Controllingbericht des Fachbereiches Soziales und Wohnen für das I. Halbjahr 2021 (Stichtag 30.06.2021)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des Fachbereichs Soziales und Wohnen für das erste Halbjahr 2021 legt die finanzielle und gesellschaftspolitische Entwicklung zentraler Leistungsbereiche zum Stichtag 30. Juni 2021 dar. Der Bericht umfasst wesentliche Produktgruppen wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfe zur Pflege sowie die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
In den betrachteten Bereichen verzeichnete die Verwaltung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Rückgang der Hilfeempfängerzahlen. So sank die Zahl der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt um 10 % und die der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um 8 %. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Umstellung auf das neue Sozialleistungs-Fachverfahren eine statistische Veränderung in der Erfassung der Fälle vorliegt.
Hinsichtlich der Finanzen wird prognostiziert, dass der geplante Zuschussbedarf des Amtes für Soziales und Wohnen von rund 152,91 Millionen Euro voraussichtlich um etwa 16 Millionen Euro überschritten wird. Als Ursachen werden Mindererträge bei den Landeserstattungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sowie ein Mehrbedarf in der Hilfe zur Pflege in Höhe von etwa 11,25 Millionen Euro angeführt. Letzterer resultiert unter anderem aus Zuständigkeitsverschiebungen durch das Bundesteilhabegesetz und Kostensteigerungen bei der stationären Pflege. Zudem wird ein Bedarf von rund 2,5 Millionen Euro für einen Digitalisierungsprozess im Bereich des Schwerbehindertenrechts veranschlagt. Gegenläufige Effekte ergeben sich aus geringeren Ausgaben bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
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Beratungsfolge
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