Anpassung des Fördervertrages mit dem SVLS e.V. und Übernahme des "Young*" in den Kooperationsvertrag mit dem Arbeitskreis Jugend
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss wird um eine Entscheidung zur Anpassung des Fördervertrages mit dem SVLS e.V. sowie zur Überführung der Einrichtung „Young*“ in den Kooperationsvertrag mit dem Arbeitskreis Jugend gebeten.
Im Rahmen der Vorlage soll die jährliche Erhöhung der Gesamtfördersumme für den SVLS e.V. ab dem Jahr 2022 auf 2,5 Prozent angehoben werden. Diese Maßnahme dient der Teilkompensation steigender Personalkosten. Der Antrag des Vereins basiert auf dem Grundsatz der Chancengleichheit gemäß § 74 Absatz 5 SGB VIII.
Gleichzeitig ist vorgesehen, die Förderung der Einrichtung „Young*“ in den Kooperationsvertrag des Arbeitskreises Jugend Essen aufzunehmen. Hierfür soll die Fördersumme ab 2022 um 102.500 Euro erhöht werden. Im Zuge dieser Umstellung wird die bisherige direkte jährliche Förderung an den VKJ e.V. in Höhe von 100.000 Euro zum 31. Dezember 2021 eingestellt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Einrichtung „together“ des SVLS e.V. eine spezialisierte Beratungs- und Offene-Jugendarbeit für schwule und lesbische Jugendliche in Essen anbietet. Die Sicherstellung des Angebots wird mit dem bestehenden Handlungskonzept der Stadt Essen begründet. Für die Einrichtung „Young*“ wird die Überführung in den Kooperationsvertrag als Mittel zur Sicherung des Standorts in Altendorf angeführt, um den dort bestehenden Bedarf an sozialräumlicher Grundversorgung abzudecken.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.09.2021einstimmig beschlossen
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