Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Mitteilungen der Verwaltung
- 2.Niederschrift Nr. 5 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.08.2021
- 3.Sitzungstermine des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt im Jahr 2022Zur Vorlage · 1247/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1247/2021/OB des Oberbürgermeisters befasst sich mit der Festlegung der Sitzungstermine für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat der Stadt Essen im Kalenderjahr 2022. Der Entwurf sieht vor, dass die vorgeschlagenen Termine sowohl im Haupt- und Finanzausschuss als auch im Rat der Stadt zur Kenntnis genommen werden.
Bei der Erstellung des Terminkalenders wurden die Schulferien für das Jahr 2022 berücksichtigt. Diese umfassen die Osterferien von Mitte April bis Ende April, die Sommerferien von Ende Juni bis Anfang August sowie die Herbstferien von Anfang bis Mitte Oktober.
Für den Haupt- und Finanzausschuss werden acht Sitzungstermine vorgeschlagen, die jeweils mittwochs im Zeitraum von Februar bis November 2022 stattfinden sollen. Parallel dazu sind für den Rat der Stadt acht Termine vorgesehen, die ebenfalls mittwochs angesetzt sind und zeitlich jeweils eine Woche nach den Sitzungen des Ausschusses liegen. Die zuständige Fachabteilung, das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation, ist für die Vorlage federführend. Die Beratung der Terminvorschläge war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 15. September 2021 sowie für den Rat der Stadt am 22. September 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Neuer Konzessionsvertrag GasZur Vorlage · 1403/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt den Abschluss eines neuen Konzessionsvertrags für die Gasversorgung mit der Stadtwerke Essen AG (SWE AG), der ab dem 1. Januar 2022 gelten soll. Der bisherige Vertrag endet zum 31. Dezember 2021, während der bestehende Konzessionsvertrag für Wasser aufgrund anderer Rechtsgrundlagen bis Ende 2041 fortbesteht. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde die Interessensbekundung für einen Nachfolgevertrag eingeholt, woraufhin sich die SWE AG als alleinige Interessentin meldete.
Der neue Vertrag umfasst eine Laufzeit von 20 Jahren und beinhaltet Regelungen zur Sicherstellung einer langfristigen, diskriminierungsfreien und störungsarmen Gasversorgung. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Berücksichtigung künftiger gesetzlicher Neuregelungen zum Einsatz von Wasserstoff in Gasnetzen. Der Vertrag enthält zudem Vorgaben zum Klimaschutz, zum Schutz von Bäumen und Pflanzen sowie zur umweltfreundlichen Gestaltung von Baumaßnahmen und des Fuhrparks.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Konzessionsabgaben unterliegen den Vorgaben des EnWG und der Konzessionsabgabenverordnung. Die jährlichen Abgaben schwanken je nach Verbrauch und beliefen sich zuletzt auf etwa 1,6 Millionen Euro. Neben der festgeschriebenen Laufzeit sind Kündigungsmöglichkeiten nach zehn und fünfzehn Jahren sowie Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat der Stadt Essen der Beauftragung der Verwaltung zum Vertragsabschluss zustimmen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Fortschreibung des Bedarfsplans für den Brandschutz, den Umweltschutz und die Technische HilfeleistungZur Vorlage · 1536/2021/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt mit der Vorlage 1536/2021/3 die Fortschreibung des Bedarfsplans für Brandschutz, Umweltschutz und Technische Hilfeleistung vor. Der Plan, der von der Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH erstellt wurde, dient als Grundlage für die künftige Ausrichtung der Feuerwehr Essen. Die letzte Aktualisierung dieses Plans erfolgte im Dezember 2012. Das jährliche Einsatzaufkommen umfasst im Durchschnitt etwa 10.000 Einsätze, aufgeteilt in rund 3.000 Brandbekämpfungen, 5.400 Technische Hilfeleistungen und 100 Umweltschutzmaßnahmen.
Auf Basis der Bedarfsermittlung sieht der Plan organisatorische Veränderungen, die Neuschaffung von Planstellen sowie Investitionen in Neubauten, Bauunterhaltung und die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und Sondertechnik vor. Für die Gefahrenabwehr ergibt sich ein Bedarf von 128 Funktionen im Rund-um-die-Uhr-Dienst, was eine Erhöhung um 26 Funktionen gegenüber den Beschlüssen aus den Jahren 2014 und 2015 bedeutet. Zehn dieser Funktionen sind für einen neuen Standort im Essener Süden vorgesehen. Die Steigerung des Stellenbedarfs resultiert zudem aus Anpassungen bei Hilfeleistungslöschfahrzeugen, dem Führungssystem und der CBRN-Gefahrenabwehr.
