im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zu beauftragen. Ziel der Vorlage ist die Zusammenführung kommunaler Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut. Unter der Federführung des Jugendamtes soll eine integrierte kommunale Präventionsstrategie entwickelt werden, an der zudem der Fachbereich Schule, das Sozialamt, das Gesundheitsamt und das Jobcenter beteiligt sind. Die bisherigen Ansätze sollen unter dem Dach des Landesprogramms gebündelt werden, wobei eine erste Berichterstattung und Umsetzungsplanung für das Frühjahr 2022 vorgesehen ist.
Im Rahmen dieser Umsetzung ist der Aufbau einer Regiestelle im Fachbereich Jugend zur fachbereichsübergreifenden Koordination geplant. Förderfähige Maßnahmen umfassen unter anderem Familiengrundschulzentren, Lotsendienste in Kliniken sowie kommunale Familienbüros. Für das Jahr 2021 stehen Fördermittel in Höhe von bis zu 780.885 Euro zur Verfügung, bei einem kommunalen Eigenanteil von maximal 156.171 Euro. Für 2022 sind Fördermittel von 778.362 Euro sowie Sachkosten von bis zu 408.222 Euro vorgesehen. Zudem sollen die Ressourcen des Projekts „Starke Quartiere – starke Menschen“ über den Projektzeitraum hinaus fortgeführt werden, sofern die Personalressourcen als kommunaler Eigenanteil von 20 Prozent anerkannt werden. Eine dauerhafte Strukturförderung durch die Landesregierung wird angestrebt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 25.Schulorganisatorische Maßnahme: Errichtung der Fachklasse des dualen Systems im neu einzuführenden Ausbildungsberuf "Elektroniker und Elektronikerin für Gebäudesystemintegration“ am Heinz-Nixdorf-BerufskollegZur Vorlage · 1223/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Am Heinz-Nixdorf-Berufskolleg in Essen soll zum 1. August 2021 eine neue Fachklasse des dualen Systems für den Ausbildungsberuf „Elektroniker und Elektronikerin für Gebäudesystemintegration“ eingerichtet werden. Die Maßnahme erfolgt auf Basis des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich um einen einzügigen, 3,5-jährigen Bildungsgang in Teilzeit.
Der neue Ausbildungsberuf wurde in das Verzeichnis der anerkannten Berufe des Bundesinstituts für Berufsbildung aufgenommen. Das Vorhaben basiert auf einem Antrag des Heinz-Nichterdorf-Berufskollegs vom Mai 2021. Die Einrichtung der Fachklasse ergänzt das bestehende Angebot an elektronischen Ausbildungsberufen an diesem Standort. Laut der Vorlage sind für die Umsetzung keine räumlichen oder sachlichen Erweiterungen erforderlich, da die vorhandene Infrastruktur und Ausstattung als geeignet eingestuft werden.
Die Umsetzung erfolgt zunächst im Rahmen einer gemeinsamen Beschulung mit dem Bildungsgang der Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Heinz-Nixdorf-Berufskolleg neben weiteren Standorten in der Region als Beschulungsstandort für das erste Ausbildungsjahr festgelegt. Eine dauerhafte Festlegung der Standorte für die Zeit ab August 2022 erfolgt nach einer Prüfung der Schülerzahlen und der Beteiligung von Ausbildungsbetrieben durch die Bezirksregierung. Der Schulträger sichert die Bereitstellung der notwendigen Schulanlagen, Lehrmittel und des Personals zu.
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- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Verstetigung und Ausweitung der „Klassenassistenzen für schulische Inklusion - KASI“ an Essener GrundschulenZur Vorlage · 1539/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht die Verstetigung und Ausweitung des Projekts „Klassenassistenzen für schulische Inklusion – KASI“ vor. Das Programm, das zuvor als „Poollösung für Integrationsassistenzen“ bekannt war, soll die Inklusion an Essener Grundschulen durch zusätzliche personelle Ressourcen stärken. Das Modell ergänzt die bestehende individuelle Eingliederungshilfe, ohne diese zu ersetzen. Seit dem Schuljahr 2018/2019 wurde das Projekt an sechs Grundschulen durch die Inclusio gGmbH erprobt. Eine Evaluation der Fachhochschule Südwestfalen bestätigte die Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Kinder sowie die soziale Struktur.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Maßnahme ab dem Schuljahr 2022/2023 an den sechs Modellschulen fortzuführen und auf mindestens zehn weitere Standorte auszuweiten. Die Auswahl der zusätzlichen Schulen erfolgt datenbasiert und nach Entscheidung der jeweiligen Schulgemeinschaft. Für die Umsetzung ist ein Vergabeverfahren vorgesehen.
