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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 4 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.06.2021
- 2.Niederschrift Nr. 8 über die nicht öffentliche Sitzung des Unterausschusses Kinder vom 27.08.2020
- 3.Mündlicher Bericht über die gemeinsame, nicht öffentliche Sitzung des Unterausschusses Kinder und des Unterausschusses Jugend am 27.08.2021
- 4.Bericht zur Befragung der syrischen Community in EssenZur Vorlage · 1125/2021/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Nummer 1125/2021/1 befasst sich mit dem Abschlussbericht einer Befragung der syrischen Gemeinschaft in Essen. Die Stadt Essen hat im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 die Stiftung Zentrum für Turkistudien und Integrationsforschung (ZfTI) mit der Durchführung dieser Studie beauftragt. Unterstützt wurde das Vorhaben durch das Ministerium für Kinder, Familien, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ziel der Untersuchung war es, die Lebenssituation, Erfahrungen und Erwartungen erwachsener Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit in Essen zu erfassen. Die Befragung diente als Grundlage, um Integrationsmaßnahmen zu prüfen und Handlungsempfehlungen für die Stadtverwaltung zu entwickeln. Im Rahmen der Studie wurden 1.520 gültige Befragungen durchgeführt. Die inhaltliche Auswertung umfasste unter anderem demografische Merkmale, die Wohn- und Familiensituation, den Bildungsstand, die Sprachkenntnisse sowie die Arbeitsmarktteilhabe und die Wahrnehmung von Diskriminierung.
Der Bericht zeigt auf, dass die Gruppe der syrischen Staatsangehörigen in Essen seit 2015 von etwa 1.500 auf rund 14.000 Personen angewachsen ist. Die Ergebnisse der Studie deuten auf eine bestehende Integrationsorientierung hin, weisen jedoch auf einen weiteren Unterstützungsbedarf hin, etwa bei der sprachlichen und beruflichen Qualifizierung sowie der frühkindlichen Betreuung. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme in verschiedene Gremien, darunter den Rat der Stadt Essen und den Integrationsrat, vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Sozialräumliche Beratung für NeuzugewanderteZur Vorlage · 0934/2021/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht die Fortführung der sozialräumlichen Beratung für Neuzugewanderte in Essen für den Zeitraum 2022 bis 2024 vor. Die Umsetzung soll durch die cse gGmbH und das Diakoniewerk Essen erfolgen, wobei die Finanzierung über das Integrationsbudget erfolgt. Der Beschluss umfasst die Bereitstellung von insgesamt 32 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Die Personalkosten belaufen sich auf 2.076.270,00 Euro für 30 Stellen der Entgeltgruppe S12 TVöD SuE sowie 149.33ierung 36,00 Euro für zwei Stellen der Entgeltgruppe S15 TVöD SuE, zuzüglich einer Verwaltungspauschale von jeweils 10 Prozent.
Das Beratungsangebot soll sich von einer Sprechstundenstruktur hin zu einer aufsuchenden Arbeit entwickeln, die Zuwanderer aus EU- und Drittstaaten umfasst. Die Verteilung der Stellen erfolgt nach einem Punktesystem, das Faktoren wie die Anzahl der Nichtdeutschen, Fluchthintergründe und Leistungsbezug gewichtet. Für Stadtbezirke mit über 4.000 Nennungen ist eine Grundversorgung vorgesehen. Zudem sind fünf Stellen für flexible Einsätze sowie jeweils ein Vollzeitäquivalent zur Unterstützung der Leitungsebene der Träger geplant. Nicht genutzte Stellenanteile sollen zur Finanzierung des Eigenanteils des Kommunalen Integrationsmanagements verwendet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Organisationsschritte umzusetzen und das Angebot während des Zeitraums zu evaluieren. Die Entscheidung über die Vorlage unterlag im Jahr 2021 verschiedenen Gremien und wurde durch den Rat der Stadt getroffen. Als Grundlage dienten statistische Daten zum Stand Ende 2020, die eine Zahl von 41.210 Neuzugewanderten in der Stadt ausweisen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung)
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2021 · Kulturausschuss (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 6.Unterjährige Maßnahmen- und Finanzplanung 2021 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt" hier: Teil C" Initial- und ErprobungsprojekteZur Vorlage · 1335/2021/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur unterjährigen Maßnahmen- und Finanzplanung 2021 befasst sich mit dem Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“, insbesondere mit dem Bereich der Initial- und Erprobungsprojekte. Das Integrationsbudget weist einen Haushaltsansatz von über 5,5 Millionen Euro auf, wovon 157.000 Euro dem Jugendamt und etwa 2,8 Millionen Euro den Wohlfahrtsverbänden zugewiesen sind. Bis zum Stichtag 31. März 2021 gingen 21 Anträge in Höhe von insgesamt 481.239 Euro ein. Während der Finanzbedarf für neue Maßnahmen auf 170.333 Euro geschätzt wird, stehen nicht verplante Mittel in Höhe von 303.726 Euro zur Verfügung.
Der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration soll die Aufnahme der Projekte beschließen und die freien Mittel für Maßnahmen zur Motorik- und Deutschförderung im Kontext der Pandemie einsetzen. Weitere Gremien, darunter der Kulturausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Jugendhilfeausschuss, der Integrationsrat sowie der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen, sollen die Planung zur Kenntnis nehmen und die Mittelverwendung empfehlen.
Die Integration von Zuwanderern wird als kommunale Pflichtaufgabe im Rahmen des Teilhabe- und Integrationsgesetzes Nordrhein-Westfalens sowie des Nationalen Integrationsplans beschrieben. Ziel ist die Verankerung von Migrationsfragen als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung durch das Projekt „Kommunales Integrationsmanagement“. Als Ursachen für den Handlungsbedarf werden die Zuwanderung seit 2015, Zuzüge aus Osteuropa sowie veränderte Lebenssituationen sozialbenachteiligter Familien seit März 2020 angeführt. Eine erste Einschätzung zur Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - Vorab-Auszug aus der Sitzung des Kulturausschusses am 01.09.2021 und Beantwortung durch das Kommunale Integrationszentrum
- 7.Gründung der Junior Uni Essen gGmbHZur Vorlage · 1090/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1090/2021/2 sieht die Gründung der Junior Uni Essen gGmbH als gemeinnützige Gesellschaft vor. Die Stadt Essen und die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) sollen als Gesellschafter mit jeweils 50 Prozent beteiligt sein. Das Stammkapital der neuen Gesellschaft beläuft sich auf 25.000 Euro. Für die Vorbereitungsarbeiten im Jahr 2021 wurden der EWG bereits 200.000 Euro gewährt, zudem ist für das Jahr 2022 eine weitere Zuwendung in Höhe von 200.000 Euro vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Zustimmung zur Gründung sowie die Bestätigung der Institutionen für die Besetzung von zwei Beiräten, dem organisatorischen und dem wissenschaftlich-pädagogischen Beirat. Zudem wird die Ermächtigung der Vertreter der Stadt Essen zur Beschlussfassung beantragt. Die Bestellung der Geschäftsführung soll durch eine Ratsvorlage zum 30. Juni 2021 erfolgen. Die Gründung ist nach Anzeige bei der Bezirksregierung unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht geplant, wobei der Start der ersten Kurse für September 2021 vorgesehen ist.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz wird das Vorhaben als positiv bewertet. Es werden keine negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.06.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Umsetzung des Konzepts zur besonderen Unterstützung psychisch kranker Eltern und ihrer Kinder "ElsE"Zur Vorlage · 0783/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration hat die Umsetzung eines Konzepts zur besonderen Unterstützung psychisch kranker Eltern und ihrer Kinder, bekannt als „ElsE“, beschlossen. Ziel der Maßnahme ist es, die Koordination von Hilfsangeboten zu verbessern und die Familien durch strukturierte Unterstützungsangebote zu stärken. Damit soll die Prävention von Kindeswohlgefährdungen sowie die Stabilisierung der Eltern in ihrer Erziehungsfunktion gefördert werden.
Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll eine gemeinsame „Fachstelle Elternschaft und seelische Erkrankung“ eingerichtet werden, die die Fachbereiche 51 und 53 umfasst. Die personelle Ausstattung der Fachstelle sieht für die Pilotphase zwei überplanmäßige Stellen vor: Eine Position im Jugendamt, besetzt mit Fachkompetenz aus der Psychologie oder Kinder- und Jugendpsychotherapie, sowie eine Position im Gesundheitsamt mit dem Schwerpunkt Public Health. Eine Evaluierung nach 18 Monaten soll über eine mögliche Verstetigung des Projekts entscheiden.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch bereits vom Rat beschlossene Mittel in Höhe von 126.000 Euro für das Jahr 2021. Für die Jahre ab 2022 wird eine Erhöhung des Personalkostenbudgets um jeweils 25.500 Euro beantragt, um die laufenden Kosten zu decken. Die Fachstelle agiert dabei im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes zum Kinderschutz sowie der Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörde zur Förderung der gesundheitlichen Versorgung schutzbedürftiger Personen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.06.2021 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung) — verwiesen
- 18.05.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Controllingbericht U25 des Fachbereiches 56 - JobCenter für das II. Quartal 2021Zur Vorlage · 1276/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der JobCenter Essen hat für das zweite Quartal 2021 einen Controllingbericht zur Situation von Jugendlichen unter 25 Jahren vorgelegt, der dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gebracht wurde. Der Bericht umfasst eine strukturelle und fiskalische Betrachtung sowie eine Darstellung der operativen Zielerreichung.
Im ersten Halbjahr 2021 sank die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 1,4 % und die Anzahl der Personen um 1,5 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der Arbeitslosenbestand der unter 25-Jährigen verringerte sich um 1,3 % auf durchschnittlich 2.146 Personen, wobei die Arbeitslosenquote im Juni 202<0xC2>1 bei 8,3 % lag. Ein wesentlicher Teil der arbeitslosen Jugendlichen verfügt über keinen Schulabschluss oder keine abgeschlossene Berufsausbildung. Gleichzeitig sank die Anzahl der offenen Stellen aufgrund der Corona-Pandemie um 57,5 %.
Bei den Personen aus den acht zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern ist ein Anstieg von 0,8 % zu verzeichnen, insbesondere bei Geflüchteten aus Afghanistan und Syrien. Die Integrationsquote der unter 25-Jährigen liegt mit einem Zuwachs von 15,8 % deutlich über dem Vorjahreswert und übertrifft den festgelegten Zielwert um 5,3 %.
Finanziell führt die Erhöhung der Bundesbeteiligungsquote für Leistungen für Unterkunft und Heizung zu einer prognostizierten Entlastung des kommunalen Haushalts. Für das Jahr 2021 sind Maßnahmen zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit, die Ausweitung des Dienstleistungsangebots der Jugendberufsagentur sowie verschiedene Förderprojekte zur Unterstützung spezifischer Zielgruppen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2020Zur Vorlage · 0650/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des JobCenters Essen zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2020 zeigt eine Zunahme der Anträge auf insgesamt 39.055. Dies entspricht einem Anstieg von 14,38 % im Vergleich zum Vorjahr und führte zu Auszahlungen in Höhe von 13.998.112 €. Die Ausgaben im Rechtskreis SGB II beliefen sich auf 12.122.896 €, wobei die Kosten für Lernförderung von 3.164.522 € im Jahr 2019 auf 4.632.606 € im Jahr 2020 stiegen. Für die Mittagsverpflegung wurden im Jahr 2020 4.299.353 € aufgewendet.
Ein Vergleich der Rechtskreise Wohngeld/BKGG, AsylbLG und SGB XII für den Zeitraum 2017 bis 2020 verdeutlicht unterschiedliche Entwicklungen. Während die Ausgaben im Bereich Wohngeld/BKGG von 1.127.343 € auf 1.474.238 € stiegen, erhöhten sich die Kosten im SGB XII von 82.310 € auf 9au 92.276 €. Im Bereich AsylbLG sank die Anzahl der Anträge von 1.611 auf 874, während die Ausgaben von 277.237 € auf 308.701,66 € anstiegen.
Durch das Starken-Familien-Gesetz und neue Richtlinien wurden Leistungen angepasst. So entfallen Eigenanteile bei der Mittagsverpflegung und Beförderung, das Schulstarterpaket wurde von 100 € auf 150 € erhöht und die monatlichen Teilhabeleistungen stiegen von 10 € auf 15 €. Für die Lernförderung in Grundschulen gelten ab dem Schuljahr 2021/2022 neue Bewilligungsvoraussetzungen. Die DaF-Förderung wird zudem auf maximal vier Anträge begrenzt. Die Vorlage wird den Ausschüssen für Schule, Bildung und Wissenschaft, Jugendhilfe, Integration sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Arbeitsmarktprogramm des FB 56 - JobCenter für das Jahr 2021Zur Vorlage · 0857/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat für das Geschäftsjahr 2021 ein Arbeitsmarktprogramm vorgelegt, das die arbeitsmarktpolitische Ausrichtung sowie die relevanten Handlungsfelder der Einrichtung darstellt. Die Vorlage dient als Informationsgrundlage für die Öffentlichkeit sowie für Akteure der lokalen Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Integrationsrat sowie der Jugendhilfeausschuss das Programm zur Kenntnis nehmen. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst Termine in den genannten Gremien zwischen Juni 2021 und März 2022.
Die Vorlage enthält Angaben zur Klimarelevanz, wobei eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz eingestuft wurde. Weitere detaillierte Informationen zu den Gesamtkosten, Personalkosten oder Sachkosten sind in den Anlagen der Vorlage aufgeführt. Die Vorlage wurde am 12. Mai 2021 durch die Verwaltung erstellt.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — verwiesen
- 16.06.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: verwiesen - 12.Eingliederungsbericht 2020 des Fachbereiches 56 - JobCenterZur Vorlage · 0858/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 56 – JobCenter Essen hat den Eingliederungsbericht für das Jahr 2020 vorgelegt. Dieser Bericht wird im Rahmen des jährlichen Jahresabschlusses erstellt und dient der Dokumentation der angewandten Strategien zur Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit. Zudem enthält das Dokument eine Bewertung der im Vorjahr erzielten Ergebnisse durch den zugelassenen kommunalen Träger. Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt gemeinsam mit den Berichten anderer zugelassener kommunaler Träger durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Integrationsrat sowie der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst zudem den Unterausschuss Jugend. In der Vorlage wird festgehalten, dass keine zusätzlichen Investitionen, kalkulatorischen Kosten oder sonstigen einmaligen Aufwendungen durch diesen Vorgang entstehen. Eine Vorprüfung der Vorlage ist erforderlich.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — verwiesen
- 16.06.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: verwiesen - 13.Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen hier: Ausschreibung externer LeistungenZur Vorlage · 0792/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufstellung einer Integrierten Sportentwicklungsplanung (ISEP) beschließen und die Verwaltung mit der Ausschreibung externer Leistungen beauftragen. Der Ausschuss für Sport- und Bäderbetriebe soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung sowie die Ausschreibung empfehlen. Ziel der Planung ist es, strategische Ziele für die kommenden fünf bis zehn Jahre zu erarbeiten und einen entsprechenden Maßnahmenkatalog zu erstellen.
Die Planung umfasst eine Analyse der Ausgangslage, unter anderem hinsichtlich des Sportverhaltens, der Zielgruppen und der Sporträume unter Einbeziehung des Sportstättenkatasters. Die Sport- und Bäderbetriebe Essen beabsichtigen, die Erstellung der Planung durch einen externen Dienstleister im Rahmen eines zweistufigen Angebotsverfahrens durchführen zu lassen. Der Prozess wird voraussichtlich einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren beanspruchen.