Der Rat der Stadt soll die Verwaltung beauftragen, die Umsetzung des Plans vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sind die Ergebnisse einer noch ausstehenden Stellungnahme zur Organisationsuntersuchung der Feuerwehr sowie die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen. Zur Erarbeitung von Maßnahmenkatalogen mit inhaltlichen und zeitlichen Prioritäten soll eine stadtweite Projektgruppe unter Beteiligung der erforderlichen Fachbereiche eingerichtet werden.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 in der Produktgruppe 1.05.09.01 "Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz"Zur Vorlage · 1723/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Vorlage 1723/2021/5 die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 2.500.000 Euro für die Produktgruppe „Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz“. Die Finanzierung soll durch Mehrerträge aus der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im Bereich der Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgen.
Gegenstand des Antrags ist die vollständige Digitalisierung des Bestandsarchivs im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten. Aktuell werden rund 250.000 Bestandsakten in einem externen Lager aufbewahrt, wobei täglich etwa 200 Akten für die Bearbeitung in die Verwaltung transportiert werden müssen. Da das Mietverhältnis für das derzeit genutzte Lager zum 30. April 202
Die Verwaltung sieht in der sofortigen Digitalisierung aller Aktenbände die wirtschaftlichste Lösung. Durch den Scan-Auftrag sollen die Mietkosten für das Lager sowie die Kosten für den täglichen Aktentransport entfallen. Im Vergleich zu einer über mehrere Jahre gestreckten Digitalisierung des täglichen Bedarfs wird eine Ersparnis von etwa 300.000 Euro kalkuliert. Zudem entfallen durch die Digitalisierung die Notwendigkeit einer Neuanmietung eines Ersatzlagers sowie die damit verbundenen Umzugskosten. Die Einführung der elektronischen Fallakte ist für das erste Halbjahr 2022 vorgesehen. Die Verwaltung bewertet die Maßnahme zudem als positiv für den Klimaschutz, da der tägliche Transport der Akten entfällt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Zielsystem der Essener NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 1636/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1636/2021/6 sieht die Einführung eines Zielsystems für die Essener Nachhaltigkeitsstrategie vor. Dieses soll als integriertes Steuerungsinstrument im Kontext der Agenda 2030 sowie der Sustainable Development Goals (SDGs) fungieren und dient als strategischer Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass verschiedene Gremien, darunter der Seniorenbeirat, der Integrationsrat sowie diverse Ausschüsse für Bereiche wie öffentliche Ordnung, Kultur, Umwelt, Schule, Verkehr, Digitalisierung, Wirtschaft, Stadtentwicklung, Sport und Soziales die Vorlage empfehlen, damit der Rat der Stadt Essen das Zielsystem beschließt.
Die Strategie umfasst sowohl strategische Ziele bis zum Jahr 2030 als auch operative Ziele mit einem Fokus auf das Jahr 2025. Die inhaltliche Erarbeitung erfolgte seit Sommer 2019 durch verschiedene Arbeitsgremien, bestehend aus einem Koordinierungsteam, einem Kernteam und einem Beirat. Finanzielle Auswirkungen werden erst durch die Umsetzung konkreter Maßnahmen ausgelöst, wobei die Finanzierung unter dem Vorbehalt der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsbereiche steht.
Nach der Verabschiedung des Zielsystems soll eine kontinuierliche Erarbeitung und Priorisierung der Maßnahmen- und Ressourcenplanung unter Einbeziehung der zuständigen Arbeitsgremien erfolgen. Zur Überprüfung der Zielerreichung ist die Erstellung eines Monitorings vorgesehen. Die Ergebnisse dieses Monitorings dienen als Grundlage für die Weiterentwicklung und Fortschreibung der Strategie, um Anpassungen an aktuelle Entwicklungen zu ermöglichen. Die Strategie verfolgt neben dem Bereich Klima, Ressourcen und Mobilität ein umfassendes Nachhaltigkeitsverständnis, das über die reine Minderung von Treibhausgas-Emissionen hinausgeht.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich bei Enthaltung der FDP und gegen die Stimme der AfD empfohlen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen 1 Gegenstimme
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.09.2021 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (4. Sitzung)
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 8.4. Änderung des Nahverkehrsplans hier: Weiterführung der erfolgreichen Lead-Cities-Maßnahmen ab 2022Zur Vorlage · 1637/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr behandelt die vierte Änderung des Nahverkehrsplans der Stadt Essen. Gegenstand ist die dauerhafte Weiterführung von Maßnahmen aus dem Bundesprogramm „Saubere Luft“ (Lead-Cities). Ein zentrales Ziel der Änderung ist die Reduzierung von Schadstoffemissionen sowie die Erreichung eines Ziels von 25 Prozent im Modal-Split.
