Verwendung der Stiftungsmittel der Frau- Otto- Knaudt- Stiftung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration entscheidet über die Verwendung der Mittel aus der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung für das zweite Halbjahr 2021. Gemäß der Satzung der Stiftung liegt die Entscheidungskompetenz für die Verwendung dieser Mittel beim genannten Ausschuss.
Auf Grundlage der vorliegenden Anträge wird vorgeschlagen, für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2021 Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 7.500,00 Euro zu gewähren. Die Mittel sollen an drei Einrichtungen verteilt werden, deren Projekte in der entsprechenden Anlage der Vorlage beschrieben sind. Die Finanzierung der Ausgaben erfolgt über das Sondervermögen der Stadt Essen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stiftungsmittel der Stadt Essen zuzuordnen sind.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021Für Antragsteller 1 und 2 einstimmig beschlossen; für Antragsteller 3 mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen.
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