Die Gesamtkosten für den Auftrag belaufen sich auf 200.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über die Wirtschaftspläne der Sport- und Bäderbetriebe Essen, wobei die Kosten auf die Jahre 2021, 2022 und 2023 verteilt sind. Zur Einordnung der Ausgangslage führt die Vorlage an, dass die Stadt Essen rund 591.000 Einwohner sowie 504 Sportvereine mit etwa 119.000 Mitgliedern umfasst. Die städtische Infrastruktur beinhaltet zahlreiche Sport-, Turn- und Gymnastikhallen, Sportplatzanlagen, Schulsportaußenanlagen sowie Sondersportanlagen. Zudem umfasst das Stadtgebiet 427 Spielplätze und 811 Grünanlagen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW - Ausweisung von Plätzen für Skater*innenZur Vorlage · 0841/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0841/2021/6 befasst sich mit Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, konkret mit der Ausweisung von Plätzen für Skaterinnen und Skater. Der Bericht der Verwaltung dient dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zur Kenntnisnahme.
Hintergrund der Vorlage ist ein verwaltungsinterner Workshop zur Innenstadtentwicklung, der am 21. Januar 2021 stattfand. An diesem Workshop nahmen verschiedene Akteure teil, darunter die Geschäftsbereiche für Umwelt, Verkehr und Sport, Stadtplanung und Bauen sowie Allgemeine Verwaltung, Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung. Zudem war die Essener Marketing GmbH an den Diskussionen beteiligt. Ziel der Veranstaltung war die Erarbeitung von Ideen zur Gestaltung einer attraktiveren und lebhafteren Innenstadt.
Im Rahmen der daraus entstandenen Arbeits- und Lenkungsgremien sollen künftig auch neue Flächenverwendungen thematisiert werden. Die mittelfristigen Planungen hierzu werden im Rahmen eines Innenstadtentwicklungskonzepts zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt. Die Vorlage wurde im Zeitraum von Juni bis November 2021 in verschiedenen Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX, zur Kenntnisnahme vorgelegt. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — (Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2021 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (4. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Zusammenhalt stärken, Attraktivität steigern - Milieustudie zu den Essener StadtquartierenZur Vorlage · 1022/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit einer Milieustudie zu den Essener Stadtquartieren, die im Auftrag des Rates durch eine Kooperationsvereinbarung mit dem VHW-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. erstellt wurde. Die Untersuchung analysiert die soziale Struktur, sozio-demografische Indikatoren sowie die Verteilung von Sinus- und Migrantenmilieus in zehn Stadtteilen, darunter die SQSM-Gebiete Nord, West und Mitte/Ost sowie der Stadtbezirk VI. Die Studie umfasst Daten zu Arbeitslosigkeit, Wanderungsbewegungen und zum Anteil von Schutzsuchenden, wobei zum Stand Juni 2<0xC2>020 11.408 anerkannte Geflüchtete registriert waren.
Die Ergebnisse dienen der Verwaltung als Grundlage, um Hilfsangebote auf die jeweiligen Milieus zuzuschneiden und potenzielle Konflikte in der sozialen Arbeit oder der öffentlichen Ordnung zu identifizieren. Neben der Analyse von Schichten und Lebensstilen werden räumliche Verschiebungen von Zuwanderergruppen zwischen 2015 und 2019 sowie Clusteranalysen auf Stadtteilebene dargestellt.
Im Kontext der Quartiersentwicklung werden über 100 Einzelmaßnahmen zur Aufwertung benachteiligter Stadtteile auf einen Zeitraum von sechs bis acht Jahren angelegt. Diese umfassen integrierte Entwicklungskonzepte, die Förderung des Wohnungsbaus, Schulentwicklungspläne sowie die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und der Sportinfrastruktur. Die Studie nutzt das Sinus-Modell zur Klassifizierung von zehn Milieus anhand von Modernität und sozialer Lage. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie dem Rat der Stadt Essen wird vorgeschlagen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — geschoben in den Unterausschuss Soziales
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen zusätzliche Beratung in einer gemeinsamen Sitzung der Unterausschüsse Kinder und Jugend
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.07.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen zusätzliche Beratung in einer gemeinsamen Sitzung der Unterausschüsse Kinder und Jugend - 16.Projekt BürgerRatHaus – Bau- und Baubeginnbeschluss für den Neubau des BürgerRatHausZur Vorlage · 1083/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn des Projekts „BürgerRatHaus“ am Standort Steeler Straße/Bernestraße beschließen. Die Vorlage sieht vor, die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) als Totalübernehmerin mit der weiteren Planung, dem Bauantrag und der Realisierung zu beauftragen. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich laut aktueller Schätzung auf 161 Millionen Euro brutto. Darin enthalten sind unter anderem Baukosten von 105,5 Millionen Euro, Grundstückskosten, Ausstattung, Baunebenkosten sowie Rückstellungen für Risiken und gesetzliche Auflagen.
Der Neubau soll die Verwaltung digitalisieren und bürgerfreundlicher gestalten, indem Teile des Einwohneramtes, des Jobcenters, des Amtes für Soiales und Wohnen sowie des Jugendamtes integriert werden. Durch eine Optimierung der Grundrisse erhöht sich die Arbeitsplatzkapazität von 1.149 auf 1.249 Plätze. Das Raumkonzept sieht flexible Arbeitsmodelle wie Desksharing und Homeoffice vor.
In der Vorentwurfsplanung wurden Anpassungen vorgenommen, unter anderem eine Reduzierung der Tiefgaragengeschosse und der IT-Schulungsräume. Bei der Fassadengestaltung wurden Rankgerüste und substratgefüllte Elemente aufgrund von Instandhaltungskosten ausgeschlossen; Photovoltaikanlagen sind lediglich auf dem Dach des Backoffice geplant. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung weist den Neubau im Vergleich zur Fortführung des Bestands als wirtschaftlich aus. Der voraussichtliche Bauzeitraum erstreckt sich von Januar 2024 bis Dezember 2026. Die Finanzierung für den Zeitraum 2022 bis 2025 ist sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 29.06.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (4. Sitzung) — einstimmig geschoben in den Rat
- 17.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung) — zur Beratung in den Rat geschoben
- 16.06.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 15.06.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (5. Sitzung) — geschoben in den Rat
- 08.06.2021 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen - Bericht über die Budgetentwicklung im 1. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 1343/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Budgetentwicklung der Förderprogramme KInvFöG sowie „Gute Schule 2020“ für das erste Halbjahr 2021 legt den aktuellen Stand der finanziellen Mittelverwendung dar. Im Programm KInvFöG Kapitel 1 wurden von 55 Maßnahmen 48 baulich fertiggestellt, wobei ein Fördervolumen von 64,28 Millionen Euro bis Ende 2021 abgerechnet werden soll. Im Kapitel 2 wurden von einem Gesamtfördervolumen von etwa 56,7 Millionen Euro bereits rund 20,4 Millionen Euro verausgabt. Während ein Projekt an einer Grundschule aufgrund veränderter Raumbedarfe abgemeldet wurde, stiegen die Kosten für die Turnhalle einer Realschule von 3,9 Millionen Euro auf 5,05 Millionen Euro. Das Programm „Gute Schule 2020“ weist ein abgerufenes Kreditvolumen von 81.411.736 Euro auf, wobei die Verwendungsnachweise innerhalb von 48 Monaten nach Abruf zu erbringen sind.
