Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 5 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 15.06.2021
- 2.Bildung des Unterausschusses SozialesZur Vorlage · 1577/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Vorlage 1577/2021/5 wird die Bildung eines Unterausschusses Soziales für die aktuelle Gremienperiode beantragt. Das Ziel dieses Gremiums ist die fachliche Beratung und Unterstützung des Ausschusses für Soziale Angelegenheiten, Arbeit, Gesundheit und Integration. Der Unterausschuss soll die Möglichkeit erhalten, komplexe Themen, Vorlagen und Anträge vertieft zu diskutieren. Dabei können bei Bedarf auch Träger der freien Wohlfahrtspflege zur Beratung hinzugezogen werden. Eine eigene Entscheidungsbefugnis besitzt der Unterausschuss nicht; er kann lediglich Empfehlungen an das Hauptgremium aussprechen. Die Sitzungen des Unterausschusses sollen grundsätzlich nicht mehr als viermal pro Jahr stattfinden und sind nicht öffentlich.
Die Besetzung des Unterausschusses erfolgt durch den Ausschussvorsitzenden, dessen zwei Stellvertretungen sowie jeweils ein ordentliches Mitglied und eine Stellvertretung pro Fraktion.
Für die Durchführung der Gremienarbeit und die Geschäftsführung im zuständigen Fachbereich ist ein zusätzlicher administrativer Aufwand zu decken. Da die vorhandenen Personalressourcen für die Verwaltung der zwei neu gebildeten Unterausschüsse nicht ausreichen, wird ein befristeter Einsatz im Umfang von 0,5 VZÄ beantragt. Die kalkulierten Personalkosten belaufen sich auf bis zu 43.035,00 Euro je Haushaltsjahr. Zusätzlich werden arbeitsplatzbedingte Sachkosten in Höhe von 7.000 Euro für die IT-Infrastruktur veranschlagt. Die Finanzierung soll über die entsprechenden Haushaltsposten erfolgen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.Bildung des Unterausschusses Wohnungshilfe und ObdachlosigkeitZur Vorlage · 1578/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration plant die Bildung eines Unterausschusses für Wohnungshilfe und Obdachlosigkeit für die aktuelle Legislaturperiode. Die Entscheidung basiert auf einem Beschluss des Ausschusses vom 15. Juni 2021. Ziel des neuen Gremiums ist die fachliche Beratung und Unterstützung bei komplexen Themen sowie die vertiefte Diskussion von Vorlagen und Anträgen. Dabei können bei Bedarf auch Träger der freien Wohlfahrtspflege hinzugezogen werden.
Der Unterausschuss verfügt über keine eigene Entscheidungsbefugnis, kann jedoch Empfehlungen an das Hauptgremium aussprechen. Die Zusammensetzung des Gremiums sieht den Ausschussvorsitzenden sowie dessen Stellvertretungen vor. Zudem wird jeder Fraktion jeweils ein ordentliches Mitglied und eine Stellvertretung zugewiesen. Die Sitzungen des Unterausschusses sollen grundsätzlich nicht öffentlich stattfinden und sind auf maximal zwei Termine pro Jahr begrenzt.
Für die Durchführung der Gremienarbeit wird ein zusätzlicher administrativer Aufwand veranschlagt. Da die bestehenden Personalressourcen im zuständigen Fachbereich für die Geschäftsführung der Unterausschüsse nicht ausreichen, wird ein befristeter Einsatz im Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten beantragt. Die kalkulierten Personalkosten belaufen sich je nach Entgeltgruppe auf etwa 38.200 Euro bis 43.035 Euro pro Haushaltsjahr. Zusätzlich werden arbeitsplatzbedingte Sachkosten für die IT-Infrastruktur in Höhe von 7.000 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.Aktuelles zur Gesundheitsversorgung im Essener Norden
- 5.Aktuelle Entwicklungen zur Corona-Pandemie
- 6.Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) hier: Einrichtung von 28,75 MehrstellenZur Vorlage · 1489/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Einrichtung von 28,75 neuen Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beschließen. Die geplanten Stellen umfassen verschiedene Funktionsbereiche, darunter den ärztlichen Dienst, den Sozial- und Erziehungsdienst, die Verwaltung sowie medizinische Fachkräfte und Gesundheitsaufseher. Zur Deckung der Personalkosten wird eine jährliche Erhöhung des Haushaltsansatzes ab dem Jahr 2022 um 2.082.125 Euro vorgeschlagen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll haushaltsneutral über den bundesweiten „Pakt für den ÖGD“ erfolgen. Für die Ausstattung der neuen Arbeitsplätze werden Sachkosten in Höhe von 402.500 Euro veranschlagt.
Die Verwaltung begründet die Maßnahme mit der Notwendigkeit, den ÖGD nachhaltig zu stärken, da die Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben über den Mindeststandard aufgrund personeller Engpässe derzeit nicht vollumfänglich möglich sei. Als Grundlage für die personelle Erweiterung dient der auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene etablierte Stärkungspakt. Eine Vor-Einschätzung zur Klimarelevanz der Vorlage stuft die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv ein. Der Beratungsverlauf der Vorlage sieht Sitzungen im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor, bevor die abschließende Entscheidung im Rat der Stadt erfolgt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Berichterstattung aktueller Stand "Post-Corona-Strategie"Zur Vorlage · 1230/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zum Sachstand der „Post-Corona-Strategie“ der Stadt Essen informiert über die Umsetzung fachbereichsübergreifender Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Im Rahmen einer Arbeitsstruktur, an der das Gesundheitsamt, der Fachbereich Schule, das JobCenter sowie das Kommunale Integrationszentrum beteiligt sind, wurden acht Handlungsbedarfe identifiziert. Dazu zählen unter anderem die Bewältigung von Bildungsrückständen, Informationsdefiziten und existenziellen Notlagen. Für die Umsetzung von Sofortmaßnahmen wurde ein Budget von bis zu 913.500 Euro bereitgestellt, welches über überplanmäßige Mittel finanziert wird.
Zur materiellen Unterstützung wurden bereits Maßnahmen wie Essensverteilungen, die Nutzung einer Kleiderkammer sowie die Bereitstellung von rund 20.300 digitalen Endgeräten realisiert. Im Bereich der sozialen Isolation wurden Angebote in Bürgerzentren und Jugendhäusern angepasst sowie die aufsuchende Arbeit verstärkt. Im Bildungsbereich werden Förderangebote in den Feldern Motorik, Deutschförderung und Lernförderung umgesetzt, wobei auch die Übernahme von Eigenanteilen für Landesprogramme vorgesehen ist.
Die Jugendberufsagentur berichtet von einem gestiegenen Beratungsbedarf in den Bereichen Schulvermeidung und Wohnungslosigkeit. Zur Sicherung der beruflichen Orientierung werden digitale Übergangsformate und Videoberatungen eingesetzt. Der Verwaltungsvorstand hat die Finanzierung der Ad-hoc-Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen, wobei die haushaltsverträgliche Finanzierung für das Jahr 2022 einer Prüfung unterliegt. Der Rat sowie die Bezirksvertretungen und der Integrationsrat nehmen den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.08.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Berichterstattung zum Programm "Jugenddialoggruppen"Zur Vorlage · 0951/2021/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0951/2021/1 dient der Berichterstattung über das Programm „Jugenddialoggruppen“. Das Projekt, das der politische Bildung und der Extremismusprävention für Jugendliche im Alter von 14 bis 22 Jahren dient, wird vom Kommunalen Integrationszentrum Essen in Kooperation mit dem RAA – Verein NRW e.V. geleitet. Im Zeitraum von 2007 bis 2020 wurden laut Dokument 1.176 Jugendliche erreicht. Im Jahr 2020 nahmen über 100 Jugendliche in zehn Dialoggruppen über fünf Essener Bezirke hinweg teil. Die Begleitung der Gruppen erfolgt durch ein Team aus 15 studentischen Honorarkräften in Tandems.
Die Berichterstattung soll vom Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis genommen werden. Die Beratung in den Gremien ist für den Zeitraum zwischen dem 8. Juni und dem 21. September 2021 vorgesehen.
Die Dokumentation führt die Beteiligung verschiedener Gruppen an religiösen und sozialen Orten auf, darunter die Ayasofya-Moschee, die Fatih-Moschee, das Bürgerbegegnungszentrum Weberplatz sowie die Salahud-Din-Moschee. Aufgrund der Corona-Pandemie fanden Treffen teilweise online statt, was zum Erliegen von zwei Gruppen im Sommer 2020 führte. Das Kommunale Integrationszentrum plant zudem eine Qualifizierung für Dialogprozessbegleiter gemeinsam mit der schulpsychologischen Beratungsstelle. Die Finanzierung erfolgt seit Ende 2019 aus dem Budget des Kommunalen Integrationszentrums. Die jährlichen Kosten sind auf 106.000 Euro begrenzt, was die Durchführung von maximal zehn Gruppen ermöglicht. Eine Ausweitung des Programms ist laut Ratsbeschluss vom 19. Februar 2020 nicht vorgesehen; die Dauer einer Gruppe ist auf maximal zwei Jahre begrenzt.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.06.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (5. Sitzung) — in die nächste Sitzung geschoben
- 09.06.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2021 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - Berichterstattung zum Programm "Jugenddialoggruppen" hier: Kostendarlegung zur Ausweitung des ProgrammsZur Vorlage · 1152/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 1152/2021/SPD einen Antrag gestellt, der eine Untersuchung zur Ausweitung des Programms „Jugenddialoggruppen“ zum Gegenstand hat. Ziel des Antrags ist es, dass die Verwaltung darlegt, welcher Kosten- und Personalaufwand erforderlich wäre, um das Programm gemäß einem früheren gemeinsamen Beschluss der Fraktionen von SPD und CDU sowie des Rates vom 19. Februar 2020 umzusetzen.
