Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 in der Produktgruppe 1.05.15.01 "Hilfe zur Pflege"
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beantragt im Rahmen der Vorlage 1407/2021/5 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 11.250.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021. Diese Mittel sind für die Produktgruppe 1.05.15.01 „Hilfe zur Pflege“ vorgesehen. Die Finanzierung der zusätzlichen Mittel soll durch Mehrerträge aus der LfU-Erstattung im Bereich der Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgen.
Der Bedarf ergibt sich aus steigenden Transferaufwendungen in zwei wesentlichen Bereichen. Im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege wird ein Anstieg der Kosten auf voraussichtlich 9,3 Millionen Euro prognostiziert, was über dem Planwert von 5,6 Millionen Euro liegt. Ursächlich hierfür ist eine Verschiebung der Zuständigkeiten durch das Bundesteilhabegesetz zum 01.01.2020, wodurch Fälle mit höherem Kostenaufwand in die Zuständigkeit des örtlichen Trägers gelangten. Zudem beeinflusst eine Umstellung des Sozialleistungs-Fachverfahrens die statistische Erfassung der Durchschnittskosten pro Hilfeempfänger.
Im Bereich der stationären Hilfe zur Pflege zeichnet sich ein Mehrbedarf von rund 7,55 Millionen Euro gegenüber der Planung ab. Neben allgemeinen Kostensteigerungen, wie etwa Anpassungen von Pflegesätzen, wirkt sich die Neuregelung des Alten- und Pflegegesetzes aus. Zudem führt ein sinkendes Einkommen der Leistungsberechtigten dazu, dass die Leistungen der Hilfe zur Pflege seltener durch Einkommensanrechnung reduziert werden können. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei den Leistungen um eine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt, deren Erfüllung sachlich und zeitlich unabweisbar ist.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.09.2021Kenntnis genommen
- 25.08.2021einstimmig beschlossen
- 18.08.2021Kenntnis genommen
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