Hinsichtlich der Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Andreasschule und der Sternschule wird darauf hingewiesen, dass diese nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden können. Gemäß einem Beschluss des Rates soll zur Auslagerung ein Interim an der Von-Einem-Straße errichtet werden. Die Bauzeitenplanung sieht eine Beschleunigung der Grundschulmaßnahmen vor, um den Förderzeitrahmen einzuhalten; die Kosten für das Interim sind förderfähig. Bei den 34 konsumtiven Kleinmaßnahmen mit einem Volumen von 9,7 Millionen Euro sind 29 Maßnahmen abgeschlossen. Im Bereich der 23 Digitalisierungsmaßnahmen an Grundschulen wurden 18 Maßnahmen beendet. Alle genannten Vorhaben liegen im Förderrahmen und können fristgerecht abgerechnet werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse und der Rat der Stadt Essen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Mündlicher Bericht über die Auswirkungen der Coronapandemie auf die Kinder- und Jugendhilfe
- 19.Berichterstattung aktueller Stand "Post-Corona-Strategie"Zur Vorlage · 1230/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zum Sachstand der „Post-Corona-Strategie“ der Stadt Essen informiert über die Umsetzung fachbereichsübergreifender Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Im Rahmen einer Arbeitsstruktur, an der das Gesundheitsamt, der Fachbereich Schule, das JobCenter sowie das Kommunale Integrationszentrum beteiligt sind, wurden acht Handlungsbedarfe identifiziert. Dazu zählen unter anderem die Bewältigung von Bildungsrückständen, Informationsdefiziten und existenziellen Notlagen. Für die Umsetzung von Sofortmaßnahmen wurde ein Budget von bis zu 913.500 Euro bereitgestellt, welches über überplanmäßige Mittel finanziert wird.
Zur materiellen Unterstützung wurden bereits Maßnahmen wie Essensverteilungen, die Nutzung einer Kleiderkammer sowie die Bereitstellung von rund 20.300 digitalen Endgeräten realisiert. Im Bereich der sozialen Isolation wurden Angebote in Bürgerzentren und Jugendhäusern angepasst sowie die aufsuchende Arbeit verstärkt. Im Bildungsbereich werden Förderangebote in den Feldern Motorik, Deutschförderung und Lernförderung umgesetzt, wobei auch die Übernahme von Eigenanteilen für Landesprogramme vorgesehen ist.
Die Jugendberufsagentur berichtet von einem gestiegenen Beratungsbedarf in den Bereichen Schulvermeidung und Wohnungslosigkeit. Zur Sicherung der beruflichen Orientierung werden digitale Übergangsformate und Videoberatungen eingesetzt. Der Verwaltungsvorstand hat die Finanzierung der Ad-hoc-Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen, wobei die haushaltsverträgliche Finanzierung für das Jahr 2022 einer Prüfung unterliegt. Der Rat sowie die Bezirksvertretungen und der Integrationsrat nehmen den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.08.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Coronabedingter Mehraufwand für Desinfektions- und Hygieneartikel in der KindertagespflegeZur Vorlage · 1352/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Auszahlung einer einmaligen Pauschale an Kindertagespflegepersonen in Essen vor. Ziel der Maßnahme ist die Kompensation eines coronabedingten Mehraufwands für Desinfektions- und Hygieneartikel.
Nach dem Beschlussvorschlag sollen alle Kindertagespflegepersonen, die am 1. Juli 2021 in Essen tätig waren, eine Pauschale in Höhe von 200 Euro erhalten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kindertagespflegepersonen, die Kinder im elterlichen Haushalt betreuen, da dort laut Verwaltung kein zusätzlicher Sachaufwand für Hygienematerial entsteht.
Die Umsetzung der Zahlung betrifft etwa 800 Kindertagespflegepersonen. Daraus ergibt sich ein einmaliger Sachaufwand von maximal 160.000 Euro. Die Finanzierung der Aufwendungen erfolgt über den Projektstrukturplan 1.06.01.01.01, wobei die Kosten aufgrund des pandemiebedingten Hintergrunds isolierbar sind.
Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unterzeichnet und durchläuft den Entscheidungsprozess über den Jugendhilfeausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss bis hin zum Rat der Stadt Essen. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Betreuungssicherung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Aktueller Sachstand zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Kitajahr 2021/2022 und historische EntwicklungErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 21.1Aktueller Sachstand zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Kitajahr 2021/2022 und historische EntwicklungZur Vorlage · 1398/2021/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zum Sachstand des Ausbaus der Kinderbetreuungsangebote im Kitajahr 2021/2022 und der historischen Entwicklung dient der Kenntnisnahme durch den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX. Im Kitajahr 2021/2022 werden insgesamt 1.251 Plätze neu geschaffen, darunter 1.017 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 250 Plätze in der Kindertagespflege. Diese Entwicklung umfasst 689 Plätze an elf neuen Standorten sowie Erweiterungen und nachgerückte Plätze, während 16 Plätze durch Schließungen oder Umwandlungen entfallen. Für das Ende des Kitajahres wird ein voraussichtlicher Fehlbestand von rund 1.000 Plätzen prognostiziert. Für die Jahre 2022/2023 bis 2024/2025 sind etwa 30 neue Projekte und 15 Erweiterungen geplant.
Die Anpassung der Betreuung erfolgt aufgrund steigender Nachfrage und des Rechtsanspruchs ab dem ersten Lebensjahr. Ziel sind Versorgungsquoten von 40 % für Kinder unter drei Jahren und 100 % für Kinder ab drei Jahren. Zur Umsetzung wurde eine fachbereichsübergreifende Projektstruktur sowie ein vom Oberbürgermeister ins Leben gerufener Beirat Kita-Ausbau etabliert. Die städtische Trägerschaft hält einen Anteil von circa 20 Prozent an der Gesamtversorgung. Im Rahmen verschiedener Baustaffeln wurden bereits zahlreiche Standorte erweitert oder neu errichtet. Während die ersten drei Staffeln bereits realisierte Gruppen und Plätze umfassen, befinden sich die vierte und fünfte Staffel in unterschiedlichen Stadien der Umsetzung oder Prüfung. Die Bedarfsplanung erfolgt dabei durch die Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung.
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Beratungsfolge
- 11.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Optionale Weiterführung und Finanzierung der Brückenprojekte aus kommunalen Mitteln für den Fall einer Einstellung der LandesförderungZur Vorlage · 1237/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht eine kommunale Finanzierung der Brückenprojekte für das Jahr 2022 vor, falls die Landesförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen eingestellt wird. Die Brückenprojekte umfassen niederschwellige Angebote wie Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen, die darauf abzielen, Kindern aus Familien mit Fluchthintergrund oder vergleichbaren Lebenslagen den Zugang zur institutionellen Kinderbetreuung zu erleichtern und die Integration durch sprachliche Angebote zu unterstützen.
Bisher werden diese Projekte zu 100 Prozent durch Landesmittel finanziert, wobei die Bewilligung für das laufende Jahr am 31. Dezember 2021 endet. Da für das Jahr 2022 noch keine verlässlichen Informationen über eine Anschlussfinanzierung durch den Landschaftsverband Rheinland vorliegen, wird die Übernahme der Kosten durch die Stadt Essen beantragt. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf etwa 3.300.000 Euro.
Die Angebote dienen der frühkindlichen Bildung und Sprachförderung sowie dem Abbau von Hemmnissen bei den Eltern. Durch die Verlagerung der Angebote aus Übergangswohnheimen in die jeweiligen Sozialräume soll die Erreichbarkeit sichergestellt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ohne diese Maßnahmen für aktuell 802 Kinder die Versorgung mit Betreuungsangeboten vor dem Schuleintritt gefährdet wäre. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die kommunale Förderung im Falle eines Wegfalls der Landesmittel zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 22.1Optionale Weiterführung und Finanzierung der Brückenprojekte aus kommunalen Mitteln für den Fall einer Einstellung der Landesförderung hier: Dauerhafte Mittelbereitstellung der LandesförderungZur Vorlage · 1803/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der sich mit der Finanzierung von sogenannten Brückenprojekten befasst. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung dazu zu beauftragen, auf übergeordneten Ebenen darauf hinzuwirken, dass die seit 2015 bereitgestellten Haushaltsmittel des Landes Nordrhein-Westfalen für diese Projekte langfristig gesichert werden.