Ein Schwerpunkt der Prüfung soll auf der Etablierung von Jugenddialoggruppen in allen Essener Stadtbezirken liegen. Zudem wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit das Format der Jugenddialoggruppen dazu geeignet ist, weitere Begegnungen von Jugendlichen zu ermöglichen, die in unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten innerhalb der Stadt aufwachsen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass eine Ausweitung des Programms aufgrund der aktuellen Begrenzung der jährlichen Kosten auf 106.000 Euro derzeit nicht umsetzbar ist. Zur Identifizierung möglicher alternativer Finanzierungsmöglichkeiten soll die Differenz zwischen den bestehenden und den für eine Ausweitung benötigten Mitteln aufgezeigt werden. Der Antrag sieht eine Beratung im Jugendhilfeausschuss sowie Entscheidungen im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor, wobei der Integrationsrat die Inhalte zur Kenntnis nehmen soll.
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Beratungsfolge
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Die "Anfrage" wurde mit Schreiben des Oberbürgermesters vom 30.09.2021 beantwortet
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.06.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.06.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (5. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 08.06.2021 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung) — einstimmig zur Entscheidung in den ASAGI geschoben
Ergebnis: geschoben in die nächste Sitzung - Antwort des Oberbürgermeisters zur SPD-Eingabe 1152/2021/SPD
- 9.Unterjährige Maßnahmen- und Finanzplanung 2021 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt" hier: Teil C" Initial- und ErprobungsprojekteZur Vorlage · 1335/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur unterjährigen Maßnahmen- und Finanzplanung 2021 befasst sich mit dem Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“, insbesondere mit dem Bereich der Initial- und Erprobungsprojekte. Das Integrationsbudget weist einen Haushaltsansatz von über 5,5 Millionen Euro auf, wovon 157.000 Euro dem Jugendamt und etwa 2,8 Millionen Euro den Wohlfahrtsverbänden zugewiesen sind. Bis zum Stichtag 31. März 2021 gingen 21 Anträge in Höhe von insgesamt 481.239 Euro ein. Während der Finanzbedarf für neue Maßnahmen auf 170.333 Euro geschätzt wird, stehen nicht verplante Mittel in Höhe von 303.726 Euro zur Verfügung.
Der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration soll die Aufnahme der Projekte beschließen und die freien Mittel für Maßnahmen zur Motorik- und Deutschförderung im Kontext der Pandemie einsetzen. Weitere Gremien, darunter der Kulturausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Jugendhilfeausschuss, der Integrationsrat sowie der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen, sollen die Planung zur Kenntnis nehmen und die Mittelverwendung empfehlen.
Die Integration von Zuwanderern wird als kommunale Pflichtaufgabe im Rahmen des Teilhabe- und Integrationsgesetzes Nordrhein-Westfalens sowie des Nationalen Integrationsplans beschrieben. Ziel ist die Verankerung von Migrationsfragen als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung durch das Projekt „Kommunales Integrationsmanagement“. Als Ursachen für den Handlungsbedarf werden die Zuwanderung seit 2015, Zuzüge aus Osteuropa sowie veränderte Lebenssituationen sozialbenachteiligter Familien seit März 2020 angeführt. Eine erste Einschätzung zur Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen - Rückfragen aus dem Kulturausschusses vom 01.09.2021 zu Vorlage 1335/2021/OB
- 10.Sozialräumliche Beratung für NeuzugewanderteZur Vorlage · 0934/2021/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht die Fortführung der sozialräumlichen Beratung für Neuzugewanderte in Essen für den Zeitraum 2022 bis 2024 vor. Die Umsetzung soll durch die cse gGmbH und das Diakoniewerk Essen erfolgen, wobei die Finanzierung über das Integrationsbudget erfolgt. Der Beschluss umfasst die Bereitstellung von insgesamt 32 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Die Personalkosten belaufen sich auf 2.076.270,00 Euro für 30 Stellen der Entgeltgruppe S12 TVöD SuE sowie 149.33ierung 36,00 Euro für zwei Stellen der Entgeltgruppe S15 TVöD SuE, zuzüglich einer Verwaltungspauschale von jeweils 10 Prozent.
Das Beratungsangebot soll sich von einer Sprechstundenstruktur hin zu einer aufsuchenden Arbeit entwickeln, die Zuwanderer aus EU- und Drittstaaten umfasst. Die Verteilung der Stellen erfolgt nach einem Punktesystem, das Faktoren wie die Anzahl der Nichtdeutschen, Fluchthintergründe und Leistungsbezug gewichtet. Für Stadtbezirke mit über 4.000 Nennungen ist eine Grundversorgung vorgesehen. Zudem sind fünf Stellen für flexible Einsätze sowie jeweils ein Vollzeitäquivalent zur Unterstützung der Leitungsebene der Träger geplant. Nicht genutzte Stellenanteile sollen zur Finanzierung des Eigenanteils des Kommunalen Integrationsmanagements verwendet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Organisationsschritte umzusetzen und das Angebot während des Zeitraums zu evaluieren. Die Entscheidung über die Vorlage unterlag im Jahr 2021 verschiedenen Gremien und wurde durch den Rat der Stadt getroffen. Als Grundlage dienten statistische Daten zum Stand Ende 2020, die eine Zahl von 41.210 Neuzugewanderten in der Stadt ausweisen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung)
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2021 · Kulturausschuss (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen - 11.Bericht zur Befragung der syrischen Community in EssenZur Vorlage · 1125/2021/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Nummer 1125/2021/1 befasst sich mit dem Abschlussbericht einer Befragung der syrischen Gemeinschaft in Essen. Die Stadt Essen hat im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 die Stiftung Zentrum für Turkistudien und Integrationsforschung (ZfTI) mit der Durchführung dieser Studie beauftragt. Unterstützt wurde das Vorhaben durch das Ministerium für Kinder, Familien, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ziel der Untersuchung war es, die Lebenssituation, Erfahrungen und Erwartungen erwachsener Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit in Essen zu erfassen. Die Befragung diente als Grundlage, um Integrationsmaßnahmen zu prüfen und Handlungsempfehlungen für die Stadtverwaltung zu entwickeln. Im Rahmen der Studie wurden 1.520 gültige Befragungen durchgeführt. Die inhaltliche Auswertung umfasste unter anderem demografische Merkmale, die Wohn- und Familiensituation, den Bildungsstand, die Sprachkenntnisse sowie die Arbeitsmarktteilhabe und die Wahrnehmung von Diskriminierung.
Der Bericht zeigt auf, dass die Gruppe der syrischen Staatsangehörigen in Essen seit 2015 von etwa 1.500 auf rund 14.000 Personen angewachsen ist. Die Ergebnisse der Studie deuten auf eine bestehende Integrationsorientierung hin, weisen jedoch auf einen weiteren Unterstützungsbedarf hin, etwa bei der sprachlichen und beruflichen Qualifizierung sowie der frühkindlichen Betreuung. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme in verschiedene Gremien, darunter den Rat der Stadt Essen und den Integrationsrat, vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - Powerpoint-Präsentation zur Syrischen Community in Essen
- 12.Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde der Stadt Essen für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020Zur Vorlage · 1270/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat den Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde sowie der Heimaufsicht für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020 vorgelegt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes sind die zuständigen Behörden dazu verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Tätigkeit zu erstellen, diesen zu veröffentlichen und sowohl den kommunalen Vertretungsgremien als auch der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, zur Verfügung zu stellen.
Der vorliegende Bericht umfasst die Tätigkeiten der Behörde über den genannten Zweijahreszeitraum. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Seniorenbeirat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde vom Stadtdirektor unterzeichnet und dem Amt für Soziales und Wohnen zugeordnet. Eine inhaltliche Prüfung von Auswirkungen auf den Klimaschutz oder zusätzliche Kostenstrukturen wurde in der Vorlage nicht als relevant ausgewiesen.
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- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2021 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (4. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - Anlage: Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde für den Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2020
- 13.Berichterstattung zur Umsetzung der Generalistischen Pflegeausbildung zum 01.01.2020Zur Vorlage · 1454/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen informiert über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung in Essen. Mit dem Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes zum 1. Januar 2020 wurden die bisher getrennten Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zur einheitlichen Ausbildung der Pflegefachfrau bzw. des Pflegefachmanns zusammengeführt.
Im Rahmen eines Runden Tisches am 7. Juli 2021 tauschten sich die Leitungen der neun in Essen ansässigen Pflegefachschulen sowie die Stadtverwaltung über die Umsetzung der Reform aus. Ziel des Austauschs war die Überprüfung der Auszubildendenzahlen, der Verfügbarkeit von Praktikumsplätzen sowie der Qualität der Ausbildung. Aktuell befinden sich 1.996 Auszubildende in den entsprechenden Ausbildungsgängen, wobei 465 Personen eine Migrationsgeschichte aufweisen.