Die Kostenplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 sieht steigende Sachkosten vor, die von 1.626.900 € im Jahr 2022 auf einen Höchstwert von 5.477.841 € im Jahr 2025 ansteigen, bevor sie 2026 auf 3.416.924 € sinken. Die Finanzierung erfolgt über die Fachbereiche 40, 50 und 51 im Rahmen der Haushaltsanmeldungen. Für den Haushalt der Stadt Essen entstehen durch die Maßnahme keine Mehrkosten. Der Beschluss wird den beteiligten Ausschüssen für Schule, Bildung und Wissenschaft, Jugendhilfe sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Empfehlung vorgelegt, damit der Rat der Stadt Essen die Entscheidung treffen kann.
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- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich gegen die Stimme der AfD empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 27.Sachstandsbericht zur Arbeit des SchulsportreferatsZur Vorlage · 1538/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstandsbericht der Arbeit des Schulsportreferats dient der Kenntnahme durch die Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie für die Sport- und Bäderbetriebe Essen. Der Bericht umfasst einen Überblick über die Handlungsfelder des Schulsportreferats, die Bewegungswerkstatt Essen sowie die Situation des Schulschwimmens. Als rechtliche Grundlage dienen das Schulgesetz NRW und die entsprechenden Curricula, welche für die Primarstufe 40 und für die Sekundarstufe I 50 Unterrichtsstunden Schwimmen vorschreiben. Zur Durchführung stehen zehn Bäder der Sport- und Bäderbetriebe sowie drei Hallen der Immobilienwirtschaft zur Verfügung. Im Rahmen des Programms „NRW kann schwimmen!“ nahmen bisher etwa 2600 Kinder teil, wobei knapp 75 % das Schwimmen lernten. Aufgrund steigender Schülerzahlen sind Kapazitätserweiterungen, unter anderem im Schwimmzentrum Rüttenscheid und durch einen Neubau in Borbeck, vorgesehen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Etablierung des „Runden Tisch Schulsport und Bewegung“, der seit dem 1. Juli 2021 unter der Leitung des Geschäftsbereichsvorstands Jugend, Bildung und Kultur besteht. Ziel des Gremiums ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Schulsport, den Schwimmsport sowie die allgemeinen Bewegungsmöglichkeiten für Kinder in Essen. Die Aufgaben umfassen die Erarbeitung eines Handlungsprogramms zur Steigerung der Schwimmfähigkeit, die Nutzung von Förderprogrammen, die Schaffung von Personalressourcen zur Vermeidung von Ausfallzeiten sowie die Optimierung von Sporthallen- und Schwimmbadzeiten. Zudem soll ein Monitoring durch jährliche Abfragen der Schwimmfähigkeit sowie eine Mitgestaltung der Sportstättenentwicklungsplanung erfolgen. Das Schulsportreferat bringt zudem Kompetenzen in die städtische Post-Corona-Strategie ein.
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- 23.11.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Die Vorlage wurde in die Novembersitzung geschoben.
Ergebnis: Die Vorlage wurde in die Novembersitzung geschoben. - 28.Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen hier: Ausschreibung externer LeistungenZur Vorlage · 0792/2021/6 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Aufstellung einer Integrierten Sportentwicklungsplanung (ISEP) beschließen und die Verwaltung mit der Ausschreibung externer Leistungen beauftragen. Der Ausschuss für Sport- und Bäderbetriebe soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung sowie die Ausschreibung empfehlen. Ziel der Planung ist es, strategische Ziele für die kommenden fünf bis zehn Jahre zu erarbeiten und einen entsprechenden Maßnahmenkatalog zu erstellen.
Die Planung umfasst eine Analyse der Ausgangslage, unter anderem hinsichtlich des Sportverhaltens, der Zielgruppen und der Sporträume unter Einbeziehung des Sportstättenkatasters. Die Sport- und Bäderbetriebe Essen beabsichtigen, die Erstellung der Planung durch einen externen Dienstleister im Rahmen eines zweistufigen Angebotsverfahrens durchführen zu lassen. Der Prozess wird voraussichtlich einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren beanspruchen.
