Vertretung der Stadt Essen in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gem. § 113 Abs. 2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 1728/2021/2 über die Vertretung der Stadt in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW entschieden. Der Beschluss umfasst die Änderung bisheriger Bestimmungen zur Vertretung in Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen, Genossenschaftsversammlungen und ähnlichen Gremien.
In Abänderung der Beschlüsse aus den Jahren 2016, 2018 und 2020 werden die bestehenden Vollmachten für drei bisherige Vertreter widerrufen. Grund für diesen Widerruf sind personelle Veränderungen innerhalb der Verwaltung, konkret ein Wechsel in eine andere Stadtverwaltung sowie ein Wechsel in einen anderen Fachbereich.
Gleichzeitig sieht der Beschluss die Bestellung eines neuen Vertreters vor. Aufgrund eines personellen Zugangs im Fachbereich 02-02 wird eine Person zum Vertreter der Stadt Essen in den genannten Organen bestellt. Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unterzeichnet und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 22.09.2021einstimmig beschlossen
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