Die Versorgung der notwendigen Praktikumsplätze in klinischen, ambulanten sowie teil- und vollstationären Einrichtungen ist grundsätzlich gewährleistet. Engpässe traten lediglich im Bereich der pädiatrischen Praktika auf, denen durch Kooperationen zwischen den Institutionen sowie durch Einsätze in Kindertagesstätten und der Kinder- und Jugendhilfe begegnet wurde. Während das Universitätsklinikum und konfessionelle Träger die Plätze in Krankenhäusern sicherstellen können, besteht bei einzelnen Bildungsinstituten ein Bedarf an einer engeren Anbindung an bestehende Kooperationen. Als weitere Anforderungen wurden die Verbesserung der Sprachkompetenz bei Auszubildenden mit Migrationshintergrund sowie die Aufstockung qualifizierter Praxisanleitungen identifiziert. Der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Seniorenbeirat werden zur Kenntnisnahme gebeten.
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Beratungsfolge
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.10.2021 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (5. Sitzung)
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - Anlage zu Vorlage 1454/2021/5 Berichterstattung zur Umsetzung der Generalistischen Pflegeausbildung
- 14.Berichterstattung über die 16.Essener Kommunale Konferenz Alter und Pflege (KKAP) vom 06.05.2021Zur Vorlage · 1420/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen berichtet über die Ergebnisse der 16. Essener Kommunalen Konferenz Alter und Pflege (KKAP), die am 6. Mai 2021 stattfand. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Seniorenbeirat, den Integrationsrat sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vorgelegt.
Ein zentraler Bestandteil des Berichts ist die Entwicklung der Corona-Pandemie in Essen. Es wird festgehalten, dass nach einem Anstieg der Infektionszahlen im Winter 2020 ein Rückgang nach Beginn der Impfungen in stationären Pflegeeinrichtungen zu verzeichnen war. Die Priorisierung vulnerabler Gruppen in der Impfstrategie wird als wirksam beschrieben. Das Amt für Soziales und Wohnen organisierte zudem Impfangebote für Wohnungslose und Obdachlose. Zudem wird die Prüfung von Lolli-Tests für Bewohner von Pflegeeinrichtungen durch das Gesundheitsamt erwähnt.
Ein weiterer Themenschwerpunkt ist die Errichtung einer Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen, deren Implementierung durch einen Errichtungsausschuss bis März 2022 organisiert werden soll.
Hinsichtlich der Bauvorhaben nach § 8 APG NRW erteilte die Konferenz ein positives Votum für den Neubau von drei Tagespflegeeinrichtungen in den Stadtteilen Frohnhausen, Frintrop und Kettwig. Bei einem geplanten Neubau einer vollstationären Pflegeeinrichtung in Bergerhausen wurden seitens der Sozialplanung Bedenken geäußert. Die Konferenz beschloss, die Investoren über diese Bedenken zu informieren und eine Beratung zu barrierefreiem Wohnen in Verbindung mit Tagespflege oder ambulanter Pflege anzubieten.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2021 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (4. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Verwendung der Stiftungsmittel der Frau- Otto- Knaudt- StiftungZur Vorlage · 1301/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration entscheidet über die Verwendung der Mittel aus der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung für das zweite Halbjahr 2021. Gemäß der Satzung der Stiftung liegt die Entscheidungskompetenz für die Verwendung dieser Mittel beim genannten Ausschuss.
Auf Grundlage der vorliegenden Anträge wird vorgeschlagen, für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2021 Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 7.500,00 Euro zu gewähren. Die Mittel sollen an drei Einrichtungen verteilt werden, deren Projekte in der entsprechenden Anlage der Vorlage beschrieben sind. Die Finanzierung der Ausgaben erfolgt über das Sondervermögen der Stadt Essen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stiftungsmittel der Stadt Essen zuzuordnen sind.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Für Antragsteller 1 und 2 einstimmig beschlossen; für Antragsteller 3 mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen.
Ergebnis: Für Antragsteller 1 und 2 einstimmig beschlossen; für Antragsteller 3 mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen. - 16.Produktberichte der Träger der Drogenhilfeangebote für das Jahr 2020Zur Vorlage · 1272/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht der Träger der Drogenhilfeangebote für das Jahr 2020 liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Kenntnisnahme vor. Die Angebote in Essen, die von verschiedenen Trägern wie der Suchthilfe direkt Essen gGmbH, dem LVR-Klinikum Essen, der Caritas-SkF-Essen gGmbH und dem Verein BELLA DONNA erbracht werden, gliedern sich in die Bereiche Prävention, Hilfe und Repression.
Im Bereich der Prävention erreichte die Fachstelle für Suchtprävention im Berichtszeitraum 1.264 Erwachsene sowie 849 Kinder und Jugendliche durch zahlreiche Gespräche und Maßnahmen. Die Hilfsangebote umfassten die Sicherung des Überlebens, die Stabilisierung sowie den Ausstieg. Im Drogenkonsumraum wurden 628 unterschiedliche Menschen versorgt, wobei die Zahl der Konsumvorgänge um etwa 13 % sank. Die Zahl der Drogentoten im Stadtgebiet verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um neun Personen. Im Bereich der Stabilisierung konnten 73 Wohnraumvermittlungen durchgeführt werden, zudem wurden 112 Personen in Arbeitsmaßnahmen vermittelt. Das Projekt „Pick Up“ leistete durch Reinigungsarbeiten in der Innenstadt einen Beitrag zur Umfeldpflege.
Im Bereich des Ausstiegs wurden in den Substitutionsambulanzen zum Stichtag 394 Menschen behandelt. Das Projekt „Freiraum“ erreichte 95 Frauen zur Unterstützung bei der Lebensgestaltung außerhalb der Prostitution. Die Repressionsmaßnahmen und das Umfeldmanagement zielten darauf ab, die Belastungen für die Bevölkerung gering zu halten. Die Auswertung der Berichte deutet auf eine stabile Nachfrage nach den bestehenden Angeboten hin.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - Nachtrag: Protokollberichte 2020
- 17.Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2020Zur Vorlage · 0650/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des JobCenters Essen zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2020 zeigt eine Zunahme der Anträge auf insgesamt 39.055. Dies entspricht einem Anstieg von 14,38 % im Vergleich zum Vorjahr und führte zu Auszahlungen in Höhe von 13.998.112 €. Die Ausgaben im Rechtskreis SGB II beliefen sich auf 12.122.896 €, wobei die Kosten für Lernförderung von 3.164.522 € im Jahr 2019 auf 4.632.606 € im Jahr 2020 stiegen. Für die Mittagsverpflegung wurden im Jahr 2020 4.299.353 € aufgewendet.
Ein Vergleich der Rechtskreise Wohngeld/BKGG, AsylbLG und SGB XII für den Zeitraum 2017 bis 2020 verdeutlicht unterschiedliche Entwicklungen. Während die Ausgaben im Bereich Wohngeld/BKGG von 1.127.343 € auf 1.474.238 € stiegen, erhöhten sich die Kosten im SGB XII von 82.310 € auf 9au 92.276 €. Im Bereich AsylbLG sank die Anzahl der Anträge von 1.611 auf 874, während die Ausgaben von 277.237 € auf 308.701,66 € anstiegen.
Durch das Starken-Familien-Gesetz und neue Richtlinien wurden Leistungen angepasst. So entfallen Eigenanteile bei der Mittagsverpflegung und Beförderung, das Schulstarterpaket wurde von 100 € auf 150 € erhöht und die monatlichen Teilhabeleistungen stiegen von 10 € auf 15 €. Für die Lernförderung in Grundschulen gelten ab dem Schuljahr 2021/2022 neue Bewilligungsvoraussetzungen. Die DaF-Förderung wird zudem auf maximal vier Anträge begrenzt. Die Vorlage wird den Ausschüssen für Schule, Bildung und Wissenschaft, Jugendhilfe, Integration sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2020, hier: Erhöhung der Teilhabequote an sozialen und kulturellen BuT-LeistungenZur Vorlage · 1856/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Erhöhung der Teilhabequote bei sozialen und kulturellen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zum Ziel hat. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration beschließt, dass die Stadtverwaltung Essen Konzepte entwickelt, um die Inanspruchnahme dieser Leistungen durch geeignete Maßnahmen zu steigern. Als ein mögliches Instrument wird dabei die Einführung einer Bildungskarte angeführt.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit damit, dass in der Vergangenheit bereits Erfolge im Bereich der Lernförderung an Schulen erzielt wurden, die Quote im sozialen und kulturellen Bereich jedoch erhöht werden soll. Als Referenz werden andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen genannt, in denen durch Instrumente wie eine Nutzer- und Bildungskarte eine Steigerung der Teilhabequote auf über 80 Prozent erreicht wurde.
Zusätzlich soll geprüft werden, wie bestehende Angebote für Kinder und Jugendliche in Essen transparenter und niederschwelliger gestaltet werden können. Vorgeschlagen werden hierfür Maßnahmen wie eine Kampagne in den sozialen Medien, die Erstellung mehrsprachiger Flyer sowie die Bereitstellung stadtteilbezogener Übersichten. Die Vorlage sieht eine Beratungsfolge in verschiedenen Ausschüssen vor, darunter der Kulturausschuss, der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe.