Die Gesamtkosten für den Auftrag belaufen sich auf 200.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über die Wirtschaftspläne der Sport- und Bäderbetriebe Essen, wobei die Kosten auf die Jahre 2021, 2022 und 2023 verteilt sind. Zur Einordnung der Ausgangslage führt die Vorlage an, dass die Stadt Essen rund 591.000 Einwohner sowie 504 Sportvereine mit etwa 119.000 Mitgliedern umfasst. Die städtische Infrastruktur beinhaltet zahlreiche Sport-, Turn- und Gymnastikhallen, Sportplatzanlagen, Schulsportaußenanlagen sowie Sondersportanlagen. Zudem umfasst das Stadtgebiet 427 Spielplätze und 811 Grünanlagen.
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- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 29.Aussetzen der Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertagesstätten, Kindertagespflegeeinrichtungen und Schulen für die Monate Februar bis Mai 2021Zur Vorlage · 1215/2021/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat beschlossen, die Erhebung von Elternbeiträgen für verschiedene Betreuungsangebote für den Zeitraum von Februar bis Mai 2021 anzupassen. Die Entscheidung umfasst die vollständige Aussetzung der Beiträge für den Monat Februar 2021 sowie die Aussetzung der hälftigen Beiträge für die Monate März, April und Mai 2021. Davon betroffen sind die Leistungen in Kindertageseinrichtungen, die Kostenbeteiligung in der Kindertagespflege sowie Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich und das Betreuungsangebot Schule von acht bis eins. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.
Zudem sieht der Beschluss vor, den Fördervereinen im Primarbereich die ausgefallenen Beiträge zu erstatten. Für den Monat Februar erfolgt eine vollständige Erstattung, für die Monate März bis Mai eine hälftige Erstattung. Die Verpflegungskosten in den genannten Einrichtungen bleiben von dieser Regelung unberührt, da diese auf privatrechtlichen Vereinbarungen basieren.
Die finanzielle Grundlage bildet eine Einigung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Spitzenverbänden. Das Land übernimmt dabei die Hälfte der durch die Beitragsaussetzung entstandenen Mindereinnahmen. Der Eigenanteil der Stadt Essen beläuft sich auf circa 2.545.000 Euro. Die Kosten für die Erstattung an die Fördervereine werden mit insgesamt 125.000 Euro beziffert.
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- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 30.Controllingbericht 1. Quartal 2021 des Fachbereiches SchuleZur Vorlage · 1266/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich Schule hat für das erste Quartal des Jahres 2021 einen Controllingbericht vorgelegt. Die Vorlage dient der Information des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft und umfasst die kumulierten Werte sowie die Sachstände zum Stichtag 31. März 2021.
Der Bericht beinhaltet Angaben zu verschiedenen Kostenarten, darunter Investitionen, kalkulatorische Kosten, Personalkosten sowie Sachkosten und sonstige Kosten. Zudem wird eine Vorlagenvorprüfung als erforderlich ausgewiesen. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz eingestuft.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft den vorliegenden Bericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Die zuständige Beigeordnete hat das Dokument am 29. Juli 2021 unterzeichnet.
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- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 31.Controllingbericht 2. Quartal 2021 des Fachbereiches SchuleZur Vorlage · 1444/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich Schule hat für den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft den Controllingbericht für das zweite Quartal 2021 vorgelegt. Die Vorlage enthält die kumulierten Werte sowie die Sachstände der Kostenentwicklung und der finanziellen Situation des Fachbereichs zum Stichtag 30. Juni 2021.
Der Bericht umfasst verschiedene Kostenarten, darunter Investitionen, kalkulatorische Kosten, Personalkosten sowie Sachkosten und sonstige Kosten. Darüber hinaus wurde eine Vorprüfung der Vorlage durchgeführt. In Bezug auf die Klimarelevanz wurde eine Vor-Einschätzung vorgenommen, die keine negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz ausweist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den vorliegenden Bericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde von der zuständigen Beigeordneten erstellt und dient der Information des Gremiums über den aktuellen Stand der Haushalts- und Kostenentwicklung im Bereich der schulischen Bildung.
