Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde der Stadt Essen für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat den Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde sowie der Heimaufsicht für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020 vorgelegt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes sind die zuständigen Behörden dazu verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Tätigkeit zu erstellen, diesen zu veröffentlichen und sowohl den kommunalen Vertretungsgremien als auch der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, zur Verfügung zu stellen.
Der vorliegende Bericht umfasst die Tätigkeiten der Behörde über den genannten Zweijahreszeitraum. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Seniorenbeirat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde vom Stadtdirektor unterzeichnet und dem Amt für Soziales und Wohnen zugeordnet. Eine inhaltliche Prüfung von Auswirkungen auf den Klimaschutz oder zusätzliche Kostenstrukturen wurde in der Vorlage nicht als relevant ausgewiesen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.09.2021Kenntnis genommen
- 01.09.2021kein Ergebnis hinterlegt
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