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Beratungsfolge
- 23.11.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen:
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.10.2021 · Kulturausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 18.Controllingbericht des Fachbereiches Soziales und Wohnen für das I. Halbjahr 2021 (Stichtag 30.06.2021)Zur Vorlage · 1696/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des Fachbereichs Soziales und Wohnen für das erste Halbjahr 2021 legt die finanzielle und gesellschaftspolitische Entwicklung zentraler Leistungsbereiche zum Stichtag 30. Juni 2021 dar. Der Bericht umfasst wesentliche Produktgruppen wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfe zur Pflege sowie die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
In den betrachteten Bereichen verzeichnete die Verwaltung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Rückgang der Hilfeempfängerzahlen. So sank die Zahl der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt um 10 % und die der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um 8 %. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Umstellung auf das neue Sozialleistungs-Fachverfahren eine statistische Veränderung in der Erfassung der Fälle vorliegt.
Hinsichtlich der Finanzen wird prognostiziert, dass der geplante Zuschussbedarf des Amtes für Soziales und Wohnen von rund 152,91 Millionen Euro voraussichtlich um etwa 16 Millionen Euro überschritten wird. Als Ursachen werden Mindererträge bei den Landeserstattungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sowie ein Mehrbedarf in der Hilfe zur Pflege in Höhe von etwa 11,25 Millionen Euro angeführt. Letzterer resultiert unter anderem aus Zuständigkeitsverschiebungen durch das Bundesteilhabegesetz und Kostensteigerungen bei der stationären Pflege. Zudem wird ein Bedarf von rund 2,5 Millionen Euro für einen Digitalisierungsprozess im Bereich des Schwerbehindertenrechts veranschlagt. Gegenläufige Effekte ergeben sich aus geringeren Ausgaben bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das II. Quartal 2021Zur Vorlage · 1277/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das zweite Quartal 2021 legt eine strukturelle und fiskalische Analyse der operativen Zielerreichung vor. Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Erhöhung der Bundesbeteiligungsquote für Leistungen für Unterkunft und Heizung um 25 Prozentpunkte, was zu einer jährlichen Entlastung des kommunalen Haushalts um etwa 60 Millionen Euro führt. Der prognostizierte Zuschussbedarf für das Jahr 2021 beläuft sich auf rund 64,8 Millionen Euro und liegt damit um 46,6 Prozent unter dem ursprünglichen Plan. Hinsichtlich der Klientel wurde ein Anstieg der Personen aus den acht zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern um 3,0 Prozent verzeichnet, wobei insbesondere Zuwächse aus Afghanistan und Syrien registriert wurden. Im Bereich der Arbeitsmarktintegration wurden im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 118 Arbeitsplätze nach § 16i SGB II neu besetzt, während bei den Maßnahmen nach § 16e SGB II 28 von 120 geplanten Fällen gefördert wurden.
Die Vorlage beschreibt zudem strategische Ziele der Arbeitsmarktpolitik, darunter die Bekämpfung der Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit durch die Optimierung der Jugendberufsagentur sowie die Akquise von Ausbildungsstellen. Ein neues Leitziel ist die Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung durch die Bildung der Bürogemeinschaft „Arbeitsmarktförderung“, an der die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, die NRW Regionalagentur MEO, Competentia MEO, die Agentur für Arbeit Essen und das JobCenter Essen beteiligt sind. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Integration von Asylbewerbern über den Integration Point, der Aktivierung von Alleinerziehenden sowie der Gesundheitsprävention. Dem Integrationsrat und dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration wird die Kenntnisnahme des Berichts vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 in der Produktgruppe 1.05.10.01 "Sonstige soziale Leistungen"Zur Vorlage · 1267/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt für das Haushaltsjahr 2021 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.099.773 Euro innerhalb der Produktgruppe „Sonstige soziale Leistungen“. Der zusätzliche Finanzbedarf ergibt sich aus gestiegenen Transferaufwendungen in zwei spezifischen Bereichen.
Im Bereich der Hilfen zur Bildung und Teilhabe wird ein Mehrbedarf von 492.500 Euro veranschlagt. Dieser resultiert unter anderem aus Änderungen durch das Starke-Familien-Gesetz, die eine Erhöhung der Pauschalen für Schulbedarf sowie den Wegfall von Eigenanteilen bei der Schülerbeförderung und der Mittagsverpflegung zur Folge haben. Zudem hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten durch angepasste Einkommensgrenzen beim Kinderzuschlag vergrößert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die genaue Bedarfsentwicklung aufgrund der Corona-Krise von der Wiederaufnahme des Schulbetriebs abhängt.
Ein weiterer Bedarf von 607.273 Euro besteht im Bereich der sonstigen sozialen Leistungen. Hier umfasst ein Teilbetrag von 466.873 Euro eine Korrektur einer fehlerhaften Budgetzuordnung bei institutionalisierten Förderungen. Zudem wurde der Zuschuss zur Schuldnerhilfe Essen um 40.400 Euro angepasst. Ein Teil dieser Mittel wurde bereits durch den Kämmerer bereitgestellt.
Die Deckung der Gesamtkosten erfolgt durch Mittel aus der Produktgruppe „Hilfe zum Lebensunterhalt“, wo aufgrund geringerer Empfängerzahlen und niedrigerer Durchschnittskosten Einsparungen verzeichnet werden, sowie durch Umbuchungen aus der Eingliederungshilfe. Die Leistungen werden als gesetzliche Pflichtaufgaben eingestuft.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.08.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 in der Produktgruppe 1.05.15.01 "Hilfe zur Pflege"Zur Vorlage · 1407/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beantragt im Rahmen der Vorlage 1407/2021/5 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 11.250.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021. Diese Mittel sind für die Produktgruppe 1.05.15.01 „Hilfe zur Pflege“ vorgesehen. Die Finanzierung der zusätzlichen Mittel soll durch Mehrerträge aus der LfU-Erstattung im Bereich der Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgen.
Der Bedarf ergibt sich aus steigenden Transferaufwendungen in zwei wesentlichen Bereichen. Im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege wird ein Anstieg der Kosten auf voraussichtlich 9,3 Millionen Euro prognostiziert, was über dem Planwert von 5,6 Millionen Euro liegt. Ursächlich hierfür ist eine Verschiebung der Zuständigkeiten durch das Bundesteilhabegesetz zum 01.01.2020, wodurch Fälle mit höherem Kostenaufwand in die Zuständigkeit des örtlichen Trägers gelangten. Zudem beeinflusst eine Umstellung des Sozialleistungs-Fachverfahrens die statistische Erfassung der Durchschnittskosten pro Hilfeempfänger.
Im Bereich der stationären Hilfe zur Pflege zeichnet sich ein Mehrbedarf von rund 7,55 Millionen Euro gegenüber der Planung ab. Neben allgemeinen Kostensteigerungen, wie etwa Anpassungen von Pflegesätzen, wirkt sich die Neuregelung des Alten- und Pflegegesetzes aus. Zudem führt ein sinkendes Einkommen der Leistungsberechtigten dazu, dass die Leistungen der Hilfe zur Pflege seltener durch Einkommensanrechnung reduziert werden können. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei den Leistungen um eine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt, deren Erfüllung sachlich und zeitlich unabweisbar ist.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.08.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 in der Produktgruppe 1.05.16.01 "Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten"Zur Vorlage · 1408/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung stellt für das Haushaltsjahr 2021 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 720.000 Euro in der Produktgruppe „Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen diese zusätzlichen Mittel genehmigt, während der Haupt- und Finanzausschuss die Vorlage zur Kenntnis nimmt.
Der Mehrbedarf ergibt sich aus verschiedenen Entwicklungen im laufenden Jahr. Ein Anteil von 400.000 Euro entfällt auf coronabedingte Aufwendungen. Dazu gehören die Kosten für einen neuen Tagesaufenthalt für Wohnungslose in der Maxstraße sowie die Erweiterung der Kapazitäten in Notschlafstellen, wie etwa ein separates Gebäude in der Grimbergstraße für wohnungslose Frauen. Zudem werden höhere Kosten für Schutzausrüstung und Desinfektion durch die Leistungsträger geltend gemacht.
Ein weiterer Betrag von 265.000 Euro resultiert aus vertraglichen Anpassungen und Neuverhandlungen bei Zuwendungen für verschiedene Beratungs- und Betreuungsangebote. Zudem wird ein Bedarf von 55.000 Euro im Bereich der einzelfallbezogenen Leistungen nach dem 8. Kapitel SGB XII veranschlagt, primär durch angepasste Vergütungsvereinbarungen bei ambulanten Hilfen und besonderen Wohnformen.
Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt durch Minderaufwendungen in der Produktgruppe „Hilfe zum Lebensunterhalt“, da dort aufgrund geringerer Empfängerzahlen und niedrigerer Durchschnittskosten Einsparungen zu verzeichnen sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei den Leistungen um gesetzliche Pflichtaufgaben handelt.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.08.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 in der Produktgruppe 1.05.09.01 "Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz"Zur Vorlage · 1723/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Vorlage 1723/2021/5 die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 2.500.000 Euro für die Produktgruppe „Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz“. Die Finanzierung soll durch Mehrerträge aus der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im Bereich der Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgen.