Hierzu ist vorgesehen, die Linien 103, 146, 160/161 und 170 ab dem 1. Januar 2022 in das reguläre Fahrplanangebot der Ruhrbahn GmbH aufzunehmen. Durch die dauerhafte Umsetzung dieser Maßnahmen entstehen ab dem Jahr 2022 jährliche zusätzliche Kosten in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro im städtischen Haushalt.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt die Weiterführung der Maßnahmen beschließt. Die zuständigen Ausschüsse für Verkehr und Mobilität, Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen die Vorlage beraten und Empfehlungen abgeben. Die Entscheidung durch den Rat ist für den 22. September 2021 vorgesehen.
Die Verlagerung von Fahrten des motorisierten Individualverkehrs zum öffentlichen Personennahverkehr wird als Maßnahme zur Verbesserung der Luftbelastungssituation in Essen beschrieben. Eine genaue Ermittlung der eingesparten Treibhausgase ist aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie derzeit nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Grugapark, außerplanmäßige Mittelbereitstellung Spielplatz am Grugabad/ BurgspielplatzZur Vorlage · 1561/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für den Grugapark, um eine Ersatzbeschaffung auf dem Spielplatz am Grugabad durchzuführen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Summe von 173.000 Euro netto vor. Die Finanzierung soll aus dem Projekt Grugaparkentwicklungsprogramm erfolgen, da für diese Maßnahme keine Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020/2021 vorgesehen war. Die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich brutto auf rund 205.000 Euro.
Hintergrund der Vorlage ist der Ersatz einer Spielanlage, dem sogenannten „Indianerfort“, welches im Frühjahr 2021 aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit abgebaut wurde. Anstelle der alten Anlage soll ein Kombinationsgerät errichtet werden, das aus Kunstfelsen und Holz besteht. Die neue Konstruktion soll Elemente wie Bouldern, Hangeln und Balancieren beinhalten, um das Angebot für die Altersgruppe der Acht- bis Zwölf-Jährigen zu erweitern.
Die Verwaltung führt aus, dass der Erhalt der Attraktivität des Spielplatzes durch den zeitnahen Ersatz veralteter Geräte für Familien und Schulklassen von Bedeutung ist. Hinsichtlich der Klimabilanz wird festgehalten, dass die Herstellung und Montage der neuen Elemente aus Beton und Holz mit zusätzlichen CO2-Emissionen verbunden ist, eine genaue Quantifizierung der Emissionen jedoch nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung in den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt Essen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Eisenbahnüberführung Rauchstraße, Neubau der Straßenentwässerung mit HebeanlageZur Vorlage · 1682/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Neubau der Straßenentwässerung mit Hebeanlage an der Eisenbahnüberführung in der Rauchstraße in Essen-Dellwig sieht die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 310.000 Euro für das Jahr 2021 vor. Ziel der Maßnahme ist die Anpassung der Entwässerung an die aktuellen Regeln der Technik, um die Überflutungssicherheit der Unterführung zu gewährleisten und die Verkehrssicherheit zu erhalten.
Da die bisherige Entwässerung über Straßeneinläufe in einer Senke erfolgt, die unterhalb der Rückstauebene liegt, ist eine Entwässerung im Freigefälle aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Die geplante technische Lösung umfasst die Installation eines Pumpenschachtes mit einer Rückschlagklappe sowie einer redundanten Pumpensteuerung, die eine Meldung an das Technische Informationszentrum der Stadtwerke ermöglicht. Ein zusätzliches Entleerungspumpe soll das Restvolumen nach Regenereignissen in den Mischwasserkanal fördern.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 310.000 Euro und sollen aus städtischen Eigenmitteln über das PSP-Element „Erschließung Carnaperhof“ finanziert werden. Die Umsetzung der Arbeiten ist auf eine Dauer von etwa zwei Monaten angesetzt, wobei die Bauausführung witterungsabhängig erfolgt. Eine Vollsperrung der Straße oder Beeinträchtigungen des öffentlichen Personennahverkehrs sind nicht vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Baubeginn beschließt und die Mittelbereitstellung empfiehlt, woraufhin der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen die Entscheidung über die Mittelverwendung treffen sollen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Baukostenerhöhung und außerplanmäßige Mittelbereitstellung Grünzug Zangenstraße 2. BA Teil 1Zur Vorlage · 1551/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Anpassung der finanziellen Mittel für den zweiten Bauabschnitt (Teil 1) des Grünzugs Zangenstraße. Die vorliegende Vorlage sieht eine Erhöhung der Baukosten von ursprünglich 1.900.000 Euro auf insgesamt 2.300.000 Euro vor. Damit verbunden ist die Beantragung einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 400.000 Euro.