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- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 32.Beschlusskontrolle
- 33.Anträge
- 33.1Pädagogisches Grünflächenkonzept für Essener Schulhöfe (Anmeldung der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 1082/2021/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1082/2021/FDP einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines pädagogischen und nachhaltigen Grünflächenkonzepts für Schulhöfe von Grundschulen und weiterführenden Schulen vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie den Ausschels für Stadtentwicklung, -planung und Bauen mit der Empfehlung an den Rat der Stadt, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein Konzept in Form eines Modulbaukastens zu erstellen. Dieses soll Aspekte wie Biodiversität, Bodenschutz, Klimaschutz, Regenwassermanagement sowie die pädagogische Nutzung und Partizipation berücksichtigen. Bei der Erarbeitung des Konzepts sollen die Schulen sowie externe Partner, wie beispielsweise die Didaktik der Biologie der Universität Duisburg-Essen, einbezogen werden. Zudem wird die Verwaltung angewiesen, bei Baumfällungen auf Schulhöfen Nachpflanzungen vor Ort vorzunehmen, um die Artenvielfalt zu erhalten.
Die Begründung des Antrags führt an, dass Schulhöfe als Lernumgebungen für Themen wie Naturbeobachtung und Nachhaltigkeit dienen sollen, was durch die aktuelle Gestaltung mit hohen Versiegelungsgraden und geringer Artenvielfalt erschwert werde. Ein flexibler Modulbaukasten soll es ermöglichen, Schulgelände je nach Schultyp und lokalen Gegebenheiten schrittweise aufzuwerten und den Anforderungen des Fachunterrichts sowie des Klimaschutzes gerecht zu werden.
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- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — zurückgezogen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Über den Antrag wurde nicht abgestimmt. Stattdessen wurde über den Antrag Nr. 1521/2021/CDU/GRÜNE als gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP abgestimmt.
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gestellt
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: Der Antrag wurde nicht beraten, weil er zunächst im ASBW und im AUKV beraten werden sollte.
- 10.08.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (6. Sitzung) — abgesetzt/Beratungsbedarf, geschoben in die Ratssitzung
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung) — Der Antrag wurde nicht beraten, weil er zunächst im ASBW beraten werden sollte.
- 09.06.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (4. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gestellt - 33.2Pädagogisches Grünflächenkonzept für Essener Schulhöfe hier: Begrünung von Schulhöfen und Kindergärten (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion und Anmeldung der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 1521/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1521/2021 vorgelegt, der ein pädagogisches Grünflächenkonzept für Essener Schulhöfe und Kindergärten vorsieht. Die Vorlage fordert, dass die Stadtverwaltung ihre bisherigen Planungen detailliert vorstellt und dabei verschiedene Handlungsfelder berücksichtigt.
Dazu gehört die Prüfung von Möglichkeiten zur Entsiegelung und Begrünung von Freiflächen an Bildungseinrichtungen, unter Bezugnahme auf den Aktionsplan zum Vogel-, Bienen- und Insektenschutz sowie die Initiative der Emschergenossenschaft zur Regenwassernutzung. Der Antrag umfasst zudem die Untersuchung des Umfangs geplanter zusätzlicher Baumpflanzungen auf Schulhöfen und Außenflächen von Kindergärten gemäß den Empfehlungen des BaumAdapt-Handlungsleitfadens.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der inhaltlichen Unterstützung von Projekten durch Schulleitungen, Schulfördervereine, Schülervertretungen und Kindergärten, etwa bei der Anlage von Schulgärten, Hochbeeten oder Insektenhotels. Die Verwaltung soll zudem Planungen zur Regenwasserspeicherung auf städtischen Grundstücken, beispielsweise durch Wassertanks, sowie eine Übersicht über die veranschlagten und potenziell einzusetzenden Haushaltsmittel vorlegen. Die ersten Ergebnisse inklusive Angaben zum zeitlichen Rahmen sollen in der ersten Jahreshälfte 2022 für die entsprechenden Ausschüsse und den Rat vorliegen. Federführend für die Vorlage ist das Umweltamt.
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- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — zurückgezogen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen, über den Antrag wurde als gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP abgestimmt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: Der Antrag wurde nicht beraten, weil er zunächst im ASBW und im AUKV beraten werden sollte.