Gegenstand des Antrags ist die vollständige Digitalisierung des Bestandsarchivs im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten. Aktuell werden rund 250.000 Bestandsakten in einem externen Lager aufbewahrt, wobei täglich etwa 200 Akten für die Bearbeitung in die Verwaltung transportiert werden müssen. Da das Mietverhältnis für das derzeit genutzte Lager zum 30. April 202
Die Verwaltung sieht in der sofortigen Digitalisierung aller Aktenbände die wirtschaftlichste Lösung. Durch den Scan-Auftrag sollen die Mietkosten für das Lager sowie die Kosten für den täglichen Aktentransport entfallen. Im Vergleich zu einer über mehrere Jahre gestreckten Digitalisierung des täglichen Bedarfs wird eine Ersparnis von etwa 300.000 Euro kalkuliert. Zudem entfallen durch die Digitalisierung die Notwendigkeit einer Neuanmietung eines Ersatzlagers sowie die damit verbundenen Umzugskosten. Die Einführung der elektronischen Fallakte ist für das erste Halbjahr 2022 vorgesehen. Die Verwaltung bewertet die Maßnahme zudem als positiv für den Klimaschutz, da der tägliche Transport der Akten entfällt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 24.Scannen von Altakten zur Digitalisierung der Betreuungsstelle und überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 in der Produktgruppe 1.07.03.01 "Maßnahmen der Gesundheitspflege"Zur Vorlage · 1443/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Gesundheitsamtes zur Digitalisierung der Betreuungsstelle sieht die Ausschreibung eines externen Dienstleisters für das Scannen von etwa 20.000 Papierakten vor. Nachdem die Umstellung der Betreuungsstelle auf die elektronische Akte bereits erfolgt ist, soll durch die Digitalisierung der Altbestände ein rein digitales Arbeiten ermöglicht werden. Da die Umsetzung der Digitalisierung aufgrund des Volumens nicht durch das interne Personal im laufenden Betrieb durchgeführt werden kann, ist die Beauftragung eines externen Unternehmens vorgesehen. Die Kosten für die Digitalisierung werden pro Durchschnittsakte mit 10 Euro kalkuliert.
Zudem wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 200.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan Maßnahmen der Gesundheitspflege beantragt. Die Finanzierung des Mehrbedarfs soll aus Mehrerträgen im Bereich der Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ein wesentlicher Bestandteil der Modernisierung ist, um eine effektive und effiziente Aufgabenerledigung der Betreuungsstelle zu gewährleisten. Die Vergabe der Dienstleistung soll über die zentrale Vergabestelle der Stadt Essen abgewickelt werden.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 25.Verstetigung und Ausweitung der „Klassenassistenzen für schulische Inklusion - KASI“ an Essener GrundschulenZur Vorlage · 1539/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht die Verstetigung und Ausweitung des Projekts „Klassenassistenzen für schulische Inklusion – KASI“ vor. Das Programm, das zuvor als „Poollösung für Integrationsassistenzen“ bekannt war, soll die Inklusion an Essener Grundschulen durch zusätzliche personelle Ressourcen stärken. Das Modell ergänzt die bestehende individuelle Eingliederungshilfe, ohne diese zu ersetzen. Seit dem Schuljahr 2018/2019 wurde das Projekt an sechs Grundschulen durch die Inclusio gGmbH erprobt. Eine Evaluation der Fachhochschule Südwestfalen bestätigte die Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Kinder sowie die soziale Struktur.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Maßnahme ab dem Schuljahr 2022/2023 an den sechs Modellschulen fortzuführen und auf mindestens zehn weitere Standorte auszuweiten. Die Auswahl der zusätzlichen Schulen erfolgt datenbasiert und nach Entscheidung der jeweiligen Schulgemeinschaft. Für die Umsetzung ist ein Vergabeverfahren vorgesehen.
Die Kostenplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 sieht steigende Sachkosten vor, die von 1.626.900 € im Jahr 2022 auf einen Höchstwert von 5.477.841 € im Jahr 2025 ansteigen, bevor sie 2026 auf 3.416.924 € sinken. Die Finanzierung erfolgt über die Fachbereiche 40, 50 und 51 im Rahmen der Haushaltsanmeldungen. Für den Haushalt der Stadt Essen entstehen durch die Maßnahme keine Mehrkosten. Der Beschluss wird den beteiligten Ausschüssen für Schule, Bildung und Wissenschaft, Jugendhilfe sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Empfehlung vorgelegt, damit der Rat der Stadt Essen die Entscheidung treffen kann.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich gegen die Stimme der AfD empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich gegen die Stimme der AfD empfohlen - 26.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2020Zur Vorlage · 1243/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Jahresbericht 2020 der Erziehungsberatung in Essen dokumentiert die Arbeit der sieben Beratungsstellen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 3.536 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte beraten. Neben der Darstellung der Kennzahlen thematisiert der Bericht die Auswirkungen der Pandemie auf die Beratungsarbeit sowie die Schwerpunkte sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie die Digitalisierung und Online-Beratung.
Aufgrund der Pandemiebedingungen kam es phasenweise zu rückläufigen Beratungszahlen und Veränderungen in den Arbeitsmethoden. Um die Erreichbarkeit der Familien sicherzustellen, wurde unter anderem ein Familienberatungstelefon eingerichtet, welches später vom Jugendpsychologischen Institut fortgeführt wurde. Ein wesentlicher Aspekt der Arbeit bleibt der präventive Charakter der Angebote, der durch eine enge Kooperation mit weiteren Fachrichtungen die Stabilisierung von Familiensystemen anstrebt. Die Wartezeiten blieben dabei gering; in fast 80 Prozent der Fälle konnte innerhalb eines Monats eine Beratung stattfinden.
Die Zusammenarbeit mit Institutionen wie Familienzentren und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes blieb in ihrem Umfang weitgehend stabil, auch wenn Präsenztreffen zeitweise nicht möglich waren. Der Bericht hebt zudem die fortschreitende Digitalisierung der Beratungsangebote hervor, um den Anforderungen im digitalen Zeitalter gerecht zu werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 27.Antragstellung zum Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und JugendlicheZur Vorlage · 1640/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschließen. Das Vorhaben sieht die Einrichtung von 1,5 Planstellen in der Entgeltgruppe E13 TVöD beim Jugendpsychologischen Institut des Jugendamtes vor. Damit wird das Angebot zur Beratung betroffener Kinder, Jugendlicher und deren Familien sowie zur Netzwerkarbeit und Qualifizierung von Fachkräften erweitert.
Die Finanzierung der zusätzlichen Personalkosten im Fachbereich 51 ist ab dem Haushaltsjahr 2022 auf 132.760 Euro veranschlagt. Die Kosten sollen zu 80 Prozent durch Landesförderung gedeckt werden, wodurch die Haushaltsneutralität für einen Betrag von bis zu 106.208 Euro pro Jahr angestrebt wird. Der verbleibende Eigenanteil von 20 Prozent wird durch die Stadt getragen. Für das Jahr 2021 ist zudem eine Überschreitung des Personalkostenbudgets im Geschäftsbereich 4 bis zu einem Betrag von 6.573 Euro durch Deckung aus dem Gesamthaushalt vorgesehen.
Zusätzlich sieht der Beschluss vor, den Eigenanteil des Deutschen Kinderschutzbundes zur Realisierung des gemeinsamen Vorhabens zu übernehmen. Dieser beläuft sich im Jahr 2021 auf 6.573 Euro und soll ab 2022 auf 26.552 Euro pro Jahr steigen. Die Grundlage für die Maßnahme bildet das Maßnahmenkonzept der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 28.Zusammenführung der kommunal gesteuerten Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut im Rahmen des Programmes „kinderstark - NRW schafft Chancen"Zur Vorlage · 1517/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, das Jugendamt mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Antragstellung im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zu beauftragen. Ziel der Vorlage ist die Zusammenführung kommunaler Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut. Unter der Federführung des Jugendamtes soll eine integrierte kommunale Präventionsstrategie entwickelt werden, an der zudem der Fachbereich Schule, das Sozialamt, das Gesundheitsamt und das Jobcenter beteiligt sind. Die bisherigen Ansätze sollen unter dem Dach des Landesprogramms gebündelt werden, wobei eine erste Berichterstattung und Umsetzungsplanung für das Frühjahr 2022 vorgesehen ist.