Die Kostensteigerung setzt sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammen: Zum einen liegen die Ergebnisse der Ausschreibung für das geplante Querungsbauwerk über der ursprünglichen Kostenschätzung, was Mehrkosten von 300.000 Euro verursacht. Zum anderen führen zusätzliche Rodungs- und Abbrucharbeiten sowie die aktuelle Marktsituation bei landschaftsgärtnerischen Arbeiten zu weiteren Kosten in Höhe von 100.000 Euro.
Das Bauvorhaben ist Teil des stadtweiten Programms „Starke Quartiere - starke Menschen“ und wird durch Fördermittel des Landes zu 100 Prozent finanziert. Da die Fördersumme jedoch gedeckelt ist und eine Erhöhung der Förderung nicht möglich ist, sollen die zusätzlichen 400.000 Euro aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt über die Deckung aus einer anderen Finanzposition. Der Grünzug soll Teile des Segerothparks über die Bottroper Straße mit dem Berthold-Beitz-Boulevard verbinden. Die Vorlage wurde zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen geleitet.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Zuwendung an das Bistum EssenZur Vorlage · 1537/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll dem Bistum Essen eine jährliche Zuwendung zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs von sieben Schulen gewähren. Die Finanzierung ist für die Jahre 2022 bis 2026 vorgesehen und beläuft sich auf insgesamt 12,25 Millionen Euro, was einer jährlichen Summe von 2,45 Millionen Euro entspricht. Zu den betroffenen Bildungseinrichtungen gehören unter anderem das Bischöfliche Mariengymnasium, das Bischöfliche Gymnasium am Stoppenberg, die Bischöfliche Sekundarschule am Stoppenberg, das Bischöfliche Nikolaus-Groß-Abendgymnasium, das Don-Bosco-Gymnasium, die B.M.V.-Schule sowie die Johannes-Kessels-Akademie. Die Mittel werden über die Produktgruppe Zentrale Leistungen im Haushaltsplan-Entwurf 2022 und folgende bereitgestellt.
An die Gewährung der Zuwendung sind Verpflichtungen seitens des Bistums geknüpft. Dazu zählen die Fortführung der Schulen in der vereinbarten Zügigkeit, die Übernahme der Kollegschiene durch das Nikolaus-Groß-Abendgymnasium zum Februar 2022 sowie die Kooperation mit städtischen Gymnasien. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen die Entscheidung empfehlen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz auf Stufe 1 bewertet die Auswirkungen der Maßnahme auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 13.Essener Modell Quartiermanagement - Ausweitung auf die Stadtteile Kray, Bergmannsfeld/Hörsterfeld, Karnap und FrohnhausenZur Vorlage · 1269/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Ausweitung des Essener Modells Quartiermanagement auf die Stadtteile Kray, Bergmannsfeld/Hörsterfeld, Karnap und Frohnhausen sowie die Verstetigung der Stadtteilmoderation und Stadtteilarbeit vor. Nach Abschluss der dreijährigen Modellphase, deren Finanzierung unter anderem durch die Krupp-Stiftung gesichert war, sollen die Ressourcen ab 2022 durch die Stadt Essen bereitgestellt werden.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Finanzierung von 4,5 Stellen beim Institut für soziale Stadtentwicklung und Arbeitswelt (ISSAB) der Universität Duisburg-Essen mit einem Budget von rund 300.000 Euro. Zudem sollen im Jugendamt drei Planstellen für die Stadtteilarbeit eingerichtet werden, wofür ein Budget von 207.627 Euro vorgesehen ist. Zusätzlich werden 64.800 Euro für die Mietkosten von drei Stadtteilbüros bereitgestellt. Die Gesamtkosten für die 6,5 Stellen belaufen sich auf 500.110 Euro.