- 10.08.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (6. Sitzung) — abgesetzt/Beratungsbedarf, geschoben in die Ratssitzung
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 33.3Erinnerungskultur in Essen hier: Erinnerung an 90 Jahre Machtübernahme durch das NS-Regime im Jahr 1933Zur Vorlage · 1566/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1566/2021 eingereicht. Mit diesem Antrag wird der Oberbürgermeister aufgefordert, das Thema der Erinnerungskultur in Essen auf die Tagesordnung zu setzen. Konkret geht es dabei um die Gedenkveranstaltungen zum 90. Jahrestag der Machtübernahme durch das NS-Regime im Jahr 1933.
Der Antrag sieht eine Beratung in den zuständigen Gremien vor. Die Vorlage ist für die Beratung und Empfehlung im Kulturausschuss für den 1. September 2021 sowie für den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft für den 8. September 2021 vorgesehen. Federführend für das Anliegen ist das Kulturamt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — per Mail vom 31.08.2021 abgemeldet
Ergebnis: abgesetzt - 33.4Konzept zur Etablierung des vereinsgebundenen eSports (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 1518/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Konzepts zur Etablierung des vereinsgebundenen eSports vorsieht. Die Stadtverwaltung wird gebeten, dieses Konzept in Kooperation mit dem Essener Sportbund (ESPO) zu erstellen.
Das angestrebte Konzept soll zunächst den aktuellen Status der eSport-Aktivitäten in Essen abbilden. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Auslobung eines Pilotprojektes. Dieses Projekt soll die Möglichkeiten einer dauerhaften Kooperation mit Akteuren wie Sportvereinen, der Wirtschaft und dem ESPO untersuchen sowie die Durchführung von Wettbewerbsveranstaltungen mit Eventcharakter prüfen. Darüber hinaus sollen Aspekte der sportlichen Betätigung, der Inklusion, der Integration und der Geschlechtergerechtigkeit sowie die Chancen und Risiken für die Vereine evaluiert werden. Auch die Bedeutung des eSports für Bildungseinrichtungen, die Pädagogik und die Jugendarbeit sollen Teil der Untersuchung sein. Zudem soll das Konzept die voraussichtlichen Kosten sowie mögliche Fördermittel für das Pilotprojekt berücksichtigen.
Die Antragsteller weisen darauf hin, dass die Digitalisierung auch die Freizeitgestaltung umfasst und eSport zunehmend an gesellschaftlicher Anerkennung gewinnt. Ziel der Konzeption ist es, der Entwicklung des eSports in der Stadt Rechnung zu tragen und eine Grundlage für künftige Forschungs- und Präventionsarbeit zu schaffen. Das fertige Konzept soll im Jahr 2022 für die weiteren Beratungen zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 33.5Konzept zur Etablierung des vereinsgebundenen eSports (Antrag der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 1641/2021/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1641/2021/FDP einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Konzepts zur Etablierung des vereinsgebundenen eSports zum Ziel hat. Die Stadtverwaltung wird darin gebeten, in Kooperation mit der EMG sowie weiteren Akteuren bis zum Ende des ersten Quartals 2022 ein entsprechendes Konzept vorzulegen.
Das beantragte Konzept soll den aktuellen Stand der eGaming-Aktivitäten in Essen, etwa in Unternehmen, Vereinen oder Bildungseinrichtungen, darstellen. Zudem sollen die Möglichkeiten für die Durchführung von Wettbewerbsveranstaltungen mit Eventcharakter geprüft werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Untersuchung möglicher Finanzierungsmöglichkeiten, beispielsweise durch Sponsoring oder Fördermittel.
Im Rahmen der Konzepterstellung soll auch die Einrichtung eines eGaming-Hubs als zentrale Anlaufstelle für Gamer und Spieleentwickler in Erwägung gezogen werden. Dabei sollen potenzielle Standorte geprüft und Funktionen wie die Förderung des Gaming-Bereichs sowie die Aufklärung über Risiken wie Spielsucht berücksichtigt werden. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit dem wirtschaftlichen Potenzial des eGaming-Sektors und der Chance für die Stadt, durch die Nutzung bestehender Infrastrukturen wie der Grugahalle oder des UNESCO-Welterbes Zollverein eine Vorreiterrolle einzunehmen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gestellt.