Im Rahmen dieser Umsetzung ist der Aufbau einer Regiestelle im Fachbereich Jugend zur fachbereichsübergreifenden Koordination geplant. Förderfähige Maßnahmen umfassen unter anderem Familiengrundschulzentren, Lotsendienste in Kliniken sowie kommunale Familienbüros. Für das Jahr 2021 stehen Fördermittel in Höhe von bis zu 780.885 Euro zur Verfügung, bei einem kommunalen Eigenanteil von maximal 156.171 Euro. Für 2022 sind Fördermittel von 778.362 Euro sowie Sachkosten von bis zu 408.222 Euro vorgesehen. Zudem sollen die Ressourcen des Projekts „Starke Quartiere – starke Menschen“ über den Projektzeitraum hinaus fortgeführt werden, sofern die Personalressourcen als kommunaler Eigenanteil von 20 Prozent anerkannt werden. Eine dauerhafte Strukturförderung durch die Landesregierung wird angestrebt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 29.Essener Modell Quartiermanagement - Ausweitung auf die Stadtteile Kray, Bergmannsfeld/Hörsterfeld, Karnap und FrohnhausenZur Vorlage · 1269/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Ausweitung des Essener Modells Quartiermanagement auf die Stadtteile Kray, Bergmannsfeld/Hörsterfeld, Karnap und Frohnhausen sowie die Verstetigung der Stadtteilmoderation und Stadtteilarbeit vor. Nach Abschluss der dreijährigen Modellphase, deren Finanzierung unter anderem durch die Krupp-Stiftung gesichert war, sollen die Ressourcen ab 2022 durch die Stadt Essen bereitgestellt werden.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Finanzierung von 4,5 Stellen beim Institut für soziale Stadtentwicklung und Arbeitswelt (ISSAB) der Universität Duisburg-Essen mit einem Budget von rund 300.000 Euro. Zudem sollen im Jugendamt drei Planstellen für die Stadtteilarbeit eingerichtet werden, wofür ein Budget von 207.627 Euro vorgesehen ist. Zusätzlich werden 64.800 Euro für die Mietkosten von drei Stadtteilbüros bereitgestellt. Die Gesamtkosten für die 6,5 Stellen belaufen sich auf 500.110 Euro.
Ziel des Innovationsprojekts ist die Stabilisierung der Lebensbedingungen in den genannten Wohnquartieren durch Förderung von Integration, Konfliktbewältigung und ressortübergreifender Kooperation. In den Stadtteilen wurden bereits Strukturen wie Stadtteilbüros, Stadtteilmoderationen und Arbeitskreise zur Prävention etabliert. Die Verwaltung strebt die Verstetigung an, um die Quartiersentwicklung und Inklusion in Gebieten mit Entwicklungsbedarf dauerhaft zu fördern. Ein fortlaufendes Controlling zwischen der Universität Duisburg-Essen und der Stadt soll die Nachhaltigkeit der Prozesse sicherstellen.
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Beratungsfolge
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 30.Optionale Weiterführung und Finanzierung der Brückenprojekte aus kommunalen Mitteln für den Fall einer Einstellung der LandesförderungZur Vorlage · 1237/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht eine kommunale Finanzierung der Brückenprojekte für das Jahr 2022 vor, falls die Landesförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen eingestellt wird. Die Brückenprojekte umfassen niederschwellige Angebote wie Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen, die darauf abzielen, Kindern aus Familien mit Fluchthintergrund oder vergleichbaren Lebenslagen den Zugang zur institutionellen Kinderbetreuung zu erleichtern und die Integration durch sprachliche Angebote zu unterstützen.
Bisher werden diese Projekte zu 100 Prozent durch Landesmittel finanziert, wobei die Bewilligung für das laufende Jahr am 31. Dezember 2021 endet. Da für das Jahr 2022 noch keine verlässlichen Informationen über eine Anschlussfinanzierung durch den Landschaftsverband Rheinland vorliegen, wird die Übernahme der Kosten durch die Stadt Essen beantragt. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf etwa 3.300.000 Euro.
Die Angebote dienen der frühkindlichen Bildung und Sprachförderung sowie dem Abbau von Hemmnissen bei den Eltern. Durch die Verlagerung der Angebote aus Übergangswohnheimen in die jeweiligen Sozialräume soll die Erreichbarkeit sichergestellt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ohne diese Maßnahmen für aktuell 802 Kinder die Versorgung mit Betreuungsangeboten vor dem Schuleintritt gefährdet wäre. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die kommunale Förderung im Falle eines Wegfalls der Landesmittel zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 31.Bekenntnis der Stadt Essen zum Mehrgenerationenhaus Miteinander - Füreinander im Rahmen des Bundesprogramms 2021Zur Vorlage · 1711/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht ein Bekenntnis der Stadt Essen zum Mehrgenerationenhaus Essen e.V. im Rahmen des Bundesprogramms vor. Der Rat der Stadt Essen soll erklären, dass das Mehrgenerationenhaus Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, zur Schaffung von Entwicklungschancen und zur Gestaltung des demografischen Wandels sowie der Sozialraumentwicklung ist.
Das Mehrgenerationenhaus in Essen-Frohnhausen wird seit 2008 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Die Einrichtung verfolgt einen generationenübergreifenden Ansatz, der sich am Sozialraumbedarf orientiert und Angebote für verschiedene Zielgruppen bündelt. Der Träger, der gemeinnützige Verein Mehrgenerationenhaus Essen e.V., ist in den Stadtteilen Altendorf, Frohnhausen und Holsterhausen tätig und unterstützt unter anderem benachteiligte Bevölkerungsgruppen sowie die interkulturelle Zusammenarbeit. Neben ambulanten und stationären Hilfen umfasst das Angebot auch die Unterbringung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge sowie den Betrieb von drei Kindertagesstätten.
Für die Bewilligung der weiteren Förderung durch das Bundesministerium ist ein erneutes Bekenntnis der Kommune erforderlich. Die Förderung ist an eine jährliche kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro gebunden. Diese soll durch die Kooperationsleistung der Sozialen Dienste als geldwerte Leistung ohne direkten Geldfluss erbracht werden. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor, bevor die Entscheidung im Rat der Stadt Essen fällt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 32.Zusammenhalt stärken, Attraktivität steigern - Milieustudie zu den Essener StadtquartierenZur Vorlage · 1022/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit einer Milieustudie zu den Essener Stadtquartieren, die im Auftrag des Rates durch eine Kooperationsvereinbarung mit dem VHW-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. erstellt wurde. Die Untersuchung analysiert die soziale Struktur, sozio-demografische Indikatoren sowie die Verteilung von Sinus- und Migrantenmilieus in zehn Stadtteilen, darunter die SQSM-Gebiete Nord, West und Mitte/Ost sowie der Stadtbezirk VI. Die Studie umfasst Daten zu Arbeitslosigkeit, Wanderungsbewegungen und zum Anteil von Schutzsuchenden, wobei zum Stand Juni 2<0xC2>020 11.408 anerkannte Geflüchtete registriert waren.
Die Ergebnisse dienen der Verwaltung als Grundlage, um Hilfsangebote auf die jeweiligen Milieus zuzuschneiden und potenzielle Konflikte in der sozialen Arbeit oder der öffentlichen Ordnung zu identifizieren. Neben der Analyse von Schichten und Lebensstilen werden räumliche Verschiebungen von Zuwanderergruppen zwischen 2015 und 2019 sowie Clusteranalysen auf Stadtteilebene dargestellt.
Im Kontext der Quartiersentwicklung werden über 100 Einzelmaßnahmen zur Aufwertung benachteiligter Stadtteile auf einen Zeitraum von sechs bis acht Jahren angelegt. Diese umfassen integrierte Entwicklungskonzepte, die Förderung des Wohnungsbaus, Schulentwicklungspläne sowie die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und der Sportinfrastruktur. Die Studie nutzt das Sinus-Modell zur Klassifizierung von zehn Milieus anhand von Modernität und sozialer Lage. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie dem Rat der Stadt Essen wird vorgeschlagen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — geschoben in den Unterausschuss Soziales
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen zusätzliche Beratung in einer gemeinsamen Sitzung der Unterausschüsse Kinder und Jugend
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.07.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: geschoben in den Unterausschuss Soziales - 33.Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen hier: Ausschreibung externer LeistungenZur Vorlage · 0792/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufstellung einer Integrierten Sportentwicklungsplanung (ISEP) beschließen und die Verwaltung mit der Ausschreibung externer Leistungen beauftragen. Der Ausschuss für Sport- und Bäderbetriebe soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung sowie die Ausschreibung empfehlen. Ziel der Planung ist es, strategische Ziele für die kommenden fünf bis zehn Jahre zu erarbeiten und einen entsprechenden Maßnahmenkatalog zu erstellen.
Die Planung umfasst eine Analyse der Ausgangslage, unter anderem hinsichtlich des Sportverhaltens, der Zielgruppen und der Sporträume unter Einbeziehung des Sportstättenkatasters. Die Sport- und Bäderbetriebe Essen beabsichtigen, die Erstellung der Planung durch einen externen Dienstleister im Rahmen eines zweistufigen Angebotsverfahrens durchführen zu lassen. Der Prozess wird voraussichtlich einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren beanspruchen.
Die Gesamtkosten für den Auftrag belaufen sich auf 200.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über die Wirtschaftspläne der Sport- und Bäderbetriebe Essen, wobei die Kosten auf die Jahre 2021, 2022 und 2023 verteilt sind. Zur Einordnung der Ausgangslage führt die Vorlage an, dass die Stadt Essen rund 591.000 Einwohner sowie 504 Sportvereine mit etwa 119.000 Mitgliedern umfasst. Die städtische Infrastruktur beinhaltet zahlreiche Sport-, Turn- und Gymnastikhallen, Sportplatzanlagen, Schulsportaußenanlagen sowie Sondersportanlagen. Zudem umfasst das Stadtgebiet 427 Spielplätze und 811 Grünanlagen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 34.Zielsystem der Essener NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 1636/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1636/2021/6 sieht die Einführung eines Zielsystems für die Essener Nachhaltigkeitsstrategie vor. Dieses soll als integriertes Steuerungsinstrument im Kontext der Agenda 2030 sowie der Sustainable Development Goals (SDGs) fungieren und dient als strategischer Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass verschiedene Gremien, darunter der Seniorenbeirat, der Integrationsrat sowie diverse Ausschüsse für Bereiche wie öffentliche Ordnung, Kultur, Umwelt, Schule, Verkehr, Digitalisierung, Wirtschaft, Stadtentwicklung, Sport und Soziales die Vorlage empfehlen, damit der Rat der Stadt Essen das Zielsystem beschließt.