Die Brückenprojekte dienen dazu, Kindern mit besonderem Förderbedarf gezielte Unterstützung zukommen zu lassen. Laut Begründung der Fraktion besteht derzeit eine Unsicherheit darüber, ob die Landesförderung über das aktuelle Jahr hinaus fortgesetzt wird. Die Fraktion fordert eine dauerhafte Finanzierung und eine Institutionalisierung der Projektmittel, um die Planungssicherheit für Fachkräfte und Träger zu gewährleisten.
Der Antrag betont, dass die Mittel im Regelsystem verbleiben sollen, um besonderen Förderbedarfen weiterhin begegnen zu können. Eine dauerhafte Sicherung der Mittel soll zudem die Bildungsangebote für die betroffenen Kinder absichern. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14. September 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 23.Zusammenführung der kommunal gesteuerten Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut im Rahmen des Programmes „kinderstark - NRW schafft Chancen"Zur Vorlage · 1517/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, das Jugendamt mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Antragstellung im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zu beauftragen. Ziel der Vorlage ist die Zusammenführung kommunaler Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut. Unter der Federführung des Jugendamtes soll eine integrierte kommunale Präventionsstrategie entwickelt werden, an der zudem der Fachbereich Schule, das Sozialamt, das Gesundheitsamt und das Jobcenter beteiligt sind. Die bisherigen Ansätze sollen unter dem Dach des Landesprogramms gebündelt werden, wobei eine erste Berichterstattung und Umsetzungsplanung für das Frühjahr 2022 vorgesehen ist.
Im Rahmen dieser Umsetzung ist der Aufbau einer Regiestelle im Fachbereich Jugend zur fachbereichsübergreifenden Koordination geplant. Förderfähige Maßnahmen umfassen unter anderem Familiengrundschulzentren, Lotsendienste in Kliniken sowie kommunale Familienbüros. Für das Jahr 2021 stehen Fördermittel in Höhe von bis zu 780.885 Euro zur Verfügung, bei einem kommunalen Eigenanteil von maximal 156.171 Euro. Für 2022 sind Fördermittel von 778.362 Euro sowie Sachkosten von bis zu 408.222 Euro vorgesehen. Zudem sollen die Ressourcen des Projekts „Starke Quartiere – starke Menschen“ über den Projektzeitraum hinaus fortgeführt werden, sofern die Personalressourcen als kommunaler Eigenanteil von 20 Prozent anerkannt werden. Eine dauerhafte Strukturförderung durch die Landesregierung wird angestrebt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 24.Antragstellung zum Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und JugendlicheZur Vorlage · 1640/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschließen. Das Vorhaben sieht die Einrichtung von 1,5 Planstellen in der Entgeltgruppe E13 TVöD beim Jugendpsychologischen Institut des Jugendamtes vor. Damit wird das Angebot zur Beratung betroffener Kinder, Jugendlicher und deren Familien sowie zur Netzwerkarbeit und Qualifizierung von Fachkräften erweitert.
Die Finanzierung der zusätzlichen Personalkosten im Fachbereich 51 ist ab dem Haushaltsjahr 2022 auf 132.760 Euro veranschlagt. Die Kosten sollen zu 80 Prozent durch Landesförderung gedeckt werden, wodurch die Haushaltsneutralität für einen Betrag von bis zu 106.208 Euro pro Jahr angestrebt wird. Der verbleibende Eigenanteil von 20 Prozent wird durch die Stadt getragen. Für das Jahr 2021 ist zudem eine Überschreitung des Personalkostenbudgets im Geschäftsbereich 4 bis zu einem Betrag von 6.573 Euro durch Deckung aus dem Gesamthaushalt vorgesehen.
Zusätzlich sieht der Beschluss vor, den Eigenanteil des Deutschen Kinderschutzbundes zur Realisierung des gemeinsamen Vorhabens zu übernehmen. Dieser beläuft sich im Jahr 2021 auf 6.573 Euro und soll ab 2022 auf 26.552 Euro pro Jahr steigen. Die Grundlage für die Maßnahme bildet das Maßnahmenkonzept der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 25.Essener Modell Quartiermanagement - Ausweitung auf die Stadtteile Kray, Bergmannsfeld/Hörsterfeld, Karnap und FrohnhausenZur Vorlage · 1269/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Ausweitung des Essener Modells Quartiermanagement auf die Stadtteile Kray, Bergmannsfeld/Hörsterfeld, Karnap und Frohnhausen sowie die Verstetigung der Stadtteilmoderation und Stadtteilarbeit vor. Nach Abschluss der dreijährigen Modellphase, deren Finanzierung unter anderem durch die Krupp-Stiftung gesichert war, sollen die Ressourcen ab 2022 durch die Stadt Essen bereitgestellt werden.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Finanzierung von 4,5 Stellen beim Institut für soziale Stadtentwicklung und Arbeitswelt (ISSAB) der Universität Duisburg-Essen mit einem Budget von rund 300.000 Euro. Zudem sollen im Jugendamt drei Planstellen für die Stadtteilarbeit eingerichtet werden, wofür ein Budget von 207.627 Euro vorgesehen ist. Zusätzlich werden 64.800 Euro für die Mietkosten von drei Stadtteilbüros bereitgestellt. Die Gesamtkosten für die 6,5 Stellen belaufen sich auf 500.110 Euro.
Ziel des Innovationsprojekts ist die Stabilisierung der Lebensbedingungen in den genannten Wohnquartieren durch Förderung von Integration, Konfliktbewältigung und ressortübergreifender Kooperation. In den Stadtteilen wurden bereits Strukturen wie Stadtteilbüros, Stadtteilmoderationen und Arbeitskreise zur Prävention etabliert. Die Verwaltung strebt die Verstetigung an, um die Quartiersentwicklung und Inklusion in Gebieten mit Entwicklungsbedarf dauerhaft zu fördern. Ein fortlaufendes Controlling zwischen der Universität Duisburg-Essen und der Stadt soll die Nachhaltigkeit der Prozesse sicherstellen.
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- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 26.Vertragsneugestaltung ‚Stadtteilarbeit Bergmannsfeld‘Zur Vorlage · 1647/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll eine Neugestaltung des bestehenden Kooperationsvertrages zur Aufrechterhaltung der Stadtteilarbeit im Bergmannsfeld beschließen. Ziel der Neugestaltung ist die Verstetigung der Stadtteilmoderation im Rahmen des Essener Modells Quartiermanagement. Die Stadtteilarbeit umfasst Aufgaben wie die Leitung eines Stadtteilbüros, die Initiierung von Projekten, die Vernetzung von Akteuren sowie die Organisation von Unterstützungsangeboten und Bewohnerversammlungen.
Die bisherige Finanzierung der Personalkosten gestaltete sich aufgrund sinkender Zuschüsse der Kooperationspartner schwierig, weshalb die Kosten in den Jahren 2020 und 2021 vorübergehend über das Integrationsbudget gedeckt wurden. Mit dem neuen Vertrag ab Januar 2022 ändert sich die Kostenstruktur. Durch die Renovierung der „Bergmannshütte“ durch die Landesentwicklungsgesellschaft NRW (LEG) entfällt die jährliche Beteiligung der Stadt an den Betriebskosten des bisherigen Stadtteilbüros in Höhe von 10.226 Euro.