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gestellt. - 33.6Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1524/2021/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 1524/2021/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Ziel des Antrags ist es, dass sich der Rat der Stadt dem Positionspapier mit dem Titel „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ anschließt. Zudem wird der Oberbürgermeister aufgefordert, eine entsprechende Erklärung für die Stadt Essen zu unterzeichnen.
Das Positionspapier verfolgt das Ziel, eine Änderung der Straßenverkehrsordnung zu erwirken. Damit sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, Tempo-30-Zonen dort anzuordnen, wo sie dies aus verkehrlichen, sozialen, ökologischen und baukulturellen Gründen als angemessen erachten. Dies soll auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz sowie gegebenenfalls als stadtweite neue Regelhöchstgeschwindigkeit möglich sein. Derzeit ist eine solche Anordnung nach geltender Rechtslage primär bei besonderen Gefahrensituationen vorgesehen.
Als Beispiele für mögliche Anpassungen im Stadtgebiet werden die Frohnhauser Straße zwischen Rhielpark und Onckenstraße, die Sommerburgstraße bis zur Steile Straße sowie die Frankenstraße angeführt. Der Antrag verweist zudem darauf, dass sich bereits andere Städte wie Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm diesem Positionspapier angeschlossen haben. Die Entscheidung über den Antrag liegt beim Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Der Antrag wurde zurückgezogen.
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mit Stimmengleichheit nicht empfohlen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in den nächsten ASPB geschoben.
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — wegen Beratungsbedarf nicht behandelt
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: wegen Beratungsbedarf nicht behandelt - 33.7Analyse und Förderung des Ausbildungsstandorts EssenZur Vorlage · 1759/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Analyse und Förderung des Ausbildungsstandorts gestellt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit einen jährlichen Ausbildungsbericht zu erstellen. Dieser soll Daten zur Ausbildungsqualität, zu Ausbildungswünschen, zum zukünftigen Fachkräftebedarf sowie zur Situation von jungen Menschen unter 25 Jahren ohne Erstausbildung enthalten. Zudem sollen die Zukunftsfähigkeit der Berufsfelder im Hinblick auf den digitalen und ökologischen Wandel berücksichtigt werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Prüfung der Einrichtung eines lokalen Ausbildungsfonds für den Zeitraum 2021 bis 2024, um finanzielle Impulse für die duale Ausbildung zu setzen. Dabei sollen auch die Möglichkeiten zur Erweiterung der integrativen Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen untersucht werden. Parallel dazu soll gemeinsam mit Netzwerkpartnern, darunter die Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberverbände und Schulen, ein Sofortprogramm entwickelt werden. Dieses Programm soll durch gezielte Beratung und kreative Öffentlichkeitsarbeit junge Menschen erreichen, die bisher keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Abschließend wird die Schaffung eines institutionalisierten Gremiums mit dem Titel „Garantiert Zukunft: das Essener Ausbildungsversprechen“ beantragt. Dieses Gremium soll durch regelmäßige Informationen über Einflussfaktoren auf den Ausbildungsmarkt unterstützt werden und Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungssituation erarbeiten, etwa durch die Intensivierung der Berufsorientierung an Schulen oder die Förderung von Investitionen in Berufsschulen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU, Grünen, AfD und FDP gegen die Stimmen von SPD und Linken bei Enthaltung der Partei
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen zusätzliche Beratung im Unterauschuss Jugend
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in die Februarsitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft geschoben
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gestellt.
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 34.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 35.Besetzung der Stelle der Schulleitung am Helmholtz-Gymnasium, städt. GymnasiumErgebnis: Kenntnis genommen
- 36.Besetzung der Stelle der Schulleitung an der Jakob Muth-Schule, städt. FörderschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 37.Besetzung der Stelle der Schulleitung an der Ludgerusschule, städt. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 38.Besetzung der Stelle der Schulleitung an der Carl-Funke-Schule, städt. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 39.Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schulleitung an der Carl-Funke-Schule, städt. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 40.Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schulleitung an der Ardeyschule, städt. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 41.Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schulleitung an der Heckerschule, städt. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 42.Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schulleitung an der Hövelschule, städt. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 43.Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schulleitung an der Schlossschule, städt. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 44.Mitteilungen