Die Strategie umfasst sowohl strategische Ziele bis zum Jahr 2030 als auch operative Ziele mit einem Fokus auf das Jahr 2025. Die inhaltliche Erarbeitung erfolgte seit Sommer 2019 durch verschiedene Arbeitsgremien, bestehend aus einem Koordinierungsteam, einem Kernteam und einem Beirat. Finanzielle Auswirkungen werden erst durch die Umsetzung konkreter Maßnahmen ausgelöst, wobei die Finanzierung unter dem Vorbehalt der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsbereiche steht.
Nach der Verabschiedung des Zielsystems soll eine kontinuierliche Erarbeitung und Priorisierung der Maßnahmen- und Ressourcenplanung unter Einbeziehung der zuständigen Arbeitsgremien erfolgen. Zur Überprüfung der Zielerreichung ist die Erstellung eines Monitorings vorgesehen. Die Ergebnisse dieses Monitorings dienen als Grundlage für die Weiterentwicklung und Fortschreibung der Strategie, um Anpassungen an aktuelle Entwicklungen zu ermöglichen. Die Strategie verfolgt neben dem Bereich Klima, Ressourcen und Mobilität ein umfassendes Nachhaltigkeitsverständnis, das über die reine Minderung von Treibhausgas-Emissionen hinausgeht.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich bei Enthaltung der FDP und gegen die Stimme der AfD empfohlen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen 1 Gegenstimme
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.09.2021 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (4. Sitzung)
Ergebnis: mehrheitlich bei Enthaltung der FDP und gegen die Stimme der AfD empfohlen - 35."Host Town-Programm" im Rahmen der Special Olympics World Games 2023 in Berlin hier: Bewerbung der Stadt Essen als Gastgeber einer internationalen DelegationZur Vorlage · 1691/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen bewirbt sich im Rahmen des „Host Town-Programms“ für die Special Olympics World Games 2023, die in Berlin stattfinden werden. Ziel der Initiative „170 Nationen – 170 inklusive Kommunen“ ist es, internationalen Delegationen eine Gastgeberstadt oder einen Kreis zuzuweisen, um den Sportlern mit geistiger Behinderung eine Orientierungsphase vor den Weltspielen zu ermöglichen.
Im Rahmen einer fachbereichsübergreifenden Prüfung, an der das Kulturbüro, das Amt für Soziales und Wohnen, die Essener Marketing Gesellschaft mbH, der Essener Sportbund sowie die Sport- und Bäderbetriebe Essen beteiligt waren, wurde die Machbarkeit der Bewerbung untersucht. Die Fachbereiche sprachen sich einstimmig für die Bewerbung aus. Geplant ist, eine Delegation von etwa 150 Sportlern und Betreuern für vier Tage in Essen zu beherbergen. Das Programm soll die Gäste unter anderem zu Sehenswürdigkeiten wie der Zeche Zollverein oder Veranstaltungen am Baldensee führen.
Die vorläufige Kostenschätzung für das Event beläuft sich auf rund 100.000 Euro. Ein Großteil der Finanzierung soll über Sponsoren und Stiftungen erfolgen, wobei eine mögliche Deckungslücke durch die Stadt oder die Sport- und Bäderbetriebe Essen im Haushalt 2023 nicht ausgeschlossen wird. Die Entscheidung über die Zuteilung einer Delegation durch Special Olympics Deutschland wird für Dezember 2021 erwartet. Die entsprechenden Ausschüsse für Sport und Bäderbetriebe, Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Kulturausschuss nehmen den Bericht und die Bewerbung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 06.10.2021 · Kulturausschuss (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 36.Lärmaktionsplan 2021 hier: BeschlussZur Vorlage · 1576/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Lärmaktionsplan 2021 sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Verkehr und Mobilität den Plan zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt Essen zur Beschlussfassung empfehlen. Grundlage für die Erstellung der Pläne sind das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die EU-Umgebungslärmrichtlinie. Durch die Senkung der Auslösewerte auf 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht hat sich die Anzahl der von Straßenlärm betroffenen Personen in Essen von 37.079 auf 70.455 erhöht, während die lärmbelastete Fläche von 11,37 km² auf 26,28 km² anstieg.
Der Plan dokumentiert verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung, darunter den Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt, den Bau und die Erneuerung von Lärmschutzwänden sowie die dauerhafte Anordnung von Tempo-30-Zonen. Letztere sollen auf Basis von Pilotprojekten in der Stauderstraße, der Steeler Straße und der Gladbecker Straße verstetigt werden. Zudem werden Kriterien für neue Geschwindigkeitsbeschränkungen an sensiblen Orten wie Schulen oder Krankenhäusern erläutert.
Der Beteiligungsprozess umfasste die Offenlage des Entwurfs sowie die Einbindung von Trägern öffentlicher Belange, politischen Gremien und Bezirksvertretungen. Für die Umsetzung der Maßnahmen, die unter anderem den Straßenbau und die Förderung der Elektromobilität umfassen, sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich. Die Verwaltung weist zudem auf die Notwendigkeit einer Neuberechnung der Lärmkarten für das Jahr 2022 hin und thematisiert potenzielle Verkehrssteigerungen durch künftige Bauprojekte im Stadtgebiet.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 37.Beschlusskontrolle
- 38.Anträge
- 38.1Kommunale Friedhöfe hier: Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 1665/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der eine Lagebewertung zur Sicherheit und Ordnung auf den kommunalen Friedhöfen fordert. Die Stadtverwaltung wird gebeten, bis zum Ende des Jahres eine Untersuchung vorzulegen, die den aktuellen Zustand der Friedhofsanlagen analysiert und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen enthält.
Im Zentrum der Anfrage steht die Erfassung von Störungen der Totenruhe, Vandalismus sowie unberechtigten Müllablagerungen. Zudem soll untersucht werden, in welchem Umfang es Vorfälle gab, bei denen Besucher oder Mitarbeiter der Stadtverwaltung beleidigt, bedroht oder bedrängt wurden. Die Verwaltung wird aufgefordert, über bereits ergriffene oder geplante Gegenmaßnahmen zu informieren.
Sollten sich aus der Lagebewertung Handlungsempfehlungen ergeben, sollen diese auch Prognosen zu den zu erwartenden Kostensteigerungen sowie deren Deckungsmöglichkeiten und den zeitlichen Rahmen der Umsetzung beinhalten. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Überprüfung des Sachstands zur Barrierefreiheit und zur Sicherheit für Menschen mit Behinderungen auf den Friedhöfen. Ziel des Antrags ist es, die Grundlage für weitere politische Entscheidungen zur dauerhaften Gewährleistung eines angst- und gewaltfreien Aufenthalts auf den Friedhofsanlagen zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen 1 Enthaltung
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 38.2Kommunale Friedhöfe Hier: Gewährleistung der Sicherheit und OrdnungZur Vorlage · 1763/2021/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen der Vorlage 1763/2021/EBB einen Antrag gestellt, der eine umfassende Bewertung der Sicherheits- und Ordnungslage auf den Essener Friedhöfen zum Ziel hat. Die Verwaltung wird darin ersucht, den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen eine Analyse der aktuellen Situation sowie darauf aufbauende Handlungsempfehlungen vorzulegen.
Die Untersuchung soll insbesondere die Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit von Mitarbeitenden und Besuchern, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie Beeinträchtigungen der Religionsausübung durch Dritte untersuchen. Zudem sollen Vandalismus, Störungen der Totenruhe sowie Verunreinigungen durch Müll und Fäkalien thematisiert werden.
Die zu erarbeitenden Empfehlungen sollen präventive Maßnahmen, die Vermeidung von Konzentrationen muslimischer Grabfelder auf einzelnen Friedhöfen sowie die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit umfassen. Der Antrag fordert zudem die Prüfung eines verstärkten Einsatzes der Ordnungsbehörden und der Polizei zur Ahndung von Verstößen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Darstellung der Kosten und der Finanzierung der Maßnahmen sowie auf der Sicherheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und dem Zustand der Toilettenanlagen auf den Friedhofsflächen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 38.3Aktionsplan Sepsis-Erkrankte (Anmeldung der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 1710/2021/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1710/2021/FDP einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Aktionsplans oder Handlungsleitfadens zur Verbesserung der Versorgung von Sepsis-Erkrankten vorsieht. Ziel des Antrags ist es, die Diagnose von Blutvergiftungen zu beschleunigen und die medizinische Versorgung in der Stadt zu optimieren.
Nach Angaben der Fraktion soll die Stadtverwaltung hierzu gemeinsam mit den Essener Kliniken, dem Gesundheitsamt sowie den niedergelassenen Ärzten zusammenarbeiten. Der Fokus liegt dabei auf der Vermeidung von verzögerten Diagnosen und Fehlbehandlungen. Die Begründung des Antrags führt an, dass eine Sepsis durch eine Überreaktion des Immunsystems auf Infektionen gekennzeichnet ist, die zu Organversagen führen kann.