Für die Finanzierung der Personalstelle ist eine neue Aufteilung der Personalkostenzuschüsse vorgesehen. Die LEG beteiligt sich weiterhin mit mindestens 15.000 Euro jährlich. Die Wohnungsbaugesellschaft Vonovia beabsichtigt, sich mit einem jährlichen Zuschuss von mindestens 15.000 Euro zu beteiligen. Das Jugendamt soll sich im Rahmen der neuen Vereinbarung mit einem jährlichen Personalkostenzuschuss in Höhe von 20.000 Euro beteiligen. Die verbleibenden Kosten der Stelle sollen durch die Caritas-SkF-Essen gGmbH sowie durch Drittmittel und Spenden gedeckt werden. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII wird über den Vorgang zur Kenntnisnahme informiert.
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Beratungsfolge
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Bekenntnis der Stadt Essen zum Mehrgenerationenhaus Miteinander - Füreinander im Rahmen des Bundesprogramms 2021Zur Vorlage · 1711/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht ein Bekenntnis der Stadt Essen zum Mehrgenerationenhaus Essen e.V. im Rahmen des Bundesprogramms vor. Der Rat der Stadt Essen soll erklären, dass das Mehrgenerationenhaus Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, zur Schaffung von Entwicklungschancen und zur Gestaltung des demografischen Wandels sowie der Sozialraumentwicklung ist.
Das Mehrgenerationenhaus in Essen-Frohnhausen wird seit 2008 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Die Einrichtung verfolgt einen generationenübergreifenden Ansatz, der sich am Sozialraumbedarf orientiert und Angebote für verschiedene Zielgruppen bündelt. Der Träger, der gemeinnützige Verein Mehrgenerationenhaus Essen e.V., ist in den Stadtteilen Altendorf, Frohnhausen und Holsterhausen tätig und unterstützt unter anderem benachteiligte Bevölkerungsgruppen sowie die interkulturelle Zusammenarbeit. Neben ambulanten und stationären Hilfen umfasst das Angebot auch die Unterbringung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge sowie den Betrieb von drei Kindertagesstätten.
Für die Bewilligung der weiteren Förderung durch das Bundesministerium ist ein erneutes Bekenntnis der Kommune erforderlich. Die Förderung ist an eine jährliche kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro gebunden. Diese soll durch die Kooperationsleistung der Sozialen Dienste als geldwerte Leistung ohne direkten Geldfluss erbracht werden. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor, bevor die Entscheidung im Rat der Stadt Essen fällt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 28.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2020Zur Vorlage · 1243/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Jahresbericht 2020 der Erziehungsberatung in Essen dokumentiert die Arbeit der sieben Beratungsstellen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 3.536 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte beraten. Neben der Darstellung der Kennzahlen thematisiert der Bericht die Auswirkungen der Pandemie auf die Beratungsarbeit sowie die Schwerpunkte sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie die Digitalisierung und Online-Beratung.
Aufgrund der Pandemiebedingungen kam es phasenweise zu rückläufigen Beratungszahlen und Veränderungen in den Arbeitsmethoden. Um die Erreichbarkeit der Familien sicherzustellen, wurde unter anderem ein Familienberatungstelefon eingerichtet, welches später vom Jugendpsychologischen Institut fortgeführt wurde. Ein wesentlicher Aspekt der Arbeit bleibt der präventive Charakter der Angebote, der durch eine enge Kooperation mit weiteren Fachrichtungen die Stabilisierung von Familiensystemen anstrebt. Die Wartezeiten blieben dabei gering; in fast 80 Prozent der Fälle konnte innerhalb eines Monats eine Beratung stattfinden.
Die Zusammenarbeit mit Institutionen wie Familienzentren und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes blieb in ihrem Umfang weitgehend stabil, auch wenn Präsenztreffen zeitweise nicht möglich waren. Der Bericht hebt zudem die fortschreitende Digitalisierung der Beratungsangebote hervor, um den Anforderungen im digitalen Zeitalter gerecht zu werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 29.Kinder- und Jugendbeteiligung in Essen ausbauen sowie fortentwickeln (Antrag AKJ)
- 30.Aussetzen der Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertagesstätten, Kindertagespflegeeinrichtungen und Schulen für die Monate Februar bis Mai 2021Zur Vorlage · 1215/2021/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat beschlossen, die Erhebung von Elternbeiträgen für verschiedene Betreuungsangebote für den Zeitraum von Februar bis Mai 2021 anzupassen. Die Entscheidung umfasst die vollständige Aussetzung der Beiträge für den Monat Februar 2021 sowie die Aussetzung der hälftigen Beiträge für die Monate März, April und Mai 2021. Davon betroffen sind die Leistungen in Kindertageseinrichtungen, die Kostenbeteiligung in der Kindertagespflege sowie Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich und das Betreuungsangebot Schule von acht bis eins. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.
Zudem sieht der Beschluss vor, den Fördervereinen im Primarbereich die ausgefallenen Beiträge zu erstatten. Für den Monat Februar erfolgt eine vollständige Erstattung, für die Monate März bis Mai eine hälftige Erstattung. Die Verpflegungskosten in den genannten Einrichtungen bleiben von dieser Regelung unberührt, da diese auf privatrechtlichen Vereinbarungen basieren.
Die finanzielle Grundlage bildet eine Einigung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Spitzenverbänden. Das Land übernimmt dabei die Hälfte der durch die Beitragsaussetzung entstandenen Mindereinnahmen. Der Eigenanteil der Stadt Essen beläuft sich auf circa 2.545.000 Euro. Die Kosten für die Erstattung an die Fördervereine werden mit insgesamt 125.000 Euro beziffert.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 31.Anpassung des Fördervertrages mit dem SVLS e.V. und Übernahme des "Young*" in den Kooperationsvertrag mit dem Arbeitskreis JugendZur Vorlage · 1559/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss wird um eine Entscheidung zur Anpassung des Fördervertrages mit dem SVLS e.V. sowie zur Überführung der Einrichtung „Young*“ in den Kooperationsvertrag mit dem Arbeitskreis Jugend gebeten.
Im Rahmen der Vorlage soll die jährliche Erhöhung der Gesamtfördersumme für den SVLS e.V. ab dem Jahr 2022 auf 2,5 Prozent angehoben werden. Diese Maßnahme dient der Teilkompensation steigender Personalkosten. Der Antrag des Vereins basiert auf dem Grundsatz der Chancengleichheit gemäß § 74 Absatz 5 SGB VIII.
Gleichzeitig ist vorgesehen, die Förderung der Einrichtung „Young*“ in den Kooperationsvertrag des Arbeitskreises Jugend Essen aufzunehmen. Hierfür soll die Fördersumme ab 2022 um 102.500 Euro erhöht werden. Im Zuge dieser Umstellung wird die bisherige direkte jährliche Förderung an den VKJ e.V. in Höhe von 100.000 Euro zum 31. Dezember 2021 eingestellt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Einrichtung „together“ des SVLS e.V. eine spezialisierte Beratungs- und Offene-Jugendarbeit für schwule und lesbische Jugendliche in Essen anbietet. Die Sicherstellung des Angebots wird mit dem bestehenden Handlungskonzept der Stadt Essen begründet. Für die Einrichtung „Young*“ wird die Überführung in den Kooperationsvertrag als Mittel zur Sicherung des Standorts in Altendorf angeführt, um den dort bestehenden Bedarf an sozialräumlicher Grundversorgung abzudecken.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 32.Konzept zur Etablierung des vereinsgebundenen eSports (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 1518/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Konzepts zur Etablierung des vereinsgebundenen eSports vorsieht. Die Stadtverwaltung wird gebeten, dieses Konzept in Kooperation mit dem Essener Sportbund (ESPO) zu erstellen.
