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Antrag AfD

Beschränkung der Essener Friedhöfe (Anmeldung der AfD-Fraktion)

1768/2021/AfD Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

❌ Zurückgezogen / abgelehnt 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der verschiedene Regelungen für die Essener Friedhöfe vorsieht. Im Zentrum des Antrags steht die Forderung, eine Erweiterung des Friedhofs am Hallo zu unterlassen.

Die Fraktion beantragt zudem eine Änderung der Friedhofssatzung. Die Widmung der Friedhöfe soll künftig auf Personen beschränkt werden, die in Essen wohnhaft gemeldet sind oder in der Stadt verstorben sind, sowie auf deren Verwandte ersten Grades. Darüber hinaus soll eine nachträgliche Umwandlung von Reihengräbern in Wahlgräber ausgeschlossen werden. Für die Einrichtung neuer Friedhöfe wird gefordert, dass diese nicht ausschließlich mit Wahlgräbern ausgestattet sein dürfen, sondern einen Anteil von mindestens 50 Prozent an Reihengräbern aufweisen müssen. Hinsichtlich der Wiederbelegung und der Liegedauer sollen keine Unterschiede aufgrund der religiösen Zugehörigkeit vorgenommen werden.

Als Begründung führt die Fraktion die Kapazitätsgrenzen auf dem islamischen Bestattungsfeld des Hallo-Friedhofs an. Laut Antrag waren im Durchschnitt der letzten zehn Jahre 76,6 Prozent der dort stattfindenden muslimischen Bestattungen auswärtige Verstorbene. Ziel der beantragten Regelungen sei es, eine Erweiterung des Friedhofs am Hallo zu vermeiden und die Kapazitäten für die Essener Bevölkerung zu sichern.

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