Antragstellung zum Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschließen. Das Vorhaben sieht die Einrichtung von 1,5 Planstellen in der Entgeltgruppe E13 TVöD beim Jugendpsychologischen Institut des Jugendamtes vor. Damit wird das Angebot zur Beratung betroffener Kinder, Jugendlicher und deren Familien sowie zur Netzwerkarbeit und Qualifizierung von Fachkräften erweitert.
Die Finanzierung der zusätzlichen Personalkosten im Fachbereich 51 ist ab dem Haushaltsjahr 2022 auf 132.760 Euro veranschlagt. Die Kosten sollen zu 80 Prozent durch Landesförderung gedeckt werden, wodurch die Haushaltsneutralität für einen Betrag von bis zu 106.208 Euro pro Jahr angestrebt wird. Der verbleibende Eigenanteil von 20 Prozent wird durch die Stadt getragen. Für das Jahr 2021 ist zudem eine Überschreitung des Personalkostenbudgets im Geschäftsbereich 4 bis zu einem Betrag von 6.573 Euro durch Deckung aus dem Gesamthaushalt vorgesehen.
Zusätzlich sieht der Beschluss vor, den Eigenanteil des Deutschen Kinderschutzbundes zur Realisierung des gemeinsamen Vorhabens zu übernehmen. Dieser beläuft sich im Jahr 2021 auf 6.573 Euro und soll ab 2022 auf 26.552 Euro pro Jahr steigen. Die Grundlage für die Maßnahme bildet das Maßnahmenkonzept der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 22.09.2021einstimmig beschlossen
- 21.09.2021Kenntnis genommen
- 15.09.2021einstimmig empfohlen
- 14.09.2021einstimmig empfohlen
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