Das angestrebte Konzept soll zunächst den aktuellen Status der eSport-Aktivitäten in Essen abbilden. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Auslobung eines Pilotprojektes. Dieses Projekt soll die Möglichkeiten einer dauerhaften Kooperation mit Akteuren wie Sportvereinen, der Wirtschaft und dem ESPO untersuchen sowie die Durchführung von Wettbewerbsveranstaltungen mit Eventcharakter prüfen. Darüber hinaus sollen Aspekte der sportlichen Betätigung, der Inklusion, der Integration und der Geschlechtergerechtigkeit sowie die Chancen und Risiken für die Vereine evaluiert werden. Auch die Bedeutung des eSports für Bildungseinrichtungen, die Pädagogik und die Jugendarbeit sollen Teil der Untersuchung sein. Zudem soll das Konzept die voraussichtlichen Kosten sowie mögliche Fördermittel für das Pilotprojekt berücksichtigen.
Die Antragsteller weisen darauf hin, dass die Digitalisierung auch die Freizeitgestaltung umfasst und eSport zunehmend an gesellschaftlicher Anerkennung gewinnt. Ziel der Konzeption ist es, der Entwicklung des eSports in der Stadt Rechnung zu tragen und eine Grundlage für künftige Forschungs- und Präventionsarbeit zu schaffen. Das fertige Konzept soll im Jahr 2022 für die weiteren Beratungen zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 32.1Konzept zur Etablierung des vereinsgebundenen eSports (Antrag der FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 1641/2021/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1641/2021/FDP einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Konzepts zur Etablierung des vereinsgebundenen eSports zum Ziel hat. Die Stadtverwaltung wird darin gebeten, in Kooperation mit der EMG sowie weiteren Akteuren bis zum Ende des ersten Quartals 2022 ein entsprechendes Konzept vorzulegen.
Das beantragte Konzept soll den aktuellen Stand der eGaming-Aktivitäten in Essen, etwa in Unternehmen, Vereinen oder Bildungseinrichtungen, darstellen. Zudem sollen die Möglichkeiten für die Durchführung von Wettbewerbsveranstaltungen mit Eventcharakter geprüft werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Untersuchung möglicher Finanzierungsmöglichkeiten, beispielsweise durch Sponsoring oder Fördermittel.
Im Rahmen der Konzepterstellung soll auch die Einrichtung eines eGaming-Hubs als zentrale Anlaufstelle für Gamer und Spieleentwickler in Erwägung gezogen werden. Dabei sollen potenzielle Standorte geprüft und Funktionen wie die Förderung des Gaming-Bereichs sowie die Aufklärung über Risiken wie Spielsucht berücksichtigt werden. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit dem wirtschaftlichen Potenzial des eGaming-Sektors und der Chance für die Stadt, durch die Nutzung bestehender Infrastrukturen wie der Grugahalle oder des UNESCO-Welterbes Zollverein eine Vorreiterrolle einzunehmen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gestellt.
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: einstimmig nicht empfohlen - 33.Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1524/2021/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 1524/2021/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Ziel des Antrags ist es, dass sich der Rat der Stadt dem Positionspapier mit dem Titel „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ anschließt. Zudem wird der Oberbürgermeister aufgefordert, eine entsprechende Erklärung für die Stadt Essen zu unterzeichnen.
Das Positionspapier verfolgt das Ziel, eine Änderung der Straßenverkehrsordnung zu erwirken. Damit sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, Tempo-30-Zonen dort anzuordnen, wo sie dies aus verkehrlichen, sozialen, ökologischen und baukulturellen Gründen als angemessen erachten. Dies soll auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz sowie gegebenenfalls als stadtweite neue Regelhöchstgeschwindigkeit möglich sein. Derzeit ist eine solche Anordnung nach geltender Rechtslage primär bei besonderen Gefahrensituationen vorgesehen.
Als Beispiele für mögliche Anpassungen im Stadtgebiet werden die Frohnhauser Straße zwischen Rhielpark und Onckenstraße, die Sommerburgstraße bis zur Steile Straße sowie die Frankenstraße angeführt. Der Antrag verweist zudem darauf, dass sich bereits andere Städte wie Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm diesem Positionspapier angeschlossen haben. Die Entscheidung über den Antrag liegt beim Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — Der Antrag wurde zurückgezogen.
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — mit Stimmengleichheit nicht empfohlen
- 04.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in den nächsten ASPB geschoben.
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.10.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (8. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — wegen Beratungsbedarf nicht behandelt
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 34.Controllingbericht des Jugendamtes I. Quartal 2021Zur Vorlage · 1562/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat für den Jugendhilfeausschuss den Controllingbericht über das erste Quartal 2021 vorgelegt. Der Bericht bezieht sich auf den Zeitraum bis zum Stichtag 31. März 2021.
Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme durch das zuständige Gremium. Der Bericht umfasst die Darstellung der finanziellen Entwicklungen innerhalb des Geschäftsbereichs 4. Neben der Erfassung von Personalkosten, Sachkosten sowie weiteren Ausgaben und kalkulatorischen Kosten enthält das Dokument eine Einschätzung zur Klimarelevanz der Maßnahmen, die als positiv für den Klimaschutz eingestuft wird. Eine Vorlagenvorprüfung war für diesen Vorgang erforderlich.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 35.Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Jugendamt für das Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 1596/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1596/2021/4 des Jugendamtes sieht eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 30.264.100 Euro für das Haushaltsjahr 2021 vor. Die beantragten Mittel sind für die Produktgruppen Unterhaltsvorschuss, Kinder in Tagespflege sowie sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien vorgesehen. Die Grundlage für diesen Bedarf sind gestiegene Fallzahlen, Kostensteigerungen bei der Tagespflege ab dem 1. August 2021 sowie höhere Sätze in der Heimpflege.
Die Finanzierung der Transferaufwendungen erfolgt durch eine Kombination aus Minderaufwendungen und Mehrerträgen innerhalb des Jugendamtes sowie durch zusätzliche Erträge aus dem Bereich des JobCenters. Konkret werden Minderaufwendungen in Höhe von 1.270.600 Euro aus den Bereichen Pfleg-, Vormund- und Beistandschaften sowie Einrichtungen der Jugendarbeit verzeichnet. Dem stehen Mehrerträge in Höhe von 1.705.900 Euro aus Tageseinrichtungen für Kinder und dem städtischen Heimverbund gegenüber. Ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung sind zudem Mehrerträge aus der Erhöhung der Bundesbeteiligung an Leistungen für Unterkunft in Höhe von 27.287.600 Euro.
Die inhaltliche Aufschlüsselung der Mittel umfasst 1.917.000 Euro für Unterhaltsvorschuss, 4.134.600 Euro für Kinder in Tagespflege sowie 24.212.500 Euro für sonstige Leistungen zur Förderung Jugendlicher und Familien. Die Mehraufwendungen ergeben sich aus gesetzlichen Pflichtaufgaben und vertraglichen Verpflichtungen. Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung durch den Jugendhilfeausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss sowie die abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 36.Schulentwicklungsplanung 2021 - 2027 für die Stadt Essen Band 1: Grund- und FörderschulenZur Vorlage · 0931/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2021–2027 den ersten Band vorgelegt, der sich auf Grund- und Förderschulen konzentriert. Die Planung dient als Instrument des Schulträgers, um den Bedarf an Schulraum und Sachmitteln frühzeitig zu identifizieren und die kommunale Bildungslandschaft entsprechend zu gestalten. Der vorliegende Bericht basiert auf Analysen mit Stand April/Mai 2021 und wurde unter Einbeziehung von Schulleitungen sowie der zuständigen Schulaufsichten erstellt.
Die Planung zeigt einen Handlungsbedarf an fast der Hälfte der Grundschulen auf. Konkret sollen 41 Erweiterungsmöglichkeiten aufgrund von Raummehrbedarfen geprüft werden, wobei drei dieser Prüfungen Förderschulen betreffen. Zudem ist an 17 Standorten eine Zügigkeitserhöhung vorgesehen. Für den Bereich der Grundschulen sind zehn Neubauten geplant, von denen zwei bereits umgesetzt und zwei beschlossen sind; sechs weitere Neubauten werden in den Bezirken II, III, IV und VII benötigt. Zudem ist ein Neubau für den Förderschulbereich mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung erforderlich.