Ziel des Innovationsprojekts ist die Stabilisierung der Lebensbedingungen in den genannten Wohnquartieren durch Förderung von Integration, Konfliktbewältigung und ressortübergreifender Kooperation. In den Stadtteilen wurden bereits Strukturen wie Stadtteilbüros, Stadtteilmoderationen und Arbeitskreise zur Prävention etabliert. Die Verwaltung strebt die Verstetigung an, um die Quartiersentwicklung und Inklusion in Gebieten mit Entwicklungsbedarf dauerhaft zu fördern. Ein fortlaufendes Controlling zwischen der Universität Duisburg-Essen und der Stadt soll die Nachhaltigkeit der Prozesse sicherstellen.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Zusammenführung der kommunal gesteuerten Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut im Rahmen des Programmes „kinderstark - NRW schafft Chancen"Zur Vorlage · 1517/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, das Jugendamt mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Antragstellung im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zu beauftragen. Ziel der Vorlage ist die Zusammenführung kommunaler Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut. Unter der Federführung des Jugendamtes soll eine integrierte kommunale Präventionsstrategie entwickelt werden, an der zudem der Fachbereich Schule, das Sozialamt, das Gesundheitsamt und das Jobcenter beteiligt sind. Die bisherigen Ansätze sollen unter dem Dach des Landesprogramms gebündelt werden, wobei eine erste Berichterstattung und Umsetzungsplanung für das Frühjahr 2022 vorgesehen ist.
Im Rahmen dieser Umsetzung ist der Aufbau einer Regiestelle im Fachbereich Jugend zur fachbereichsübergreifenden Koordination geplant. Förderfähige Maßnahmen umfassen unter anderem Familiengrundschulzentren, Lotsendienste in Kliniken sowie kommunale Familienbüros. Für das Jahr 2021 stehen Fördermittel in Höhe von bis zu 780.885 Euro zur Verfügung, bei einem kommunalen Eigenanteil von maximal 156.171 Euro. Für 2022 sind Fördermittel von 778.362 Euro sowie Sachkosten von bis zu 408.222 Euro vorgesehen. Zudem sollen die Ressourcen des Projekts „Starke Quartiere – starke Menschen“ über den Projektzeitraum hinaus fortgeführt werden, sofern die Personalressourcen als kommunaler Eigenanteil von 20 Prozent anerkannt werden. Eine dauerhafte Strukturförderung durch die Landesregierung wird angestrebt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Antragstellung zum Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und JugendlicheZur Vorlage · 1640/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschließen. Das Vorhaben sieht die Einrichtung von 1,5 Planstellen in der Entgeltgruppe E13 TVöD beim Jugendpsychologischen Institut des Jugendamtes vor. Damit wird das Angebot zur Beratung betroffener Kinder, Jugendlicher und deren Familien sowie zur Netzwerkarbeit und Qualifizierung von Fachkräften erweitert.
Die Finanzierung der zusätzlichen Personalkosten im Fachbereich 51 ist ab dem Haushaltsjahr 2022 auf 132.760 Euro veranschlagt. Die Kosten sollen zu 80 Prozent durch Landesförderung gedeckt werden, wodurch die Haushaltsneutralität für einen Betrag von bis zu 106.208 Euro pro Jahr angestrebt wird. Der verbleibende Eigenanteil von 20 Prozent wird durch die Stadt getragen. Für das Jahr 2021 ist zudem eine Überschreitung des Personalkostenbudgets im Geschäftsbereich 4 bis zu einem Betrag von 6.573 Euro durch Deckung aus dem Gesamthaushalt vorgesehen.
Zusätzlich sieht der Beschluss vor, den Eigenanteil des Deutschen Kinderschutzbundes zur Realisierung des gemeinsamen Vorhabens zu übernehmen. Dieser beläuft sich im Jahr 2021 auf 6.573 Euro und soll ab 2022 auf 26.552 Euro pro Jahr steigen. Die Grundlage für die Maßnahme bildet das Maßnahmenkonzept der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Coronabedingter Mehraufwand für Desinfektions- und Hygieneartikel in der KindertagespflegeZur Vorlage · 1352/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Auszahlung einer einmaligen Pauschale an Kindertagespflegepersonen in Essen vor. Ziel der Maßnahme ist die Kompensation eines coronabedingten Mehraufwands für Desinfektions- und Hygieneartikel.
Nach dem Beschlussvorschlag sollen alle Kindertagespflegepersonen, die am 1. Juli 2021 in Essen tätig waren, eine Pauschale in Höhe von 200 Euro erhalten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kindertagespflegepersonen, die Kinder im elterlichen Haushalt betreuen, da dort laut Verwaltung kein zusätzlicher Sachaufwand für Hygienematerial entsteht.
Die Umsetzung der Zahlung betrifft etwa 800 Kindertagespflegepersonen. Daraus ergibt sich ein einmaliger Sachaufwand von maximal 160.000 Euro. Die Finanzierung der Aufwendungen erfolgt über den Projektstrukturplan 1.06.01.01.01, wobei die Kosten aufgrund des pandemiebedingten Hintergrunds isolierbar sind.
Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unterzeichnet und durchläuft den Entscheidungsprozess über den Jugendhilfeausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss bis hin zum Rat der Stadt Essen. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Betreuungssicherung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Jugendamt für das Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 1596/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1596/2021/4 des Jugendamtes sieht eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 30.264.100 Euro für das Haushaltsjahr 2021 vor. Die beantragten Mittel sind für die Produktgruppen Unterhaltsvorschuss, Kinder in Tagespflege sowie sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien vorgesehen. Die Grundlage für diesen Bedarf sind gestiegene Fallzahlen, Kostensteigerungen bei der Tagespflege ab dem 1. August 2021 sowie höhere Sätze in der Heimpflege.
Die Finanzierung der Transferaufwendungen erfolgt durch eine Kombination aus Minderaufwendungen und Mehrerträgen innerhalb des Jugendamtes sowie durch zusätzliche Erträge aus dem Bereich des JobCenters. Konkret werden Minderaufwendungen in Höhe von 1.270.600 Euro aus den Bereichen Pfleg-, Vormund- und Beistandschaften sowie Einrichtungen der Jugendarbeit verzeichnet. Dem stehen Mehrerträge in Höhe von 1.705.900 Euro aus Tageseinrichtungen für Kinder und dem städtischen Heimverbund gegenüber. Ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung sind zudem Mehrerträge aus der Erhöhung der Bundesbeteiligung an Leistungen für Unterkunft in Höhe von 27.287.600 Euro.
Die inhaltliche Aufschlüsselung der Mittel umfasst 1.917.000 Euro für Unterhaltsvorschuss, 4.134.600 Euro für Kinder in Tagespflege sowie 24.212.500 Euro für sonstige Leistungen zur Förderung Jugendlicher und Familien. Die Mehraufwendungen ergeben sich aus gesetzlichen Pflichtaufgaben und vertraglichen Verpflichtungen. Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung durch den Jugendhilfeausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss sowie die abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen - Bericht über die Budgetentwicklung im 1. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 1343/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Budgetentwicklung der Förderprogramme KInvFöG sowie „Gute Schule 2020“ für das erste Halbjahr 2021 legt den aktuellen Stand der finanziellen Mittelverwendung dar. Im Programm KInvFöG Kapitel 1 wurden von 55 Maßnahmen 48 baulich fertiggestellt, wobei ein Fördervolumen von 64,28 Millionen Euro bis Ende 2021 abgerechnet werden soll. Im Kapitel 2 wurden von einem Gesamtfördervolumen von etwa 56,7 Millionen Euro bereits rund 20,4 Millionen Euro verausgabt. Während ein Projekt an einer Grundschule aufgrund veränderter Raumbedarfe abgemeldet wurde, stiegen die Kosten für die Turnhalle einer Realschule von 3,9 Millionen Euro auf 5,05 Millionen Euro. Das Programm „Gute Schule 2020“ weist ein abgerufenes Kreditvolumen von 81.411.736 Euro auf, wobei die Verwendungsnachweise innerhalb von 48 Monaten nach Abruf zu erbringen sind.
Hinsichtlich der Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Andreasschule und der Sternschule wird darauf hingewiesen, dass diese nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden können. Gemäß einem Beschluss des Rates soll zur Auslagerung ein Interim an der Von-Einem-Straße errichtet werden. Die Bauzeitenplanung sieht eine Beschleunigung der Grundschulmaßnahmen vor, um den Förderzeitrahmen einzuhalten; die Kosten für das Interim sind förderfähig. Bei den 34 konsumtiven Kleinmaßnahmen mit einem Volumen von 9,7 Millionen Euro sind 29 Maßnahmen abgeschlossen. Im Bereich der 23 Digitalisierungsmaßnahmen an Grundschulen wurden 18 Maßnahmen beendet. Alle genannten Vorhaben liegen im Förderrahmen und können fristgerecht abgerechnet werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse und der Rat der Stadt Essen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Neubau Campus Bockmühle, Essen-Altendorf Sechszügige Gesamtschule mit Stadtteilnutzungen hier: Bereitstellung von Planungsmitteln 2021Zur Vorlage · 1433/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Bereitstellung von Planungsmitteln für den Neubau des Campus Bockmühle in Essen-Altendorf beschließen. Das Bauvorhaben umfasst eine sechszügige Gesamtschule mit Stadtteilnutzungen sowie fünf Turnhalleneinheiten. Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 110 Millionen Euro.
Gegenstand der Vorlage ist die Beauftragung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5, einschließlich Fachplaner und BIM-Managementleistungen, in Höhe von 10.680.000 Euro. Diese Mittel umfassen unter anderem Kosten für den Generalplaner, BIM-Management, eine Datenplattform sowie Gutachten. Die Umsetzung der Beauftragungen ist ab Oktober 2021 vorgesehen, wobei der Baustart für Mitte 2023 erwartet wird. Eine Fertigstellung ist zum Schuljahr 2<0xE2><0x80><0xAF>028/2029 geplant.