Zudem wird die Notwendigkeit betont, den Bekanntheitsgrad der Erkrankung bei medizinischem Fachpersonal, in der Pflege sowie in der Öffentlichkeit zu erhöhen. Die Fraktion weist darauf hin, dass eine frühzeitige Einleitung von Therapiemaßnahmen entscheidend für den Behandlungserfolg ist. Der Antrag wurde zur Beratung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen gerichtet. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — zurückgezogen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen
Ergebnis: vom Antragsteller zurückgezogen - 38.4Analyse und Förderung des Ausbildungsstandorts EssenZur Vorlage · 1759/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Analyse und Förderung des Ausbildungsstandorts gestellt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit einen jährlichen Ausbildungsbericht zu erstellen. Dieser soll Daten zur Ausbildungsqualität, zu Ausbildungswünschen, zum zukünftigen Fachkräftebedarf sowie zur Situation von jungen Menschen unter 25 Jahren ohne Erstausbildung enthalten. Zudem sollen die Zukunftsfähigkeit der Berufsfelder im Hinblick auf den digitalen und ökologischen Wandel berücksichtigt werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Prüfung der Einrichtung eines lokalen Ausbildungsfonds für den Zeitraum 2021 bis 2024, um finanzielle Impulse für die duale Ausbildung zu setzen. Dabei sollen auch die Möglichkeiten zur Erweiterung der integrativen Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen untersucht werden. Parallel dazu soll gemeinsam mit Netzwerkpartnern, darunter die Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberverbände und Schulen, ein Sofortprogramm entwickelt werden. Dieses Programm soll durch gezielte Beratung und kreative Öffentlichkeitsarbeit junge Menschen erreichen, die bisher keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Abschließend wird die Schaffung eines institutionalisierten Gremiums mit dem Titel „Garantiert Zukunft: das Essener Ausbildungsversprechen“ beantragt. Dieses Gremium soll durch regelmäßige Informationen über Einflussfaktoren auf den Ausbildungsmarkt unterstützt werden und Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungssituation erarbeiten, etwa durch die Intensivierung der Berufsorientierung an Schulen oder die Förderung von Investitionen in Berufsschulen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU, Grünen, AfD und FDP gegen die Stimmen von SPD und Linken bei Enthaltung der Partei
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen zusätzliche Beratung im Unterauschuss Jugend
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in die Februarsitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft geschoben
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gestellt.
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 38.5Studie zur Migrantenökonomie in EssenZur Vorlage · 1760/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Essener Rat hat mit der Vorlage 1760/2021/SPD einen Antrag gestellt, der die Durchführung einer Studie zur Migrantenökonomie in Essen vorsieht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, über die Stadt Essen oder eine ihrer Beteiligungsgesellschaften eine Untersuchung in Auftrag zu geben und die Ergebnisse darzulegen.
Die Studie soll eine repräsentative Datenbasis über die Anzahl der Migrantenunternehmen in der Stadt erstellen, wobei die Erwerbsstrukturen sowie die Verteilung von Einkommen und Branchen untersucht werden sollen. Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Ermittlung unternehmerischer Herausforderungen, um daraus Handlungsempfehlungen für kommunale Entscheidungsträger abzuleiten. Zudem sollen das Ausbildungs- und Beschäftigungspotenzial innerhalb dieses Wirtschaftsbereichs erhoben und Maßnahmen zur Förderung dieser Unternehmen als Ausbildungsbetriebe entwickelt werden. Die Analyse soll ferner die Potenziale dieser Unternehmen hinsichtlich einer sozialraumorientierten Stabilisierungsfunktion untersuchen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Migrantenökonomie einen relevanten Teil der lokalen Wirtschaft darstellt und maßgeblich zur Unternehmensgründungsrate in Essen beiträgt. Gleichzeitig werden spezifische Herausforderungen wie aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, erschwerter Zugang zu Finanzierungen sowie mangelnde Vernetzung mit Institutionen wie Kammern angeführt. Die Förderung dieser Unternehmensgruppe wird sowohl aus integrationspolitischer als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht als wichtig erachtet.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — geschoben
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: geschoben - Studie zur Migrantenökonomie in EssenZur Vorlage · 1760/2021/SPD 1. Ergänzung · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1760/2021/SPD 1. Ergänzung einen Antrag gestellt, der die Durchführung einer Studie zur Migrantenökonomie in Essen vorsieht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, diese Untersuchung durch die Stadt Essen oder eine ihrer Beteiligungsgesellschaften in Auftrag zu geben und die Ergebnisse anschließend darzulegen.
Die Studie soll vier zentrale Schwerpunkte umfassen. Zunächst wird eine repräsentative Datenbasis über die Anzahl der Migrantenunternehmen in Essen, deren Erwerbsstrukturen sowie die Verteilung von Einkommen und Branchen geschaffen. Des Weiteren sollen unternehmerische Herausforderungen ermittelt und darauf basierend Handlungsempfehlungen für kommunale Entscheidungsträger erarbeitet werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der Erhebung des Ausbildungs- und Beschäftigungspotenzials innerhalb dieses Wirtschaftsbereichs sowie der Entwicklung von Maßnahmen, um diese Unternehmen als Ausbildungsbetriebe zu integrieren. Zudem sollen die Potenziale hinsichtlich einer sozialraumorientierten Stabilisierungsfunktion analysiert werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Migrantenökonomie einen relevanten Teil der lokalen Wirtschaft darstellt und maßgeblich zur Unternehmensentwicklung in Essen beiträgt. Gleichzeitig werden spezifische Herausforderungen wie aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, erschwerter Zugang zu Finanzierungen sowie mangelnde Vernetzung mit klassischen Institutionen angeführt. Die Förderung dieser Unternehmensgruppe wird sowohl aus integrationspolitischer als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht als wichtig erachtet.
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Beratungsfolge
- 15.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen von SPD und Die Partei
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.11.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 38.6Lärmaktionsplan 2021 hier: Prüfung der Ausweisung ruhiger Gebiete auch im Essener NordenZur Vorlage · 1769/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1769/2021/SPD einen Antrag gestellt, der eine Prüfung der Ausweisung ruhiger Gebiete, insbesondere im Essener Norden, zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration mit der Empfehlung an den Rat der Stadt, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen.
Im Zentrum des Antrags steht die Frage, inwieweit Flächen im nördlichen Stadtgebiet als ruhige Gebiete deklariert werden können. Die Fraktion führt an, dass im derzeitigen Lärmaktionsplan 2021 für den Essener Norden keine Flächen unter der Definition eines ruhigen Gebiets fallen. Als Ursache wird die aktuelle Vorgabe angeführt, dass für eine entsprechende Deklarierung eine Mindestgröße von drei Hektar erforderlich ist, was in den dicht bebauten Gebieten des Nordens dazu führe, dass keine solchen Areale existieren.
Die Verwaltung soll daher prüfen, ob die Ausweisung lärmgeschützter Gebiete im Essener Norden erweitert werden kann. Zudem wird die Prüfung einer Änderung der Richtlinien gefordert, um auch kleinere Areale als ruhige Gebiete zu schützen. Ziel ist es, durch die Zusammenfassung kleinerer Flächen zu einem Cluster zu kommen, um den Bewohnern im Norden alternative Rückzugsorte und Erholungsflächen zu bieten.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — abgesetzt - geschoben in den Rat
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 38.7Lärmaktionsplan 2021 hier: Prüfung von Tempo 30 in Lärm-Hot-Spot StraßenZur Vorlage · 1770/2021/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1770/2021/SPD einen Antrag gestellt, der eine Prüfung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in lärmbelasteten Bereichen vorsieht. Der Antrag richtet sich an die Vorsitzenden der Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration. Ziel ist es, dass diese Ausschüsse eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Essen aussprechen.
Die Verwaltung wird im Rahmen des Antrags beauftragt, zu untersuchen, inwieweit eine Einführung von Tempo 30 an den im Lärmaktionsplan 2021 identifizierten Lärm-Hot-Spots zur Verringerung der Lärmbelastung beitragen kann. Zudem soll dargelegt werden, in welchem Maße eine effektive und effiziente Geschwindigkeitskontrolle an diesen Standorten umsetzbar ist.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass der Straßenverkehr einen wesentlichen Teil der Lärmemissionen verursacht. Während bauliche Maßnahmen wie der Einsatz von Flüsterasphalt als langwierig und kostenintensiv beschrieben werden, wird die Reduzierung des Tempolimits als alternatives Instrument angeführt. Der Antrag weist darauf hin, dass eine Senkung der Richtgeschwindigkeit die Lärmkulisse verbessern kann, jedoch für eine dauerhafte Einhaltung von Geschwindigkeitsreduzierungen über 12 km/h Kontrollmaßnahmen notwendig sind. Die Straßenverkehrsbehörde hat dabei die rechtliche Möglichkeit, die Nutzung bestimmter Straßenstrecken zu beschränken, sofern die Verkehrsfunktion entsprechend abgewogen wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — abgesetzt - in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 39.Mitteilungen und Anfragen
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