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt, den Rat der Stadt Essen den Band zur Kenntnis zu nehmen und die darin aufgeführten Bedarfe grundsätzlich anzuerkennen. Die Verwaltung wird beauftragt, die formulierten Handlungsempfehlungen auf ihre konkreten Umsetzungsmöglichkeiten hin zu prüfen und die Maßnahmen in Form von Einzelbeschlüssen zu realisieren. Weitere Bände zur Planung weiterführender Schulen und Berufskollegs sind für das Jahresende 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 19.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (7. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 16.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.07.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.06.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (5. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 36.1Schulentwicklungsplanung 2021-2027 für die Stadt Essen Band 1: Grund- und Förderschulen hier: Intensive Förderung sozial besonders herausgeforderter SchulenZur Vorlage · 1743/2021/SPD · Antrag SPD
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Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1743/2021/SPD einen Antrag gestellt, der eine gezielte Förderung von Schulen mit besonderem Unterstützungsbedarf vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie an den Jugendhilfeausschuss und den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zur Kenntnisnahme und zielt auf einen Beschluss des Rates ab.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, jene Schulen im Schulentwicklungsplan 2021–2027 intensiv und priorisiert zu fördern, die hinsichtlich des schulscharfen Sozialindexes besondere Herausforderungen aufweisen. Als Kriterien für diese Priorisierung werden Schulen definiert, deren Sozialindex mindestens das Level 6 erreicht oder bei denen mindestens zwei Indikatoren ein Höchstmaß an Förderbedarf anzeigen.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, die methodische Unschärfe des Sozialindexes zu bereinigen. Der Antrag weist darauf hin, dass der aktuelle Index die Dichte der Armut am Schulstandort erfasst, jedoch die tatsächlichen Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nicht berücksichtigt. Durch eine angepasste Operationalisierung soll die Unterscheidung zwischen dem Schulumfeld und dem tatsächlichen Wohnort der Kinder und Jugendlichen verbessert werden, um die Bedarfe der einzelnen Schulen präziser zu erfassen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 37.Verstetigung und Ausweitung der „Klassenassistenzen für schulische Inklusion - KASI“ an Essener GrundschulenZur Vorlage · 1539/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht die Verstetigung und Ausweitung des Projekts „Klassenassistenzen für schulische Inklusion – KASI“ vor. Das Programm, das zuvor als „Poollösung für Integrationsassistenzen“ bekannt war, soll die Inklusion an Essener Grundschulen durch zusätzliche personelle Ressourcen stärken. Das Modell ergänzt die bestehende individuelle Eingliederungshilfe, ohne diese zu ersetzen. Seit dem Schuljahr 2018/2019 wurde das Projekt an sechs Grundschulen durch die Inclusio gGmbH erprobt. Eine Evaluation der Fachhochschule Südwestfalen bestätigte die Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Kinder sowie die soziale Struktur.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Maßnahme ab dem Schuljahr 2022/2023 an den sechs Modellschulen fortzuführen und auf mindestens zehn weitere Standorte auszuweiten. Die Auswahl der zusätzlichen Schulen erfolgt datenbasiert und nach Entscheidung der jeweiligen Schulgemeinschaft. Für die Umsetzung ist ein Vergabeverfahren vorgesehen.
Die Kostenplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 sieht steigende Sachkosten vor, die von 1.626.900 € im Jahr 2022 auf einen Höchstwert von 5.477.841 € im Jahr 2025 ansteigen, bevor sie 2026 auf 3.416.924 € sinken. Die Finanzierung erfolgt über die Fachbereiche 40, 50 und 51 im Rahmen der Haushaltsanmeldungen. Für den Haushalt der Stadt Essen entstehen durch die Maßnahme keine Mehrkosten. Der Beschluss wird den beteiligten Ausschüssen für Schule, Bildung und Wissenschaft, Jugendhilfe sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Empfehlung vorgelegt, damit der Rat der Stadt Essen die Entscheidung treffen kann.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich gegen die Stimme der AfD empfohlen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 38.Anerkennung der Akademie für Bildung und Soziales gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 0928/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Anerkennung der Akademie für Bildung und Soziales gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Anerkennung mit einer vorläufigen Befristung auf ein Jahr beschließt. Dabei erfolgt eine Zuordnung in die Trägerkategorie 6 für andere privat-gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe. Der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat sollen die Vorlage zur Kenntnisnahme erhalten.
Die Akademie für Bildung und Soziales gGmbH ist seit 2017 an den Standorten Altenessen und Steele sowie in Wuppertal tätig. Die Angebote richten sich primär an geflüchtete Kinder, Jugendliche und deren Familien. Das Spektrum umfasst unter anderem Deutschkurse, Spielgruppen, Familienbetreuung sowie das Projekt „Pädagogik in Muttersprache“ für Eltern mit arabisch-, kurdisch- und türkischsprachigem Hintergrund. Zudem werden außerschulische Bildungsangebote, Nachhilfe und Freizeitaktivitäten durchgeführt. Der Träger arbeitet mit verschiedenen Institutionen wie der Ehrenamt Agentur Essen, dem Kommunalen Integrationszentrum und dem RAA e.V. zusammen.
Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung nach § 75 SGB VIII erfüllt sind. Nach Ablauf des ersten Jahres muss der Träger einen schriftlichen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2020/2021 vorlegen. Auf Basis dieses Berichts und nach Beratungsgesprächen soll über eine Verlängerung der Anerkennung um weitere zwei Jahre entschieden werden.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 16.06.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 39.Verweisung an die JHA-Unterausschüsse
- 40.Beschlusskontrolle
- 41.Anträge
- 41.1Analyse und Förderung des Ausbildungsstandorts EssenZur Vorlage · 1759/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Analyse und Förderung des Ausbildungsstandorts gestellt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit einen jährlichen Ausbildungsbericht zu erstellen. Dieser soll Daten zur Ausbildungsqualität, zu Ausbildungswünschen, zum zukünftigen Fachkräftebedarf sowie zur Situation von jungen Menschen unter 25 Jahren ohne Erstausbildung enthalten. Zudem sollen die Zukunftsfähigkeit der Berufsfelder im Hinblick auf den digitalen und ökologischen Wandel berücksichtigt werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Prüfung der Einrichtung eines lokalen Ausbildungsfonds für den Zeitraum 2021 bis 2024, um finanzielle Impulse für die duale Ausbildung zu setzen. Dabei sollen auch die Möglichkeiten zur Erweiterung der integrativen Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen untersucht werden. Parallel dazu soll gemeinsam mit Netzwerkpartnern, darunter die Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberverbände und Schulen, ein Sofortprogramm entwickelt werden. Dieses Programm soll durch gezielte Beratung und kreative Öffentlichkeitsarbeit junge Menschen erreichen, die bisher keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Abschließend wird die Schaffung eines institutionalisierten Gremiums mit dem Titel „Garantiert Zukunft: das Essener Ausbildungsversprechen“ beantragt. Dieses Gremium soll durch regelmäßige Informationen über Einflussfaktoren auf den Ausbildungsmarkt unterstützt werden und Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungssituation erarbeiten, etwa durch die Intensivierung der Berufsorientierung an Schulen oder die Förderung von Investitionen in Berufsschulen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.02.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU, Grünen, AfD und FDP gegen die Stimmen von SPD und Linken bei Enthaltung der Partei
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen zusätzliche Beratung im Unterauschuss Jugend
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 07.12.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.11.2021 · Rat der Stadt Essen (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.11.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (7. Sitzung) — in die Februarsitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft geschoben
- 09.11.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.11.2021 · Jugendhilfeausschuss (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gestellt.
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gestellt. - 42.Mitteilungen und Anfragen