Die Finanzierung der Planungsleistungen erfolgt über die Kassenwirksamkeit im Zeitraum der Baumaßnahme. Das Projektbudget sieht für das Jahr 2021 rund 3 Millionen Euro vor, ergänzt durch Verpflichtungsermächtigungen in den Folgejahren, die bis 2025 jeweils zwischen 5 und 25 Millionen Euro reichen. Ein endgültiger Beschluss zum Bau und Baubeginn soll nach Abschluss der Leistungsphase 3 der HOAI erfolgen. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung im Rat die Beratung in den zuständigen Ausschüssen sowie in der Bezirksvertretung III.
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- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Grundschule Überruhr hier: Sanierung Sporthalle KlapperstraßeZur Vorlage · 1205/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat den Bau und den Baubeginn für die Sanierung der Sporthalle Klapperstraße, die zur Grundschule Überruhr gehört, beschlossen. Das Projekt umfasst Gesamtkosten in Höhe von 1.965.000 Euro. Die Sanierungsmaßnahmen beinhalten den Einbau einer neuen Akustikdecke, die Montage einer energiesparenden Beleuchtung, den Einbau einer Deckenstrahlheizung sowie Brandschutzmaßnahmen und die Erneuerung der Geräteräumtore. Zudem muss die Lüftungsanlage aufgrund von Alter und Hygienemängeln erneuert werden.
Die Finanzierung erfolgt durch außerplanmäßige Mittelbereitstellungen. Für das Haushaltsjahr 2021 sind 200.000 Euro vorgesehen, die durch eine Minderausgabe beim Projekt Neubau der Schule an der Ruhr gedeckt werden sollen. Für das Haushaltsjahr 2022 ist eine Bereitstellung von 1.765.000 Euro geplant. Zudem wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,7 Millionen Euro für das Jahr 2021 mit Kassenwirksamkeit im Jahr 2022 beantragt. Die Deckung soll primär durch eine Reduzierung beim Neubauprogramm Schulerweiterung erfolgen.
Der Hintergrund der Maßnahme sind bei Bauwerkprüfungen im Jahr 2018 festgestellte lose Deckenplatten. Die Ausführung der Arbeiten ist für den Zeitraum von Juni bis Ende Oktober 2022 vorgesehen, um die Nutzung der Halle für den Schul- und Vereinssport so wenig wie möglich einzuschränken. Die Umsetzung berücksichtigt die aktuelle Lieferschwierigkeit bei den Geräteräumtoren.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Grundschule Münsterschule, Severinstraße 25 hier: Generalsanierung der SchultoilettenZur Vorlage · 1431/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat die Generalsanierung der Schultoilette an der Münsterschule in der Severinstraße beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Sanierung einer Bruttogeschossfläche von 120 Quadratmetern, einschließlich der Unterkellerung. Die Arbeiten beinhalten die Entkernung der Anlagen, die Schadstoffsanierung sowie die Erneuerung der Leitungen für Wasser, Heizung und Elektro. Zudem sind bauliche Maßnahmen wie Estrich-, Trockenbau-, Fliesen- und Malerarbeiten sowie die Installation einer mechanischen Lüftungsanlage vorgesehen. Die Ausstattung wird durch neue Sanitärkeramik, berührungslose Armaturen und eine barrierefreie Gestaltung mit Notrufsystem und Sicherheitsleuchten ergänzt.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 586.000 Euro. Für das Haushaltsjahr 2022 ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 489.000 Euro vorgesehen, während für das Jahr 2023 ein Betrag von 90.000 Euro veranschlagt wurde. Die Finanzierung erfolgt unter anderem durch die Umwidmung von Mitteln aus dem Neubauprogramm Schultoiletten.
Nach der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sollen die Ausschreibung und Vergabe unmittelbar erfolgen. Der Baubeginn ist für Januar 2022 geplant, wobei die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme für Juni 2023 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 22.Theodor-Goldschmidt-Realschule, Frillendorfer Straße 42 hier: Generalsanierung der SchultoilettenZur Vorlage · 1432/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Durchführung einer Generalsanierung der Schultoilette an der Theodor-Goldschmidt-Realschule beschließen. Das Vorhaben umfasst die bauliche Neugestaltung der Anlagen, um den aktuellen Standards zu entsprechen. Neben der Anpassung des Grundrisses sind die Schaffung eines Putzmittelraums sowie eines Lagerrraums für die Schule vorgesehen.
Die Sanierungsmaßnahmen beinhalten die Entkernung der Anlagen, die Schadstoffsanierung sowie die Erneuerung der Leitungen für Wasser, Heizung und Elektro. Zudem sind Arbeiten an Boden, Wänden und Decken, die Installation einer mechanischen Lüftungsanlage sowie die Ausstattung mit moderner Sanitärkeramik und berührungslosen Armaturen geplant. Ein besonderer Fokus liegt auf der barrierefreien Gestaltung der Toiletten, unter anderem durch die Installation von Sicherheitsleuchten, Notrufen nach DIN sowie unterfahrbaren Waschtischen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 664.000 Euro. Für die Finanzierung im Haushaltsjahr 2022 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 547.000 Euro beantragt. Die restlichen Kosten sollen im Haushaltsjahr 2023 durch eine haushaltsneutrale Anmeldung gedeckt werden. Die Ausschreibungen sollen unmittelbar nach der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen beginnen. Der Baubeginn ist für Januar 2022 vorgesehen, wobei der Abschluss der Arbeiten für Juni 2023 geplant ist.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 23.Außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 550.000 € beim Projekt 5.600890 — Pool-Topf für investive KleinmaßnahmenZur Vorlage · 1340/2021/7 · Vorlage
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Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 1340/2021/7 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 550.000 Euro für das Projekt 5.600890 beantragt. Bei diesem Projekt handelt es sich um einen Pool-Topf für investive Kleinmaßnahmen.
Der zusätzliche Finanzbedarf ergibt sich aus den Ergebnissen von Begehungen an Schulen, die gemeinsam mit der Feuerwehr und dem Bauordnungsamt durchgeführt wurden. Entgegen der ursprünglichen Annahmen ist der Bedarf an Gerüsttreppentürmen höher als erwartet. Für die im laufenden Jahr noch anstehenden Begehungen wird ein weiterer Bedarf von rund 500.000 Euro veranschlagt. Zusätzlich sind Kosten in Höhe von etwa 50.000 Euro für die Gestaltung von Außenflächen an der Heinrich-Strunk-Schule angefallen. Die Maßnahmen dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und basieren auf gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Schulgesetz sowie der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Finanzierung des Betrags von 550.000 Euro soll durch eine Umwidmung erfolgen. Die Deckung wird durch eine Minderausgabe beim Projekt 5.600276, dem Neubau der Schule Hatzper Straße, gewährleistet. Da die dortigen Ausgabemittel im Jahr 2021 nicht kassenwirksam benötigt werden, ist eine entsprechende Neuveranschlagung vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie durch den Haupt- und Finanzausschuss vor, damit der Rat der Stadt Essen die Mittelbereitstellung final beschließen kann.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 24.Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Teilergebnisplan 1.01.13.01 - ImmobilienwirtschaftZur Vorlage · 1401/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 6,5 Millionen Euro für den Teilergebnisplan 1.01.13.01. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Bereitstellung nach entsprechender Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen genehmigt.
Die Begründung führt aus, dass im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020/21 aufgrund von Haushaltszwängen eine zurückhaltende Planung der konsumtiven Mittelbedarfe praktiziert wurde. Die aktuelle Situation ergibt sich aus einer Abweichung vom geplanten Budgetverlauf. Während das Budget für das Jahr 2021 auf 64,26 Millionen Euro festgesetzt war, belaufen sich die tatsächlichen Ausgaben auf rund 70,70 Millionen Euro, was eine Unterdeckung von etwa 6,44 Millionen Euro zur Folge hat.
Als wesentliche Ursachen für den Mehrbedarf werden steigende Bewirtschaftungskosten, etwa durch Energiekostensteigerungen, sowie zusätzliche Mietaufwendungen durch Neuanmietungen angeführt. Allein im Bereich der Neuanmietungen für Verwaltungsgebäude entstand ein Mehrbedarf von rund 3,6 Millionen Euro, unter anderem durch die Unterbringung verschiedener Fachbereiche in Objekten der Lindenallee, der Frohnhauser Straße und des Limbecker Platzes. Die Finanzierung der Mittelbereitstellung soll über Minderaufwendungen und Mehrerträge im Teilplan 1.16.02.01 der Sonstigen allgemeinen Finanzwirtschaft sowie über das PSP-Element für Zinsaufwendungen und -erträge erfolgen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 25.Mitteilungen der Verwaltung
- 26.Gründung einer Stromnetzgesellschaft hier: UmsetzungErgebnis: einstimmig empfohlen
- 27.Einleiten des Vergabeverfahrens und Beauftragung der ärztlichen Leistungen zur Besetzung von zwei Intensivtransportwagen im Essener StadtgebietErgebnis: einstimmig empfohlen
- 28.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil